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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2137

24.10.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/2137 DER KOMMISSION

vom 22. Oktober 2025

zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 hinsichtlich verwaltungstechnischer Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 50 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 13. Juni 2024 wurde Carmeuse Europe SA mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission (2) eine Unionszulassung mit der Nummer EU-0029399-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung des Biozidprodukts „SANICALCO Q“ erteilt. Der Anhang der genannten Durchführungsverordnung enthält die Zusammenfassung der Eigenschaften für das genannte Biozidprodukt.

(2)

Am 26. Mai 2025 übermittelte Carmeuse Europe SA der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (3) eine Notifizierung verwaltungstechnischer Änderungen der Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“ im Sinne von Titel 1 des Anhangs der genannten Verordnung. Die Notifizierung wurde unter der Nummer BC-JE106093-61 in das Register für Biozidprodukte (im Folgenden „Register“) eingetragen. Die notifizierten Änderungsvorschläge der Zulassung betreffen Änderungen an dem Namen des Biozidprodukts sowie an den Handelsnamen.

(4)

Am 17. Juni 2025 legte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine Stellungnahme (4) zu den notifizierten verwaltungstechnischen Änderungen an der Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“ zusammen mit einer überarbeiteten Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts vor. In der Stellungnahme kommt die Agentur zu dem Schluss, dass es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen um verwaltungstechnische Änderungen nach Artikel 50 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und gemäß Titel 1 Abschnitt 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 handelt und dass die Bedingungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nach der Umsetzung der Änderungen weiterhin erfüllt sein werden.

(5)

Am 17. Juni 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 eine überarbeitete Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften der Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“ in allen Amtssprachen der Union, die alle beantragten verwaltungstechnischen Änderungen abdeckt.

(6)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, die Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“ dahin gehend zu ändern, dass die von Carmeuse Europe SA. beantragten verwaltungstechnischen Änderungen vorgenommen werden.

(7)

Mit Ausnahme der verwaltungstechnischen Änderungen bleiben alle anderen Informationen, die in der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften für „SANICALCO Q“ aufgeführt sind, unverändert.

(8)

Im Interesse der Klarheit und zur Erleichterung des Zugangs für Verwender und interessierte Kreise zur konsolidierten Fassung der von der Agentur zu veröffentlichenden Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften sollte der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 vollständig ersetzt werden. Wegen einer im Februar 2024 vorgenommenen Änderung des für die Erstellung der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Register verwendeten Formats sollte die Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im genannten Anhang auch einige kleinere redaktionelle und gestalterische Änderungen umfassen.

(9)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Oktober 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2024/1674 der Kommission vom 13. Juni 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt SANICALCO Q gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates. (ABl. L, 2024/1674, 14.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1674/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).

(4)  Stellungnahme der ECHA Nr. UAD-C-1828576-13-00/F vom 17. Juni 2025 zu der verwaltungstechnischen Änderung der Unionszulassung für das Biozidprodukt „SANICALCO Q“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.


ANHANG

ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINES BIOZIDPRODUKTS

SANACALCO Q

Produktart(en)

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Zulassungsnummer: EU-0029399-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0029399-0000

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n)

SANACALCO Q

SANACALCO CODECAL

1.2.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

CARMEUSE EUROPE S.A.

Anschrift

Boulevard de Lauzelle , 65 1348 Ottignies Louvain-La-Neuve BE

Zulassungsnummer

 

EU-0029399-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0029399-0000

Datum der Zulassung

 

4. Juli 2024

Ablauf der Zulassung

 

30. November 2033

1.3.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Carmeuse Chaux

Anschrift des Herstellers

215 route d’Arras 62320 Bois Bernard Frankreich

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Chaux site 1 215 route d’Arras 62320 Bois Bernard Frankreich


Name des Herstellers

Carmeuse Czech Republic s.r.o.

Anschrift des Herstellers

Mokrá 359, Mokrá 664 04 Mokrá, Tschechien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359 664 04 Mokrá, Tschechien


Name des Herstellers

Carmeuse Holding Srl

Anschrift des Herstellers

Str.Carierei Nr.127A 500047 Brasov Rumänien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Holding Srl site 1 Str Garii 2 135100 Fieni Rumänien

Carmeuse Holding Srl site 2 Str Principala 1 337457 Com. Soimus Rumänien

Carmeuse Holding Srl site 3 Valea Mare Privat 117805 Campulung Rumänien


Name des Herstellers

Carmeuse Hungaria kft

Anschrift des Herstellers

HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1 7827 Beremend Ungarn


Name des Herstellers

Carmeuse SA

Anschrift des Herstellers

Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse SA site 1 Rue de Boudjesse 1 5070 Aisemont Belgien

Carmeuse SA site 2 Rue du Val Notre Dame 300 4520 Moha Belgien

Carmeuse SA site 3 Rue du Château 13a 5300 Seilles Belgien


Name des Herstellers

Carmeuse Slovakia s.r.o.

Anschrift des Herstellers

- 04911 Slavec Slowakei

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Slovakia s.r.o. site 1 závod Vápenka Košice, Vstupný areál U.S. Steel 04454 Košice Slowakei

Carmeuse Slovakia s.r.o. site 2 závod Vápenka Slavec, Slavec 179 049 11 Slavec Slowakei

1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse Chaux

Anschrift des Herstellers

215 route d’Arras 62320 Bois Bernard Frankreich

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Chaux site 1 215 route d’Arras 62320 Bois Bernard Frankreich


Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse Czech Republic s.r.o.

Anschrift des Herstellers

závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Czech Republic s.r.o. site 1 závod Vápenka Mokrá, Mokrá 359, 664 04 Mokrá Tschechien


Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse Holding Srl

Anschrift des Herstellers

Str.Carierei Nr.127A, 500047 Brasov Rumänien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Holding Srl site 1 Str Garii 2, 135100 Fieni Rumänien

Carmeuse Holding Srl site 2 Str Principala 1, 337457 Com. Soimus Rumänien

Carmeuse Holding Srl site 3 Valea Mare Pravat, 117805 Campulung Rumänien


Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse Hungaria kft

Anschrift des Herstellers

HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Hungaria kft site 1 HRSZ 064/1, 7827 Beremend Ungarn


Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse SA

Anschrift des Herstellers

Rue du Château 13a, 5300 Seilles Belgien

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse SA site 1 Rue de Boudjesse 1, 5070 Aisemont Belgien

Carmeuse SA site 2 Rue du Val Notre Dame 300, 4520 Moha Belgien

Carmeuse SA site 3 Rue du Château 13a, 5300 Seilles, Belgien


Wirkstoff

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

Name des Herstellers

Carmeuse Slovakia s.r.o

Anschrift des Herstellers

závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei

Standort der Produktionsstätten

Carmeuse Slovakia s.r.o site 1 závod Vápenka Slavec 179, 04911 Slavec Slowakei

Carmeuse Slovakia s.r.o site 2 závod Vápenka Košice, Vstupný areál U.S. Steel 0455 Košice Slowakei

Kapitel 2.   PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Calciumoxid/Kalk/gebrannter Kalk/Branntkalk

 

Wirkstoff

1305-78-8

215-138-9

100 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

DP Staub

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

Gefahrenhinweise

H315: Verursacht Hautreizungen.

H318: Verursacht schwere Augenschäden.

H335: Kann die Atemwege reizen.

EUH014: Reagiert heftig mit Wasser.

Sicherheitshinweise

P261: Einatmen von Staub vermeiden.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen.

P302 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser Wasser.

P321: Spezifische Behandlung (siehe Anweisungen auf diesem Kennzeichnungsetikett).

P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen.

P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

P403 + P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.

P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.

P405: Unter Verschluss aufbewahren.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Desinfektion von Klärschlamm

Produktart

PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten

Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier)

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: automatische Direktanwendung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt wird in den Klärschlamm dosiert und mit einem Mixer vermischt. Das Trockenprodukt wird in einem offenen Mischer mit dem Klärschlamm vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

0,15-1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht der Substanz; typischer Trockenfeststoffgehalt – 12-25 % im Klärschlamm – Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten.

Kontaktzeit: 24 Stunden

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Schüttgut Pulver

Big Bags oder Säcke (mit Innenschicht aus Polypropylen (PP) oder Polyethylen (PE)): 500-1 200  kg

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Dosis muss ausreichen, um während der 24-stündigen Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 50 °C aufrechtzuerhalten.

Aufwandmenge: 0,15-1,5 kg Produkt / kg Trockengewicht des Untergrundes; typischer Trockensubstanzgehalt – 12-25 % im Klärschlamm.

Das Verhältnis kann je nach Anwendungs- und Kläranlagendesign variieren. Der Anwender muss die Wirksamkeit der Behandlung durch vorläufige Labortests sicherstellen, die die Wirksamkeit gemäß der jeweils geltenden Gesetzgebung garantieren.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Das Laden des Produkts in die Behandlungseinheit und die Anwendung müssen vollautomatisiert erfolgen.

Die Beladung der Behandlungseinheit und die Entsorgung leerer Big Bags oder Säcke (500 - 1200 kg) muss mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen.

Tragen Sie beim Verladen des Produkts und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:

ein Atemschutzgerät (RPE) mit mindestens dem Schutzfaktor (APF) 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß der Europäischen Norm (EN) 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

Chemikalienbeständige Handschuhe EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Während der Behandlung von Klärschlamm wird das Tragen von Atemschutzgeräten (ASG) speziell für Ammoniakgas gemäß EN 14387 (oder gemäß einer gleichwertigen Norm) empfohlen, sofern eine Exposition gegenüber diesem Gas nicht ausgeschlossen werden kann, deren Konzentration den EU-Arbeitsplatzgrenzwert (OEL) von 14 mg/m3 überschreitet.

Tragen Sie beim manuellen Umgang mit behandeltem Klärschlamm Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig und einen Schutzanzug gemäß EN 14126 oder gleichwertig zum Schutz vor den inhärenten Eigenschaften des Klärschlamms.

Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.

Die Reinigung der Behandlungseinheiten muss mit einem automatisierten Verfahren, ohne die Anwesenheit von Beschäftigten, erfolgen.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Desinfektion von Gülle und Stallmist

Produktart

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Endoparasiten

Trivialname: Parasitäre Würmer (Wurmeier)

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: automatische Direktanwendung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt wird mit der Gülle oder dem Stallmist vermischt. Das Produkt wird in die Gülle oder den Stallmist dosiert und mit einem Mixer vermischt.Das Produkt sollte vollautomatisiert verladen werden.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Aufwandmenge muss ausreichend sein, um während der Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten.

Kontaktzeit: 24 Stunden

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Schüttgut Pulver

Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1 200 kg

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Die Auftragsmenge muss ausreichend sein, um während der 24-stündigen Kontaktzeit einen pH-Wert von > 12 und eine Temperatur von > 60 °C aufrechtzuerhalten.

Nicht mehr als 100 kg Produkt/m3 Gülle bzw. Stallmist ausbringen.

Die Mischung sollte angefeuchtet und eine eventuell auftretende Selbstentzündung mit Wasser gelöscht werden.

Nach der erforderlichen Einwirkzeit die behandelte Gülle bzw. den behandelten Stallmist aus dem Stall entfernen. Verwendung der aufbereiteten Gülle bzw. des behandelten Stallmists gemäß der örtlichen Gesetzgebung.

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Das Laden des Produkts in die Behandlungseinheit und die Anwendung müssen vollautomatisiert erfolgen.

Die Beladung der Behandlungseinheit und die Entsorgung leerer Beutel bzw. Säcke muss mit einem Teleskoplader (einschließlich geschlossener Kabine) erfolgen.

Tragen Sie beim Laden des Produkts und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:

RPE von mindestens APF 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß EN 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

chemikalienbeständige Handschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Während der Güllebehandlung wird das Tragen von Atemschutzgeräten (ASG) speziell für Ammoniakgas gemäß EN 14387 (oder gemäß einer gleichwertigen Norm) empfohlen, sofern eine Exposition gegenüber diesem Gas nicht ausgeschlossen werden kann, deren Konzentration den EU-Arbeitsplatzgrenzwert (OEL) von 14 mg/m3 überschreitet.

Tragen Sie beim manuellen Umgang mit aufbereitetem Mist Schutzhandschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig und einen Schutzanzug gemäß EN 14126 oder gleichwertig zum Schutz vor den inhärenten Eigenschaften des Mists.

Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.

Die Reinigung der Behandlungseinheiten muss mit einem automatisierten Verfahren, ohne die Anwesenheit von Beschäftigten, erfolgen.

Das Produkt nicht anwenden, wenn Freisetzungen aus Tierställen oder aus Stallmist- bzw. Güllelagerbereichen in eine Kläranlage oder direkt in Oberflächengewässer geleitet werden können.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3

Desinfektion von Bodenflächen in Innenräumen von Tierunterkünften und Transportmitteln

Produktart

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Hefen

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Pilze

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: direkte Anwendung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf den Boden von Tierställen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

800 g Produkt / m2

Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Häufigkeit im Tierstall: vor jedem Produktionszyklus.

Häufigkeit bei Tiertransportern: nach jedem Tiertransport.

Kontaktzeit: 48 Stunden

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Schüttgut Pulver

Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1 200 kg

Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Das Produkt wird manuell oder automatisiert auf den Böden von Tierunterkünften und Transportmitteln verteilt. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).

Für die manuelle Streuanwendung muss eine langstielige Schaufel verwendet werden.

A.

Auf Betonböden:

1.

Waschen Sie die Oberfläche mit fließendem Wasser;

2.

Etwa 800 g Produkt/m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen;

3.

Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.

B.

Auf gestampfter Erde:

1.

Oberfläche abbürsten und anfeuchten;

2.

Etwa 800 g Produkt/m2 auf den feuchten Boden streuen und 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen;

3.

Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Tragen Sie während der Beladung, der Anwendung des Produkts und der Entsorgung leerer Beutel oder Säcke:

RPE von mindestens APF 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß EN 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

chemikalienbeständige Handschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

ein Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Bei der Verwendung von Big Bags oder Säcken (500-1200 kg) muss die Beladung mit dem Produkt und die Entsorgung leerer Beutel oder Säcke vollautomatisiert mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen.

Beim Verladen kleiner Säcke (25 kg) die Säcke gründlich entleeren, um die Pulverreste zu minimieren.

Falten Sie den kleinen Beutel sorgfältig zusammen, um ein Verschütten zu vermeiden.

Tragen Sie bei der Entsorgung etwaiger Produktreste nach der Anwendung:

RPE von mindestens APF 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß EN 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

chemikalienbeständige Handschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

ein Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.

Tiere dürfen während der gesamten Behandlungsdauer nicht anwesend sein.

Entfernen Sie Produktrückstände auf dem Boden durch gründliches Fegen, bevor Sie den Tieren den Wiedereintritt ermöglichen.

Futter und Trinkwasser müssen während der Anwendung des Produktes sorgfältig abgedeckt bzw. entfernt werden.

Wenden Sie das Produkt nicht an, wenn Freisetzungen aus Tierställen, Stallmist- bzw. Güllelagerbereichen oder Tiertransport-Desinfektionsbereichen in eine Kläranlage oder direkt in Oberflächengewässer geleitet werden können.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nach der Behandlung ist das Produkt durch Bürsten zu entfernen. Sammeln Sie den anfallenden Trockenabfall und verwerten Sie ihn in der Landwirtschaft zur Kalkdüngung oder entsorgen Sie den Trockenabfall entsprechend den örtlichen Anforderungen.

Nur für den Tiertransport: Fahrzeug nach dem Bürsten abspülen und reinigen.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4

Desinfektion von Böden von Tierfreigehegen

Produktart

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: Bakterien

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Hefen

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Pilze

Trivialname: Pilze

Entwicklungsstadium: —

Wissenschaftlicher Name: Viren

Trivialname: Viren

Entwicklungsstadium: —

Anwendungsbereich(e)

Außenverwendung

Anwendungsmethode(n)

Methode: direkte Anwendung

Detaillierte Beschreibung:

Das Produkt wird manuell oder automatisiert direkt auf die Oberflächen (Böden) von Tiergehegen aufgetragen. Manuelles Ausbringen mit einer Schaufel oder halbautomatisiertes Ausbringen mit einem Streugerät (z.B. Kreiselstreuer).

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge:

600-800 g Produkt /m2

Gebrauchsfertiges (RTU) Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontaktzeit 48 Stunden

Häufigkeit: maximal zwei Anwendungen pro Jahr.

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Schüttgut Pulver

Big Bags oder Säcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 500-1 200 kg

Papiersäcke (mit PP- oder PE-Innenschicht): 25 kg

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Vor der Einführung neuer Tiere:

Den Boden abbürsten und anfeuchten.

600-800 g Produkt/m2 auf dem Boden verteilen und dann 0,9 Liter/m2 Wasser hinzufügen.

Mindestens 48 Stunden einwirken lassen.

Nicht bei Wind oder Regen anwenden.

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Tragen Sie beim Beladen, beim Auftragen des Produkts auf den Boden und beim Entsorgen leerer Beutel oder Säcke:

RPE von mindestens APF 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß EN 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

chemikalienbeständige Handschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

ein Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Bei der Verwendung von Big Bags oder Säcken (500-1200 kg) muss die Beladung mit dem Produkt und die Entsorgung leerer Beutel oder Säcke vollautomatisiert mit einem Teleskoplader (inkl. geschlossener Kabine) erfolgen.

Beim Verladen kleiner Säcke (25 kg) die Säcke gründlich entleeren, um Pulverreste zu minimieren.

Falten Sie den kleinen Beutel sorgfältig zusammen, um ein Verschütten zu vermeiden.

Tragen Sie bei der Entsorgung des Produkts nach der Anwendung:

RPE von mindestens APF 40 (luftdichtes Gesichtsteil, das Augen, Nase, Mund und Kinn gemäß EN 149 mit einem P3-Filter oder einem gleichwertigen Filter bedeckt);

chemikalienbeständige Handschuhe gemäß EN 374 oder gleichwertig (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben);

ein Schutzanzug gemäß EN 13982 oder gleichwertig (Overallmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Die Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstung gelten unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die vollständigen Titel der EN-Normen und -Gesetze finden Sie in Abschnitt 6.

Zwei Anwendungen pro Jahr nicht überschreiten.

Tiere dürfen während der gesamten Behandlungsdauer nicht anwesend sein.

Entfernen Sie Produktrückstände auf dem Boden durch gründliches Fegen, bevor Sie den Tieren den Wiedereintritt ermöglichen.

Futter und Trinkwasser müssen während der Anwendung des Produktes sorgfältig abgedeckt bzw. entfernt werden.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Nach der Behandlung ist das Produkt durch Bürsten zu entfernen. Sammeln Sie den anfallenden Trockenabfall und verwerten Sie ihn in der Landwirtschaft zur Kalkdüngung oder entsorgen Sie den Trockenabfall entsprechend den örtlichen Anforderungen.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)

5.1.   Gebrauchsanweisung

Beachten Sie die Anwendungsbestimmungen.

Beachten Sie die Nutzungsbedingungen des Produkts.

Beachten Sie den vorhandenen Hygieneplan, um sicherzustellen, dass die erforderliche Wirksamkeit erreicht wird.

Im Außenbereich nicht bei Regen oder Wind anwenden

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Lassen Sie während der gesamten Behandlungsdauer (einschließlich Beladung, Anwendung des Produkts, Entsorgung leerer Beutel und Säcke, während der Kontaktzeit und Entfernung des Produkts und seiner Rückstände vom Boden) keine unbeteiligten Personen (einschließlich Personal und Kinder) und Haustiere in den Behandlungsbereich.

Nur in einem gut belüfteten Bereich verwenden.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.).

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren. Hinweis für medizinisches Personal: Augen auf Transport wiederholt spülen, wenn Augenkontakt gegenüber alkalischen Chemikalien (pH-Wert > 11) wie Aminen oder gegenüber Säuren, wie Essigsäure, Ameisensäure oder Propionsäure.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Entsorgen Sie unbenutztes Produkt nicht auf den Boden, in Wasserläufen, in Rohren (z. B. Waschbecken, Toiletten) oder in die Kanalisation.

Entsorgen Sie unbenutztes Produkt, seine Verpackung und alle anderen Abfälle gemäß den örtlichen Vorschriften.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Nicht bei einer Temperatur über 30°C lagern.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Haltbarkeit: 15 Monate.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Vollständige Titel der EN-Normen und Rechtsvorschriften, auf die in den Abschnitten 4.1.2 – 4.4.2 Bezug genommen wird:

EN 149 – Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz vor Partikeln – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 374 – EN ISO 374-1:2018: Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken;

EN 13982 – Schutzkleidung zum Einsatz gegen feste Partikel – Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung zum Schutz des gesamten Körpers vor festen Partikeln in der Luft;

EN 14387 – EN 14387:2021: Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung;

EN 14126 – BS EN 14126: 2003 – Schutzkleidung. Leistungsanforderungen und Prüfmethoden für Schutzkleidung gegen Infektionserreger;

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 5.5.1998, S. 11).


(1)  Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2137/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)