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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1876 |
17.9.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1876 DER KOMMISSION
vom 16. September 2025
zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „Septihol IPA products“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 18. Dezember 2024 reichte STERIS Ireland Limited bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission (2) auf Unionszulassung des gleichen Biozidprodukts gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung „Septihol IPA products“ der Produktarten 2 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TY101997-90 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag bezog sich auf das Biozidprodukt „Isopropanol 70 Biozid“ (Zulassungsnummer EU-0027707-0022), das zur betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ gehört, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 der Kommission (3) (Zulassungsnummer EU-0027707-0000) zugelassen wurde. |
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(2) |
Das Biozidprodukt „Septihol IPA products“ enthält den Wirkstoff Propan-2-ol, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2 und 4 geführt wird. |
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(3) |
Am 24. Januar 2025 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme (4) sowie gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „Septihol IPA products“ in allen Amtssprachen der Union. |
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(4) |
In ihrer Stellungnahme zieht die Agentur den Schluss, dass sich die vorgeschlagenen Unterschiede zwischen dem Biozidprodukt „Septihol IPA products“ und dem betreffenden Referenz-Biozidprodukt „Isopropanol 70 Biocide“, das zu der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ gehört, auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (5) sein können, und dass das gleiche Biozidprodukt „Septihol IPA products“ gestützt auf die Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt. |
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(5) |
Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt „Septihol IPA products“ erteilt werden sollte. |
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(6) |
Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ angeglichen werden. |
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(7) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die STERIS Ireland Limited erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0034093-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des gleichen Biozidprodukts „Septihol IPA products“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.
Die Unionszulassung gilt vom 7. Oktober 2025 bis zum 30. November 2032.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 16. September 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 7.5.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).
(3) Durchführungsverordnung (EU) 2022/2252 der Kommission vom 11. November 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Brenntag GmbH Propan-2-ol Product Family“ (ABl. L 297 vom 17.11.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2252/oj).
(4) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 24. Januar 2025 zur Unionszulassung für das gleiche Biozidprodukt „Septihol IPA products“, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
(5) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).
ANHANG
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts
Septihol IPA products
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
Zulassungsnummer: EU-0034093-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0034093-0000
Kapitel 1. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
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Handelsname(n) |
Septihol Sterile Septihol Ready-To-Use Alcohol Solution Septihol WFI |
1.2. Zulassungsinhaber
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Name und Anschrift des Zulassungsinhabers |
Name |
STERIS Ireland Limited |
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Anschrift |
IDA Business and Technology Park Tullamore R35 X865 County Offaly IE |
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Zulassungsnummer |
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EU-0034093-0000 |
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R4BP-Assetnummer |
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EU-0034093-0000 |
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Datum der Zulassung |
7. Oktober 2025 |
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Ablauf der Zulassung |
30 November 2032 |
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1.3. Hersteller des Produkts
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Name des Herstellers |
STERIS Corporation |
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Anschrift des Herstellers |
7501 Page Avenue MO 63133 St. Louis Vereinigte Staaten (die) |
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Standort der Produktionsstätten |
STERIS Corporation 7501 Page Avenue MO 63133 St. Louis Vereinigte Staaten (die) |
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
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Wirkstoff |
Propan-2-ol |
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Name des Herstellers |
ExxonMobil |
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Anschrift des Herstellers |
4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisiana Vereinigte Staaten (die) |
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Standort der Produktionsstätten |
ExxonMobil site 1 4999 Scenic Highway LA 70897 Baton Rouge, Louisiana Vereinigte Staaten (die) |
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Wirkstoff |
Propan-2-ol |
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Name des Herstellers |
Shell Nederland Raffinaderij B.V. |
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Anschrift des Herstellers |
Vondelingenweg 601, Vodelingenenplaat 3196 KK Rotterdam Niederlande (die) |
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Standort der Produktionsstätten |
Shell Nederland Raffinaderij B.V. site 1 Vondelingenweg 601, Vodelingenenplaat 3196 KK Rotterdam Niederlande (die) |
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Wirkstoff |
Propan-2-ol |
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Name des Herstellers |
INEOS Solvents Germany GmbH |
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Anschrift des Herstellers |
Römerstrasse 733 47443 Moers Deutschland |
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Standort der Produktionsstätten |
INEOS Solvents Germany GmbH site 1 Römerstrasse 733 47443 Moers Deutschland INEOS Solvents Germany GmbH site 2 Shamrockstraße 88 44623 Herne Deutschland |
Kapitel 2. PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
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Trivialname |
IUPAC-Name |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
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Propan-2-ol |
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Wirkstoff |
67-63-0 |
200-661-7 |
70 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
Meta-SPC 2: XX – Sonstige: Gebrauchsfertiges Spray in Sprühflasche
Kapitel 3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE
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Gefahrenhinweise |
H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
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Sicherheitshinweise |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P210: Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. P233: Behälter dicht verschlossen halten. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Augenschutz tragen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) Ärztlichen Rat einholen hinzuziehen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche(n) ärztliche Hilfe hinzuziehen hinzuziehen. P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. P501: Behälter in gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
Kapitel 4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1
Verwendung 1 – Flüssiges Spray – Desinfektion kleiner Oberflächen – Berufsmäßige Verwender
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Produktart |
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
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Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant |
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Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschl. Mykobakterien) Trivialname: - Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: - Entwicklungsstadium: - |
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Desinfektion von kleinen, nicht porösen Oberflächen, Materialien, Ausstattung und Möbeln in privaten, öffentlichen und gewerblichen Bereichen, im Gesundheitswesen sowie in Bereichen berufsmäßiger Aktivitäten. |
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Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
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Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Zur Desinfektion von Oberflächen wird eine gebrauchsfertige Sprühlösung (20 ml/m2) bei Raumtemperatur auf Oberflächen angewandt. - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. Desinfektion kleiner Oberflächen (außerhalb des Gesundheitswesens): Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 1 min. Im Gesundheitswesen: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 5 min. |
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Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
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Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
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1) |
Gebrauchsfertiges Produkt durch Sprühen auf die Oberfläche aufbringen. Sicherstellen, dass die Oberflächen vollständig benetzt sind, und 1 Minute (allgemeine Desinfektion von Oberflächen) bzw. 5 Minuten (Oberflächen im Gesundheitswesen) warten |
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2) |
Zur Verwendung bei Raumtemperatur. |
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3) |
Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. |
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die folgende persönliche Risikominderungsmaßnahme kann für Nachfüllvorgänge in Erwägung gezogen werden, sofern sie nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden kann:
Das Tragen eines Augenschutzes beim Auffüllen des Produkts wird empfohlen.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2
Verwendung 2 – Flüssiges Spray - Desinfektion kleiner Oberflächen mit Lebensmittelkontakt – Berufsmäßige Verwender
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Produktart |
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
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Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
Nicht relevant |
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Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: - Entwicklungsstadium: - Wissenschaftlicher Name: Hefen Trivialname: - Entwicklungsstadium: - |
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Anwendungsbereich(e) |
Innenverwendung Desinfektion kleiner nicht poröser Oberflächen im Lebensmittelbereich oder in lebensmittelverarbeitenden Industrien (einschl. Brauereien, Milchindustrie und Fleischindustrie). |
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Anwendungsmethode(n) |
Methode: Sprühen Detaillierte Beschreibung: - |
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Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
Aufwandmenge: Zur Desinfektion von Oberflächen wird eine gebrauchsfertige Sprühlösung (20 ml/m2) bei Raumtemperatur auf Oberflächen angewandt. - Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. Desinfektion kleiner Oberflächen: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 1 min. Brauereien/Fleischindustrie: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 5 min. Milchindustrie: Bakterizid und levurozid: Kontaktzeit mindestens 15 min. |
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Anwenderkategorie(n) |
Berufsmäßige Verwender |
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Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
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4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
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1) |
Gebrauchsfertiges Produkt durch Sprühen auf die Oberfläche aufbringen. Sicherstellen, dass die Oberflächen vollständig benetzt sind, und mindestens 1 min. (allgemeine Desinfektion von Oberflächen), 5 min. (Desinfektion von Oberfläche in Brauereien und der Fleischindustrie) bzw. mindestens 15 min. (Desinfektion von Oberfläche in der Milchindustrie) warten. |
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2) |
Zur Verwendung bei Raumtemperatur. |
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3) |
Anwendung gemäß den Anforderungen, eine Anwendung je Verwendung, 4-mal täglich. |
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Die folgende persönliche Risikominderungsmaßnahme kann für die Desinfektion von Maschinen zur Lebensmittelverarbeitung und für Nachfüllvorgänge in Erwägung gezogen werden, sofern sie nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden kann: Das Tragen eines Augenschutzes bei der Handhabung des Produkts wird empfohlen.
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)
5.1. Gebrauchsanweisung
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1) |
Produkte müssen vor Gebrauch geschüttelt werden. |
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2) |
Nicht mehr als 20 ml/m2 verwenden. |
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3) |
Gebrauchte Tücher müssen in einem geschlossenen Behälter entsorgt werden. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
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1) |
Berührung mit den Augen vermeiden. |
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2) |
Zum Nachfüllen ist ein Trichter zu verwenden. |
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3) |
Das Produkt ist nur für die Desinfektion kleinerer Flächen zu verwenden. |
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4) |
Von Kindern und Tieren fernhalten. |
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5) |
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
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6) |
Kinder und Tiere von Räumen fernhalten, in denen eine Desinfektion vorgenommen wird. |
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7) |
Für angemessene Belüftung sorgen, bevor Kinder und Tiere behandelte Räume betreten. |
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
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1) |
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Mit Wasser abspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. 5 Minuten lang weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
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2) |
BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
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1) |
Produkt: Die Entsorgung im normalen Haushaltsabfall ist verboten. Entsorgung als Sonderabfall entsprechend den örtlichen Vorschriften erforderlich. |
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2) |
Produkt nicht in Abläufe gelangen lassen. |
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3) |
Wenden Sie sich an die Abfallentsorgungsunternehmen. |
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4) |
Verunreinigte Verpackung: Kontaminierte Verpackungen gründlich ausleeren. Sie können nach gründlicher und sachgerechter Reinigung wiederverwertet werden. Verpackungen, die nicht gereinigt werden können, sind auf die gleiche Weise wie das Produkt zu entsorgen. |
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5) |
Nicht verbrennen oder leeren Behälter mit Schneidbrenner bearbeiten. Explosionsgefahr. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
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1) |
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
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2) |
Kühl halten. |
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3) |
Behälter dicht verschlossen halten. |
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4) |
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. |
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5) |
Haltbarkeit: 24 Monate |
Kapitel 6. SONSTIGE ANGABEN
Das Produkt enthält Propan-2-ol (CAS-Nr.: 67-63-0), für das ein europäischer Referenzwert von 129,28 mg/m3 für berufsmäßige Verwender vereinbart und für die Risikobeurteilung des Produkt verwendet wurde.
(1) Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1876/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)