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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/912

20.5.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/912 DER KOMMISSION

vom 19. Mai 2025

mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines einheitlichen Formats für den nationalen Wiederherstellungsplan

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1991 muss jeder Mitgliedstaat bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans vorbereiten und der Kommission vorlegen und zu diesem Zweck die erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erfüllung der Wiederherstellungsziele und der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 4 bis 13 der genannten Verordnung ermitteln. Die Kommission muss mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur ein einheitliches Format für diese nationalen Wiederherstellungspläne festlegen.

(2)

Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1991 sieht vor, dass der nationale Wiederherstellungsplan den Zeitraum bis 2050 abdeckt und Zwischenfristen zu den Zielen und Verpflichtungen gemäß den Artikeln 4 bis 13 der genannten Verordnung enthält. Das einheitliche Format sollte die für diese Inhalte erforderliche Struktur aufweisen und die entsprechenden Felder enthalten.

(3)

Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1991 können die Mitgliedstaaten für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2032 beschließen, die nationalen Wiederherstellungspläne auf einen strategischen Überblick über die Elemente gemäß Artikel 15 Absatz 3 und die Inhalte gemäß den Absätzen 4 und 5 des genannten Artikels zu beschränken. Dasselbe gilt für die infolge der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung bis zum 30. Juni 2032 durchzuführende Überprüfung der überarbeiteten nationalen Wiederherstellungspläne für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2042. Das einheitliche Format sollte flexibel genug sein, um die Pläne auf einen strategischen Überblick beschränken zu können.

(4)

Das einheitliche Format sollte Felder für alle in Artikel 15 Absätze 3 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/1991 aufgeführten Elemente und Inhalte enthalten.

(5)

Um eine vollständige, wirksame und strukturierte Planung der Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten, sollte das einheitliche Format es den Mitgliedstaaten ermöglichen, vorhandene Planungs- und Berichterstattungsdaten, die im Rahmen der Durchführung der in Artikel 14 Absätze 9 bis 15 der Verordnung (EU) 2024/1991 genannten Rechtsakte und Strategien der Union erfasst wurden, in vollem Umfang zu nutzen. Um Kohärenz und Komplementarität zu gewährleisten und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte das einheitliche Format in Bezug auf die anzugebenden Informationen und Daten in den einzelnen Feldern aufeinander abgestimmt und präzise sein und von den Mitgliedstaaten digital ausgefüllt und übermittelt werden. Zur einfacheren Wiederverwendung der in den nationalen Wiederherstellungsplänen übermittelten Informationen und Daten wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Informationen an die einschlägigen vernetzten digitalen Systeme wie Reportnet der Europäischen Umweltagentur übermittelt werden.

(6)

Das einheitliche Format sollte so strukturiert sein, dass bei der Vorlage der Informationen und Daten die Wirksamkeit der Bewertung und der Überprüfung gemäß den Artikeln 17 und 19 der Verordnung (EU) 2024/1991 gewährleistet wird.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das einheitliche Format für den nationalen Wiederherstellungsplan gemäß Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1991 ist im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Mai 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj.


ANHANG

Nationaler Wiederherstellungsplan 4

1

Grundlegende Angaben 4

Teil A –

Zielunabhängige Angaben 4

2

Erstellung und Festlegung des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w) 4

3

Beiträge zu den in Artikel 1 genannten übergeordneten Zielvorgaben und Zielen 4

4

Allgemeine positive Nebeneffekte, damit zusammenhängende politische Strategien und Finanzdaten 5

5

Angaben zu Überwachung, Bewertung der Wirksamkeit und Überarbeitung von Maßnahmen 10

Teil B –

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen, je Artikel 11

6

Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Artikel 4) 11

7

Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5) 17

8

Städtische Ökosysteme (Artikel 8) 24

9

Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9) 27

10

Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen (Artikel 10) 29

11

Landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11) 30

11.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen 30

12

Waldökosysteme (Artikel 12) 33

13

Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen (Artikel 13) 35

Teil C –

Maßnahmen 36

14

Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) 36
Weitere Angaben 44
Zusätzliche Angaben I – Anmerkungen zu und Überprüfung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 19) 44
Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen (fakultativ) 45
Zusätzliche Angaben III – Liste der städtischen Ökosystemgebiete im Falle eines anderen Ansatzes als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten 46
Zusätzliche Angaben IV – Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben i und n) 47

Nationaler Wiederherstellungsplan

1   Grundlegende Angaben

1.1

Mitgliedstaat

Zweistelliger Code gemäß der Länderliste

1.2

Datum der Einreichung des Plans

JJJJ-MM-TT

1.3

Verantwortliche Stelle(n) oder Koordinator(en)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

1.4

Handelt es sich um eine überarbeitete Fassung des nationalen Wiederherstellungsplans? (Artikel 19)

Ja/Nein

Falls „Ja“, bitte den Bereich „Zusätzliche Angaben I“ ausfüllen.

1.5

Zusammenfassung des nationalen Wiederherstellungsplans

Freitextfeld, maximal 10 000  Zeichen

Teil A –   Zielunabhängige Angaben

2   Erstellung und Festlegung des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w)

2.1

Beteiligung der Öffentlichkeit (Artikel 14 Absatz 20 und Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w)

2.1.1

Zusammenfassung des Verfahrens zur Erstellung des Plans, Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Interessenträger

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

2.2

Erwägungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Situationen in diversen Regionen (Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 6)

2.2.1

Erwägungen im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Situationen in Regionen, einschließlich ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernisse, regionaler und lokaler Besonderheiten und der Bevölkerungsdichte (Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 6) (fakultativ)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben

c)

Artikelspezifische Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

2.3

Erwägungen im Zusammenhang mit der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage der Union (falls anwendbar) (Artikel 14 Absatz 16 Buchstabe c und Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe o)

2.3.1

Erwägungen im Zusammenhang mit der Abgelegenheit, Insellage, geringen Größe und den schwierigen topografischen und klimatischen Bedingungen in Gebieten in äußerster Randlage

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

2.3.2

Erwägungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt in Gebieten in äußerster Randlage

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

2.3.3

Erwägungen im Zusammenhang mit den mit dem Schutz und der Wiederherstellung der Ökosysteme von Gebieten in äußerster Randlage verbundenen Kosten

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

3   Beiträge zu den in Artikel 1 genannten übergeordneten Zielvorgaben und Zielen

3.1

Beitrag zu den in Artikel 1 Absatz 1 genannten übergeordneten Zielen (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

3.2

Ausmaß der Land- und Meeresflächen, die bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen

a)

Voraussichtliches Ausmaß der Landflächen, die bis 2030 wirksamen und flächenbezogenen Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen sollen (in km2)

b)

Voraussichtliches Ausmaß der Meeresflächen, die bis 2030 wirksamen und flächenbezogenen Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen sollen (in km2)

3.3

Ausmaß der Land- und Meeresflächen, die bis 2050 Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (fakultativ)

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für das voraussichtliche Ausmaß der Landflächen, die bis 2050 wirksamen und flächenbezogenen Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen sollen (in km2)

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für das voraussichtliche Ausmaß der Meeresflächen, die bis 2050 wirksamen und flächenbezogenen Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen sollen (in km2)

4   Allgemeine positive Nebeneffekte, damit zusammenhängende politische Strategien und Finanzdaten

4.1

Allgemeine positive Nebeneffekte und Auswirkungen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben r und s)

4.1.1

Positive Nebeneffekte für den Klimaschutz (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe r)

a)

Allgemeine positive Nebeneffekte (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische positive Nebeneffekte – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische positive Nebeneffekte – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.1.2

Positive Nebeneffekte für die Landdegradationsneutralität (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe r)

a)

Allgemeine positive Nebeneffekte (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische positive Nebeneffekte – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische positive Nebeneffekte – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.1.3

Vorhersehbare sozioökonomische Auswirkungen und geschätzter Nutzen der Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Artikeln 4 bis 12 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe s)

a)

Allgemeine sozioökonomische Auswirkungen und geschätzter Nutzen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische sozioökonomische Auswirkungen und geschätzter Nutzen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische sozioökonomische Auswirkungen und geschätzter Nutzen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.1.4

Sonstige potenzielle Auswirkungen und positive Nebenwirkungen (z. B. Liste der Nachhaltigkeitsziele, Ernährungssicherheit, Null-Schadstoff-Aktionsplan) (fakultativ)

a)

Allgemeine Auswirkungen und positive Nebeneffekte (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Auswirkungen und positive Nebeneffekte – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben

c)

Artikelspezifische Auswirkungen und positive Nebeneffekte – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.2

Berücksichtigte Strategien und Maßnahmen

4.2.1

Berücksichtigung von Klimaszenarien für die Planung von Art und Ort der Wiederherstellungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe t Ziffer i)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.2

Berücksichtigung von während der Planung verfügbaren Informationen über unvermeidbare Veränderungen des Lebensraums, die unmittelbar durch den Klimawandel verursacht werden (Artikel 4 Absatz 14 Buchstabe b, Absatz 15 Buchstabe b und Absatz 16 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 11 Buchstabe b, Absatz 12 Buchstabe b und Absatz 13 Buchstabe b sowie Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.2.3

Berücksichtigung von während der Planung verfügbaren Informationen über höhere Gewalt einschließlich Naturkatastrophen (Artikel 4 Absatz 14 Buchstabe a, Absatz 15 Buchstabe a und Absatz 16 Buchstabe a, Artikel 5 Absatz 11 Buchstabe a, Absatz 12 Buchstabe a und Absatz 13 Buchstabe a sowie Artikel 12 Absatz 4 Buchstabe b) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.2.4

Berücksichtigung des Potenzials von Wiederherstellungsmaßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur, zur Verhinderung von Naturkatastrophen oder zur Abmilderung von deren Auswirkungen und zur Unterstützung der Anpassung (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe t Ziffer ii)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.5

Berücksichtigung von Synergien mit nationalen Anpassungsstrategien oder -plänen und nationalen Berichten über die Bewertung des Katastrophenrisikos (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe t Ziffer iii)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.6

Überblick über die Wechselwirkungen zwischen den im nationalen Wiederherstellungsplan und im nationalen Energie- und Klimaplan enthaltenen Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe t Ziffer iv)

a)

Allgemeiner Überblick (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifischer Überblick – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifischer Überblick – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.7

Berücksichtigung wichtiger politischer Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene, die für die biologische Vielfalt relevant sind (Artikel 14 Absatz 14) (fakultativ)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.2.8

Überblick über das Zusammenspiel mit den im nationalen Strategieplan im Rahmen der GAP enthaltenen Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 5)

a)

Allgemeiner Überblick (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifischer Überblick – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifischer Überblick – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.9

Ermittlung bestehender land- und forstwirtschaftlicher Verfahren, einschließlich GAP-Interventionen, die zu den Wiederherstellungszielen beitragen (Artikel 14 Absatz 10 und Artikel 15 Absatz 5)

Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.

a)

Land- und forstwirtschaftliche Verfahren: Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

b)

GAP-Interventionen: Bitte eine oder mehrere Interventionskategorien aus der Codeliste der GAP-Interventionen angeben (gemäß dem Klassifikationsschema für landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren der Gemeinsamen Forschungsstelle 2024, https://data.europa.eu/doi/10.2760/33560).

4.2.10

Berücksichtigung strategische kritische Rohstoffe betreffender Projekte (Artikel 14 Absatz 15) (fakultativ)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.2.11

Synergien mit den nationalen Wiederherstellungsplänen anderer Mitgliedstaaten, sofern möglich (Artikel 14 Absatz 17)

a)

Allgemeiner Überblick (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifischer Überblick – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifischer Überblick – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

4.2.12

Sonstige berücksichtigte Strategien, falls zutreffend (fakultativ)

a)

Allgemeine Erwägungen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Erwägungen – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben

c)

Artikelspezifische Erwägungen – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

4.3

Zusammenfassung der Finanzdaten

4.3.1

Schätzung des Finanzierungsbedarfs für die Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe u)

4.3.1.1

Geschätzter Finanzierungsbedarf (in EUR) für die Durchführung des nationalen Wiederherstellungsplans (Maßnahmen zur Wiederherstellung und zur Vermeidung einer Verschlechterung, horizontale Maßnahmen)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben. Es gibt die Möglichkeit, die Zahlen auf der Grundlage der Angaben zu den einzelnen Maßnahmen in Teil C Abschnitt 14 zusammenzustellen.


 

 

Kosten der einmaligen Maßnahme/Projektkosten (EUR/Jahr)

Jährliche laufende Kosten (EUR/Jahr)

 

Summe

In Natura-2000-Gebieten (fakultativ)

Summe

In Natura-2000-Gebieten (fakultativ)

 

A

Horizontale Maßnahmen

 

A.1

Überwachung und Berichterstattung

 

 

 

 

A.2

Forschung, einschließlich Schließen von Wissenslücken

 

 

 

 

A.3

Sonstige (fakultativ, Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen)

 

 

 

 

B

Maßnahmen nach Ökosystemtyp

B.1

Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland)

 

 

 

 

B.2

Grünland-Ökosysteme

 

 

 

 

B.3

Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme

 

 

 

 

B.4

Wald-Ökosysteme

 

 

 

 

B.5

Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme

 

 

 

 

B.6

Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation

 

 

 

 

B.7

Ackerflächen-Ökosysteme

 

 

 

 

B.8

Städtische Ökosysteme

 

 

 

 

B.9

Meeresökosysteme

 

 

 

 

B.10

Andere Ökosysteme

 

 

 

 

C

Sonstige Maßnahmen ohne Bezug zu spezifischen Ökosystemen (fakultativ)

C.1

Sonstige (fakultativ, Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen)

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 


4.3.1.2

Geschätzte finanzielle Unterstützung für Interessenträger, die von Wiederherstellungsmaßnahmen oder neuen Verpflichtungen aus der Verordnung betroffen sind

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Geschätzter Wert oder Bereich (in EUR)

4.3.1.3

Vorgesehene öffentliche Finanzierungsmittel

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Geschätzter Wert oder Bereich (in EUR)

4.3.1.4

Vorgesehene private Finanzierungsmittel

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Geschätzter Wert oder Bereich (in EUR)

4.3.1.5

Vorgesehene Kofinanzierung oder Finanzierung mit Finanzierungsinstrumenten der Union

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Geschätzter Wert oder Bereich (in EUR)

4.3.2

Subventionen, die sich negativ auf die Erreichung der Ziele und die Einhaltung der Verpflichtungen, die in der Verordnung festgelegt sind, auswirken (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe v)

4.3.2.1

Angaben zu den Subventionen, die sich negativ auf die Erreichung der Ziele und die Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung auswirken

Bitte Bereich a oder b ausfüllen. Bei Auswahl von a bitte Angaben in den Feldern i, ii und iii machen.

a)

Auf vorhandene Berichterstattung und Leitlinien abgestimmte Angaben

i.

Umweltschädliche Subventionen für fossile Brennstoffe und andere umweltschädliche Energiesubventionen (ermittelt im Rahmen der Berichterstattung gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz)

(Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 1 000  Zeichen)

ii.

Nicht-energiebezogene umweltschädliche Subventionen, die im Einklang mit den gemäß dem Beschluss (EU) 2022/591 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030 ausgearbeiteten Leitlinien ermittelt wurden

(Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 1 000  Zeichen)

iii.

Sonstige Angaben zu Subventionen, die sich negativ auf die Erreichung der Ziele und die Einhaltung der Verpflichtungen der Verordnung auswirken (fakultativ)

(Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 1 000  Zeichen)

b)

Freie Angaben

(Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

5   Angaben zu Überwachung, Bewertung der Wirksamkeit und Überarbeitung von Maßnahmen

5.1

Beschreibung der Überwachung des Zustands (und der Trends) von Lebensräumen sowie der Qualität (und der Trends) von Lebensräumen von Arten auf Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Artikeln 4 und 5 unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe p)

a)

Allgemeine Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Spezifische Beschreibung im Hinblick auf Artikel 4 (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen, fakultativ)

c)

Spezifische Beschreibung im Hinblick auf Artikel 5 (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen, fakultativ)

5.2

Beschreibung des Verfahrens zur Bewertung der Wirksamkeit der Wiederherstellungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe p)

a)

Allgemeine Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Beschreibung – bitte Artikel angeben (fakultativ, bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben)

c)

Artikelspezifische Beschreibung – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

5.3

Ansatz für die Überarbeitung der Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe p)

a)

Allgemeine Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Beschreibung – bitte Artikel angeben (fakultativ, bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben)

c)

Artikelspezifische Beschreibung – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

5.4

Angaben zu den Bestimmungen zur Gewährleistung der kontinuierlichen, langfristigen und nachhaltigen Wirkung der Wiederherstellungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe q)

a)

Allgemeine Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Beschreibung – bitte Artikel angeben (fakultativ, bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben)

c)

Artikelspezifische Beschreibung – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen (fakultativ)

5.5

Angaben zu den Überwachungssystemen für Wiederherstellungsmaßnahmen, einschließlich Angaben dazu, wie diese sich auf elektronische Datenbanken und geografische Informationssysteme stützen und wie sie den Zugang zu und die Nutzung von Daten und Diensten aus Fernerkundungstechnologien, Erdbeobachtung (Copernicus-Dienste), In-situ-Sensoren und Geräten oder Bürgerwissenschaftsdaten maximieren, wobei die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz sowie der fortgeschrittenen Datenanalyse und -verarbeitung zum Einsatz kommen (Artikel 20 Absatz 9) (fakultativ)

a)

Allgemeine Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Artikelspezifische Beschreibung – bitte Artikel angeben (bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben)

c)

Artikelspezifische Beschreibung – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen


Teil B –   Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen, je Artikel

6   Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Artikel 4)

6.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

6.1.1

Nationaler Ansatz

6.1.1.1

Beschreibender Überblick über den Ansatz des Mitgliedstaats zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.1.2

Kontextinformationen über Lebensraumtypen (Artikel 4 Absätze 1, 4 und 9)

6.1.2.1

Gesamtfläche der Lebensraumtypen

Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2013-2018)

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2019-2024)

c)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus einer anderen Datenquelle

Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.1.2.2

Gesamtfläche, die sich nicht in gutem Zustand befindet, für alle Lebensraumtypen zusammen

Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2013-2018)

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2019-2024)

c)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus einer anderen Datenquelle

Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.1.2.3

Gesamtfläche, die sich in unbekanntem Zustand befindet, für alle Lebensraumtypen zusammen

Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2013-2018)

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2019-2024)

c)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus einer anderen Datenquelle

Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.1.2.4

Gesamtfläche, die zur Erreichung einer günstigen Gesamtfläche (FRA) neu zu etablieren ist

Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2013-2018)

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus den Daten nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2019-2024)

c)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne aus einer anderen Datenquelle

Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.1.3

Mindestflächen, die wiederhergestellt werden müssen

Die nachfolgenden Felder können auf der Grundlage der Angaben unter 6.1.2 vorausgefüllt werden.

6.1.3.1

Mindestfläche, die für alle Lebensraumtypen zu verbessern ist (Artikel 4 Absatz 1)

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, in einer Größenordnung von 30 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.2)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 60 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.2)*

c)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 90 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.2)*

*

Berücksichtigen Sie bei der Erstellung des Wiederherstellungsplans und künftigen Aktualisierungen unter b und c bitte alle Flächen, die bekanntermaßen nicht in einem guten Zustand sind (z. B. sollten bei der Überarbeitung des Plans bisher unbekannte Flächen gezählt werden, die zum aktuellen Zeitpunkt bekanntermaßen nicht in gutem Zustand sind).

6.1.3.2

Erneut zu etablierende Mindestfläche, für alle Lebensraumtypen zusammen (Artikel 4 Absatz 4)

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, in einer Größenordnung von 30 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.4)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 60 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.4)

c)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 100 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.4)

6.1.3.3

Mindestfläche, für die der Zustand bekannt sein muss, für alle Lebensraumtypen zusammen (Artikel 4 Absatz 9)

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, in einer Größenordnung von 90 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.1)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 100 % des Gesamtwerts in Feld 6.1.2.1)

6.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

6.2.1

Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 2

6.2.1.1

Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 2

Ja/Nein

6.2.1.2

Falls ja, geben Sie bitte die häufig vorkommenden und weitverbreiteten Lebensraumtypen an, die mehr als 3 % des europäischen Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats abdecken und gemäß Artikel 4 Absatz 2 ausgenommen sind.

Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensräume an.

6.2.1.3

Geben Sie bitte für jeden ermittelten sehr häufig vorkommenden und weitverbreiteten Lebensraumtyp den gemäß Artikel 4 Absatz 2 gewählten geschätzten Prozentsatz und die jeweilige Fläche bis 2050 an.

a)

Prozentsatz zwischen 80 % und 90 % der Fläche, die als in einem „nicht guten Zustand“ erachtet wird und bis 2050 zu verbessern ist

b)

Fläche, die bis 2050 zu verbessern ist (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

6.2.1.4

Begründen Sie bitte für jeden sehr häufig vorkommenden und weitverbreiteten Lebensraumtyp, warum die Verwirklichung oder Aufrechterhaltung des günstigen Erhaltungszustands des Lebensraumtyps durch die festgelegten Prozentsätze nicht verhindert wird (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe e).

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.2.2

Verbesserung des Zustands der Lebensräume bis 2030 (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a)

Bitte füllen Sie folgenden Abschnitt für alle Lebensraumtypen in Anhang I der Verordnung zusammen aus:

6.2.2.1

Lebensraumgruppen (und wahlweise -typen), die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen

a)

Geben Sie bitte eine oder mehrere Lebensraumgruppen aus der Codeliste der Lebensraumgruppen an.

b)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensräume an (fakultativ).

6.2.2.2

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt, für alle Lebensraumtypen zusammen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

Bestmögliche Schätzung (in km2) – in einer Größenordnung von mindestens 30 % der Gesamtfläche aller Lebensraumtypen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden

b)

Spanne (in km2, fakultativ)

6.2.2.3

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen

6.2.3

Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 5

6.2.3.1

Anwendung der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 5

Ja/Nein

6.2.3.2

Falls ja, geben Sie bitte die von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 4 Absatz 5 betroffenen Lebensraumtypen an.

Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an.

6.2.3.3

Geben Sie bitte für jeden ermittelten Lebensraumtyp den niedrigeren Prozentsatz gemäß Artikel 4 Absatz 5 und die jeweilige Fläche bis 2050 an.

a)

Prozentsatz zwischen 90 % und 100 % der Fläche, die bis 2050 erneut zu etablieren ist

b)

Fläche, die bis 2050 erneut zu etablieren ist (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

6.2.3.4

Begründen Sie bitte für jeden ermittelten Lebensraumtyp, warum es nicht möglich ist, bis 2050 die für die Erreichung einer günstigen Gesamtfläche des spezifischen Lebensraumtyps notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und begründen Sie den niedrigeren Prozentsatz (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b).

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.2.4

Erneute Etablierung von Lebensraumflächen bis 2030 (Artikel 4 Absatz 4)

Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt für jede in Anhang I der Verordnung aufgeführte Gruppe von Lebensraumtypen, für die Flächen erneut etabliert werden müssen, unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen aus.

6.2.4.1

Lebensraumgruppe

Wählen Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen aus.

6.2.4.2

Günstige Gesamtfläche (FRA)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2). Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben:

a)

Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum 2013-2018

b)

Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum 2019-2024

c)

Sonstige Schätzung oder Spanne

Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.2.4.3

Liste der Lebensraumtypen, bei denen die aktuelle Fläche mehr als 2 % kleiner als die günstige Gesamtfläche ist (d. h. der Lebensraumtypen, für die Maßnahmen zur erneuten Etablierung relevant sind)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an, der bzw. die zu der in Feld 6.2.4.1 gewählten Lebensraumgruppe gehört/gehören.

6.2.4.4

Lebensraumtypen, die bis 2030 Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegen (fakultativ)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an, der bzw. die zu der in Feld 6.2.4.1 gewählten Lebensraumgruppe gehört/gehören.

6.2.4.5

Voraussichtliche Gesamtfläche, die bis 2030 Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegt

a)

Bestmögliche Schätzung (in km2) – in einer Größenordnung von mindestens 30 % der zusätzlichen Fläche, die erforderlich ist, um die günstige Gesamtfläche für die entsprechende Lebensraumgruppe zu erreichen

b)

Spanne (in km2, fakultativ)

6.2.4.6

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen

6.2.5

Wiederherstellung der Habitate der Arten bis 2030 (Artikel 4 Absatz 7)

Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 6.2.5.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus.

6.2.5.1

Art oder Gruppe von Arten, für deren Habitat gemäß Artikel 4 Absatz 7 Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind

Bitte geben Sie eine oder mehrere Arten (d. h. erstellen Sie in diesem Fall eine Gruppe von Arten) aus der Codeliste der Arten gemäß den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) an.

6.2.5.2

Habitat der Art oder Gruppe von Arten, für die Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind (sowie Habitat, der nicht unter die Abschnitte im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 1 oder Absatz 4 fällt)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Ökosystemtyp(en) aus der nachfolgenden Codeliste an:

a)

Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland)

b)

Grünland-Ökosysteme

c)

Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme

d)

Wald-Ökosysteme

e)

Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme

f)

Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation

g)

Ackerflächen-Ökosysteme

h)

Städtische Ökosysteme

i)

Meeresökosysteme

j)

Andere Ökosysteme

6.2.5.3

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

In km2

a)

Bestmögliche Schätzung bis 2030

b)

Spanne bis 2030 (fakultativ)

6.2.5.4

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen

6.2.6

Schließen von Wissenslücken bis 2030 (Artikel 4 Absatz 9)

6.2.6.1

Anteil der Flächen in unbekanntem Zustand aller Lebensraumtypen zusammen

Bestmögliche Schätzung oder Spanne. Prozentsatz für alle Lebensraumtypen. Option zum Vorausfüllen auf der Grundlage von Daten aus den Feldern 6.1.2.1 und 6.1.2.3

6.2.6.2

Ansatz und Maßnahmen zur Schließung von Wissenslücken im Hinblick auf den Zustand der Flächen der Lebensraumtypen

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.3

Ziele für den Zeitraum nach Juni 2032 und strategischer Überblick (Artikel 15 Absatz 2)

6.3.1

Verbesserung des Zustands der Lebensräume bis 2040 und bis 2050 (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b)

Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt (6.3.1) für jede Gruppe von Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen und von Schätzungen aus. Für den strategischen Überblick können Spannen angegeben werden und bestimmte Felder sind fakultativ.

6.3.1.1

Lebensraumgruppe

Geben Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen an.

6.3.1.2

Fläche, die sich nicht in einem guten Zustand befindet, für alle Lebensraumtypen der Lebensraumgruppe zusammen

Bitte geben Sie eine bestmögliche Schätzung oder eine Spanne aus einer der folgenden Quellen an (in km2):

a)

Wert nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2013-2018)

b)

Wert nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (2019-2024)

c)

Wert aus einer anderen Datenquelle

d) Bei Auswahl von c bitte eine Begründung und die genutzte Datenquelle angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

6.3.1.3

Lebensraumtypen, die voraussichtlich Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (fakultativ)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

6.3.1.4

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

b)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

6.3.1.5

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Für a und b bitte Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

6.3.2

Erneute Etablierung von Lebensraumflächen bis 2040 und bis 2050

Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt (6.3.2) für jede Gruppe von Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen und von Schätzungen aus. Für den strategischen Überblick können Spannen angegeben werden und bestimmte Felder sind fakultativ.

6.3.2.1

Lebensraumgruppe

Geben Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen an.

6.3.2.2

Lebensraumtypen, die voraussichtlich Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegen (fakultativ)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

6.3.2.3

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

b)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

6.3.2.4

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Für a und b bitte Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

6.3.3

Wiederherstellung der Habitate der Arten bis 2050 (Artikel 4 Absatz 7)

Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 6.2.5.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus.

6.3.3.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (fakultativ)

In km2

a)

Bestmögliche Schätzung bis 2040

b)

Bestmögliche Schätzung bis 2050

c)

Spanne bis 2040

d)

Spanne bis 2050

6.3.3.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen

a)

bis 2040

b)

bis 2050

6.3.4

Schließen von Wissenslücken bis 2040 (Artikel 4 Absatz 9)

6.3.4.1

Ansatz und Maßnahmen zur Schließung von Wissenslücken im Hinblick auf den Zustand der Flächen der Lebensraumtypen bis 2040 (100 %) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.4

Maßnahmen zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben f, g und h)

6.4.1

Ansatz i) zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung auf Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen und für die ein guter Zustand und eine ausreichende Qualität der Habitate der Arten erreicht wurde und ii) zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung des Zustands von Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen, gemäß Artikel 4 Absatz 11 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe f)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.4.2

Ansatz zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung von Flächen, auf denen die in Anhang I der Verordnung aufgeführten Lebensraumtypen vorkommen und von Flächen, die sich in einem guten Zustand befinden oder zur Erreichung der Wiederherstellungsziele erforderlich sind, gemäß Artikel 4 Absatz 12 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe h)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.4.3

Bei Anwendung von Artikel 4 Absatz 13 bitte das System der Ausgleichsmaßnahmen, die Überwachung und die Berichterstattung über die Verschlechterung erläutern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe g Ziffer i)

Bitte Feld a und/oder b ausfüllen; die Felder c und d sind Pflichtfelder.

a)

Lebensraumtyp, auf den Artikel 4 Absatz 13 angewandt wird (bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen angeben)

b)

Habitat der Art (bitte ein oder mehrere Ökosysteme aus der Codeliste der Ökosysteme angeben)

c)

Biogeografische Region jedes Lebensraumtyps oder Habitats der Art

d)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

6.4.4

Bei Anwendung von Artikel 4 Absatz 13 bitte die Art und Weise erläutern, wie sichergestellt wird, dass dies nicht die Erreichung der Zielvorgaben beeinträchtigt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe g Ziffer ii)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

Bitte geben Sie die Wiederherstellungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Artikel 4 in Teil C an.


7   Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5)

Binnenmitgliedstaaten sind von der Meldepflicht in Abschnitt „7 Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5)“ ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen zu diesem Abschnitt über spezifische Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II“ des vorliegenden Plans angegeben werden.

7.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

7.1.1

Nationaler Ansatz

7.1.1.1

Beschreibender Überblick über den Ansatz des Mitgliedstaats zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf Meeresökosysteme und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.1.2

Kontextinformationen über Biotoptypen (Artikel 5 Absätze 1, 2 und 7)

7.1.2.1

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen zusammen abgedeckt wird, pro Gruppe der Biotopgruppen 1-6 (fakultativ)

Für jede der Biotopgruppen 1 bis 6 bitte die bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2 angeben.

a)

Gruppe 1 „Seegraswiesen“

b)

Gruppe 2 „Makroalgenwälder“

c)

Gruppe 3 „Muschelbänke“

d)

Gruppe 4 „Kalkalgenbänke“

e)

Gruppe 5 „Schwammriffe, Korallenriffe und korallogene Lebensräume“

f)

Gruppe 6 „Hydrothermalquellen und kalte Quellen“

7.1.2.2

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppen 1-6 abgedeckt wird

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.3

Gesamtfläche der Biotoptypen der Gruppe 7 „Weichböden (nicht unterhalb von 1 000 Meter Tiefe)“

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.4

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen abgedeckt wird und sich nicht in einem guten Zustand befindet

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.5

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppe 7 abgedeckt wird und die sich nicht in einem guten Zustand befindet

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.6

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen abgedeckt wird und erneut zu etablieren ist, damit eine günstige Gesamtfläche erreicht wird

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.7

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen abgedeckt wird und in unbekanntem Zustand ist

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.2.8

Gesamtfläche, die von allen Biotoptypen der Gruppe 7 abgedeckt wird und in unbekanntem Zustand ist

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.1.3

Mindestflächen, die wiederhergestellt werden müssen

Die nachfolgenden Felder können auf der Grundlage der Angaben in Feld 7.1.2 vorausgefüllt werden.

7.1.3.1

Mindestfläche, die für alle Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen zu verbessern ist (Artikel 5 Absatz 1)

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, mindestens 30 % des Werts in Feld 7.1.2.4)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, mindestens 60 % des Werts in Feld 7.1.2.4)*

c)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, mindestens 90 % des Werts in Feld 7.1.2.4)*

*

Berücksichtigen Sie bei der Erstellung des Wiederherstellungsplans und künftigen Aktualisierungen unter b und c bitte alle Flächen, die bekanntermaßen nicht in gutem Zustand sind (z. B. sollten bei der Überarbeitung des Plans bisher unbekannte Flächen gezählt werden, die zum aktuellen Zeitpunkt bekanntermaßen nicht in gutem Zustand sind). Bitte beachten Sie außerdem, dass der Zielwert hier der Summe aller Biotoptypen der Gruppen 1-6 entspricht, wohingegen sich Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b auf Prozentsätze für jede Gruppe von Biotoptypen bezieht, die sich nicht in gutem Zustand befindet.

7.1.3.2

Mindestfläche, die für alle Biotoptypen der Gruppe 7 zu verbessern ist (Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben c und d)

a)

bis 2040 (mindestens 2/3 des Werts oder der Spanne, die unter b angegeben wird, in km2)

b)

bis 2050 (in km2)*

*

Dieser Wert entspricht dem gemäß Artikel 14 Absatz 3 festgelegten Prozentsatz.

7.1.3.3

Mindestfläche, die für alle Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen erneut zu etablieren ist (Artikel 5 Absatz 2)

In km2, berechnet auf der Grundlage des prozentualen Anteils des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.6

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 30 %)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 60 %)

c)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 100 %)

Bitte beachten Sie, dass der Zielwert hier der Summe aller Biotoptypen der Gruppen 1-6 zum Zwecke dieser Zusammenfassung entspricht, wohingegen sich Artikel 5 Absatz 2 auf Werte für jede Gruppe von Biotoptypen zur Erreichung ihrer günstigen Gesamtfläche bezieht.

7.1.3.4

Mindestfläche, für die der Zustand aller Biotoptypen der Gruppen 1-6 zusammen bekannt sein muss (Artikel 5 Absatz 7)

In km2, berechnet als prozentualer Anteil des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.2

a)

bis 2030 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 50 %)

b)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 100 %)

7.1.3.5

Mindestfläche, für die der Zustand aller Biotoptypen der Gruppe 7 bekannt sein muss (Artikel 5 Absatz 7)

In km2, berechnet als prozentualer Anteil des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.3

a)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, mindestens 50 %)

b)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2, 100 %)

7.1.4

Überblick über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Fischereipolitik (Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 18)

7.1.4.1

Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen, einschließlich derjenigen, für die die Vorlage einer gemeinsamen Empfehlung erforderlich ist, im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), sofern zutreffend (Artikel 15 Absatz 4)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

7.2.1

Verbesserung des Zustands der Biotope bis 2030 (Artikel 5 Absatz 1)

Bitte füllen Sie folgenden Abschnitt für alle in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen 1-6 gemeinsam aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden.

7.2.1.1

Biotopgruppen (und wahlweise Biotoptypen), die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen

a)

Geben Sie bitte eine oder mehrere der Biotopgruppen 1-6 aus der Codeliste der Biotopgruppen an.

b)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 an (fakultativ).

7.2.1.2

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

Bestmögliche Schätzung, in km2 (in einer Größenordnung von mindestens 30 % der Gesamtfläche aller Biotoptypen, die sich nicht in gutem Zustand befinden)

b)

Spanne, in km2 (fakultativ)

7.2.1.3

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

7.2.2

Ausnahmeregelung gemäß Artikel 5 Absatz 3

7.2.2.1

Wendet der Mitgliedstaat die Ausnahmeregelung gemäß Artikel 5 Absatz 3 an?

Ja/Nein

7.2.2.2

Falls ja, geben Sie bitte die Biotoptypen an, für die die Ausnahmeregelung gilt.

Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 an.

7.2.2.3

Geben Sie bitte für jeden ermittelten Biotoptyp den geschätzten Prozentsatz gemäß Artikel 5 Absatz 3 und die jeweilige Fläche an.

a)

Prozentsatz der bis 2030 erneut zu etablierenden Fläche

b)

Prozentsatz der bis 2040 erneut zu etablierenden Fläche

c)

Prozentsatz der bis 2050 erneut zu etablierenden Fläche

d)

bis 2050 erneut zu etablierende Fläche (in km2)

7.2.2.4

Begründen Sie bitte für jeden Biotoptyp, warum es nicht möglich ist, bis 2050 die für die Erreichung einer günstigen Gesamtfläche für 100 % des spezifischen Biotoptyps notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und begründen Sie den niedrigeren Prozentsatz (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe b).

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.2.3

Erneute Etablierung der Flächen der Biotope bis 2030 (Artikel 5 Absatz 2)

Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-6) die folgenden Felder aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden.

7.2.3.1

Lebensraumgruppe

Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-6 aus.

7.2.3.2

Günstige Gesamtfläche (FRA)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2)

7.2.3.3

Methodik und Datenquelle für die günstige Gesamtfläche

Freitextfeld, maximal 3 000  Zeichen

7.2.3.4

Liste der Biotoptypen, bei denen die derzeitige Fläche mehr als 2 % kleiner ist als die günstige Gesamtfläche (d. h. der Biotoptypen, für die Maßnahmen zur erneuten Etablierung relevant sind)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen der Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotoptypen an.

7.2.3.5

Lebensraumtypen, die bis 2030 Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegen (fakultativ)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen der entsprechenden Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotoptypen an.

7.2.3.6

Voraussichtliche Gesamtfläche, die bis 2030 Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegt

a)

Bestmögliche Schätzung (in km2) – in einer Größenordnung von mindestens 30 % der zusätzlichen Fläche, die erforderlich ist, um die günstige Gesamtfläche für die entsprechende Gruppe von Biotoptypen zu erreichen

b)

Spanne, in km2 (fakultativ)

7.2.3.7

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

7.2.4

Wiederherstellung der Meereslebensräume der Arten bis 2030 (Artikel 5 Absatz 5)

Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 7.2.4.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus.

7.2.4.1

Art oder Gruppe von Arten, für die gemäß Artikel 5 Absatz 5 Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind

Bitte geben Sie eine oder mehrere Arten (d. h. erstellen Sie in diesem Fall eine Gruppe von Arten) aus der Codeliste der Arten gemäß den Anhängen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie sowie Anhang III der Verordnung an.

7.2.4.2

Meereslebensraum der Art oder Gruppe von Arten, für die Wiederherstellungsmaßnahmen erforderlich sind

Bitte geben Sie einen oder mehrere Meereslebensräume aus der Codeliste der Meereslebensräume des Europäischen Naturinformationssystems (EUNIS) an.

7.2.4.3

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

In km2

a)

Bestmögliche Schätzung bis 2030

b)

Spanne bis 2030 (fakultativ)

7.2.4.4

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

7.2.5

Schließen von Wissenslücken bis 2030 (Artikel 5 Absatz 7)

Bitte füllen Sie den nachfolgenden Abschnitt für alle entsprechenden in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen gemeinsam aus (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe d).

7.2.5.1

Ansatz zur Schließung von Wissenslücken über den Zustand von Biotoptypen der Gruppen 1-6 bis 2030 (mindestens 50 %)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.2.5.2

Liste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 mit unbekanntem Zustand (Artikel 5 Absatz 7 Buchstabe a), hinsichtlich derer bis 2030 Wissenslücken geschlossen werden sollen

Wählen Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 aus.

7.3

Ziele für den Zeitraum nach Juni 2032 und strategischer Überblick (Artikel 15 Absatz 2)

7.3.1

Verbesserung des Zustands der Biotope bis 2040 und bis 2050 (Artikel 5 Absatz 1)

Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-7) den nachfolgenden Abschnitt aus und berücksichtigen Sie dabei: i) die derzeit verfügbaren, im Rahmen der FFH-Richtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erfassten Informationen und ii) Schätzungen. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden.

7.3.1.1

Lebensraumgruppe

Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-7 aus.

7.3.1.2

Flächen, die sich nicht in einem guten Zustand für die Biotopgruppe befinden

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

7.3.1.3

Lebensraumtypen, die voraussichtlich Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (fakultativ)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen an, der bzw. die zu der entsprechenden Biotopgruppe gehört/gehören.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

7.3.1.4

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt

In km2

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne bis 2040

b)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne bis 2050

7.3.1.5

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (fakultativ)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

a)

bis 2040

b)

bis 2050

7.3.2

Erneute Etablierung der Flächen der Biotope bis 2040 und bis 2050 (Artikel 5 Absatz 2)

Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-6) die folgenden Felder aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden.

7.3.2.1

Lebensraumgruppe

Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-6 aus.

7.3.2.2

Lebensraumtypen, die voraussichtlich Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (fakultativ)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Biotoptypen an, der bzw. die zu der entsprechenden Biotopgruppe gehört/gehören.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

7.3.2.3

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Maßnahmen zur erneuten Etablierung unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

bis 2040 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

b)

bis 2050 (bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2)

7.3.2.4

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Für a und b bitte Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.

a)

bis 2040

b)

bis 2050

7.3.3

Wiederherstellung der Meereslebensräume der Arten bis 2050 (Artikel 5 Absatz 5)

Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 7.2.4.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus.

7.3.3.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

In km2

a)

Bestmögliche Schätzung bis 2040

b)

Bestmögliche Schätzung bis 2050

c)

Spanne bis 2040

d)

Spanne bis 2050

7.3.3.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

a)

bis 2040

b)

bis 2050

7.3.4

Schließen von Wissenslücken bis 2040 und bis 2050 (Artikel 5 Absatz 7)

Bitte füllen Sie den nachfolgenden Abschnitt für alle entsprechenden in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen gemeinsam aus (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe d).

7.3.4.1

Ansatz zur Schließung von Wissenslücken über den Zustand von Biotoptypen der Gruppen 1-6 bis 2040 (100 %) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.3.4.2

Ansatz zur Schließung von Wissenslücken über den Zustand von Biotoptypen der Gruppe 7 (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

a)

bis 2040 (mindestens 50 %)

b)

bis 2050 (100 %)

7.3.4.3

Liste der Biotoptypen der Gruppe 7 mit unbekanntem Zustand (Artikel 5 Absatz 7 Buchstabe c), hinsichtlich derer bis 2040 Wissenslücken geschlossen werden sollen (fakultativ)

Wählen Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppe 7 aus.

7.4

Maßnahmen zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben f und h)

7.4.1

Ansatz i) zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung von Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen und für die ein guter Zustand und eine ausreichende Qualität der Habitate der Arten erreicht wurde, und ii) zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung des Zustands von Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen, gemäß Artikel 5 Absatz 9 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe f)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

7.4.2

Ansatz gemäß Artikel 5 Absatz 10 zur Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung von Flächen, auf denen die in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotoptypen vorkommen und die sich in einem guten Zustand befinden oder zur Erreichung des Ziels erforderlich sind (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe h)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


8   Städtische Ökosysteme (Artikel 8)

8.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

8.1.1

Nationaler Ansatz

8.1.1.1

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf städtische Ökosysteme und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

8.1.2

Bestimmung städtischer Ökosystemgebiete (Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 4)

Städtische Ökosysteme müssen von den Mitgliedstaaten ermittelt werden, um die Ziele gemäß Artikel 8 zu erreichen. Gesamte Städte bzw. kleinere Städte und Vororte können direkt auf der Grundlage der neuesten Daten von EUROSTAT als solche eingestuft werden. Beschließt der Mitgliedstaat, einen anderen Ansatz für städtische Ökosystemgebiete zu verfolgen, so muss er zusätzliche Informationen vorlegen.

8.1.2.1

Gewählter Typ städtischer Ökosysteme

Bitte geben Sie Informationen zu einer der folgenden Optionen an:

a)

Es handelt sich in allen Fällen um gesamte Städte bzw. kleinere Städte und Vororte.

b)

Mindestens ein städtisches Ökosystemgebiet umfasst Teile der entsprechenden Stadt oder kleineren Stadt und des Vororts, einschließlich zumindest ihrer Stadtzentren und städtischen Räume (bei dieser Option können einige städtische Ökosystemgebiete in dem Mitgliedstaat die gesamte Stadt bzw. kleinere Stadt und den gesamten Vorort und andere nur Teile davon umfassen).

Bei Auswahl von b geben Sie bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ an.

8.1.2.2

Zusammengeführte städtische Ökosysteme

Ja/Nein

Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben.

8.1.2.3

Bei Auswahl von a in Feld 8.1.2.1: Liste der LAU, die gemäß Artikel 14 Absatz 4 Buchstabe a als „Stadt“ oder als „kleinere Stadt und Vorort“ eingestuft sind

Liste der GISCO-IDs der LAU

8.1.2.4

Bei Auswahl von b in Feld 8.1.2.1: Karte der städtischen Ökosystemgebiete. In diesem Fall geben Sie bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ an.

Geoinformationen

8.1.3

Kontextinformationen (Artikel 8 Absatz 1)

Die Daten in den Feldern 8.1.3.2 und 8.1.3.3 können unter der Bedingung vorausgefüllt werden, dass in Feld 8.1.2.1 die Option a gewählt und in Feld 8.1.3.1 „Nein“ angegeben wurde und dass im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ keine Zusammenführung städtischer Ökosysteme angegeben wurde.

8.1.3.1

Wurden gemäß Artikel 3 Absätze 20 und 21 über die Copernicus-Daten hinaus zusätzliche Daten für die Schätzung der städtischen Grünfläche und/oder der städtischen Baumüberschirmung verwendet?

Ja/Nein

Falls „Ja“, bitte die Quelle und die Metadaten der zusätzlichen Daten sowie eine Begründung einschließlich eines Vergleichs mit dem Copernicus-Datensatz angeben (Freitextfeld, maximal 3 000  Zeichen).

Falls „Ja“, bitte die entsprechenden Geoinformationen angeben.

Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben.

8.1.3.2

Fläche und Karte des nationalen Anteils städtischer Grünflächen in städtischen Ökosystemgebieten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung

a)

Fläche in km2

b)

Geoinformationen

8.1.3.3

Fläche und Karte der nationalen Baumüberschirmung in städtischen Ökosystemgebieten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung

a)

Fläche in km2

b)

Geoinformationen

8.1.3.4

Ausschluss städtischer Ökosystemgebiete, in denen der Anteil städtischer Grünflächen in den Stadtzentren und städtischen Räumen mehr als 45 % beträgt und der Anteil der städtischen Baumüberschirmung mehr als 10 % beträgt (Artikel 8 Absatz 1)

Ja/Nein

Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben.

8.1.4

Zufriedenstellende Niveaus

ABSCHNITT 8.1.4 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN

8.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

8.2.1

Kein Nettoverlust bis 2030 (Artikel 8 Absatz 1)

Wenn keine Maßnahmen zur Erreichung des „Kein Nettoverlust“-Ziels erforderlich sind, ist in Feld 8.2.1.1 „0“ anzugeben und es sind keine vorläufigen Karten erforderlich

8.2.1.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt, um sicherzustellen, dass kein Nettoverlust verzeichnet wird (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

Bestmögliche Schätzung in km2

b)

Spanne in km2 (fakultativ)

8.2.1.2

Voraussichtliche Flächen (Karten oder Beschreibung), die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen, um sicherzustellen, dass das Wiederherstellungsziel „Kein Nettoverlust“ erreicht wird (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.

a)

Geoinformationen

b)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

8.2.2

Steigende Trends ab 2030 (Artikel 8 Absätze 2 und 3)

8.2.2.1

Voraussichtliche Fläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt, um einen steigenden Trend in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen zu erreichen (Artikel 8 Absatz 2)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

a)

bis 2040 (fakultativ)

b)

bis 2050

8.2.2.2

Vorläufige Karten oder Beschreibung der Flächen, die potenziell Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen können, um einen steigenden Trend in Bezug auf die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen zu erreichen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.

a)

Geoinformationen

b)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

8.2.2.3

Voraussichtliche Fläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt, um in jedem städtischen Ökosystemgebiet einen steigenden Trend in Bezug auf die städtische Baumüberschirmung zu erreichen (Artikel 8 Absatz 3)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

a)

bis 2040 (fakultativ)

b)

bis 2050

8.2.2.4

Voraussichtliche Flächen (Karten oder Beschreibung), die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen, um in jedem städtischen Ökosystemgebiet einen steigenden Trend in Bezug auf die städtische Baumüberschirmung zu erreichen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.

a)

Geoinformationen

b)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


9   Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9)

9.1

Nationaler Ansatz

9.1.1

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und zur Erfüllung der Verpflichtungen im Hinblick auf die natürliche Vernetzung von Flüssen und die natürlichen Funktionen damit verbundener Auen, auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

9.2

Gezielte Wiederherstellungspläne

Das Verzeichnis der künstlichen Hindernisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i) und die Liste der zu beseitigenden künstlichen Hindernisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i) sind im Abschnitt „Zusätzliche Angaben IV“ aufzuführen.

9.2.1

Plan für die Beseitigung künstlicher Hindernisse bis 2030 (Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i)

9.2.1.1

Voraussichtliche zusätzliche Netto-Gesamtlänge frei fließender Flüsse, die durch die Beseitigung bestehender künstlicher Hindernisse nach 2020 bis 2030 erreicht werden soll, unter Berücksichtigung des Längenverlusts frei fließender Flüsse im Zusammenhang mit dem Bau neuer Hindernisse nach 2020 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i)

a)

bestmögliche Schätzung der Nettolänge in km, die unter Berücksichtigung sowohl der Beseitigung bestehender Hindernisse als auch des Baus neuer Hindernisse gewonnen wird

b)

Spanne für die Nettolänge in km, die unter Berücksichtigung sowohl der Beseitigung bestehender Hindernisse als auch des Baus neuer Hindernisse gewonnen wird (fakultativ)

c)

bestmögliche Schätzung der Länge in km, die durch die Beseitigung bestehender Hindernisse gewonnen wird (fakultativ)

d)

bestmögliche Schätzung der Länge in km, die durch den Bau neuer Hindernisse verloren geht (fakultativ)

9.2.1.2

Vorläufige Karte der potenziell zwischen 2020 und 2030 wiederherzustellenden frei fließenden Flüsse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen als Linien im Vektorformat

9.2.1.3

Bestmögliche Schätzung der Länge der frei fließenden Flüsse im Jahr 2020

Bestmögliche Schätzung, in km

9.2.1.4

Vorläufige Karte der frei fließenden Flüsse im Jahr 2020

Geoinformationen als Linien im Vektorformat

9.2.2

Verbesserung der natürlichen Funktionen der betreffenden Auen bis 2030 (Artikel 9 Absatz 3)

9.2.2.1

Voraussichtliche Fläche für Wiederherstellungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die natürlichen Funktionen der betreffenden Auen zu verbessern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben a und i)

a)

Bestmögliche Schätzung, in km2

b)

Spanne, in km2 (fakultativ)

9.2.2.2

Vorläufige Karte der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen als isolierte Polygone im Vektorformat

9.2.3

Erhaltung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9 Absatz 4)

9.2.3.1

Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i und Artikel 9 Absatz 4)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

9.3

Ziele für den Zeitraum nach Juni 2032 und strategischer Überblick

9.3.1

Plan für die Beseitigung künstlicher Hindernisse nach Juni 2032

9.3.1.1

Voraussichtliche zusätzliche Netto-Gesamtlänge frei fließender Flüsse, die durch die Beseitigung bestehender künstlicher Hindernisse ab 2020 bis 2040 und bis 2050 im Vergleich zu 2020 erreicht werden soll, unter Berücksichtigung des Längenverlusts frei fließender Flüsse im Zusammenhang mit dem Bau neuer Hindernisse nach 2020 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i)

a)

bestmögliche Schätzung oder Spanne der Nettolänge in km bis 2050 im Vergleich zu 2020, die unter Berücksichtigung sowohl der Beseitigung bestehender Hindernisse als auch des Baus neuer Hindernisse gewonnen wird

b)

bestmögliche Schätzung oder Spanne der Nettolänge in km bis 2040 im Vergleich zu 2020, die unter Berücksichtigung sowohl der Beseitigung bestehender Hindernisse als auch des Baus neuer Hindernisse gewonnen wird (fakultativ)

c)

bestmögliche Schätzung oder Spanne der Länge in km, die durch die Beseitigung bestehender Hindernisse bis 2050 im Vergleich zu 2020 gewonnen wird (fakultativ)

d)

bestmögliche Schätzung oder Spanne der Länge in km, die durch den Bau neuer Hindernisse ab 2020 bis 2050 verloren geht (fakultativ)

9.3.1.2

Vorläufige Karten der nach Juni 2032 potenziell frei fließenden Flüsse (fakultativ)

Geoinformationen als Linien und isolierte Polygone im Vektorformat

9.3.2

Verbesserung der natürlichen Funktionen der betreffenden Auen nach Juni 2032

9.3.2.1

Voraussichtliche Fläche für Wiederherstellungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die natürlichen Funktionen der betreffenden Auen zu verbessern, nach Juni 2032 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben a und i)

a)

bis 2040, bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2 (fakultativ)

b)

bis 2050, bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2

9.3.2.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen für Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Funktionen der betreffenden Auen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen als isolierte Polygone im Vektorformat

a)

bis 2040

b)

bis 2050

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


10   Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen (Artikel 10)

10.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

10.1.1

Nationaler Ansatz

10.1.1.1

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf die Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 10) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

10.1.2

Zufriedenstellende Niveaus

ABSCHNITT 10.1.2 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN.

10.1.3

Bewertung der Wirksamkeit der Wiederherstellungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe p)

10.1.3.1

Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Wiederherstellungsmaßnahmen (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

Beschreibung eines Verfahrens zur Einführung der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Überwachungsmethode gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe g

10.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

10.2.1

Verbesserung der Vielfalt und Umkehrung des Rückgangs der Bestäuberpopulationen bis 2030 (Artikel 10 Absatz 1)

10.2.1.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

a)

Bestmögliche Schätzung, in km2

b)

Spanne, in km2 (fakultativ)

10.2.1.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

10.2.2

Erreichen eines steigenden Trends bei den Bestäuberpopulationen nach 2030 (Artikel 10 Absatz 1)

10.2.2.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

a)

bis 2040 (fakultativ)

b)

bis 2050

10.2.2.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

a)

bis 2040

b)

bis 2050

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


11   Landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11)

11.1   Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

11.1.1

Nationaler Ansatz

11.1.1.1

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf landwirtschaftliche Ökosysteme und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

11.1.2

Informationen über Indikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme auf nationaler Ebene (Artikel 11 Absatz 2)

11.1.2.1

Gewählte Indikatoren

Bitte wählen Sie mindestens zwei der drei folgenden Indikatoren aus:

a)

Index der Grünlandschmetterlinge

b)

Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden

c)

Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt

11.1.2.2

Übersicht über die gewählten Indikatoren für landwirtschaftliche Ökosysteme und ihre Eignung als Nachweis für die Verbesserung der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen im Mitgliedstaat (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe j)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen. Für Indikatoren, die in Feld 11.1.2.1 nicht ausgewählt wurden, sind keine Angaben erforderlich.

a)

Index der Grünlandschmetterlinge

b)

Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden

c)

Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt

11.1.2.3

Bezugswert für jeden der ausgewählten Indikatoren (fakultativ)

Bitte geben Sie den Bezugswert (Indexwert) für jeden der in Feld 11.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):

a)

Bezugswert für den Indikator auf nationaler Ebene „Index der Grünlandschmetterlinge“

b)

Bezugswert für den Indikator auf nationaler Ebene „Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden“

c)

Bezugswert für den Indikator auf nationaler Ebene „Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt“

11.1.2.4

Bezugswert für den obligatorischen Indikator „Index häufiger Feldvogelarten“ (fakultativ)

Indexwert

11.1.3

Zufriedenstellende Niveaus auf nationaler Ebene für jeden der Indikatoren

ABSCHNITT 11.1.3 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN

11.1.4

Organische Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden und bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt

11.1.4.1

Informationen über landwirtschaftlich genutzte organische Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden, um Böden, die für Torfabbau genutzt werden und um anderweitig genutzte Böden handelt (Artikel 11 Absatz 4)

In km2

a)

Geschätzte Fläche der landwirtschaftlich genutzten organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt

b)

Geschätzte Fläche des Torfabbaugebiets (fakultativ)

c)

Geschätzte Fläche der organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, die zu anderen als landwirtschaftlichen oder Torfabbauzwecken genutzt werden (fakultativ)

11.1.4.2

Plan zur Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter, entwässerter Moorböden zu einem geringeren Anteil als in Artikel 11 Absatz 4 Buchstaben a, b und c vorgesehen

Ja/Nein

Falls ja, geben Sie bitte eine Begründung an (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe k) – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

11.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

11.2.1

Ziele und Verpflichtungen bis 2030 (Artikel 11 Absätze 1 bis 4)

11.2.1.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bestmögliche Schätzung, in km2

a)

Gesamtfläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absätze 1 bis 3 unterliegt, ohne Überschneidungen

b)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 1 unterliegt (fakultativ)

c)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 unterliegt (fakultativ)

d)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 3 unterliegt (fakultativ)

e)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiederherstellung landwirtschaftlich genutzter organischer Böden gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe a unterliegt

f)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiedervernässung gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe a unterliegt

g)

falls anwendbar, Fläche der organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, die zu anderen als landwirtschaftlichen oder Torfabbauzwecken genutzt werden, die wiedervernässt wird und so zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe a beiträgt

11.2.1.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

11.2.1.3

Beitrag der Wiederherstellungsmaßnahmen, die in der Wiedervernässung von Moorböden bestehen, zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 (Artikel 11 Absatz 4) (fakultativ)

Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq.

11.2.2

Ziele und Verpflichtungen für den Zeitraum nach 2032 und strategischer Überblick (Artikel 11 Absatz 4)

11.2.2.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die bis 2040 Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

a)

Gesamtfläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absätze 1 bis 3 unterliegt, ohne Überschneidungen

b)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 1 unterliegt (fakultativ)

c)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 unterliegt (fakultativ)

d)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 3 unterliegt (fakultativ)

e)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiederherstellung landwirtschaftlich genutzter organischer Böden gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe b unterliegt

f)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiedervernässung gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe b unterliegt

g)

falls anwendbar, Fläche der organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, die zu anderen als landwirtschaftlichen oder Torfabbauzwecken genutzt werden, die wiederhergestellt wird und so zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe b beiträgt

11.2.2.2

Beitrag der Wiederherstellungsmaßnahmen, die in der Wiedervernässung von Moorböden bestehen, zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 (Artikel 11 Absatz 4) (fakultativ)

Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq.

11.2.2.3

Voraussichtliche Gesamtfläche, die bis 2050 Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2

a)

Gesamtfläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absätze 1 bis 3 unterliegt, ohne Überschneidungen

b)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 1 unterliegt (fakultativ)

c)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 2 unterliegt (fakultativ)

d)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 3 unterliegt (fakultativ)

e)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiederherstellung gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe c unterliegt

f)

Fläche, die Maßnahmen zur Wiedervernässung gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe c unterliegt

g)

falls anwendbar, Fläche der organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, die zu anderen als landwirtschaftlichen oder Torfabbauzwecken genutzt werden, die wiederhergestellt wird und so zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe c beiträgt

11.2.2.4

Beitrag der Wiederherstellungsmaßnahmen, die in der Wiedervernässung von Moorböden bestehen, zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2050 (Artikel 11 Absatz 4) (fakultativ)

Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq.

11.2.2.5

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

b)

bis 2040

c)

bis 2050

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


12   Waldökosysteme (Artikel 12)

12.1

Nationaler Ansatz und Kontextinformationen

12.1.1

Nationaler Ansatz

12.1.1.1

Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen im Hinblick auf Waldökosysteme und auf Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) (fakultativ)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

12.1.2

Informationen über Indikatoren für Waldökosysteme auf nationaler Ebene (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe l)

12.1.2.1

Gewählte Indikatoren für Waldökosysteme (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe l)

Bitte wählen Sie mindestens sechs der sieben folgenden Indikatoren aus:

a)

Stehendes Totholz

b)

Liegendes Totholz

c)

Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur

d)

Waldvernetzung

e)

Vorrat an organischem Kohlenstoff

f)

Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten

g)

Vielfalt der Baumarten

12.1.2.2

Übersicht über die gewählten Indikatoren für Waldökosysteme und ihre Eignung als Nachweis für die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen im Mitgliedstaat (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe l)

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen. Für Indikatoren, die in Feld 12.1.2.1 nicht ausgewählt wurden, sind keine Angaben erforderlich.

a)

Stehendes Totholz

b)

Liegendes Totholz

c)

Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur

d)

Waldvernetzung

e)

Vorrat an organischem Kohlenstoff

f)

Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten

g)

Vielfalt der Baumarten

12.1.2.3

Bezugswert für jeden der ausgewählten Indikatoren (fakultativ)

Bitte geben Sie den Bezugswert (Indexwert) für jeden der in Feld 12.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):

a)

Stehendes Totholz

b)

Liegendes Totholz

c)

Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur

d)

Waldvernetzung

e)

Vorrat an organischem Kohlenstoff

f)

Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten

g)

Vielfalt der Baumarten

12.1.2.4

Bezugswert für den obligatorischen Indikator „Index häufiger Waldvogelarten“ (fakultativ)

Indexwert

12.1.3

Zufriedenstellende Niveaus auf nationaler Ebene

12.1.3.1

Zufriedenstellende Niveaus auf nationaler Ebene für jeden der ausgewählten Indikatoren (fakultativ)

ZU ÜBERARBEITEN, WENN UND SOBALD DIE KOMMISSION EINEN ORIENTIERUNGSRAHMEN FESTLEGT.

Bitte geben Sie das zufriedenstellende Niveau (Indexwert) für jeden der in Feld 12.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):

Stehendes Totholz

Liegendes Totholz

Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur

Waldvernetzung

Vorrat an organischem Kohlenstoff

Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten

Vielfalt der Baumarten

12.1.3.2

Zufriedenstellende Niveaus auf nationaler Ebene für den obligatorischen Indikator „Index häufiger Waldvogelarten“ (fakultativ)

Indexwert

12.2

Gezielter Wiederherstellungsplan

12.2.1

Verbesserung der biologischen Vielfalt und Erreichen eines Aufwärtstrends bei den Indikatoren bis 2030 (Artikel 12 Absätze 1, 2 und 3)

12.2.1.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bestmögliche Schätzung in km2

a)

Gesamtfläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absätze 1 bis 3 unterliegt

b)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 1 unterliegt (fakultativ)

c)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 2 unterliegt (fakultativ)

d)

Fläche, die Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 3 unterliegt (fakultativ)

12.2.1.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

12.2.2

Verbesserung der biologischen Vielfalt und Erreichen eines Aufwärtstrends bei den Indikatoren bis 2040 und 2050 (Artikel 12 Absätze 1 bis 3)

12.2.2.1

Voraussichtliche Gesamtfläche, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegt (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2

a)

bis 2040 (fakultativ)

b)

bis 2050

12.2.2.2

Vorläufige Karten der potenziellen Flächen, die Wiederherstellungsmaßnahmen unterliegen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

b)

bis 2040

c)

bis 2050

Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an.


13   Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen (Artikel 13)

13.1

Beschreibung des Beitrags zu der Verpflichtung gemäß Artikel 13 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe m)

13.1.1

Anzahl der im Rahmen der Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß Artikel 4 sowie Artikel 8 bis 12 zusätzlich zu pflanzenden Bäume (Artikel 13 Absatz 1)

a)

Bestmögliche Schätzung der Gesamtzahl der zusätzlichen Bäume gemäß den Artikeln 4 sowie 8 bis 12, ohne Überschneidungen

b)

Artikelspezifische Berücksichtigung – bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste angeben (fakultativ)

c)

Artikelspezifische Anzahl (fakultativ)

13.1.2

Ansatz, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Pflanzung zusätzlicher Bäume i) unter uneingeschränkter Achtung der ökologischen Grundsätze erfolgt, ii) die ökologische Vernetzung verbessert und iii) sich auf nachhaltige Aufforstung, Wiederaufforstung und Baumpflanzung sowie den Ausbau städtischer Grünflächen stützt (Artikel 13 Absatz 2)

Freitext-Beschreibung, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen


Teil C –   Maßnahmen

14   Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c)

Bitte füllen Sie für jede Maßnahme die folgenden Abschnitte aus:

14.1

Grundlegende Angaben

14.1.1

Bezeichnung der Maßnahme

a)

Vollständige Bezeichnung (Freitextfeld, maximal 200 Zeichen)

b)

Eindeutige Kennung der Maßnahme (Freitextfeld, maximal 20 Zeichen)

14.1.2

Wichtigster betroffener Ökosystemtyp

Geben Sie bitte einen Ökosystemtyp aus der Codeliste der Ökosystemtypen an.

a)

Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland)

b)

Grünland-Ökosysteme

c)

Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme

d)

Wald-Ökosysteme

e)

Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme

f)

Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation

g)

Ackerflächen-Ökosysteme

h)

Städtische Ökosysteme

i)

Meeresökosysteme

j)

Andere Ökosysteme

14.1.3

Weitere betroffene Ökosystemtypen (fakultativ)

(Mehrfachauswahl möglich)

a)

Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland)

b)

Grünland-Ökosysteme

c)

Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme

d)

Wald-Ökosysteme

e)

Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme

f)

Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation

g)

Ackerflächen-Ökosysteme

h)

Städtische Ökosysteme

i)

Meeresökosysteme

j)

Andere Ökosysteme

14.1.4

Planungsebene

Bitte geben Sie die entsprechende Ebene an (bitte eine Ebene auswählen):

a)

nationale Ebene

b)

regionale NUTS-1-Ebene (bitte eine oder mehrere NUTS-1-Regionen aus der Codeliste auswählen)

c)

regionale NUTS-2-Ebene (bitte eine oder mehrere NUTS-2-Regionen aus der Codeliste auswählen)

d)

lokale NUTS-3-Ebene (bitte eine oder mehrere NUTS-3-Regionen aus der Codeliste auswählen)

e)

transnationale Ebene (bitte ein oder mehrere Länder aus der Codeliste auswählen, um den bzw. die beteiligten Mitgliedstaat(en) anzugeben)

Weitere Informationen können Sie hier angeben (fakultativ): Freitextfeld (vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

14.1.5

Derzeitiger Status der Umsetzung

Wählen Sie einen der folgenden Status aus. Falls sich unterschiedliche Gebiete in unterschiedlichen Status befinden, kann mehr als eine Antwort ausgewählt werden.

a)

geplant

b)

Plan angenommen

c)

Umsetzung läuft

d)

bereits umgesetzt, die Wirkung wurde jedoch noch nicht vollständig erreicht oder Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern wurden zwischen 2020 und 2024 beseitigt

14.2

Angaben zum Zeitplan

14.2.1

Zeitplan für die Durchführung der Maßnahme

Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:

a)

Die Maßnahme betrifft nur den Zeitraum bis zum 30. Juni 2032 (Artikel 15 Absatz 2).

b)

Die Maßnahme deckt den Zeitraum bis 2040 oder 2050 ab (Artikel 15 Absatz 1) und enthält Zwischenfristen zu den Zielen und Verpflichtungen gemäß den entsprechenden Artikeln.

c)

Die Maßnahme gilt nur für einen bestimmten Zeitraum, der von den oben genannten Zeiträumen abweicht (bitte JJJJ-JJJJ angeben).

14.3

Beschreibung sowie Beitrag zu den Zielen und Verpflichtungen

14.3.1

Beschreibung der Maßnahme

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

14.3.2

Beitrag zu den Zielen und Verpflichtungen

a)

Ziel (bitte einen oder mehrere Artikel aus der Codeliste der Artikel auswählen)

b)

Teilziel (bitte ein oder mehrere Teilziele/Indikatoren aus der Codeliste der Teilziele auswählen)

Der nachfolgende Text enthält die Codeliste der Artikel und Teilziele, die für die Felder a und b verwendet werden und nicht im delegierten Rechtsakt selbst enthalten sein werden.

Artikel 4

4.1

Verbesserung des Zustands der Lebensräume

4.4

Erneute Etablierung der Flächen der Lebensräume

4.7

Verbesserung der Qualität, Quantität und Vernetzung der Lebensräume der Arten

4.9

Schließen von Wissenslücken

4.10

Verbesserung der Vernetzung zwischen den Lebensraumtypen

4.11.-4.12

Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung

Artikel 5

5.1

Verbesserung des Zustands der Biotope

5.2

Erneute Etablierung der Flächen der Lebensräume

5.5

Verbesserung der Qualität und Quantität der Habitate der Arten

5.7

Schließen von Wissenslücken

5.8

Verbesserung der ökologischen Kohärenz und Vernetzung zwischen den Biotoptypen

5.9.-5.10

Verhinderung einer erheblichen Verschlechterung

Artikel 8

8.1

Kein Nettoverlust städtischer Grünflächen

8.2

Kein Nettoverlust städtischer Baumüberschirmung

8.2

Zunahme städtischer Grünflächen

8.3

Zunahme städtischer Baumüberschirmung

Artikel 9

9.1.

Wiederherstellung von mindestens 25 000  Flusskilometern in der Union zu frei fließenden Flüssen bis 2030

9.2

Beseitigung künstlicher Hindernisse

9.3

Verbesserung der natürlichen Funktionen der Auen

9.4

Erhaltung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen der Auen

Artikel 10

10.1

Verbesserung der Vielfalt von Bestäubern und der Größe ihrer Populationen

Artikel 11

11.1

Verbesserung der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen

11.2.a

Aufwärtstrend beim Indikator „Index der Grünlandschmetterlinge“

11.2.b

Aufwärtstrend beim Indikator „Vorrat an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden“

11.2.c

Aufwärtstrend beim Indikator „Anteil landwirtschaftlicher Flächen mit Landschaftselementen mit großer Vielfalt“

11.3

Aufwärtstrend beim Index häufiger Feldvogelarten

11.4.a

Wiederherstellung organischer Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden und bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt

11.4.b

Wiedervernässung organischer Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden und bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt

11.4.c

Wiedervernässung von Flächen von Torfabbaugebieten

11.4.d

Wiedervernässung von organischen Böden, bei denen es sich um entwässerte Moorböden handelt, die zu anderen als landwirtschaftlichen oder Torfabbauzwecken genutzt werden

Artikel 12

12.1

Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen

12.2

Aufwärtstrend beim Index häufiger Waldvogelarten

12.3.a

Aufwärtstrend beim Indikator „Stehendes Totholz“

12.3.b

Aufwärtstrend beim Indikator „Liegendes Totholz“

12.3.c

Aufwärtstrend beim Indikator „Anteil der Wälder mit uneinheitlicher Altersstruktur“

12.3.d

Aufwärtstrend beim Indikator „Waldvernetzung“

12.3.e

Aufwärtstrend beim Indikator „Vorrat an organischem Kohlenstoff“

12.3.f

Aufwärtstrend beim Indikator „Anteil der Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten“

12.3.g

Aufwärtstrend beim Indikator „Vielfalt der Baumarten“

Artikel 13

13.1

Pflanzung von mindestens drei Milliarden zusätzlichen Bäumen

14.3.3

Belastungen, die durch die Maßnahme angegangen werden (fakultativ)

Bitte geben Sie einen oder mehrere Belastungen aus der Codeliste der Belastungen an (FFH-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie).

14.4

Einheitliche Beschreibung der Maßnahmen

Die einheitliche Beschreibung der Maßnahmen basiert auf dem Begleitdokument „Maßnahmentypologie“. Bitte wählen Sie für jede unter 14.1.1 definierte Maßnahme einen oder mehrere entsprechende Maßnahmentypen aus.

14.4.1

Einheitliche Beschreibung der Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c)

a)

Geben Sie bitte einen oder mehrere Maßnahmentypen aus der Codeliste der Maßnahmentypen an.

b)

Geben Sie bei Maßnahmen gemäß Artikel 4 oder Artikel 5 bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an (fakultativ).

14.5

Geodaten

14.5.1

Geschätzte Fläche oder Länge, die von der Maßnahme betroffen ist (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Bitte Felder a und b oder Feld c ausfüllen.

a)

Bestmögliche Schätzung oder Spanne

b)

Einheit auswählen (km oder km2)

c)

Unbekannt

14.5.2

Vorläufige Karten der potenziell wiederherzustellenden Flächen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a) (fakultativ)

Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

14.5.3

Lage in Bezug auf Natura 2000 (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c)

a)

Bitte wählen Sie eine Antwort aus der folgenden Codeliste aus:

Die Maßnahmen sind innerhalb von Natura-2000-Gebieten geplant.

Die Maßnahmen sind außerhalb von Natura-2000-Gebieten geplant.

Die Maßnahmen sind sowohl innerhalb als auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten geplant.

b)

Codeliste der von der Maßnahme betroffenen Natura-2000-Gebiete (fakultativ)

14.5.4

Speziell zugeschnittene Maßnahmen in Gebieten in äußerster Randlage (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe o)

Ja/Nein

14.6

Geschätzter Finanzierungsbedarf (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe u) (fakultativ)

Für jede unter 14.1.1 angegebene Maßnahme können folgende Angaben gemacht werden (alle Felder sind fakultativ). Die Angaben in diesem Abschnitt können zum Ausfüllen der Finanzdaten in Teil A verwendet werden.

14.6.1

Geschätzter Finanzierungsbedarf (in EUR) für die Durchführung der Maßnahme (fakultativ)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben (in EUR). Bei vollständiger Angabe der Informationen auf Maßnahmenebene können diese zum Ausfüllen der Finanzdaten in Teil A verwendet werden.


 

 

Kosten der einmaligen Maßnahme/Projektkosten (EUR/Jahr)

Jährliche laufende Kosten (EUR/Jahr)

 

Summe

In Natura-2000-Gebieten

Summe

In Natura-2000-Gebieten

 

A

Horizontale Kosten der Maßnahme

 

A.1

Überwachung und Berichterstattung

 

 

 

 

A.2

Forschung, einschließlich Schließen von Wissenslücken

 

 

 

 

A.3

Sonstige (Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen)

 

 

 

 

B

Geschätzte Kosten für das von der Maßnahme betroffene Ökosystem

B.1

Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland)

 

 

 

 

B.2

Grünland-Ökosysteme

 

 

 

 

B.3

Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme

 

 

 

 

B.4

Wald-Ökosysteme

 

 

 

 

B.5

Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme

 

 

 

 

B.6

Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation

 

 

 

 

B.7

Ackerflächen-Ökosysteme

 

 

 

 

B.8

Städtische Ökosysteme

 

 

 

 

B.9

Meeresökosysteme

 

 

 

 

B.10

Andere Ökosysteme

 

 

 

 

C

Sonstige Kosten ohne Bezug zu spezifischen Ökosystemen

C.1

Sonstige (Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen)

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 


14.6.2

Geschätzte finanzielle Unterstützung für Interessenträger, die von Wiederherstellungsmaßnahmen oder neuen Verpflichtungen aus der Verordnung betroffen sind (fakultativ)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Bestmöglich geschätzter Wert oder Spanne (in EUR)

14.6.3

Vorgesehene öffentliche Finanzierungsmittel (fakultativ)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Bestmöglich geschätzter Wert oder Spanne (in EUR)

14.6.4

Vorgesehene private Finanzierungsmittel (fakultativ)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Bestmöglich geschätzter Wert oder Spanne (in EUR)

14.6.5

Vorgesehene Kofinanzierung oder Finanzierung mit Finanzierungsinstrumenten der Union (fakultativ)

I.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2024 (fakultativ)

II.

Bestmögliche Schätzung für den Zeitraum August 2024 bis Juni 2032

III.

Bestmögliche Schätzung oder Spanne für den Zeitraum Juli 2032 bis Dezember 2050

Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Bestmöglich geschätzter Wert oder Spanne (in EUR)

14.7

Angaben zur Durchführung der Maßnahme im Rahmen anderer Strategien, falls zutreffend

14.7.1

Beschreibung der gegebenenfalls im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik geplanten Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen (Artikel 15 Absatz 4, Artikel 18 Absatz 2)

Bitte für a und/oder b beschreiben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: jeweils maximal 3 000  Zeichen):

a)

nationale Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen

b)

gemeinsame Empfehlungen im Rahmen des Regionalisierungsverfahrens gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013

14.7.2

Geplante, nach dem Regionalisierungsverfahren im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik anzunehmende Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 4 und Artikel 18 Absätze 2 und 3) (falls zutreffend gemäß 14.7.1)

Wenn für die Maßnahme gemeinsame Empfehlungen im Rahmen des Regionalisierungsverfahrens gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 abgegeben werden müssen, machen Sie bitte folgenden Angaben:

a)

geschätzter Zeitplan der Konsultationen mit anderen Mitgliedstaaten und den einschlägigen Beiräten (MM.JJJJ–MM.JJJJ) sowie

b)

geschätzter Zeitplan für die Abgabe gemeinsamer Empfehlungen (MM.JJJJ–MM.JJJJ)

c)

ein oder mehrere betroffene Meereslebensraumtypen aus der Codeliste der Meereslebensraumtypen (fakultativ)

d)

eine oder mehrere betroffene Fischereiressourcen (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen, fakultativ)

14.7.3

Maßnahme im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen (Artikel 15 Absatz 5) (fakultativ)

Wenn die Maßnahme mit dem nationalen GAP-Strategieplan in Zusammenhang steht, geben Sie bitte einen Überblick über das Zusammenspiel zwischen der Maßnahme und dem nationalen GAP-Strategieplan.

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

14.7.4

Maßnahme in Synergie mit Maßnahmen aus den nationalen Wiederherstellungsplänen anderer Mitgliedstaaten (Artikel 14 Absatz 17)

Wenn Synergien zwischen der Maßnahme und Maßnahmen aus den nationalen Wiederherstellungsplänen eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten bestehen, geben Sie bitte den/die betreffenden Mitgliedstaat(en) an. Wählen Sie bitte einen oder mehrere Mitgliedstaaten aus der Codeliste der Mitgliedstaaten aus.


Weitere Angaben

Zusätzliche Angaben I – Anmerkungen zu und Überprüfung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 19)

Falls zutreffend

A1.1

Bitte geben Sie an, wie die Anmerkungen der Kommission zum Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans berücksichtigt wurden (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe x)

a)

Allgemeine Berücksichtigung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Feldspezifische Berücksichtigung – bitte ein oder mehrere Felder aus der Codeliste der Felder angeben (fakultativ)

c)

Feldspezifische Berücksichtigung (fakultativ) (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)


Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen (fakultativ)

Die Mitgliedstaaten können in diesen zusätzlichen Feldern Angaben je Meereslebensraumtyp machen. Dies kann zur Planung von Wiederherstellungsmaßnahmen für die entsprechenden Lebensraumtypen oder -gruppen in einer Meeresregion beitragen. Soweit möglich sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren Informationen aus der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nutzen (insbesondere die gemäß Artikel 8 der genannten Richtlinie gemeldeten Informationen). Diese zusätzlichen Informationsfelder können zur Angabe spezifischer Wiederherstellungsziele und -maßnahmen für einzelne Meereslebensraumtypen als ergänzende Informationen zu den Abschnitten 7.1.2, 7.2.1 und/oder 7.2.3 verwendet werden.

A2.1

Biotoptypen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats

A2.1

Biotoptypen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats

a)

Biotopgruppe (bitte eine oder mehrere der Biotopgruppen 1-7 aus der Codeliste angeben)

b)

Biotoptyp (bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen angeben, der bzw. die zu der entsprechenden Biotopgruppe gehört/gehören)

A2.2

Einzelinformationen zum Biotoptyp

Für die unter A2.1 angegebenen Biotoptypen können die Angaben jeweils in den nachstehenden Feldern zusammengefasst werden:

A2.2.1

Gruppe und Name des Biotoptyps

a)

Biotopgruppe (bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste angeben)

b)

Biotoptyp (bitte einen Biotoptyp aus der Biotopgruppe angeben)

A2.2.2

Geschätzte Gesamtfläche des Biotops im Mitgliedstaat

In km2

A2.2.3

Verbreitung

Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben:

a)

Beschreibung (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

b)

Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen

A2.2.4

Zustand

a)

gut/gut auf der Grundlage eines geringen Risikos/nicht gut/unbekannt/unbewertet

b)

falls beschreibender Status verfügbar, bitte Beschreibung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen)

A2.2.5

Günstige Gesamtfläche (FRA)

In km2

A2.2.6

Literaturverweise

Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000  Zeichen

A2.2.7

Sind für den Biotoptyp Wiederherstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des Zustands des Biotops und/oder zur erneuten Etablierung der Fläche des Biotops vorgesehen?

Bitte für jeden der folgenden Punkte „Ja“ oder „Nein“ angeben:

a)

bis 2030

b)

bis 2040

c)

bis 2050

A2.2.8

Voraussichtliche Gesamtfläche der Flächen, für die Maßnahmen geplant sind

In km2

a)

bis 2030

b)

bis 2040

c)

bis 2050


Zusätzliche Angaben III – Liste der städtischen Ökosystemgebiete im Falle eines anderen Ansatzes als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ein oder mehrere städtische Ökosystemgebiete mit einem anderen Ansatz als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten (LAU) zu bestimmen, d. h. Teile einer Stadt oder einer kleineren Stadt und von Vororten und/oder stadtnahe Gebiete einzuschließen. Mitgliedstaaten, die diesen Ansatz anwenden, sollten die in diesen zusätzlichen Informationsfeldern beschriebenen Angaben bereitstellen.

Ebenso sollten diese zusätzlichen Angaben auch dann gemacht werden, wenn über die Copernicus-Daten hinaus zusätzliche Daten für die Schätzung der städtischen Grünflächen und/oder der städtischen Baumüberschirmung verwendet wurden oder wenn ein Mitgliedstaat beschließt, ein oder mehrere städtische Ökosystemgebiete gemäß Artikel 8 Absatz 1 auszunehmen.

Darüber hinaus sollten diese zusätzlichen Angaben gemacht werden, wenn eine oder mehrere LAU zum Zwecke der Festlegung eines oder mehrerer städtischer Ökosystemgebiete zusammengeführt werden.

Bitte füllen Sie für jedes städtische Ökosystemgebiet die folgenden Felder aus:

A3.1

Eindeutige Kennung des städtischen Ökosystemgebiets

Freitextfeld, maximal 20 Zeichen

Vorgeschlagene Struktur: MS-Code + Unterstrich + ganze Zahl

A3.2

Wird mehr als eine LAU mit anderen angrenzenden Städten, kleineren Städten und Vororten zu diesem städtischen Ökosystemgebiet zusammengeführt?

Ja/Nein

Falls „Ja“, geben Sie unter A3.3 bitte mehr als eine LAU an.

A3.3

Eindeutige Kennung der LAU, die Teil dieses städtischen Ökosystemgebiets ist/sind

Eine oder mehrere GISCO-IDs der LAU

A3.4

Verstädterungsgrad des städtischen Ökosystemgebiets

Bitte machen Sie mithilfe der Codeliste eine der folgenden Angaben:

a)

Stadt

b)

Kleinere Stadt und Vorort

A3.5

Art des städtischen Ökosystemgebiets

Bitte machen Sie mithilfe der Codeliste eine der folgenden Angaben:

a)

Nur Stadtzentren und städtische Räume

b)

Das städtische Ökosystemgebiet umfasst Teile der Stadt oder kleineren Stadt über Stadtzentren und städtische Räume hinaus

A3.6

Fläche und Anteil städtischer Grünflächen im städtischen Ökosystemgebiet (nur innerhalb Stadtzentren und städtischen Räumen)

a)

Fläche in km2

b)

Anteil in %

A3.7

Fläche und Anteil städtischer Baumüberschirmung im städtischen Ökosystemgebiet (nur innerhalb Stadtzentren und städtischen Räumen)

a)

Fläche in km2

b)

Anteil in %

A3.8

Ausschluss städtischer Ökosystemgebiete mit mehr als 45 % städtischer Grünflächen und mehr als 10 % städtischer Baumüberschirmung (Artikel 8 Absatz 1)

Ja/Nein


Zusätzliche Angaben IV – Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben i und n)

Die Mitgliedstaaten erstellen ein Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die longitudinale, laterale und vertikale Vernetzung von Oberflächengewässern. Darüber hinaus ermitteln die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Funktionen der künstlichen Hindernisse diejenigen Hindernisse, die beseitigt werden müssen, um zur Erreichung der Wiederherstellungsziele gemäß Artikel 4 der Verordnung und zur Erfüllung des Ziels der Wiederherstellung von mindestens 25 000  Flusskilometern in der EU zu frei fließenden Flüssen bis 2030 beizutragen (Artikel 9 Absatz 1).

Diese erforderlichen Maßnahmen fallen auch unter die Bestimmungen von Artikel 14 „Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne“, gemäß denen die Mitgliedstaaten den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen müssen.

Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen und Überarbeitungen der nationalen Wiederherstellungspläne (Artikel 19) wird dieses Verzeichnis aktualisiert, wobei Hindernisse, die beseitigt wurden sowie potenziell neu errichtete Hindernisse berücksichtigt werden.

A4   Grundlegende Angaben zu Hindernissen

A4.1

Hindernis-ID

Kennung des Hindernisses

A4.2

Angaben zum Wasserkörper

Wenn das Hindernis mit einem Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenhang steht, bitte die Kennung des/der Wasserkörper(s) angeben:

a)

Kennung des Wasserkörpers (einzelne Kennung oder mehrere Kennungen)

Wenn das Hindernis mit keinem Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenhang steht, bitte die beiden folgenden Informationen angeben:

a)

Kennung der Flussgebietseinheit

b)

Name des Flusses oder Sees oder Küstengebiets

A4.3

Ort des Hindernisses

Geoinformationen im Vektorformat, entweder als Punkt, der dem allgemeinen Mittelpunkt des Hindernisses entspricht, oder als Linie oder als isoliertes Polygon

A4.4

Art der Barriere

 

Bitte geben Sie einen Hindernistyp aus der nachfolgenden Codeliste an. Bei kombinierten Hindernissen sind die Angaben für jedes Hindernis separat zu machen.

a)

Damm

b)

Wehr

b1)

Entnahmewehr (fakultativ)

b2)

Rückhaltewehr (fakultativ)

b3)

Rückstauwehr (fakultativ)

c)

Schleuse

d)

Kreuzung

d1)

Durchlass (fakultativ)

d2)

Furt (fakultativ)

d3)

Brücke (fakultativ)

e)

Rampe und Grundschwelle

f)

Ufersicherung

g)

Deich

h)

Sohlverbauung

i)

Sonstige

A4.5

Auswirkungen des Hindernisses im Hinblick auf die Dimension der Vernetzung (fakultativ)

Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:

a)

longitudinale Vernetzung

b)

laterale Vernetzung

c)

vertikale Vernetzung

d)

Sonstiges

A4.6

Obsoletes Hindernis?

Ja/Nein/Unbekannt

A4.7

Zweck des Hindernisses (fakultativ, nur bei Antwort „Nein“ unter A4.6)

Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:

a)

Erzeugung erneuerbarer Energie

b)

Binnenschifffahrt

c)

Wasserversorgung

d)

Hochwasserschutz

e)

Sonstiges

A4.8   Plan für die Beseitigung künstlicher Hindernisse (Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i)

A4.8.1

Ist möglicherweise eine Beseitigung des Hindernisses geplant?

Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten aus:

a)

Ja, bis 2030

b)

Ja, zwischen 2031 und 2040

c)

Ja, zwischen 2041 und 2050

d)

Das Hindernis wurde bereits beseitigt (nach 2020)

e)

Nein

f)

Unbekannt

g)

Wird geprüft

A4.8.2

Wenn keine Beseitigung des Hindernisses geplant ist, geben Sie bitte an, ob wirksame Minderungsmaßnahmen ergriffen wurden oder geplant sind, um die Wanderung einheimischer Fischarten stromaufwärts und stromabwärts zu gewährleisten, wie gemäß der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, um einen guten ökologischen Zustand/ein gutes ökologisches Potenzial zu erreichen (fakultativ)

Dies gilt nur für Hindernisse für die longitudinale Vernetzung (Hindernistyp a-e unter A4.4), bei denen keine Beseitigung geplant ist (Antwort e unter A4.8.1).

Wählen Sie zwei der folgenden Möglichkeiten aus (eine für die Wanderung stromaufwärts und eine für die Wanderung stromabwärts):

a)

Die Wanderung stromaufwärts ist für alle Arten möglich (oder dies ist geplant).

b)

Die Wanderung stromaufwärts ist nur für einige Arten möglich (oder dies ist geplant).

c)

Die Wanderung stromaufwärts ist nicht möglich und es bestehen keine Pläne, sie zu ermöglichen.

d)

Die Wanderung stromabwärts ist für alle Arten möglich (oder dies ist geplant).

e)

Die Wanderung stromabwärts ist nur für einige Arten möglich (oder dies ist geplant).

f)

Die Wanderung stromabwärts ist nicht möglich und es bestehen keine Pläne, sie zu ermöglichen.

g)

Wanderung stromaufwärts: nicht zutreffend <bitte genauer angeben>

h)

Wanderung stromabwärts: nicht zutreffend <bitte genauer angeben>

A4.8.3

Wenn eine Beseitigung des Hindernisses geplant ist oder das Hindernis bereits beseitigt wurde, geben Sie an, zu welchem Ziel die Beseitigung des Hindernisses beiträgt.

Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:

a)

Artikel 4 Absatz 1: Verbesserung des Zustands der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen

b)

Artikel 4 Absatz 4: Erneute Etablierung der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen

c)

Artikel 4 Absatz 3: Verbesserung der Qualität und Quantität der Habitate der Arten

d)

Artikel 4 Absatz 10: Verbesserung der Vernetzung der in Anhang I aufgeführten Lebensraumtypen

e)

Artikel 9 Absatz 1: Wiederherstellung von mindestens 25 000  Flusskilometern in der EU zu frei fließenden Flüssen bis 2030 im Vergleich zu 2020

f)

Artikel 9 Absatz 3: Verbesserung der natürlichen Funktionen der betreffenden Auen

g)

Hochwasserschutz (einschließlich Klimaresilienz)

h)

Verbesserung des ökologischen Zustands/des ökologischen Potenzials des Wasserkörpers gemäß der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG

j)

Sonstiges, bitte angeben <Freitext>


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/912/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)