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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2026/209 |
12.2.2026 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 229/2025
vom 24. Oktober 2025
zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) des EWR-Abkommens [2026/209]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/1079 der Kommission vom 2. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
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(2) |
Dieser Beschluss betrifft pflanzenschutzrechtliche Vorschriften. Nach den sektoralen Anpassungen zu Anhang I des EWR-Abkommens gelten pflanzenschutzrechtliche Vorschriften nicht für Liechtenstein, solange Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen einbezogen ist. Dieser Beschluss gilt daher nicht für Liechtenstein. |
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(3) |
Anhang I des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang I Kapitel III des EWR-Abkommens wird unter Nummer 14 (Richtlinie 2003/90/EG der Kommission) und unter Nummer 15 (Richtlinie 2003/91 der Kommission) folgender Gedankenstrich angefügt:
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„— |
32025 L 1079: Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/1079 der Kommission vom 2. Juni 2025 (ABl. L, 2025/1079, 3.6.2025)“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/1079 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 25. Oktober 2025 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 24. Oktober 2025.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Stefán Haukur JÓHANNESSON
(1) ABl. L, 2025/1079, 3.6.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir_impl/2025/1079/oj.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/209/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)