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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2378

21.11.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/2378 DES RATES

vom 21. Oktober 2025

zur Ernennung von zwei von der Republik Lettland vorgeschlagenen Mitgliedern und zwei von der Republik Lettland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitgliedern des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION ––

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der lettischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs der nationalen Mandate, auf deren Grundlage Herr Aivars OKMANIS und Herr Dainis TURLAIS zur Ernennung vorgeschlagen worden waren, sind die Sitze von zwei Mitgliedern des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ausscheidens von Frau Justīne PANTEĻĒJEVA ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(5)

Infolge der Ernennung von Herrn Jānis ROZENBERGS zum Mitglied des Ausschusses der Regionen wird der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds frei werden.

(6)

Die lettische Regierung hat die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben, als Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Frau Mairita LŪSE, Deputāte, Rīgas dome (Mitglied des Stadtrates von Riga), und Herr Jānis ROZENBERGS, Deputāts, Cēsu novada pašvaldības dome (Mitglied des Gemeinderates von Cesis).

(7)

Die lettische Regierung hat die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehaben, als stellvertretende Mitglieder des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen: Herr Edgars IKSTENS, Deputāts, Rīgas dome (Mitglied des Stadtrates von Riga), und Herr Leons LĪDUMS, Deputāts, Aizkraukles novada pašvaldības dome (Mitglied des Gemeinderates von Aizkraukle) ––

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Vertreter lokaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, ernannt:

a)

zu Mitgliedern:

Frau Mairita LŪSE, Deputāte, Rīgas dome (Mitglied des Stadtrates von Riga),

Herr Jānis ROZENBERGS, Deputāts, Cēsu novada pašvaldības dome (Mitglied des Gemeinderates von Cesis),

und

b)

zu stellvertretenden Mitgliedern:

Herr Edgars IKSTENS, Deputāts, Rīgas dome (Mitglied des Stadtrates von Riga),

Herr Leons LĪDUMS, Deputāts, Aizkraukles novada pašvaldības dome (Mitglied des Gemeinderates von Aizkraukle).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Oktober 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2378/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)