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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1480 |
18.7.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1480 DES RATES
vom 18. Juli 2025
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 9. Oktober 2023 die Verordnung (EU) 2023/2147 angenommen. |
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(2) |
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces — SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt. |
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(3) |
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. |
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(4) |
Die Verordnung (EU) 2023/2147 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. BJERRE
(1) ABl. L, 2023/2147, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2147/oj.
ANHANG
Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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2. |
Unter Abschnitt „B. Organisationen“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1480/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)