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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/125

20.1.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/125 DES RATES

vom 8. Dezember 2025

über den Abschluss des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/798 des Rates (1) wurde das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 7. Mai 2025 unterzeichnet.

(2)

Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden.

(3)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) angehört und hat am 21. März 2025 eine Stellungnahme abgegeben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (3) wird im Namen der Union genehmigt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. (4)

Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. STOKLUND


(1)  Beschluss (EU) 2025/798 des Rates vom 14. April 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (ABl. L, 2025/798, 25.4.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/798/oj).

(2)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).

(3)   ABl. L, 2026/126, 20.1.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2026/126/oj.

(4)  Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens und des Protokolls wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/125/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)