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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1523 |
29.7.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1523 DER KOMMISSION
vom 28. Juli 2025
zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 schreibt vor, dass Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen werden müssen, und regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung. |
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(2) |
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung einer Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 vorgelegt. Dem Antrag waren die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt. |
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(3) |
Der Antrag betrifft die Zulassung einer Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten und die Einordnung des Zusatzstoffs in die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“. |
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(4) |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) kam in ihrer Stellungnahme vom 26. November 2024 zu dem Schluss, (2) dass Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 für die Zieltierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Sie kam ferner zu dem Schluss, dass der Zusatzstoff nicht hautreizend, jedoch augenreizend ist, als potenzielles Haut- und Inhalationsallergen betrachtet werden sollte und jede Exposition über Haut und Atemwege als Risiko angesehen wird. Des Weiteren gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen als Silierzusatzstoff wirksam ist. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat. |
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(5) |
In Anbetracht der vorstehenden Gründe ist die Kommission der Auffassung, dass die Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 die Bedingungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt. Folglich sollte die Verwendung dieser Zubereitung zugelassen werden. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verwender des Zusatzstoffs zu vermeiden. |
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(6) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Zulassung
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. Juli 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1831/oj.
(2) EFSA Journal, 23(1), e9144. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9144.
ANHANG
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Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
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KBE/kg frischen Materials |
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Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Silierzusatzstoffe |
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1k20723 |
Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs Zubereitung aus Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 mit mindestens 5 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Fest --------------------------------- Charakterisierung des Wirkstoffs Lebensfähige Zellen von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094 ---------------------------------- Analysemethode (1) Identifikation von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094:
Auszählung von Lactiplantibacillus plantarum NCIMB 30094:
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Alle Tierarten |
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18. August 2035 |
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(1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1523/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)