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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/315 |
13.2.2026 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2026/315 DER KOMMISSION
vom 11. Februar 2026
zum Widerruf der Zulassung für das Inverkehrbringen von Lebens- und Futtermitteln, die aus den genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 gewonnen werden, sowie von Erzeugnissen, die aus diesen Rapssorten bestehen oder diese enthalten, und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1391
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 739)
(Nur der deutsche und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1391 der Kommission (2) wurde das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelzutaten und Futtermitteln, die aus den genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 bestehen, diese enthalten oder aus diesen gewonnen werden, zugelassen. Die Zulassung betrifft außerdem das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die aus den genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 bestehen oder diese enthalten, für andere Verwendungen denn als Lebens- und Futtermittel, außer zum Anbau. |
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(2) |
Mit Schreiben vom 24. April 2025 teilte das BASF Belgium Coordination Center Comm V mit Sitz in Belgien, eine Zweigniederlassung von BASF SE mit Sitz in Deutschland, der Kommission mit, dass der Zulassungsinhaber, die BASF Agricultural Solutions Seed US LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten, mit Wirkung vom 30. September 2024 ihren Namen in BASF Agricultural Solutions US LLC geändert hat. |
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(3) |
Mit Schreiben vom 3. Juli 2025 beantragten die BASF SE mit Sitz in Deutschland im Namen der BASF Agricultural Solutions US LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten und die Bayer Agriculture BV mit Sitz in Belgien im Namen der Bayer CropScience LP mit Sitz in den Vereinigten Staaten den Widerruf der Zulassung für die genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73. Die Zulassungsinhaber gaben an, dass genetisch veränderter Raps der Sorte Ms8 × Rf3 × GT73 nie in Drittländern angebaut wurde und dass sie nicht beabsichtigen, künftig Erzeugnisse, die diesen Raps enthalten, zu vermarkten oder einzuführen. |
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(4) |
Mit Schreiben vom 19. Januar 2026 teilte Bayer Agriculture B.V. mit Sitz in Belgien der Kommission mit, dass Bayer CropScience LP seine Rechtsform umgewandelt und seinen Namen mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Bayer CropScience LLC geändert hat. |
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(5) |
Die Zulassung für die genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 sollte daher widerrufen, und der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1391 sollte aufgehoben werden. |
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(6) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Widerruf der Zulassung
Die Zulassung für Erzeugnisse, die aus den genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 bestehen oder diese enthalten, und für Lebens- und Futtermittel, die aus diesen Rapssorten gewonnen werden, wird aufgehoben.
Artikel 2
Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1391
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1391 wird aufgehoben.
Artikel 3
Adressaten
Dieser Beschluss ist gerichtet an Bayer CropScience LLC, 800 N. Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV, Scheldelaan 460, 2040 Antwerpen, Belgien, und an BASF Agricultural Solutions US LLC, 100 Park Avenue, Florham Park, New Jersey 07932, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67063 Ludwigshafen, Deutschland.
Brüssel, den 11. Februar 2026
Für die Kommission
Olivér VÁRHELYI
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1829/oj.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1391 der Kommission vom 17. August 2021 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die aus den genetisch veränderten Rapssorten Ms8 × Rf3 × GT73, Ms8 × GT73 und Rf3 × GT73 bestehen, diese enthalten oder aus diesen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 300 vom 24.8.2021, S. 41, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/1391/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2026/315/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)