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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/442

3.3.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/442 DES RATES

vom 17. Februar 2026

über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 189 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Schreiben vom 20. April 2023 bekundete das Königreich Norwegen sein förmliches Interesse an der Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen im Hinblick auf eine Teilnahme an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union sowie am Programm der Union für sichere Konnektivität, sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität.

(2)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union über das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität (im Folgenden „Abkommen“) erteilt. Die Verhandlungen wurden am 4. April 2025 erfolgreich abgeschlossen.

(3)

Norwegen arbeitet seit Langem mit der Union im Bereich Weltraum zusammen und nimmt an den meisten Komponenten des Weltraumprogramms der Union teil.

(4)

Die Union und Norwegen haben ein Abkommen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (1) geschlossen.

(5)

Aus geopolitischer Sicht wird die Teilnahme Norwegens an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie der Zugang Norwegens zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität Europas Rolle als globaler Akteur stärken und internationale Zusammenarbeit im Sinne der Weltraumstrategie für Europa fördern. Ein Abkommen mit Norwegen wird die strategische Stellung der Union stärken, was ein Ziel der Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung ist.

(6)

Das Abkommen sollte daher unterzeichnet werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Regeln für die Teilnahme des Königreichs Norwegen an der GOVSATCOM-Komponente des Weltraumprogramms der Union und am Programm der Union für sichere Konnektivität sowie für den Zugang zu GOVSATCOM-Diensten und zu den staatlichen Diensten des Programms der Union für sichere Konnektivität wird vorbehaltlich des Abschlusses dieses Abkommens genehmigt (2).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Februar 2026.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. KERAVNOS


(1)  Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 362 vom 9.12.2004, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2004/843/oj).

(2)  Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über dessen Abschluss veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/442/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)