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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/912 |
20.5.2025 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/912 DER KOMMISSION
vom 19. Mai 2025
mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich eines einheitlichen Formats für den nationalen Wiederherstellungsplan
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1991 muss jeder Mitgliedstaat bis zum 1. September 2026 einen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans vorbereiten und der Kommission vorlegen und zu diesem Zweck die erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erfüllung der Wiederherstellungsziele und der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 4 bis 13 der genannten Verordnung ermitteln. Die Kommission muss mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur ein einheitliches Format für diese nationalen Wiederherstellungspläne festlegen. |
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(2) |
Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1991 sieht vor, dass der nationale Wiederherstellungsplan den Zeitraum bis 2050 abdeckt und Zwischenfristen zu den Zielen und Verpflichtungen gemäß den Artikeln 4 bis 13 der genannten Verordnung enthält. Das einheitliche Format sollte die für diese Inhalte erforderliche Struktur aufweisen und die entsprechenden Felder enthalten. |
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(3) |
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1991 können die Mitgliedstaaten für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2032 beschließen, die nationalen Wiederherstellungspläne auf einen strategischen Überblick über die Elemente gemäß Artikel 15 Absatz 3 und die Inhalte gemäß den Absätzen 4 und 5 des genannten Artikels zu beschränken. Dasselbe gilt für die infolge der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung bis zum 30. Juni 2032 durchzuführende Überprüfung der überarbeiteten nationalen Wiederherstellungspläne für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2042. Das einheitliche Format sollte flexibel genug sein, um die Pläne auf einen strategischen Überblick beschränken zu können. |
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(4) |
Das einheitliche Format sollte Felder für alle in Artikel 15 Absätze 3 bis 6 der Verordnung (EU) 2024/1991 aufgeführten Elemente und Inhalte enthalten. |
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(5) |
Um eine vollständige, wirksame und strukturierte Planung der Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten, sollte das einheitliche Format es den Mitgliedstaaten ermöglichen, vorhandene Planungs- und Berichterstattungsdaten, die im Rahmen der Durchführung der in Artikel 14 Absätze 9 bis 15 der Verordnung (EU) 2024/1991 genannten Rechtsakte und Strategien der Union erfasst wurden, in vollem Umfang zu nutzen. Um Kohärenz und Komplementarität zu gewährleisten und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sollte das einheitliche Format in Bezug auf die anzugebenden Informationen und Daten in den einzelnen Feldern aufeinander abgestimmt und präzise sein und von den Mitgliedstaaten digital ausgefüllt und übermittelt werden. Zur einfacheren Wiederverwendung der in den nationalen Wiederherstellungsplänen übermittelten Informationen und Daten wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Informationen an die einschlägigen vernetzten digitalen Systeme wie Reportnet der Europäischen Umweltagentur übermittelt werden. |
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(6) |
Das einheitliche Format sollte so strukturiert sein, dass bei der Vorlage der Informationen und Daten die Wirksamkeit der Bewertung und der Überprüfung gemäß den Artikeln 17 und 19 der Verordnung (EU) 2024/1991 gewährleistet wird. |
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(7) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Das einheitliche Format für den nationalen Wiederherstellungsplan gemäß Artikel 15 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2024/1991 ist im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Mai 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L, 2024/1991, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1991/oj.
ANHANG
| Nationaler Wiederherstellungsplan | 4 |
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1 |
Grundlegende Angaben | 4 |
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Teil A – |
Zielunabhängige Angaben | 4 |
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2 |
Erstellung und Festlegung des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w) | 4 |
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3 |
Beiträge zu den in Artikel 1 genannten übergeordneten Zielvorgaben und Zielen | 4 |
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4 |
Allgemeine positive Nebeneffekte, damit zusammenhängende politische Strategien und Finanzdaten | 5 |
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5 |
Angaben zu Überwachung, Bewertung der Wirksamkeit und Überarbeitung von Maßnahmen | 10 |
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Teil B – |
Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen, je Artikel | 11 |
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6 |
Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Artikel 4) | 11 |
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7 |
Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5) | 17 |
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8 |
Städtische Ökosysteme (Artikel 8) | 24 |
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9 |
Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9) | 27 |
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10 |
Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen (Artikel 10) | 29 |
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11 |
Landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11) | 30 |
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11.1 |
Nationaler Ansatz und Kontextinformationen | 30 |
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12 |
Waldökosysteme (Artikel 12) | 33 |
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13 |
Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen (Artikel 13) | 35 |
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Teil C – |
Maßnahmen | 36 |
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14 |
Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) | 36 |
| Weitere Angaben | 44 |
| Zusätzliche Angaben I – Anmerkungen zu und Überprüfung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 19) | 44 |
| Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen (fakultativ) | 45 |
| Zusätzliche Angaben III – Liste der städtischen Ökosystemgebiete im Falle eines anderen Ansatzes als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten | 46 |
| Zusätzliche Angaben IV – Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben i und n) | 47 |
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Nationaler Wiederherstellungsplan |
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1 Grundlegende Angaben |
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Zweistelliger Code gemäß der Länderliste |
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JJJJ-MM-TT |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Ja/Nein Falls „Ja“, bitte den Bereich „Zusätzliche Angaben I“ ausfüllen. |
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Freitextfeld, maximal 10 000 Zeichen |
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Teil A – Zielunabhängige Angaben |
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2 Erstellung und Festlegung des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe w) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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3 Beiträge zu den in Artikel 1 genannten übergeordneten Zielvorgaben und Zielen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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4 Allgemeine positive Nebeneffekte, damit zusammenhängende politische Strategien und Finanzdaten |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben. Es gibt die Möglichkeit, die Zahlen auf der Grundlage der Angaben zu den einzelnen Maßnahmen in Teil C Abschnitt 14 zusammenzustellen. |
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Kosten der einmaligen Maßnahme/Projektkosten (EUR/Jahr) |
Jährliche laufende Kosten (EUR/Jahr) |
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Summe |
In Natura-2000-Gebieten (fakultativ) |
Summe |
In Natura-2000-Gebieten (fakultativ) |
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A |
Horizontale Maßnahmen |
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A.1 |
Überwachung und Berichterstattung |
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A.2 |
Forschung, einschließlich Schließen von Wissenslücken |
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A.3 |
Sonstige (fakultativ, Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen) |
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B |
Maßnahmen nach Ökosystemtyp |
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B.1 |
Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland) |
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B.2 |
Grünland-Ökosysteme |
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B.3 |
Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme |
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B.4 |
Wald-Ökosysteme |
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B.5 |
Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme |
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B.6 |
Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation |
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B.7 |
Ackerflächen-Ökosysteme |
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B.8 |
Städtische Ökosysteme |
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B.9 |
Meeresökosysteme |
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B.10 |
Andere Ökosysteme |
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C |
Sonstige Maßnahmen ohne Bezug zu spezifischen Ökosystemen (fakultativ) |
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C.1 |
Sonstige (fakultativ, Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen) |
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Summe |
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Bitte Bereich a oder b ausfüllen. Bei Auswahl von a bitte Angaben in den Feldern i, ii und iii machen.
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5 Angaben zu Überwachung, Bewertung der Wirksamkeit und Überarbeitung von Maßnahmen |
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Teil B – Nationaler Ansatz zur Erreichung der Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen, je Artikel |
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6 Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen (Artikel 4) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):
Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):
Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):
Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben (in km2):
Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Die nachfolgenden Felder können auf der Grundlage der Angaben unter 6.1.2 vorausgefüllt werden. |
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Ja/Nein |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensräume an. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte füllen Sie folgenden Abschnitt für alle Lebensraumtypen in Anhang I der Verordnung zusammen aus: |
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Ja/Nein |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt für jede in Anhang I der Verordnung aufgeführte Gruppe von Lebensraumtypen, für die Flächen erneut etabliert werden müssen, unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen aus. |
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Wählen Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen aus. |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2). Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben:
Bei Auswahl von c bitte Quelle, Methode und Begründung angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an, der bzw. die zu der in Feld 6.2.4.1 gewählten Lebensraumgruppe gehört/gehören. |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an, der bzw. die zu der in Feld 6.2.4.1 gewählten Lebensraumgruppe gehört/gehören. |
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 6.2.5.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus. |
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Bitte geben Sie eine oder mehrere Arten (d. h. erstellen Sie in diesem Fall eine Gruppe von Arten) aus der Codeliste der Arten gemäß den Richtlinien 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) an. |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Ökosystemtyp(en) aus der nachfolgenden Codeliste an:
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In km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne. Prozentsatz für alle Lebensraumtypen. Option zum Vorausfüllen auf der Grundlage von Daten aus den Feldern 6.1.2.1 und 6.1.2.3 |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt (6.3.1) für jede Gruppe von Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen und von Schätzungen aus. Für den strategischen Überblick können Spannen angegeben werden und bestimmte Felder sind fakultativ. |
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Geben Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen an. |
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Bitte geben Sie eine bestmögliche Schätzung oder eine Spanne aus einer der folgenden Quellen an (in km2):
d) Bei Auswahl von c bitte eine Begründung und die genutzte Datenquelle angeben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an.
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Für a und b bitte Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.
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Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt (6.3.2) für jede Gruppe von Lebensraumtypen unter Berücksichtigung der derzeit verfügbaren Informationen und von Schätzungen aus. Für den strategischen Überblick können Spannen angegeben werden und bestimmte Felder sind fakultativ. |
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Geben Sie bitte eine Lebensraumgruppe aus der Codeliste der Lebensraumgruppen an. |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Lebensraumtypen aus der Codeliste der Lebensraumtypen an.
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Für a und b bitte Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.
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Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 6.2.5.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus. |
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In km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte Feld a und/oder b ausfüllen; die Felder c und d sind Pflichtfelder.
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte geben Sie die Wiederherstellungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Artikel 4 in Teil C an. |
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7 Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5) |
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Binnenmitgliedstaaten sind von der Meldepflicht in Abschnitt „7 Wiederherstellung von Meeresökosystemen (Artikel 5)“ ausgeschlossen. Ergänzende Informationen zu diesem Abschnitt über spezifische Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II“ des vorliegenden Plans angegeben werden. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Für jede der Biotopgruppen 1 bis 6 bitte die bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2 angeben.
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Die nachfolgenden Felder können auf der Grundlage der Angaben in Feld 7.1.2 vorausgefüllt werden. |
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In km2, berechnet auf der Grundlage des prozentualen Anteils des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.6
Bitte beachten Sie, dass der Zielwert hier der Summe aller Biotoptypen der Gruppen 1-6 zum Zwecke dieser Zusammenfassung entspricht, wohingegen sich Artikel 5 Absatz 2 auf Werte für jede Gruppe von Biotoptypen zur Erreichung ihrer günstigen Gesamtfläche bezieht. |
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In km2, berechnet als prozentualer Anteil des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.2
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In km2, berechnet als prozentualer Anteil des Gesamtwerts in Feld 7.1.2.3
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte füllen Sie folgenden Abschnitt für alle in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen 1-6 gemeinsam aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden. |
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Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Ja/Nein |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 an. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-6) die folgenden Felder aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden. |
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Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-6 aus. |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne (in km2) |
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Freitextfeld, maximal 3 000 Zeichen |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen der Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotoptypen an. |
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Geben Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen der entsprechenden Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotoptypen an. |
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Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 7.2.4.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus. |
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Bitte geben Sie eine oder mehrere Arten (d. h. erstellen Sie in diesem Fall eine Gruppe von Arten) aus der Codeliste der Arten gemäß den Anhängen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie sowie Anhang III der Verordnung an. |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Meereslebensräume aus der Codeliste der Meereslebensräume des Europäischen Naturinformationssystems (EUNIS) an. |
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In km2
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Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Bitte füllen Sie den nachfolgenden Abschnitt für alle entsprechenden in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen gemeinsam aus (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe d). |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Wählen Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppen 1-6 aus. |
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Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-7) den nachfolgenden Abschnitt aus und berücksichtigen Sie dabei: i) die derzeit verfügbaren, im Rahmen der FFH-Richtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erfassten Informationen und ii) Schätzungen. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden. |
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Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-7 aus. |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2 |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen an, der bzw. die zu der entsprechenden Biotopgruppe gehört/gehören.
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In km2
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Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Bitte füllen Sie für jede einzelne Biotopgruppe (1-6) die folgenden Felder aus. Spezifische Informationen zu einzelnen Biotoptypen können im Abschnitt „Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen“ angegeben werden. |
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Wählen Sie bitte eine Biotopgruppe aus der Codeliste der Biotopgruppen 1-6 aus. |
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Biotoptypen an, der bzw. die zu der entsprechenden Biotopgruppe gehört/gehören.
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Für a und b bitte Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern, 1x1 km-Rastern oder isolierten Polygonen angeben.
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Füllen Sie die nachfolgenden Felder in diesem Abschnitt bitte für jede in Feld 7.2.4.1 genannte Art oder Gruppe von Arten aus. |
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In km2
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Geoinformationen in Form von 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Bitte füllen Sie den nachfolgenden Abschnitt für alle entsprechenden in Anhang II der Verordnung aufgeführten Biotopgruppen gemeinsam aus (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe d). |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen
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Wählen Sie bitte einen oder mehrere Biotoptypen aus der Codeliste der Biotoptypen der Gruppe 7 aus. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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8 Städtische Ökosysteme (Artikel 8) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Städtische Ökosysteme müssen von den Mitgliedstaaten ermittelt werden, um die Ziele gemäß Artikel 8 zu erreichen. Gesamte Städte bzw. kleinere Städte und Vororte können direkt auf der Grundlage der neuesten Daten von EUROSTAT als solche eingestuft werden. Beschließt der Mitgliedstaat, einen anderen Ansatz für städtische Ökosystemgebiete zu verfolgen, so muss er zusätzliche Informationen vorlegen. |
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Bitte geben Sie Informationen zu einer der folgenden Optionen an:
Bei Auswahl von b geben Sie bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ an. |
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Ja/Nein Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben. |
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Liste der GISCO-IDs der LAU |
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Geoinformationen |
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Die Daten in den Feldern 8.1.3.2 und 8.1.3.3 können unter der Bedingung vorausgefüllt werden, dass in Feld 8.1.2.1 die Option a gewählt und in Feld 8.1.3.1 „Nein“ angegeben wurde und dass im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ keine Zusammenführung städtischer Ökosysteme angegeben wurde. |
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Ja/Nein Falls „Ja“, bitte die Quelle und die Metadaten der zusätzlichen Daten sowie eine Begründung einschließlich eines Vergleichs mit dem Copernicus-Datensatz angeben (Freitextfeld, maximal 3 000 Zeichen). Falls „Ja“, bitte die entsprechenden Geoinformationen angeben. Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben. |
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Ja/Nein Falls „Ja“, bitte ergänzende Informationen im Abschnitt „Zusätzliche Angaben III“ angeben. |
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ABSCHNITT 8.1.4 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN |
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Wenn keine Maßnahmen zur Erreichung des „Kein Nettoverlust“-Ziels erforderlich sind, ist in Feld 8.2.1.1 „0“ anzugeben und es sind keine vorläufigen Karten erforderlich |
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Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2
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Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2
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Bitte Feld a und/oder b ausfüllen.
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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9 Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktionen damit verbundener Auen (Artikel 9) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Das Verzeichnis der künstlichen Hindernisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i) und die Liste der zu beseitigenden künstlichen Hindernisse (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i) sind im Abschnitt „Zusätzliche Angaben IV“ aufzuführen. |
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Geoinformationen als Linien im Vektorformat |
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Bestmögliche Schätzung, in km |
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Geoinformationen als Linien im Vektorformat |
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Geoinformationen als isolierte Polygone im Vektorformat |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Geoinformationen als Linien und isolierte Polygone im Vektorformat |
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Geoinformationen als isolierte Polygone im Vektorformat
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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10 Vielfalt der Bestäuber und Bestäuberpopulationen (Artikel 10) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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ABSCHNITT 10.1.2 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN. |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen Beschreibung eines Verfahrens zur Einführung der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Überwachungsmethode gemäß Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe g |
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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11 Landwirtschaftliche Ökosysteme (Artikel 11) |
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11.1 Nationaler Ansatz und Kontextinformationen |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte wählen Sie mindestens zwei der drei folgenden Indikatoren aus:
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen. Für Indikatoren, die in Feld 11.1.2.1 nicht ausgewählt wurden, sind keine Angaben erforderlich.
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Bitte geben Sie den Bezugswert (Indexwert) für jeden der in Feld 11.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):
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Indexwert |
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ABSCHNITT 11.1.3 GILT NICHT FÜR DEN ERSTEN PLAN |
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In km2
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Ja/Nein Falls ja, geben Sie bitte eine Begründung an (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe k) – Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bestmögliche Schätzung, in km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq. |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2
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Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq. |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne, in km2
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Bestmögliche Schätzung, in kt CO2-Äq. |
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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12 Waldökosysteme (Artikel 12) |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte wählen Sie mindestens sechs der sieben folgenden Indikatoren aus:
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen. Für Indikatoren, die in Feld 12.1.2.1 nicht ausgewählt wurden, sind keine Angaben erforderlich.
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Bitte geben Sie den Bezugswert (Indexwert) für jeden der in Feld 12.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):
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Indexwert |
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ZU ÜBERARBEITEN, WENN UND SOBALD DIE KOMMISSION EINEN ORIENTIERUNGSRAHMEN FESTLEGT. |
Bitte geben Sie das zufriedenstellende Niveau (Indexwert) für jeden der in Feld 12.1.2.1 ausgewählten Indikatoren an (für nicht ausgewählte Indikatoren sind keine Angaben erforderlich):
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Indexwert |
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Bestmögliche Schätzung in km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Bestmögliche Schätzung oder Spanne in km2
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen
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Bitte geben Sie die für dieses Ziel relevanten Maßnahmen in Teil C an. |
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13 Pflanzung von drei Milliarden zusätzlichen Bäumen (Artikel 13) |
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Freitext-Beschreibung, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Teil C – Maßnahmen |
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14 Maßnahmen (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe c) |
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Bitte füllen Sie für jede Maßnahme die folgenden Abschnitte aus: |
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Geben Sie bitte einen Ökosystemtyp aus der Codeliste der Ökosystemtypen an.
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(Mehrfachauswahl möglich)
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Bitte geben Sie die entsprechende Ebene an (bitte eine Ebene auswählen):
Weitere Informationen können Sie hier angeben (fakultativ): Freitextfeld (vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen) |
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Wählen Sie einen der folgenden Status aus. Falls sich unterschiedliche Gebiete in unterschiedlichen Status befinden, kann mehr als eine Antwort ausgewählt werden.
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Bitte wählen Sie eine der folgenden Antworten aus:
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Der nachfolgende Text enthält die Codeliste der Artikel und Teilziele, die für die Felder a und b verwendet werden und nicht im delegierten Rechtsakt selbst enthalten sein werden. Artikel 4
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
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Bitte geben Sie einen oder mehrere Belastungen aus der Codeliste der Belastungen an (FFH-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie). |
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Die einheitliche Beschreibung der Maßnahmen basiert auf dem Begleitdokument „Maßnahmentypologie“. Bitte wählen Sie für jede unter 14.1.1 definierte Maßnahme einen oder mehrere entsprechende Maßnahmentypen aus. |
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Bitte Felder a und b oder Feld c ausfüllen.
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Geoinformationen in Form von NUTS-3-Angaben, 10x10 km-Rastern oder isolierten Polygonen |
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Ja/Nein |
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Für jede unter 14.1.1 angegebene Maßnahme können folgende Angaben gemacht werden (alle Felder sind fakultativ). Die Angaben in diesem Abschnitt können zum Ausfüllen der Finanzdaten in Teil A verwendet werden. |
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben (in EUR). Bei vollständiger Angabe der Informationen auf Maßnahmenebene können diese zum Ausfüllen der Finanzdaten in Teil A verwendet werden. |
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Kosten der einmaligen Maßnahme/Projektkosten (EUR/Jahr) |
Jährliche laufende Kosten (EUR/Jahr) |
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Summe |
In Natura-2000-Gebieten |
Summe |
In Natura-2000-Gebieten |
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A |
Horizontale Kosten der Maßnahme |
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A.1 |
Überwachung und Berichterstattung |
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A.2 |
Forschung, einschließlich Schließen von Wissenslücken |
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A.3 |
Sonstige (Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen) |
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B |
Geschätzte Kosten für das von der Maßnahme betroffene Ökosystem |
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B.1 |
Feuchtgebiet-Ökosysteme (Küste und Binnenland) |
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B.2 |
Grünland-Ökosysteme |
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B.3 |
Flüsse, Seen, Auen- und Ufer-Ökosysteme |
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B.4 |
Wald-Ökosysteme |
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B.5 |
Steppen-, Heiden- und Buschflächen-Ökosysteme |
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B.6 |
Felsige Ökosysteme, Dünen und Ökosysteme mit spärlicher Vegetation |
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B.7 |
Ackerflächen-Ökosysteme |
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B.8 |
Städtische Ökosysteme |
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B.9 |
Meeresökosysteme |
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B.10 |
Andere Ökosysteme |
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C |
Sonstige Kosten ohne Bezug zu spezifischen Ökosystemen |
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C.1 |
Sonstige (Freitextfeld(er), jeweils maximal 100 Zeichen) |
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Summe |
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Machen Sie bitte für jeden der oben genannten Zeiträume die nachfolgenden Angaben:
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Bitte für a und/oder b beschreiben (Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: jeweils maximal 3 000 Zeichen):
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Wenn für die Maßnahme gemeinsame Empfehlungen im Rahmen des Regionalisierungsverfahrens gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 abgegeben werden müssen, machen Sie bitte folgenden Angaben:
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Wenn die Maßnahme mit dem nationalen GAP-Strategieplan in Zusammenhang steht, geben Sie bitte einen Überblick über das Zusammenspiel zwischen der Maßnahme und dem nationalen GAP-Strategieplan. Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Wenn Synergien zwischen der Maßnahme und Maßnahmen aus den nationalen Wiederherstellungsplänen eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten bestehen, geben Sie bitte den/die betreffenden Mitgliedstaat(en) an. Wählen Sie bitte einen oder mehrere Mitgliedstaaten aus der Codeliste der Mitgliedstaaten aus. |
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Weitere Angaben |
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Zusätzliche Angaben I – Anmerkungen zu und Überprüfung des Entwurfs des nationalen Wiederherstellungsplans (Artikel 19) |
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Falls zutreffend |
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Zusätzliche Angaben II – Informationen zu den einzelnen Meereslebensraumtypen (fakultativ) |
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Die Mitgliedstaaten können in diesen zusätzlichen Feldern Angaben je Meereslebensraumtyp machen. Dies kann zur Planung von Wiederherstellungsmaßnahmen für die entsprechenden Lebensraumtypen oder -gruppen in einer Meeresregion beitragen. Soweit möglich sollten die Mitgliedstaaten die verfügbaren Informationen aus der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie nutzen (insbesondere die gemäß Artikel 8 der genannten Richtlinie gemeldeten Informationen). Diese zusätzlichen Informationsfelder können zur Angabe spezifischer Wiederherstellungsziele und -maßnahmen für einzelne Meereslebensraumtypen als ergänzende Informationen zu den Abschnitten 7.1.2, 7.2.1 und/oder 7.2.3 verwendet werden. |
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Für die unter A2.1 angegebenen Biotoptypen können die Angaben jeweils in den nachstehenden Feldern zusammengefasst werden: |
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In km2 |
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Bitte machen Sie eine der folgenden Angaben:
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In km2 |
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Freitextfeld, vorgeschlagene Länge: maximal 3 000 Zeichen |
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Bitte für jeden der folgenden Punkte „Ja“ oder „Nein“ angeben:
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In km2
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Zusätzliche Angaben III – Liste der städtischen Ökosystemgebiete im Falle eines anderen Ansatzes als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten |
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Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ein oder mehrere städtische Ökosystemgebiete mit einem anderen Ansatz als der Verwendung ganzer lokaler Verwaltungseinheiten (LAU) zu bestimmen, d. h. Teile einer Stadt oder einer kleineren Stadt und von Vororten und/oder stadtnahe Gebiete einzuschließen. Mitgliedstaaten, die diesen Ansatz anwenden, sollten die in diesen zusätzlichen Informationsfeldern beschriebenen Angaben bereitstellen. Ebenso sollten diese zusätzlichen Angaben auch dann gemacht werden, wenn über die Copernicus-Daten hinaus zusätzliche Daten für die Schätzung der städtischen Grünflächen und/oder der städtischen Baumüberschirmung verwendet wurden oder wenn ein Mitgliedstaat beschließt, ein oder mehrere städtische Ökosystemgebiete gemäß Artikel 8 Absatz 1 auszunehmen. Darüber hinaus sollten diese zusätzlichen Angaben gemacht werden, wenn eine oder mehrere LAU zum Zwecke der Festlegung eines oder mehrerer städtischer Ökosystemgebiete zusammengeführt werden. Bitte füllen Sie für jedes städtische Ökosystemgebiet die folgenden Felder aus: |
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Freitextfeld, maximal 20 Zeichen Vorgeschlagene Struktur: MS-Code + Unterstrich + ganze Zahl |
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Ja/Nein Falls „Ja“, geben Sie unter A3.3 bitte mehr als eine LAU an. |
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Eine oder mehrere GISCO-IDs der LAU |
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Bitte machen Sie mithilfe der Codeliste eine der folgenden Angaben:
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Bitte machen Sie mithilfe der Codeliste eine der folgenden Angaben:
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Ja/Nein |
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Zusätzliche Angaben IV – Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die Vernetzung von Oberflächengewässern (Artikel 15 Absatz 3 Buchstaben i und n) |
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Die Mitgliedstaaten erstellen ein Verzeichnis der künstlichen Hindernisse für die longitudinale, laterale und vertikale Vernetzung von Oberflächengewässern. Darüber hinaus ermitteln die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Funktionen der künstlichen Hindernisse diejenigen Hindernisse, die beseitigt werden müssen, um zur Erreichung der Wiederherstellungsziele gemäß Artikel 4 der Verordnung und zur Erfüllung des Ziels der Wiederherstellung von mindestens 25 000 Flusskilometern in der EU zu frei fließenden Flüssen bis 2030 beizutragen (Artikel 9 Absatz 1). Diese erforderlichen Maßnahmen fallen auch unter die Bestimmungen von Artikel 14 „Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne“, gemäß denen die Mitgliedstaaten den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung tragen müssen. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen und Überarbeitungen der nationalen Wiederherstellungspläne (Artikel 19) wird dieses Verzeichnis aktualisiert, wobei Hindernisse, die beseitigt wurden sowie potenziell neu errichtete Hindernisse berücksichtigt werden. |
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A4 Grundlegende Angaben zu Hindernissen |
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Kennung des Hindernisses |
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Wenn das Hindernis mit einem Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenhang steht, bitte die Kennung des/der Wasserkörper(s) angeben:
Wenn das Hindernis mit keinem Wasserkörper der Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenhang steht, bitte die beiden folgenden Informationen angeben:
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Geoinformationen im Vektorformat, entweder als Punkt, der dem allgemeinen Mittelpunkt des Hindernisses entspricht, oder als Linie oder als isoliertes Polygon |
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Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:
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Ja/Nein/Unbekannt |
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Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:
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A4.8 Plan für die Beseitigung künstlicher Hindernisse (Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe i) |
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Wählen Sie eine der folgenden Möglichkeiten aus:
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Dies gilt nur für Hindernisse für die longitudinale Vernetzung (Hindernistyp a-e unter A4.4), bei denen keine Beseitigung geplant ist (Antwort e unter A4.8.1). Wählen Sie zwei der folgenden Möglichkeiten aus (eine für die Wanderung stromaufwärts und eine für die Wanderung stromabwärts):
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Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten aus:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/912/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)