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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1941 |
23.9.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1941 DES RATES
vom 22. September 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 1. Oktober 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1763 (1) angenommen. |
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(2) |
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin genannten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert und der Eintrag zu einer Person von der im Anhang des genannten Beschlusses enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2015/1763 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss (GASP) 2015/1763 wird wie folgt geändert:
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1. |
In Artikel 6 Absatz 2 wird das Datum „31. Oktober 2025“ durch das Datum „31. Oktober 2026“ ersetzt. |
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2. |
Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert. |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. JENSEN
(1) Beschluss (GASP) 2015/1763 des Rates vom 1. Oktober 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Burundi (ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 37, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1763/oj).
ANHANG
Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2015/1763 („Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach den Artikeln 1 und 2“) wird der folgende Eintrag gestrichen:
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„3. |
Mathias-Joseph NIYONZIMA“. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1941/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)