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Amtsblatt |
DE Reihe L |
2025/90285 |
27.3.2025 |
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/196 der Kommission vom 3. Februar 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 hinsichtlich der Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und zur Berichtigung von Anhang VII der genannten Verordnung
( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2025/196, 4. Februar 2025 )
Seite 2, Artikel 1 Nummer 1 zur Ersetzung des Artikels 2 Nummer 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996:
Anstatt:
„‚14. |
‚Zertifizierungsstelle‘ bezeichnet eine unabhängige akkreditierte oder anerkannte Konformitätsbewertungsstelle, die mit einem freiwilligen oder nationalen System, das gemäß Artikel 30 Absätze 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 von der Europäischen Kommission anerkannt wurde, eine Vereinbarung über die Erbringung von Zertifizierungsdiensten für Rohstoffe oder Brennstoffe schließt, indem sie Audits bei Wirtschaftsteilnehmern durchführt und Zertifikate im Namen der freiwilligen oder nationalen Systeme unter Verwendung des Zertifizierungssystems des freiwilligen oder nationalen Systems ausstellt;‘.“ |
muss es heißen:
„‚14. |
‚Zertifizierungsstelle‘ bezeichnet eine unabhängige akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle, die mit einem freiwilligen oder nationalen System, das gemäß Artikel 30 Absätze 4 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 von der Europäischen Kommission anerkannt wurde, eine Vereinbarung über die Erbringung von Zertifizierungsdiensten für Rohstoffe oder Brennstoffe schließt, indem sie Audits bei Wirtschaftsteilnehmern durchführt und Zertifikate im Namen der freiwilligen oder nationalen Systeme unter Verwendung des Zertifizierungssystems des freiwilligen oder nationalen Systems ausstellt;‘“ |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/196/corrigendum/2025-03-27/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)