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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/610

16.4.2026

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 303/2025

vom 5. Dezember 2025

zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2026/610]

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.

(2)

Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

In Anhang IX des EWR-Abkommens wird nach Nummer 31rzf (Delegierte Verordnung (EU) 2025/1264 der Kommission) Folgendes eingefügt:

„31s.

32023 R 2859: Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (ABl. L, 2023/2859, 20.12.2023)

Die Verordnung gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit folgenden Anpassungen:

a)

Sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, gelten Verweise auf das Unionsrecht oder Rechtsakte der Union als Verweise auf das EWR-Abkommen.

b)

In Artikel 7 Absatz 1 wird das Wort ‚Union‘ durch das Wort ‚EWR‘ ersetzt.“

Artikel 2

Der Wortlaut der Verordnung (EU) 2023/2859 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 6. Dezember 2025 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).

Artikel 4

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2025.

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss

Der Präsident

Stefán Haukur JÓHANNESSON


(1)   ABl. L, 2023/2859, 20.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2859/oj.

(*1)  Das Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde mitgeteilt.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/610/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)