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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2567

15.12.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2567 DES RATES

vom 15. Dezember 2025

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1a,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. November 2022 die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2)

Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 (2) angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 geändert und somit ein spezieller Rahmen geschaffen wurde, um gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verhängen.

(3)

Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen und eine Organisation in die in Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)   ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2309/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.7.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1574/oj).


ANHANG

Anhang Ia der Verordnung (EU) 2022/2309 wird wie folgt geändert:

1.

Unter „A. Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Michel Joseph MARTELLY

alias Sweet Micky

Funktion: ehemaliger Präsident Haitis (2011-2016); ehemaliger Präsident der CARICOM (Januar 2023 bis Juli 2023)

Michel Martelly, ehemaliger Präsident der Republik Haiti (2011-2016), war direkt an der Schaffung der Bande ‚Base 257‘ beteiligt. Er finanzierte, förderte und unterstützte mehrere Banden, insbesondere ‚Base 257‘, aber auch ‚Village-de-Dieu‘, ‚Ti Bois‘ und ‚Grand Ravine‘, um seine wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen, seine politische Agenda voranzubringen und Gebiete zu kontrollieren, insbesondere durch die Bereitstellung von Feuerwaffen und Schusswaffen. Durch die Finanzierung dieser Gruppen ist er auch für die von ihnen begangenen Verstöße verantwortlich und hat daher finanziell zur Unsicherheit und Instabilität in Haiti beigetragen.

Daher ist Michel Martelly für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, verantwortlich.

15.12.2025

8.

Youri LATORTUE

Funktion: ehemaliger Berater von Präsident Michel Martelly (2011-2016); ehemaliger Präsident des Senats (2017-2018); ehemaliger Senator des Departements Artibonite; Koordinator der Partei ‚Ayiti an Aksyon‘ (AAA), früher bekannt als ‚L’Artibonite en Action‘ (LAAA)

Youri Latortue ist Gründer der politischen Partei ‚L’Ayiti An Aksyon‘ (AAA), ehemaliger Senator des Departements Artibonite und ehemaliger Berater von Präsident Michel Martelly während seiner Präsidentschaft (2011-2016). Außerdem war er vom 13. Januar 2017 bis zum 9. Januar 2018 Präsident des Senats.

Youri Latortue hat den Banden ‚Raboteau‘ und ‚Kokorat San Ras‘ Waffen und Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um seine politische Agenda zu fördern und seine persönlichen und wirtschaftlichen Interessen zu verteidigen, insbesondere im Departement Artibonite. Diese Banden sind auch heute noch aktiv und sind unter anderem an Entführungen und Schutzgelderpressungen beteiligt.

Daher ist Youri Latortue indirekt für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, verantwortlich.

15.12.2025

9.

Rony CELESTIN

alias Rony APPOLON

Funktion: ehemaliger Abgeordneter (2011-2017); ehemaliger Senator (2017-2023)

Rony Celestin, ehemaliger Senator Haitis, ist an Gewalt im Zusammenhang mit bewaffneten Gruppen und Schmuggel beteiligt. Er wird insbesondere für die Organisation der Ermordung des Journalisten Néhémie Joseph verantwortlich gemacht, der seine illegalen Aktivitäten und Korruption aufgedeckt hat.

Daher ist Rony Celestin indirekt für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, verantwortlich.

15.12.2025“

2.

Der Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird angefügt.

3.

Unter „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Name

Angaben zur Identität

Begründung

Datum der Aufnahme in die Liste

„1.

Bande 5 Segond

Haitianische Bande im Stadtviertel Village-de-Dieu in Port-au-Prince

Die Bande 5 Segond ist eine mächtige Bande in Haiti mit Sitz im Stadtviertel Village de Dieu in Port-au-Prince. Ihr Anführer ist Johnson André, alias ‚Izo‘. Die Bande 5 Segond war offiziell Teil des Bandenbündnisses G-Pèp. Im Jahr 2024 gründeten G-Pèp und seine ehemaligen Rivalen ‚G9 Family and Allies‘ ein neues Bündnis, Viv Ansanm (alias Living Together). Zusammen haben sie die Angriffe auf staatliche Einrichtungen verstärkt und zu Instabilität beigetragen. Die Bande 5 Segond begeht auch Diebstahl, Vergewaltigung, Entführung, Mord, seeräuberische Handlungen, Erpressung, Behinderung humanitärer Hilfe sowie Waffen- und Drogenhandel.

Daher ist die Bande 5 Segond für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, verantwortlich.

15.12.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2567/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)