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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/90847

29.10.2025

Berichtigung des Beschlusses (EU) 2024/3021 der Kommission vom 9. September 2024 in der Sache SA.43260 (2018/C) über die Maßnahmen Deutschlands zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH und Ryanair DAC (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 6468 final)

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/3021, 9. Dezember 2024 )

Seite 30, Erwägungsgrund 215:

Anstatt:

„Darüber hinaus zahlte das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit im Jahr 2003 weitere 680 627,94 EUR an HCM.“

muss es heißen:

„Darüber hinaus zahlte das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit im Jahr 2003 weitere 635 127,94 EUR an HCM, damit sie an Ryanair ausgezahlt würden.“

Seite 50, Artikel 2:

Anstatt:

„Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von FFHG und Ryanair rechtswidrig durchgeführt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar:

a)

die staatliche Beihilfe in Höhe von 1,25 Mio. EUR, die FFHG im Jahr 2016 im Rahmen des 2016 erfolgten Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag von 2014 in Bezug auf das Grundstück ‚Housing‘ gewährt wurde,

b)

die staatlichen Beihilfen in Höhe von 220 427,64 EUR, 639 146,04 EUR und 680 627,93 EUR, die Ryanair zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen gewährt wurden,

c)

die staatlichen Beihilfen, die Ryanair nach dem Marketingvertrag von 2005 in den Jahren 2005 bis 2016 in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. EUR (zur Aufschlüsselung nach Jahren siehe oben Tabelle 1) und nach dem Marketingvertrag von 2017 in einer von den deutschen Behörden noch zu ermittelnden Höhe (350 000 EUR für 2017 und bis zu 1,2 Mio. EUR für jedes folgende Jahr) gewährt wurden.“

muss es heißen:

„Die folgenden Maßnahmen, die Deutschland unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV zugunsten von FFHG und Ryanair rechtswidrig durchgeführt hat, sind mit dem Binnenmarkt unvereinbar:

a)

die staatliche Beihilfe in Höhe von 1,25 Mio. EUR, die FFHG im Jahr 2016 im Rahmen des 2016 erfolgten Rücktritts vom Grundstückskaufvertrag von 2014 in Bezug auf das Grundstück ‚Housing‘ gewährt wurde,

b)

die staatlichen Beihilfen in Höhe von 220 427,64 EUR, 639 146,04 EUR und 635 127,94 EUR, die Ryanair zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen gewährt wurden,

c)

die staatlichen Beihilfen, die Ryanair nach dem Marketingvertrag von 2005 in den Jahren 2005 bis 2016 in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. EUR (zur Aufschlüsselung nach Jahren siehe oben Tabelle 1) und nach dem Marketingvertrag von 2017 in einer von den deutschen Behörden noch zu ermittelnden Höhe (350 000 EUR für 2017 und bis zu 1,2 Mio. EUR für jedes folgende Jahr) gewährt wurden.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/3021/corrigendum/2025-10-29/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)