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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2504 |
9.12.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/2504 DES RATES
vom 27. November 2025
über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers und seiner Protokolle in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Anhänge II und III seines Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zu vertreten ist
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (im Folgenden „Übereinkommen von Barcelona“), wurde von der Union mit dem Beschluss 77/585/EWG des Rates (1) abgeschlossen und trat am 12. Februar 1978 in Kraft. |
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(2) |
Das Protokoll über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers wurde von der Union mit dem Beschluss 1999/800/EG des Rates (2) genehmigt und trat am 12. Dezember 1999 in Kraft. |
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(3) |
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Ziffer iii des Übereinkommens von Barcelona können auf der Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle (im Folgenden „Sitzung der Vertragsparteien“) Änderungen der Anhänge dieser Protokolle angenommen werden. |
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(4) |
Auf der vierundzwanzigsten Sitzung der Vertragsparteien sollen Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers angenommen werden. |
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(5) |
Es ist angezeigt, den im Namen der Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers für die Union verbindlich sein werden. |
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(6) |
Da durch die geplanten Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers die Anforderungen in Bezug auf den Schutz des Mittelmeers aktualisiert, bestimmte internationale Verpflichtungen der Union verändert und der Schutz der Umwelt verbessert werden, sollte die Union ihre Annahme unterstützen. |
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(7) |
Dieser Beschluss, in dem der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt festgelegt ist, betrifft Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen, soweit sie sich auf gemeinsame Vorschriften des Unionsrechts auswirken oder deren Anwendungsbereich verändern können. Im Bereich der geteilten Zuständigkeit behalten die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit, soweit sich das Übereinkommen von Barcelona nicht auf gemeinsame Vorschriften des Unionsrechts auswirkt oder deren Anwendungsbereich verändert — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 24. Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle zu vertreten ist, besteht darin, die Annahme der Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers zu unterstützen.
Artikel 2
Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 genannten Standpunkts können von den Vertretern der Union, im Benehmen mit den Mitgliedstaaten während Koordinierungssitzungen vor Ort ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. November 2025
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. TESFAYE
(1) Beschluss 77/585/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung sowie des Protokolls zur Verhütung der Verschmutzung des Mittelmeers durch das Einbringen durch Schiffe und Luftfahrzeuge (ABl. L 240 vom 19.9.1977, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1977/585/oj).
(2) Beschluss 1999/800/EG des Rates vom 22. Oktober 1999 über den Abschluss des Protokolls über die besonderen Schutzgebiete und die biologische Vielfalt des Mittelmeers sowie die Annahme der Anhänge des Protokolls (Übereinkommen von Barcelona) (ABl. L 322 vom 14.12.1999, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1999/800/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2504/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)