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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1194

2.7.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/1194 DES RATES

vom 25. April 2025

über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 5 AEUV,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. März 2008 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 242/2008 (1) über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire (im Folgenden „Abkommen“) erlassen. Das Abkommen ist am 18. April 2008 in Kraft getreten.

(2)

Das letzte Protokoll zur Durchführung des Abkommens ist am 31. Juli 2024 ausgelaufen.

(3)

Am 4. März 2024 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit der Republik Côte d’Ivoire (im Folgenden „Côte d’Ivoire“) über ein neues Protokoll zur Durchführung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) (im Folgenden „Protokoll“) am 21. November 2024 erfolgreich abgeschlossen.

(4)

Ziel des Protokolls ist es, den Unionsschiffen zu ermöglichen, in der Fischereizone von Côte d’Ivoire Fischfang zu betreiben, und die Union und Côte d’Ivoire in die Lage zu versetzen, enger zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik zu entwickeln, eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone von Côte d’Ivoire und im Atlantik zu fördern und zur Schaffung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen im Fischereisektor beizutragen.

(5)

Das Protokoll sollte daher unterzeichnet werden.

(6)

Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone von Côte d’Ivoire und der Notwendigkeit, den Zeitraum, in dem diese Tätigkeiten unterbrochen werden, so kurz wie möglich zu halten, sollte das Protokoll vorläufig angewandt werden.

(7)

Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde nach Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) angehört und hat am 22. April 2025 eine Stellungnahme abgegeben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Unterzeichnung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) im Namen der Union wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt.

Artikel 2

Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 20 ab dem Tag seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. April 2025.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. SZŁAPKA


(1)  Verordnung (EG) Nr. 242/2008 des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire (ABl. L 75 vom 18.3.2008, S. 51, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/242/oj).

(2)  Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1194/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)