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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/768 |
30.3.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/768 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 24. März 2026
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2020/472 des Rates vom 31. März 2020 über eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 31. März 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/472 angenommen, durch den eine Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) eingerichtet und eingeleitet wurde. |
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(2) |
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR MED IRINI (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen. |
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(3) |
Am 30. September 2025 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2025/2012 (2) angenommen, mit dem Flottillenadmiral Spyridon POLLATOS mit Wirkung vom 3. Oktober 2025 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte ernannt wurde. |
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(4) |
Am 3. Februar 2026 haben die italienischen Militärbehörden vorgeschlagen, Kapitän zur See Andrea BIELLI als Nachfolger von Flottillenadmiral Spyridon POLLATOS mit Wirkung vom 1. April 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“). Die italienischen Militärbehörden teilten mit, dass Kapitän zur See Andrea BIELLI mit seiner Ernennung zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert wird. |
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(5) |
Am 10. Februar 2026 hat der Befehlshaber der EU-Operation EUNAVFOR MED IRINI die vorgeschlagene Ernennung unterstützt. |
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(6) |
Am 17. Februar 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und sich darauf geeinigt, Kapitän zu See Andrea BIELLI mit Wirkung vom 1. April 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. |
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(7) |
Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Kapitän zur See Andrea BIELLI zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte gefasst werden. |
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(8) |
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 sollte aufgehoben werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Konteradmiral Andrea BIELLI wird für die Zeit ab dem 1. April 2026 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 wird aufgehoben.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2026 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. März 2026.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
L. MANDEL VENSILD
(1) ABl. L 101 vom 1.4.2020, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/472/oj.
(2) Beschluss (GASP) 2025/2012 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. September 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte der Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/626 (EUNAVFOR MED IRINI/4/2025) (ABl. L, 2025/2012, 2.10.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2012/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/768/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)