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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1480

18.7.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1480 DES RATES

vom 18. Juli 2025

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2147 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/2147 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 9. Oktober 2023 die Verordnung (EU) 2023/2147 angenommen.

(2)

Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 27. November 2023 eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der die Union und ihre Mitgliedstaaten die anhaltenden Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces — SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) sowie den jeweils angeschlossenen Milizen erneut aufs Schärfste verurteilt haben. In der Erklärung werden ferner die dramatische Eskalation der Gewalt und die nicht wiedergutzumachenden Verluste an Menschenleben in Darfur und im ganzen Land sowie die Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht beklagt.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwei Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.

(4)

Die Verordnung (EU) 2023/2147 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 18. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)   ABl. L, 2023/2147, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2147/oj.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2147 wird wie folgt geändert:

1.

Unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„11.

Abu Aqla Mohamed Ahmed KAIKAL

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Befehlshaber einer den SAF angeschlossenen Miliz

Verbundene Organisationen: SAF

Abu Aqla Mohamed Ahmed Kaikal ist ein sudanesischer militärischer Befehlshaber, der in den Rapid Support Forces (RSF) im Bundesstaat al-Dschazira in Sudan diente, bevor er im Oktober 2024 zu den sudanesischen Streitkräften (Sudanese Armed Forces — SAF) übergelaufen ist. Im Dezember 2023 wurde er von den RSF zum Gouverneur des Bundesstaates al-Dschazira ernannt, nachdem die RSF dieses Gebiet gewaltsam übernommen hatten. Die RSF sind für Angriffe auf Städte und humanitäre Zentren im Bundesstaat al-Dschazira verantwortlich, die eine massive Vertreibung der Zivilbevölkerung, Hunger, Engpässe bei Arzneimitteln und Behinderungen der humanitären Hilfe zur Folge hatten. Insbesondere der Bundesstaat al-Dschazira war während der Amtszeit Kaikals als Gouverneur Gewalt vonseiten der RSF ausgesetzt. Somit ist Abu Aqla Mohamed Ahmed Kaikal verantwortlich für Handlungen und politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Steuerung von Handlungen in Sudan, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen, und für die Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe, des Zugangs zu humanitärer Hilfe und der Verteilung humanitärer Hilfsgüter in Sudan.

18.7.2025

12.

Hussein BARSHAM

Staatsangehörigkeit: sudanesisch

Geschlecht: männlich

Funktion: Militärischer Feldkommandeur der RSF

Verbundene Organisationen: RSF; Misseriya-Stamm

Hussein Barsham ist ein Militärischer Oberbefehlshaber der Rapid Support Forces (RSF), einer Organisation, die von internationalen Nichtregierungsorganisationen der ethnischen Säuberung und sogar des Völkermords an den Masalit und anderen nicht-arabischen Gruppen in Darfur beschuldigt wurde.

Als Befehlshaber hat Hussein Barsham RSF-Soldaten dabei angeführt, den Flughafen Baleela von den sudanesischen Streitkräften (SAF) einzunehmen und Orte im Bundesstaat West-Kurdufan wie Meiram einzunehmen. Er war maßgeblich an Operationen der RSF beteiligt, die zu Gräueltaten geführt haben, darunter gezielte Tötungen, ethnisch motivierte Gewalt, Vertreibung und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere in Darfur und anderen von Konflikten betroffenen Regionen Sudans. Unter seinem Kommando waren RSF-Truppen an Massentötungen und Gräueltaten beteiligt. Barsham war an den Kämpfen in der Region Kurdufan beteiligt. Er hat Angriffe auf mehrere Orte angeführt und war an den Schauplätzen von Gräueltaten und Massenhinrichtungen anwesend, die von Soldaten unter seinem Kommando begangen wurden. Solche Handlungen stellen Kriegsverbrechen dar.

Hussein Barsham ist daher für Handlungen verantwortlich, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Sudans bedrohen. Er ist auch verantwortlich für die Untergrabung der Bemühungen um eine Wiederaufnahme des politischen Übergangs in Sudan und für die Steuerung oder Begehung von Handlungen in Sudan, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen.

18.7.2025“

2.

Unter Abschnitt „B. Organisationen“ werden die folgenden Einträge angefügt:

 

Bezeichnung

Angaben zur Identifizierung

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Alkhaleej Bank Co Ltd

alias

Khaleej Bank;

Al Rowad Bank For Development & Investment;

Al Rowad Bank For Development And Investment;

Al-Khaleej Bank;

بنك الخليج

Anschrift: Albaraka Tower, 6th Floor, 1 Al Qasr, Khartoum, Sudan

Website: https://al-khaleejbank.com/alkhaleej/

Art der Organisation: Finanzinstitut

Registrierungsnummer: SUDAN-EO14098

Hauptgeschäftssitz: Khartum, Sudan

Verbundene Personen oder Organisationen: Mustafa Ibrahim Abdel Nabi Mohamed, von der Union am 24.6.2024 benannt; Musa Hamdan Dagalo Musa, Bruder des RSF-Befehlshabers Mohamed Hamdan Dagalo; Shield Protective Solutions Co. Ltd. (Sudan)

Die Alkhaleej Bank Co Ltd (‚Alkhaleej‘) spielt eine wesentliche Rolle bei den Bemühungen der Rapid Support Forces (RSF), deren Tätigkeiten zu finanzieren, und erschwert somit die Bemühungen zur Beendigung der Kämpfe in Sudan. Alkhaleej befindet sich weitgehend im Eigentum von Unternehmen, die mit Familienmitgliedern des RSF-Befehlshabers Mohamed Hamdan Dagalo (Hemedti) verbunden sind und gilt daher als von den RSF kontrolliert.

Vor und während des Krieges haben die RSF komplexe Finanznetzwerke aufgebaut, die Gewinne aus ihrem Goldgeschäft nutzen, um Waffen, Gehälter und Medienkampagnen zu finanzieren sowie um politische Unterstützung zu gewinnen. Sie kontrollieren ein Netzwerk von bis zu 50 Unternehmen, darunter Alkhaleej, die eine Hauptgeldgeberin geworden ist und im März 2023 von der Zentralbank Sudans 50 Mio. USD erhalten hat. Darüber hinaus verfügt Alkhaleej über internationale Verbindungen zu Banken, was den RSF Tätigkeiten innerhalb des globalen Finanzsystems ermöglicht. Berichten zufolge befindet sich ein erheblicher Teil von Alkhaleej im Eigentum des Hemedti-Netzwerks, wobei einige Schätzungen darauf hindeuten, dass eine Mehrheitskontrolle vorliegt.

Die Geschäftstätigkeiten der RSF erstrecken sich über mehrere Sektoren, darunter Verkehr, Bauwesen, Landwirtschaft und das Bankwesen, wodurch Hemedti zu den reichsten und mächtigsten Persönlichkeiten Sudans zählt. Alkhaleej spielt bei diesen Tätigkeiten eine entscheidende Rolle und sorgt unmittelbar oder mittelbar für das finanzielle Überleben der RSF.

Als Hauptgeldgeberin und Förderin der RSF und deren bewaffneter Angriffe und Kampfhandlungen ist die Alkhaleej Co Ltd an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unmittelbar oder mittelbar beteiligt, unterstützt diese Handlungen oder profitiert von diesen Handlungen.

18.7.2025

8.

Red Rock Mining Company

alias Red Rock Ltd

Anschrift: Blok 9, Kafory, Khartoum, Sudan

Tel.: + 249 1203 47711

Website: https://redrockmining.co/contact-us/#

E-Mail: corporate@redrockmining.net

info@redrocksd.com

Art der Organisation: Bergbauunternehmen

Datum der Registrierung: 1960er-Jahre

Registrierungsnummer: Gruppen-ID: 16463

Hauptgeschäftssitz: Vereinigte Arabische Emirate

Anschrift: Office 320, Emarat Atrium Building, Business Bay, Dubai, United Arab Emirates

Verbundene Personen oder Organisationen: SMT Engineering

Die Red Rock Mining Company ist ein Bergbau- und Explorationsunternehmen. Ihre Muttergesellschaft ist SMT Engineering, das restriktiven Maßnahmen der Union, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs unterliegt. SMT ist gemeinsam mit Defense Industries System (DIS) ein wichtiger Anteilseigner von drei Unternehmen, die an der Herstellung von Waffen und Fahrzeugen für die sudanesischen Streitkräfte (SAF) beteiligt sind.

Der Bergbausektor trägt entscheidend dazu bei, Konflikte anzuheizen. Bergbaugebiete stehen oft mit Kriegsgebieten in Verbindung und sind für die Konfliktparteien strategisch wichtige Orte, die es zu erobern gilt, was Rivalität und Spannungen verstärkt. Die Red Rock Mining Company ist im Sudan präsent und aktiv. Sie verfügt ferner über eine Konzession in der Nähe von al-Damazin, die 2012 von den SAF erobert wurde.

Die Red Rock Mining Company stellt den am Konflikt in Sudan beteiligten bewaffneten Gruppen, insbesondere den SAF, finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Red Rock Mining Company hält eine 99 %ige Beteiligung an Advanced Mining Works, das Teil eines sektorübergreifenden Netzwerks von Unternehmen und Beteiligungen ist, an dessen Spitze die Muttergesellschaft GIAD steht. GIAD ist unter anderem an der Herstellung von Waffen und Fahrzeugen für die SAF sowie an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt. Das GIAD-Konglomerat wird von den SAF über das DIS kontrolliert.

Somit ist die Red Rock Mining Company eine Organisation, die Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit Sudans bedrohen, unterstützt. Das Unternehmen ist ferner mit benannten Personen und Organisationen verbunden.

18.7.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1480/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)