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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/638

16.4.2026

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 292/2025

vom 5. Dezember 2025

zur Änderung von Anhang VI (Soziale Sicherheit) des EWR-Abkommens [2026/638]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der BESCHLUSS Nr. H15 der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vom 27. Juni 2024 über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Der Beschluss Nr. H10 (2), der in das EWR-Abkommen aufgenommen wurde, wird mit dem Beschluss Nr. H15 ersetzt und ist daher im EWR-Abkommen zu ersetzen.

(3)

Anhang VI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang VI des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert:

1.

Nach Nummer 3.H14 (Beschluss Nr. H14) wird folgende Nummer eingefügt:

„3.H15

32024 D 06845: Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit – BESCHLUSS Nr. H15 vom 27. Juni 2024 über die Arbeitsweise und Zusammensetzung des Fachausschusses für Datenverarbeitung der Verwaltungskommission für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. C, C/2024/6845, 14.11.2024)“

2.

Der Text von Nummer 3.H10 (Beschluss Nr. H10) wird gestrichen.

Artikel 2

Der Wortlaut des BESCHLUSSES Nr. H15 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 6. Dezember 2025 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2025.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Stefán Haukur JÓHANNESSON


(1)   ABl. C, C/2024/6845, 14.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/6845/oj.

(2)   ABl. C 89 vom 16.3.2021, S. 6.

(*1)  Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/638/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)