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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1793 |
11.9.2025 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/1793 DER KOMMISSION
vom 10. September 2025
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2944 hinsichtlich harmonisierter Normen für Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe, Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte, thermo-elektrische Flammenüberwachungseinrichtungen für Gasgeräte, Heizkessel für gasförmige Brennstoffe und automatische Abblaseventile für Gasbrenner und Gasgeräte
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Einklang mit Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei Geräten und Ausrüstungen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen der genannten Verordnung vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind. |
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(2) |
Mit dem Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 der Kommission (3) beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Überarbeitung der bestehenden harmonisierten Normen, die auf der Grundlage des Normungsauftrags M/BC/CEN/06-89 vom 29. April 1990 ausgearbeitet wurden, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den allgemein anerkannten Stand der Technik widerspiegeln, damit die wesentlichen Anforderungen an den Schutz von Gesundheit und Sicherheit nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/426 erfüllt werden. |
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(3) |
Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 überarbeitete das CEN mehrere geltende harmonisierte Normen: Infolgedessen nahm das CEN die folgenden überarbeiteten harmonisierten Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 an: EN 30-2-1:2024 über Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe zur rationellen Energienutzung, EN 88-2:2022+A1:2024 und EN 88-3:2022+A1:2024 über Sicherheits- und Regeleinrichtungen für Gasbrenner und Gasgeräte, EN 125:2022+A1:2024 über thermoelektrische Zündsicherungen für Gasgeräte, EN 15502-2-2:2024 über Heizkessel für gasförmige Brennstoffe für Heizkessel der Bauart B1 und EN 16304:2022+A1:2024 über automatische Abblaseventile für Gasbrenner und Gasgeräte. |
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(4) |
Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die Normen EN 30-2-1:2024, EN 88-2:2022+A1:2024, EN 88-3:2022+A1:2024, EN 125:2022+A1:2024, EN 15502-2-2:2024 und EN 16304:2022+A1:2024 dem im Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 festgelegten Auftrag entsprechen. |
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(5) |
Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den in der Verordnung (EU) 2016/426 festgelegten wesentlichen Anforderungen, die sie abdecken sollen: EN 30-2-1:2024, EN 88-2:2022+A1:2024, EN 88-3:2022+A1:2024, EN 125:2022+A1:2024, EN 15502-2-2:2024 und EN 16304:2022+A1:2024. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
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(6) |
Darüber hinaus veröffentlichte das CEN eine Berichtigung der harmonisierten Norm EN 15502-2-1:2022+A1:2023 über Heizkessel für gasförmige Brennstoffe der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1 000 kW, deren Fundstelle mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2944 der Kommission (4) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Dies resultierte in der harmonisierten Norm EN 15502-2-1:2022+A1:2023, berichtigt durch EN 15502-2-1:2022+A1:2023/AC:2024. Die Berichtigung EN 15502-2-1:2022+A1:2023/AC:2024 ist für die korrekte Anwendung der Norm EN 15502-2-1:2022+A1:2023 als harmonisierte Norm unerlässlich. Es ist daher angezeigt, die Fundstelle der Norm EN 15502-2-1:2022+A1:2023, berichtigt durch EN 15502-2-1:2022+A1:2023/AC:2024, im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. |
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(7) |
Im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2944 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Konformitätsvermutung in Bezug auf die Verordnung (EU) 2016/426 gilt. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Fundstellen dieser Normen und einer Berichtigung der Norm EN 15502-2-1:2022+A1:2023 in den genannten Anhang aufgenommen werden. |
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(8) |
Folglich sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2944 entsprechend geändert werden. |
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(9) |
Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2944 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 10. September 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.
(2) Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (ABl. L 81 vom 31.3.2016, S. 99, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2016/426/oj).
(3) Durchführungsbeschluss C(2023) 4789 der Kommission vom 20. Juli 2023 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Gasgeräte und Ausrüstungen zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates.
(4) Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2944 der Kommission vom 28. November 2024 über die harmonisierten Normen für Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/224 der Kommission (ABl. L, 2024/2944, 2.12.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2024/2944/oj).
ANHANG
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2024/2944 wird wie folgt geändert:
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1. |
folgende Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:
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2. |
Zeile 14 erhält folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/1793/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)