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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/911 |
19.5.2025 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2025/911 DER KOMMISSION
vom 16. Mai 2025
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 hinsichtlich des Standorts der Bodeninfrastruktur des im Rahmen des Programms Galileo eingerichteten Systems
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU (1), insbesondere auf Artikel 47,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Laut Artikel 47 der Verordnung (EU) 2021/696 trägt die Kommission die Gesamtverantwortung für das Programm Galileo und ihr werden die Durchführungsbefugnisse zur Bestimmung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zur Sicherstellung seines Betriebs übertragen. Diese Infrastruktur besteht aus Bodenzentren und -stationen. |
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(2) |
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 der Kommission (2) enthält eine erschöpfende Liste mit den Bodenzentren und Bodenfernstationen; den Stationen für Galileo-Sensoren (GSS-Stationen), für Uplink (ULS-Stationen), für Telemetrie und Fernsteuerung (TTC-Stationen) sowie für Suche und Rettung (SAR-Dienstezentrum) und dem GNSS-Dienstezentrum (GSC). |
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(3) |
2017 wurde die TTC-Station in Papeete (Französisch-Polynesien) errichtet. |
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(4) |
Um den Betrieb des Systems zu verbessern, sollten zusätzliche GSS-Stationen eingerichtet werden. |
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(5) |
Die Wahl eines Standorts als Ersatz für die GSS-Station auf Ascension erfolgte in einem offenen und transparenten Verfahren. Zunächst führte die vorläufige Ermittlung geeigneter Gebiete zur Auswahl von Bewerbungen aus Frankreich und den Niederlanden. In einer zweiten Phase wurden die beiden Mitgliedstaaten zur Präsentation ausführlicher Vorschläge eingeladen, um eine Entscheidung für eine der beiden Bewerbungen herbeizuführen. Schließlich, nachdem diese Vorschläge unter Zugrundelegung der Kriterien Sicherheit, Risiken, Zeitplan und Kosten von einem Ausschuss ausgewertet worden waren, dem Vertreter der Kommission, der Europäischen Weltraumorganisation und der Agentur für das Europäische GNSS angehörten, erwies sich der Vorschlag der Niederlande am geeignetsten, zumal die Architektur und die Gestaltung des Gebäudes am Standort Bonaire optimal darauf ausgerichtet ist, die Logistik des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems sicherzustellen. Dieses Zentrum soll im letzten Quartal 2024 eingerichtet werden und sollte Gegenstand eines Abkommens mit den Niederlanden sein. |
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(6) |
Da 2020 festgestellt wurde, dass mindestens sechs operative TTC erforderlich sind, um die Konstellation im Hinblick auf geplante künftige Entwicklungen zu unterstützen, wurde beschlossen, das Verfahren einzuleiten, mit dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, in Form von Interessenbekundungen ihre Vorschläge für die Bereitstellung eines potenziellen Standorts für die Einrichtung einer zusätzlichen TTC-Station vorzulegen. Die Auswahl erfolgte in einem offenen und transparenten Verfahren in vier Phasen: Interessenbekundungen der Mitgliedstaaten, Veröffentlichung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Auswahlausschussverfahren, Unterzeichnung des Vertrags. Das Verfahren mündete in die Auswahl des italienischen Vorschlags, die zusätzliche TTC-Station in Fucino einzurichten. |
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(7) |
Im Jahr 2020 wurde die GSS-Station auf Wallis (Wallis und Futuna) errichtet. |
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(8) |
2021 wurde die Errichtung einer MEOLUT-SAR-Station auf La Réunion abgeschlossen. |
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(9) |
Im Jahr 2022 wurde festgestellt, dass ein redundantes Galileo-Dienstezentrum und SAR-Dienstezentrum erforderlich wären, und das bereits ausgewählte SAR-Dienstezentrum in Toulouse (Frankreich) und das GNSS-Dienstezentrum in Madrid (Spanien) wurden damit beauftragt, gegenseitig als Ersatz bereitzustehen, der erforderlich ist, um die Robustheit der Dienste zu gewährleisten. |
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(10) |
Im Jahr 2023 wurde in Grönland (Dänemark) ein sogenanntes Reference Beacon eingerichtet, um die Überwachung des Such- und Rettungsdiensts an den Rändern des Abdeckungsgebiets zu verstärken und Redundanzen für das bestehende System bereitzustellen. |
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(11) |
Im Jahr 2025 soll die TTC-Antenne in Redu (Belgien), die bisher das Galileo-Programm als Dienst unterstützte, von der Europäischen Weltraumorganisation in das Eigentum der Union übertragen werden. |
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(12) |
Es wurden mehrere Anlagen eingerichtet und Vereinbarungen unterzeichnet, insbesondere für die GSMC, das GRC und das ILS-Zentrum. |
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(13) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 sollte entsprechend geändert werden. |
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(14) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/696 eingesetzten Programmausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 der Kommission wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 16. Mai 2025
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 170 vom 12.5.2021, S. 69, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/696/oj.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/413 der Kommission vom 18. März 2016 zur Festlegung der Standorte der Bodeninfrastruktur des aus dem Programm Galileo hervorgegangenen Systems und zum Erlass der zur Sicherstellung seines Betriebs erforderlichen Maßnahmen sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/117/EU (ABl. L 74 vom 19.3.2016, S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/413/oj).
ANHANG
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/413 wird wie folgt geändert:
1.
Im Abschnitt mit der Überschrift „Bodenzentren“ erhalten die Zeilen für die Galileo-Sicherheitsüberwachungszentrale (GSMC), das GNSS-Dienstezentrum (GSC), das SAR-Dienstezentrum, das Galileo-Referenzzentrum (GRC) und das ILS-Zentrum folgende Fassung:|
„Galileo-Sicherheitszentrale (GSMC) |
Die zweigeteilte Galileo-Sicherheitszentrale wurde in Frankreich und Spanien eingerichtet. Die Einrichtung des Standortes in Frankreich ist seit 2017 abgeschlossen, und es wurde 2013 mit Frankreich ein Abkommen darüber unterzeichnet. Die Einrichtung des Standortes in Spanien ist seit 2019 (Anfangskonfiguration) abgeschlossen, und es wurde 2019 mit Spanien ein Abkommen darüber unterzeichnet. |
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GNSS-Dienstezentrum (GSC) |
Das GNSS-Dienstezentrum wird schrittweise in Madrid (Spanien) und am Back-up-Standort in Toulouse (Frankreich) eingerichtet. Zu diesem Zweck werden zwei Aufnahmevereinbarungen geschlossen, die dann mit Spanien bzw. Frankreich unterzeichnet werden. |
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SAR-Dienstezentrum |
Das SAR-Dienstezentrum wurde zwischen 2012 und 2014 in Toulouse (Frankreich) eingerichtet und das Back-up wird in Madrid (Spanien) aufgebaut. Zu diesem Zweck werden zwei Aufnahmevereinbarungen geschlossen, die dann mit Frankreich bzw. Spanien unterzeichnet werden. |
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Galileo-Referenzzentrum (GRC) |
Das Galileo-Referenzzentrum wurde in Noordwijk (Niederlande) eingerichtet. Die 2015 angelaufene Einrichtung wurde 2017 abgeschlossen. Mit den Niederlanden wurde 2016 ein Abkommen darüber unterzeichnet. |
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ILS-Zentrum |
Das Zentrum für integrierte logistische Unterstützung (ILS-Zentrum) wurde 2017 in Transinne (Belgien) eingerichtet, und es wurde 2018 mit Belgien ein Abkommen darüber unterzeichnet.“ |
2.
Der Abschnitt mit der Überschrift „Bodenfernstationen“ wird wie folgt geändert:|
a) |
Die Zeilen für TTC-Stationen bzw. GSS-Stationen erhalten folgende Fassung:
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b) |
Die Zeile, die sich auf SAR-Stationen bezieht, erhält folgende Fassung:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2025/911/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)