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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1306 |
30.6.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/1306 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 24. Juni 2025
zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2025)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,
gestützt auf den Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, die zum Zweck der Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) geeigneten Beschlüsse zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“). |
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(2) |
Am 26. März 2024 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2024/1031 (2) zur Ernennung von Frau Karin LIMDAL zur Missionsleiterin der EUPOL COPPS vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2024 erlassen. |
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(3) |
Am 26. Juni 2024 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2024/1816 (3) zur Verlängerung des Mandats von Frau Karin LIMDAL zur Missionsleiterin der EUPOL COPPS vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 erlassen. |
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(4) |
Am 29. April 2025 hat die Hohe Vertreterin vorgeschlagen, das Mandat von Frau Karin LIMDAL als Missionsleiterin der EUPOL COPPS vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 zu verlängern— |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Mandat von Frau Karin LIMDAL als Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) wird vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 verlängert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat zur Verlängerung des Mandats der EUPOL COPPS ab dem 1. Juli 2025.
Geschehen zu Brüssel am 24. Juni 2025.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
D. PRONK
(1) ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2013/354/oj.
(2) Beschluss (GASP) 2024/1031 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. März 2024 zur Ernennung der Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2024) (ABl. L, 2024/1031, 2.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1031/oj).
(3) Beschluss (GASP) 2024/1816 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 26. Juni 2024 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/2/2024) (ABl. L, 2024/1816, 27.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1816/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1306/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)