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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1171

17.6.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/1171 DER KOMMISSION

vom 16. Juni 2025

zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. April 2019 reichte PRODHYNET SA bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission (2) auf Unionszulassung der gleichen Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 mit der Bezeichnung „PRODHYNET's Lactic acid based products“ der Produktart 3 gemäß der Beschreibung in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ein. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-XX051283-02 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. Der Antrag enthielt auch die Antragsnummer der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Kersia’s Lactic acid based products“, die später mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2188 der Kommission (3) zugelassen wurde (Zulassungsnummer EU-0031195-0000).

(2)

Die Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ enthält als Wirkstoff L-(+)-Milchsäure, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 3 aufgeführt ist.

(3)

Am 24. April 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 ihre Stellungnahme (4) sowie den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „PRODHYNET's Lactic acid based products“.

(4)

In ihrer Stellungnahme gelangt die Agentur zu dem Schluss, dass sich die angegebenen Unterschiede zwischen der Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ und der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Kersia’s Lactic acid based products“ auf Informationen beschränken, die Gegenstand einer verwaltungstechnischen Änderung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission (5) sein können, und dass die gleiche Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ auf der Grundlage der Bewertung der betreffenden Referenz-Biozidproduktfamilie „Kersia’s Lactic acid based products“ sowie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Voraussetzungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt.

(5)

Am 22. Mai 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auch den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „PRODHYNET's Lactic acid based products“ in allen Amtssprachen der Union.

(6)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist somit der Auffassung, dass eine Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ erteilt werden sollte.

(7)

Das Ablaufdatum der Zulassung sollte an das Ablaufdatum der Zulassung für die betreffende Referenz-Biozidproduktfamilie „Kersia’s Lactic acid based products“ angeglichen werden.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

PRODHYNET SA erhält hiermit eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0033504-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der gleichen Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“ gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 7. Juli 2025 bis zum 31. August 2034.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Juni 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 414/2013 der Kommission vom 6. Mai 2013 zur Festlegung eines Verfahrens für die Zulassung gleicher Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 7.5.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/414/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2024/2188 der Kommission vom 3. September 2024 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Kersia’s Lactic acid based products“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2024/2188, 4.9.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2188/oj).

(4)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 24. April 2024 zur Unionszulassung für die gleiche Biozidproduktfamilie „PRODHYNET's Lactic acid based products“, UBP-C-1719023-18-00/F, https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

(5)  Durchführungsverordnung (EU) Nr. 354/2013 der Kommission vom 18. April 2013 über Änderungen von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassenen Biozidprodukten (ABl. L 109 vom 19.4.2013, S. 4, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2013/354/oj).


ANHANG

Zusammenfassung der eigenschaften einer biozidproduktfamilie

PRODHYNET’s Lactic acid based products

Produktart(en)

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Zulassungsnummer EU-0032621-0000

R4BP-Assetnummer EU-0032621-0000

TEIL I

ERSTE INFORMATIONSEBENE

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Familienname

Name

PRODHYNET’s Lactic acid based products

1.2.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

1.3.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

PRODHYNET SA

Anschrift

11 avenue des châtelets 22440 PLOUFRAGAN FR

Zulassungsnummer

 

EU-0032621-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0032621-0000

Datum der Zulassung

 

7. Juli 2025

Ablauf der Zulassung

 

31. August 2034

1.4.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

HYPRED SAS - KERSIA Group

Anschrift des Herstellers

55, Boulevard Jules Verger - BP10180 35803 DINARD Frankreich

Standort der Produktionsstätten

HYPRED SAS - KERSIA Group / Dinard

55, Boulevard Jules Verger; BP 10180 35803 DINARD Cedex Frankreich

HYPRED SAS - KERSIA Group / Vaas

Zone Industrielle Le Roineau 72500 VAAS Frankreich

Medentech Ltd – KERSIA Group

Clonard Road Y35Y7WY WEXFORD Irland

SOPURA – KERSIA Group

Parc Paysager de Tyberchamps 14 7180 SENEFFE Belgien

KERSIA DEUTSCHLAND GmbH

Marie-Curie-Straße 23 53332 BORNHEIM – SECHTEM Deutschland

Holchem Laboratories Ltd – KERSIA Group

Gateway House, Pilsworth Road, Pilsworth Industrial Estate BL9 8RD Bury Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

KERSIA AUSTRIA GmbH

PFONGAUERSTRAßE 17 5202 NEUMARKT AM WALLERSEE Österreich

KERSIA POLSKA Sp.z.o.o

Niepruszewo, ul. Kasztanowa 4 64-320 BUK Polen

KERSIA ITALIA S.r.l

Strada Montodine – Gombito; Loc. Cà Nova 26010 RIPALTA ARPINA (CR) Italien

KERSIA IBERICA SL / Estella

Pol. Miguel Eguía C/Zarapuz s/n 31200 ESTELLA (NAVARRA) Spanien

Kilco Holdings Ltd – KERSIA Group

Broomhouses 2 Industrial Estate; Old Glasgow Road DG11 2SD LOCKERBIE Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Kilco (International) Ltd – KERSIA Group

1A Trench Road Mallusk; Newtownabbey BT36 4TY CO ANTRIM Irland

SOPURA Quimica – KERSIA Group

Pol. Ind. “La Canaleta“; Avinguda Júpiter n° 7 25300 TARREGA (LLEIDA) Spanien

KERSIA DEUTSCHLAND GmbH

Oberbrühlstraße 16-18 87700 Memmingen Deutschland

1.5.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

L-(+)-Milchsäure

Name des Herstellers

PURAC Bioquimica SA

Anschrift des Herstellers

Gran Vial 19-25 8160 Montmelo - Barcelona Spanien

Standort der Produktionsstätten

PURAC Bioquimica SA

Gran Vial 19-25 8160 Montmelo - Barcelona Spanien

PURAC BIOCHEM BV

Arkelsedijk 46 4206 AC Gorinchem Niederlande (die)

Purac Sínteses Ltda

Av. Rui Barbosa, 521 CEP 28015-520 Campos dos Goytacazes - RJ Brasilien

Purac America Inc.

650 Industrial Park Drive, P.O. Box 38 NE 68008 Blair Vereinigte Staaten (die)

Purac (Corbion) Thailand Ltd

Tambol Huay Pong, Amphoe Muang 21150 Rayong Thailand


Wirkstoff

L-(+)-Milchsäure

Name des Herstellers

Jungbunzlauer S.A.

Anschrift des Herstellers

Z.I. Portuaire BP 32 67390 Marckolsheim Frankreich

Standort der Produktionsstätten

Jungbunzlauer S.A.

Z.I. Portuaire BP 32 67390 Marckolsheim Frankreich

Kapitel 2.   ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE

2.1.   Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

L-(+)-Milchsäure

 

Wirkstoff

79-33-4

201-196-2

8,4 - 8,4 % (w/w)

Natrium-p-cumolsulfonat

 

Nicht wirksamer Stoff

15763-76-5

239-854-6

1,32 - 1,32 % (w/w)

Natrium-2-Ethylhexylsulfat

 

Nicht wirksamer Stoff

126-92-1

204-812-8

0 - 2,1 % (w/w)

Diethanolamin

 

Nicht wirksamer Stoff

111-42-2

203-868-0

3,92 - 4,234 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

TEIL II

ZWEITE INFORMATIONSEBENE META-SPC(S)

Kapitel 1.   META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 1 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta SPC 1 - Gebrauchsfertige Produkte zu m Eintauchen, Schäumen, Sprühen

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-1

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 1

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

L-(+)-Milchsäure

 

Wirkstoff

79-33-4

201-196-2

8,4 - 8,4 % (w/w)

Natrium-p-cumolsulfonat

 

Nicht wirksamer Stoff

15763-76-5

239-854-6

1,32 - 1,32 % (w/w)

Diethanolamin

 

Nicht wirksamer Stoff

111-42-2

203-868-0

4,234 - 4,234 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1

Gefahrenhinweise

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Desinfektion der Zitzen milchproduzierender Tiere durch manuelles oder automatisches Eintauchen, Schäumen oder Sprühen nach dem Melken

Produktart

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: -

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: -

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Manuelle oder automatische Desinfektion der Zitzen milchproduzierender Tiere durch Eintauchen, Schäumen oder Sprühen nach dem Melken

Anwendungsmethode(n)

Methode: Eintauchen, Schäumen, Sprühen

Detaillierte Beschreibung:

Dippbecher, Schaum-Dippbecher, Zitzensprüher, automatische Dippvorrichtung, automatische Schäumvorrichtung oder automatische Sprühvorrichtung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Dosierung nach Tierart: – Kühe und Büffelkühe 3 bis 10 ml (empfohlen: 5 bis 8 ml) – Schafe 1,5 bis 5 ml (empfohlen: 1,5 bis 3 ml) – Ziegen 2,5 bis 6 ml (empfohlen: 2,5 bis 4 ml) Gebrauchsfertiges Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontaktzeit: 5 Minuten

Häufigkeit: 2 bis 3 Mal täglich

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE (hochdichtes Polyethylen) – Kanister : 5, 10, 22, 25 und 30 Liter

HDPE – Tonne : 60 Liter

HDPE – Fässer : 120 und 220 Liter

HDPE – Gebinde : mit 640 und 1.000 Liter

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 1

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 1

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 1

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 1

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 1

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 1

5.1.   Gebrauchsanweisung

Manuelles oder automatisches Auffüllen des Dipp-/Schaum Dippbechers/Sprühers mit dem gebrauchsfertigen Produkt.

Manuelles oder automatisches Eintauchen/Schäumen/Besprühen der ganzen Zitze des Tieres nach dem Melken.

Achten Sie darauf, dass die Zitzen vollständig mit Desinfektionsmittel bedeckt sind.

Das Produkt verbleibt bis zum nächsten Melken auf der Zitze.

Die Tiere müssen bis zum Abtrocknen des Produktes mindestens 5 Minuten eine stehende Position einhalten.

Die Zitze beim nächsten Melkvorgang gründlich reinigen und abwischen, ehe Sie das Melkzeug ansetzen.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Nach der Arbeit Hände waschen.

Vor dem Gebrauch muss das Produkt auf eine Temperatur von 20 °C bis 30 °C erwärmt werden.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Eine Chemikalienschutzbrille oder einen Gesichtsschutz gemäß EN ISO 16321 oder einen gleichwertigen Schutz tragen.

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Für die manuelle Anwendung durch Sprühen: Während der Handhabung des Produkts chemikalienbeständige Schutzhandschuhe gemäß EN ISO 374 tragen.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Beachten Sie das für berufsmäßige Verwender vorhandene Sicherheitsdatenblatt, das eine Notrufnummer enthält.

Nach Verschütten großer Mengen: Abgrenzen, mit einem inerten Absorptionsmittel aufnehmen und in einen Notbehälter pumpen. Niemals verschüttetes Produkt zur Wiederverwendung in Originalbehälter geben. In geeigneten, entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Behältern zur Entsorgung lagern.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Am Ende der Behandlung entsorgen Sie das unbenutzte Produkt und die Behälter entsprechend den örtlichen Anforderungen. Das gebrauchte Produkt kann je nach örtlichen Regelungen in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder in das Güllelager entsorgt werden. Vermeiden Sie die Einleitung in individuelle Aufbereitungsanlagen.

Die Papiertücher, die für die Entnahme des Produktes und das Trocknen der Zitzen verwendet werden, können über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 2 Jahre in HDPE

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Die vollständigen Bezeichnungen der EN-Standards und der dazugehörigen Gesetzgebung, auf die in Abschnitt 5.2 verwiesen wird:

 

EN ISO 374 – Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.

 

EN ISO 16321 – Augen- und Gesichtsschutz für betriebliche Anwendungen.

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

DOUPIS FLUIDE

Absatzmarkt: EU

PRO AL SPRAY

Absatzmarkt: EU

GALACTIK FL

Absatzmarkt: EU

Spray Guard

Absatzmarkt: EU

ExtraGuard Spray

Absatzmarkt: EU

ROBOLAK FL

Absatzmarkt: EU

GALACTIK PULVE

Absatzmarkt: EU

LACTI FLUIDE

Absatzmarkt: EU

AGRILAC FLUIDE

Absatzmarkt: EU

LACTI SPRAY FLUIDE

Absatzmarkt: EU

HYGIALAC FLUIDE

Absatzmarkt: EU

BRETALAC FLUIDE

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0032621-0001 1-1

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

L-(+)-Milchsäure

 

Wirkstoff

79-33-4

201-196-2

8,4 % (w/w)

Natrium-p-cumolsulfonat

 

Nicht wirksamer Stoff

15763-76-5

239-854-6

1,32 % (w/w)

Diethanolamin

 

Nicht wirksamer Stoff

111-42-2

203-868-0

4,234 % (w/w)

Kapitel 1.   META-SPC 2 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   META-SPC 2 Identifikator

Identifikator

Meta SPC: meta SPC 2 - Gebrauchsfertige Produkte zum Eintauchen

1.2.   Kürzel zur Zulassungsnummer

Nummer

1-2

1.3.   Produktart(en)

Produktart(en)

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Kapitel 2.   META-SPC-ZUSAMMENSETZUNG 2

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

L-(+)-Milchsäure

 

Wirkstoff

79-33-4

201-196-2

8,4 - 8,4 % (w/w)

Natrium-p-cumolsulfonat

 

Nicht wirksamer Stoff

15763-76-5

239-854-6

1,32 - 1,32 % (w/w)

Natrium-2-Ethylhexylsulfat

 

Nicht wirksamer Stoff

126-92-1

204-812-8

0 - 2,1 % (w/w)

Diethanolamin

 

Nicht wirksamer Stoff

111-42-2

203-868-0

3,92 - 3,92 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2

Formulierungsart(en)

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 2

Gefahrenhinweise

H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P280: Augenschutz tragen.

P280: Gesichtsschutz tragen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Desinfektion der Zitzen milchproduzierender Tiere durch manuelles oder automatisches Eintauchen nach dem Melken

Produktart

PT03: Hygiene im Veterinärbereich

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

-

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: -

Trivialname: Bakterien

Entwicklungsstadium: -

Wissenschaftlicher Name: -

Trivialname: Hefen

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Manuelle oder automatische Desinfektion der Zitzen milchproduzierender Tiere durch Eintauchen nach dem Melken

Anwendungsmethode(n)

Methode: Eintauchen

Detaillierte Beschreibung:

Dippbecher oder automatische Dippvorrichtung.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Dosierung nach Tierart: – Kühe und Büffelkühe 3 bis 10 ml (empfohlen: 5 ml) – Schafe 1,5 bis 5 ml (empfohlen: 1,5 ml) – Ziegen 2,5 bis 6 ml (empfohlen: 2,5 ml) Gebrauchsfertiges Produkt

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Kontaktzeit: 5 Minuten

Häufigkeit: 2 bis 3 Mal täglich

Anwenderkategorie(n)

Berufsmäßige Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE (hochdichtes Polyethylen) – Kanister : 5, 10, 22, 25 und 30 Liter

HDPE – Tonne : 60 Liter

HDPE – Fässer : 120 und 220 Liter

HDPE – Gebinde : mit 640 und 1.000 Liter

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 2

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 2

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 2

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 2

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe allgemeine Anweisungen für die Verwendung der meta-SPC 2

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER META-SPC 2

5.1.   Gebrauchsanweisung

Manuelles oder automatisches Auffüllen des Dippbechers mit dem gebrauchsfertigen Produkt.

Applikation erfolgt nach dem Melken durch manuelles oder automatisches Eintauchen der ganzen Zitze des Tieres.

Achten Sie darauf, dass die Zitzen vollständig mit Desinfektionsmittel bedeckt sind.

Das Produkt verbleibt bis zum nächsten Melken auf der Zitze.

Die Tiere müssen bis zum Abtrocknen des Produktes mindestens 5 Minuten eine stehende Position einhalten.

Die Zitze beim nächsten Melkvorgang gründlich reinigen und abwischen, ehe Sie das Melkzeug ansetzen.

Kontakt mit den Augen vermeiden.

Nach der Arbeit Hände waschen.

Vor dem Gebrauch muss das Produkt auf eine Temperatur von 20 °C bis 30 °C erwärmt werden.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Eine Chemikalienschutzbrille oder einen Gesichtsschutz gemäß EN ISO 16321 oder einen gleichwertigen Schutz tragen.

Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Nach EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

Beachten Sie das für berufsmäßige Verwender vorhandene Sicherheitsdatenblatt, das eine Notrufnummer enthält.

Nach Verschütten großer Mengen: Abgrenzen, mit einem inerten Absorptionsmittel aufnehmen und in einen Notbehälter pumpen. Niemals verschüttetes Produkt zur Wiederverwendung in Originalbehälter geben. In geeigneten, entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen Behältern zur Entsorgung lagern.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Am Ende der Behandlung entsorgen Sie das unbenutzte Produkt und die Behälter entsprechend den örtlichen Anforderungen. Das gebrauchte Produkt kann je nach örtlichen Regelungen in das kommunale Abwassersystem eingeleitet oder in das Güllelager entsorgt werden. Vermeiden Sie die Einleitung in individuelle Aufbereitungsanlagen.

Die Papiertücher, die für die Entnahme des Produktes und das Trocknen der Zitzen verwendet werden, können über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Haltbarkeit: 2 Jahre in HDPE

Unter 30 °C lagern.

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Die vollständigen Bezeichnungen der EN-Standards und der dazugehörigen Gesetzgebung, auf die in Abschnitt 5.2 verwiesen wird:

EN ISO 16321 – Augen- und Gesichtsschutz für betriebliche Anwendungen.

Kapitel 7.   DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 2

7.1.   Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts

Handelsname(n)

EDDAR FILM

Absatzmarkt: EU

DOUPIS FILM

Absatzmarkt: EU

GALACTIK EP

Absatzmarkt: EU

Xtrem Guard

Absatzmarkt: EU

ExtraGuard Xtrem

Absatzmarkt: EU

LACTI EPAIS

Absatzmarkt: EU

HYGIALAC EPAIS

Absatzmarkt: EU

TREMPAGE EPAIS LACTI

Absatzmarkt: EU

AGRILAC EPAIS

Absatzmarkt: EU

FILMOGENE

Absatzmarkt: EU

AGRIFILM

Absatzmarkt: EU

BRETADINE

Absatzmarkt: EU

BRETALAC FILM

Absatzmarkt: EU

GEL TRAYON

Absatzmarkt: EU

APROMADINE

Absatzmarkt: EU

CELTADINE

Absatzmarkt: EU

DALFILM

Absatzmarkt: EU

FILM-AGRI

Absatzmarkt: EU

HYGIA’TREMP

Absatzmarkt: EU

HYGIAFILM

Absatzmarkt: EU

PRODINE

Absatzmarkt: EU

PRO AL

Absatzmarkt: EU

ADIEL FILM

Absatzmarkt: EU

CORIAFILM

Absatzmarkt: EU

GANAFILM

Absatzmarkt: EU

MAGDINE

Absatzmarkt: EU

NUTRIDINE

Absatzmarkt: EU

PLUSAFILM

Absatzmarkt: EU

PROXAFILM

Absatzmarkt: EU

Zulassungsnummer

 

EU-0032621-0002 1-2

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

L-(+)-Milchsäure

 

Wirkstoff

79-33-4

201-196-2

8,4 % (w/w)

Natrium-p-cumolsulfonat

 

Nicht wirksamer Stoff

15763-76-5

239-854-6

1,32 % (w/w)

Natrium-2-Ethylhexylsulfat

 

Nicht wirksamer Stoff

126-92-1

204-812-8

2,1 % (w/w)

Diethanolamin

 

Nicht wirksamer Stoff

111-42-2

203-868-0

3,92 % (w/w)


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/1171/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)