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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1397

15.7.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1397 DES RATES

vom 15. Juli 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 7. Dezember 2020 den Beschluss (GASP) 2020/1999 (1) angenommen.

(2)

Durch die Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten am 8. Dezember 2020 ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3)

Die Union ist besorgt angesichts der transnationalen Repressionen, die iranische staatliche Stellen durch den anhaltenden Einsatz von Stellvertreteragenten — darunter insbesondere Kriminelle und organisierte kriminelle Gruppen — gegen Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt, auch im Gebiet der Union, ausüben. Diese Kriminellen und organisierten kriminellen Gruppen sind verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße wie außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie erzwungenes Verschwindenlassen von Personen, die Kritik an den Handlungen oder politischen Maßnahmen der Islamischen Republik Iran äußern oder die als Gegner der Islamischen Republik Iran gelten, begangen.

(4)

In diesem Zusammenhang sollten acht Personen und eine Organisation in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, aufgenommen werden.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2020/1999 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2020/1999 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/1999/oj).


ANHANG

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2020/1999 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter Abschnitt „A. Natürliche Personen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„126.

Naji Ibrahim SHARIFI- ZINDASHTIalias KENANI, Emirhan

SERIFI ZINDASTI, Naci

SERIFI-ZINDASTI, Naci

SHARIFI ZINDASHTI, Naji

SHARIFI-ZINDASHTI, Naji

ناجی ابراهیم شریفی زیندشتی

(persische Schreibweise)

Geburtsdatum: 31.5.1974

Geburtsort: Zindasht or Orumiyeh, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 2753229112

Verbundene Organisation:

Zindashti Network

Naji Sharifi-Zindashti ist ein iranischer Drogenhändler und Anführer im Bereich der organisierten Kriminalität. Er ist der Anführer des Zindashti Network, einer kriminellen Vereinigung, die zahlreiche grenzüberschreitende Repressionshandlungen, darunter Morde außerhalb Irans, ausgeführt hat.

Er steht in Verbindung mit dem iranischen Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS), dem Zweig der iranischen Regierung, der unter anderem mit der Ermordung von Personen, die sich den Maßnahmen oder der Politik der Islamischen Republik Iran kritisch gegenüberstehen, oder Personen, die von der Islamischen Republik Iran anderweitig als Gegner der Islamischen Republik Iran angesehen werden, beauftragt ist.

Daher ist Naji Sharifi-Zindashti verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße außerhalb Irans, insbesondere für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie das Verschwindenlassen von Personen.

15.7.2025

127.

Abdulvahap KOCAK

alias Abdolwahab KOCAK

Abdolvahab KUCHAK

 

Geburtsort: Adiyaman, Türkei

Staatsangehörigkeit: türkisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: Ul2429867

Abdulvahap Kocak ist offiziell Gärtner von Naji Zindashti. Er war auch als Täter an mehreren Morden beteiligt, die von Naji Zindashti angeordnet und vom Zindashti Network ausgeführt wurden.

Insbesondere ermordete Abdulvahap Kocak den iranischen Dissidenten Mas’ud Molavi Vardanjani, ein Verbrechen, für das er in der Türkei verurteilt wurde.

Abdulvahap Kocak steht somit mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network in Verbindung, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Tötungen, verantwortlich sind. Er ist zudem verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße außerhalb Irans, insbesondere für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Tötungen.

15.7.2025

128.

Ali ESFANJANI

علی اسفنجانی

(persische Schreibweise)

Geburtsdatum: 15.8.1985

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.:

P30251288

Im Rahmen eines Komplotts des iranischen Ministeriums für Nachrichtenwesen und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS) und des Zindasthi Network freundete sich Ali Esfanjani mit den iranischen Dissidenten Mas’ud Molavi Vardanjani an, versorgte das MOIS mit Informationen über ihn und brachte ihn an den Ort, an dem er von Abdulvahap Kocak getötet wurde.

Ali Esfanjani steht somit mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network in Verbindung, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Tötungen, verantwortlich sind. Er war zudem unmittelbar an einer außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Tötung beteiligt, indem er diese Ermordung unterstützt, vorbereitet oder erleichtert hat.

15.7.2025

129.

Ali KOCAK

 

Geburtsort: Adiyaman Kahta,

Türkei

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 20926131442

Ali Kocak ist der Bruder von Abdulvahap Kocak und mit dem Zindashti Network verbunden. Ali Kocak hat den iranischen Gem-TV-Eigentümer Saeed Karimian vor seiner Ermordung beschattet und wird verdächtigt, für den Mord selbst verantwortlich zu sein.

Daher ist Ali Kocak an schweren Menschenrechtsverletzungen oder -verstößen beteiligt, indem er außergerichtliche, summarische oder willkürliche Tötungen unterstützt, vorbereitet und erleichtert.

Darüber hinaus ist Ali Kocak formal der Fahrer von Naji Zindashti. Ali Kocak steht daher mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network in Verbindung, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Tötungen, verantwortlich sind.

15.7.2025

130.

Ekrem Abdulkerym OZTUNC alias Ekrem ÖZTUNÇ

 

Geburtsdatum: 7.10.1984

Geburtsort: Yuksekova, Türkei

Staatsangehörigkeit: türkisch

Geschlecht: männlich

Anschrift: Orumiyeh, West Azerbaijan, Iran

Personalausweis-Nr.: U01292672

Ekrem Oztunc ist ein Neffe von Naji Zindashti und eng mit dem Zindashti Network verbunden. Er spielte eine zentrale Rolle bei der Weitergabe der Mordaufträge für die Mordversuche des Netzwerks über verschlüsselte Kanäle. Ekrem Oztunc steht somit in Verbindung mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network und ist verantwortlich für die Planung, Anordnung, Unterstützung oder Erleichterung außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Hinrichtungen und Tötungen und das Verschwindenlassen von Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

15.7.2025

131.

Mohammed Reza ANSARI

 

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Mohammed Ansari ist Leiter der Quds-Einheit 840 des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC). Er ordnete die Ermordung von Journalisten an, die dem iranischen Regime kritisch gegenüberstanden, darunter zwei Journalisten von Iran International. Mohammed Ansari ist daher verantwortlich für die Planung, Unterstützung, Vorbereitung und Erleichterung außergerichtlicher Tötungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

15.7.2025

132.

Nihat Abdul Kadir ASAN alias ASAN, Nihat

ASAN, Nihat Abdulkadir

EBRAHIMIHARKIAN, Ramin

KURD, Ibrahim

ASHAN, Nihat

BAHTIYAR

 

Geburtsdatum: 1.10.1981 oder 11.11.1981

Geburtsort: Van, Türkei

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: 2751062326 (Iran)

Reisepass-Nr.: U13927927 (Türkei)

Nihat Asan ist ein eng mit dem Zindashti Network verbunden und hat eine zentrale Rolle bei der logistischen Planung zahlreicher Mordversuche des Netzwerks gespielt. Asan steht somit in Verbindung mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network.Er ist auch verantwortlich für die Planung, Anordnung, Unterstützung oder Erleichterung außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Hinrichtungen und Tötungen, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

15.7.2025

133.

Reza HAMIDIRAVARI alias Reza HAMIDI RAVARI

رضا حمیدی راوری

(persische Schreibweise)

Geburtsdatum: 31.10.1963

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Personalausweis-Nr.: V40150378

Reza Hamidiravari ist ein Geheimdienstmitarbeiter, der für das iranische Ministerium für Nachrichtenwesen (Iranian Ministry of Intelligence, MOIS) tätig ist. Er beaufsichtigt die vom MOIS geleiteten Operationen von Naji Zindashti, darunter die Ermordung von Dissidenten und Kritikern des iranischen Regimes. Reza Hamidiravari steht somit mit Naji Zindashti und dem Zindashti Network in Verbindung, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, einschließlich außergerichtlicher, summarischer oder willkürlicher Tötungen, verantwortlich sind.

15.7.2025“

2.

Der folgende Eintrag wird in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„37.

The Zindashti Networkalias Zindashti’s criminal network

Zindashti criminal organisation

 

Registrierungsdatum: 18.8.1983

Haupttätigkeitsorte: Iran, Türkei, Europa

Verbundene Personen: Naji Ibrahim Sharifi-Zindashti, Reza Hamidiravari, Nihat Abdul Kadir Asan, Ekrem Abdulkerym Oztunc, Ali Esfanjani, Ali Kocak, Abdulvahap Kocak

Sonstige verbundene Organisationen: Iranisches Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit (Ministry of Intelligence and Security, MOIS), Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps, IRGC)

Das Zindashti Network ist eine kriminelle Vereinigung, die zahlreiche grenzüberschreitende Repressionshandlungen, darunter Morde außerhalb Irans, ausgeführt hat.

Das Zindashti Network wird vom iranischen Drogenhändler Naji Sharifi-Zindashti geleitet und steht in Verbindung mit dem iranischen Ministerium für Nachrichtenwesen und Sicherheit (MOIS), dem Zweig der iranischen Regierung, der unter anderem mit der Entführung und Ermordung von Personen, die den Maßnahmen oder der Politik der Islamischen Republik Iran kritisch gegenüberstehen, oder Personen, die von der Islamischen Republik Iran anderweitig als Gegner der Islamischen Republik Iran angesehen werden, beauftragt ist.

Daher ist das Zindashti Network verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße außerhalb Irans, insbesondere für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen sowie das Verschwindenlassen von Personen.

15.7.2025“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1397/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)