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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Reihe L


2025/1547

25.7.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1547 DES RATES

vom 25. Juli 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 (1) angenommen.

(2)

Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2026 verlängert werden, und die Einträge zu zwei Personen und einer Organisation, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 aufgeführt sind, sollten aktualisiert werden.

(3)

Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2023/1532 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 10 wird das Datum „27. Juli 2025“ durch das Datum „27. Juli 2026“ ersetzt.

2.

Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)  Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1532/oj).


ANHANG

Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 mit der Überschrift „Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß den Artikeln 2 und 3“ wird wie folgt geändert:

1.

In der Liste mit der Überschrift „A. Natürliche Personen“ erhalten die Einträge 7 und 20 folgende Fassung:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Mohammad-Reza Gharaei ASHTIANI

Image 1

(persische Schreibweise)

Position(en): Stellvertretender Generalstabschef der iranischen Streitkräfte

Geburtsdatum: 1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammad-Reza Gharaei Ashtiani ist seit August 2024 Stellvertretender Generalstabschef der iranischen Streitkräfte.

Er war vom August 2021 bis August 2024 Verteidigungsminister der Islamischen Republik Iran und war daher für das in der EU-Liste aufgeführte Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) verantwortlich.

Das MODAFL ist für die Planung, die Logistik und die Finanzierung der Streitkräfte des Iran verantwortlich. Außerdem ist es ein wichtiger Akteur der Verteidigungsindustrie des Iran mit zahlreichen Konglomeraten und nachgeordneten Stellen, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Instandhaltung und Herstellung militärischer Ausrüstung, einschließlich der Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV), tätig sind.

Das MODAFL ist auch an der Errichtung einer gemeinsamen Anlage für die Herstellung von UAV und den Verkauf von UAV an Russland beteiligt, die für den Einsatz im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bestimmt sind.

In seiner Funktion als Stellvertretender Generalstabschef der iranischen Streitkräfte koordiniert und beaufsichtigt Mohammad-Reza Gharaei Ashtiani die konventionelle Armee sowie das Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC, Korps der Islamischen Revolutionsgarde) und ist ein enger Verbündeter des Obersten Führers Irans. Seine Aufsicht über das IRGC umfasst auch die Luft- und Weltraumstreitkräfte des IRGC, die für das UAV-Programm Irans verantwortlich sind. Somit übt er eine Aufsichtsfunktion sowohl für das Flugkörperprogramm als auch für das UAV-Programm aus. In seiner Funktion unterstützt er zudem die militärische Zusammenarbeit Irans mit Russland.

Als Stellvertretender Generalstabschef der iranischen Streitkräfte ist Mohammad-Reza Gharaei Ashtiani unmittelbar an den UAV- und Flugkörperprogrammen Irans und an der Verbringung der iranischen UAV nach Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine beteiligt.

31.5.2024

20.

Mohammad Reza KHIABANI

محمدرضا مدرس خیابانی

(persische Schreibweise)

Position(en): Direktor von IRISL

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisationen: Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL); Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde); Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC/SSJO)

Mohammad Reza Khiabani ist Direktor der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), eines großen iranischen Verfrachters.

Seit Jahren sind Schiffe im Besitz oder unter der Verwaltung der IRISL oder mit ihr verbundene Unternehmen an der Verschiffung militärischer Fracht oder an anderen Aktivitäten beteiligt, die darauf abzielen, Unterstützung für Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie für bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, zu leisten, insbesondere in Verbindung mit dem Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC, Korps der Iranischen Revolutionsgarde) und einiger seiner Zweige, insbesondere der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) und der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC/SSJO).

Die von der EU mit Sanktionen belegte Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) wandelt Containerschiffe, die sich im Eigentum der IRISL-Gruppe befinden oder zuvor befunden haben, in Drohnenträger um. Die IRGCN ist Teil des IRGC und umfasst eine Abteilung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und eine Abteilung für Flugkörper. Die IRGCN ist an dem UAV-Programm und dem Flugkörperprogramm Irans sowie an der Verbringung von Flugkörpern Irans an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt.

Die IRGC/SSJO ist eine Einheit des IRGC für Forschung und Entwicklung, die Bodenradare, Kommunikationssysteme, Waffen, Kampffahrzeuge und elektronische Ausrüstung für die Cyberkriegsführung entwickelt und herstellt. Die IRGC/SSJO ist an dem UAV-Programm und dem Flugkörperprogramm Irans und an der Verbringung von UAV des Irans nach Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt.

Daher ist Mohammad Reza Khiabani in seiner wichtigsten Führungsposition als Direktor von IRISL an der Verbringung von UAV oder Flugkörpern Irans oder damit zusammenhängenden Technologien nach Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskriegskrieg gegen die Ukraine sowie an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt, und ist verbunden mit Zweigen des IRGC, insbesondere mit der von der EU mit Sanktionen belegten IRGC/SSJO und der von der EU mit Sanktionen belegten IRGCN.

18.11.2024“

2.

In der Liste mit der Überschrift „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ erhält Eintrag 20 folgende Fassung:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„20.

Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)

گروه کشتیرانی جمهوری اسلامی ایران

(persische Schreibweise)

Ort der Registrierung: Iran

Verbundene Personen: Mohammad Reza Khiabani (Direktor)

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN); Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC/SSJO)

Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) ist ein großer iranischer Verfrachter.

Seit Jahren sind Schiffe im Besitz oder unter der Verwaltung der IRISL oder mit ihr verbundene Unternehmen an der Verschiffung militärischer Fracht oder an anderen Aktivitäten beteiligt, die darauf abzielen, Unterstützung für Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie für bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, zu leisten, insbesondere in Verbindung mit dem Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC, Korps der Iranischen Revolutionsgarde) und einiger seiner Zweige, insbesondere der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) und der von der EU mit Sanktionen belegten Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC/SSJO).

Die von der EU mit Sanktionen belegte IRGCN wandelt Containerschiffe, die sich im Eigentum der IRISL-Gruppe befinden oder zuvor befunden haben, in Drohnenträger um. Die IRGCN ist Teil des IRGC und umfasst eine Abteilung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und eine Abteilung für Flugkörper. Die IRGCN ist an dem UAV-Programm und dem Flugkörperprogramm Irans sowie an der Verbringung von Flugkörpern Irans an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt.

Die IRGC/SSJO ist eine Einheit des IRGC für Forschung und Entwicklung, die Bodenradare, Kommunikationssysteme, Waffen, Kampffahrzeuge und elektronische Ausrüstung für die Cyberkriegsführung entwickelt und herstellt. Die IRGC/SSJO ist an dem UAV-Programm und dem Flugkörperprogramm Irans und an der Verbringung von UAV des Irans nach Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt.

Daher ist IRISL an der Verbringung von UAV oder Flugkörpern Irans oder damit zusammenhängenden Technologien nach Russland zur Unterstützung des russischen Angriffskriegskriegs gegen die Ukraine sowie an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt, und ist verbunden mit Zweigen des IRGC, insbesondere mit der von der EU mit Sanktionen belegten IRGC/SSJO und der von der EU mit Sanktionen belegten IRGCN.

18.11.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1547/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)