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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2625

23.12.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/2625 DES RATES

vom 12. November 2025

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 28. Februar 2017 hat der Rat den Beschluss (EU) 2017/418 (1) über den Abschluss des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2) (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Das Abkommen trat am 10. Mai 2017 in Kraft.

(2)

Das vorherige Protokoll über die Durchführung des Abkommens ist am 16. Dezember 2024 ausgelaufen.

(3)

Am 23. September 2024 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Regierung der Cookinseln über ein neues Protokoll über die Durchführung des Abkommens. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032) (im Folgenden „Protokoll“) am 20. Juni 2025 erfolgreich abgeschlossen.

(4)

Ziel des Protokolls ist es, den Unionsschiffen die Ausübung ihrer Fischereitätigkeiten in der Fischereizone der Cookinseln zu ermöglichen, es der Union und der Regierung der Cookinseln zu ermöglichen, eng zusammenzuarbeiten, um die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Cookinseln und im westlichen und mittleren Pazifik weiter zu fördern und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen in der Fischereiwirtschaft beizutragen.

(5)

Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden.

(6)

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone der Cookinseln und der Notwendigkeit, den Zeitraum, in dem diese Tätigkeiten unterbrochen werden, möglichst kurz zu halten, sollte das Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.

(7)

Da das Protokoll mehr als ein Haushaltsjahr abdeckt, können die entsprechenden Mittelbindungen gemäß Artikel 112 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) für die Laufzeit des Protokolls in Jahrestranchen aufgeteilt werden.

(8)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) konsultiert und hat am 11. November 2025 eine Stellungnahme (5) abgegeben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (2025-2032) (im Folgenden „Protokoll“) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt.

Artikel 2

Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 13 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. November 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. JENSEN


(1)  Beschluss (EU) 2017/418 des Rates vom 28. Februar 2017 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (ABl. L 64 vom 10.3.2017, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/418/oj).

(2)   ABl. L 131 vom 20.5.2016, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2016/776/oj.

(3)  Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L, 2024/2509, 26.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/2509/oj).

(4)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).

(5)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2625/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)