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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/889 |
13.5.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/889 DES RATES
vom 12. Mai 2025
zur Unterstützung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. |
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(2) |
Am 19. November 2018 hat der Rat die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ angenommen. |
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(3) |
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat seine Schlussfolgerungen und ein Dokument mit dem Titel „Neue Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ angenommen, dem zufolge es für die Maßnahmen der Union zur Verhinderung der Verbreitung von Nutzen wäre, durch ein nicht staatliches Netz für Nichtverbreitungsfragen unterstützt zu werden, das mit außenpolitischen Fragen befasste Einrichtungen und Forschungszentren, die sich auf die strategischen Bereiche der Union spezialisiert haben, zusammenführt und dabei auf bereits bestehenden hilfreichen Netzen aufbaut. Ein solches Netz könnte auch auf Einrichtungen in Drittländern ausgeweitet werden. |
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(4) |
Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/430/GASP (1) erlassen, mit dem das Europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen geschaffen wurde, und bestimmte, dass die technische Durchführung jenes Beschlusses von dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung (im Folgenden „Konsortium“) durchzuführen sei. Jenem Beschluss folgten die Beschlüsse 2014/129/GASP (2), (GASP) 2017/632 (3), (GASP) 2017/1195 (4), (GASP) 2018/299 (5), (GASP) 2021/648 (6) und (GASP) 2022/597 (7) des Rates, die die Aktivitäten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen unterstützen. |
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(5) |
Die Wahl des Konsortiums als einziger Begünstigter eines Zuschusses in dieser Sache ist gerechtfertigt, da die Union — mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten — die fruchtbare Zusammenarbeit des Konsortiums mit dem Europäischen Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen fortsetzen will. Das Konsortium wird von sechs Reflexionsgruppen verwaltet und baut auf einem etablierten Netz von über 100 Reflexionsgruppen, Forschungszentren und Hochschulfakultäten auf, in dem nahezu die gesamte nicht staatliche Expertise in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen in der Union vereint ist und das Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten umfasst — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Als Beitrag zur besseren Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition wird die Unterstützung der Aktivitäten des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen fortgesetzt, um auf folgende Ziele hinzuarbeiten:
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a) |
die politische und sicherheitspolitische Forschung und den Diskurs in der Zivilgesellschaft und insbesondere unter Experten, Forschern und Wissenschaftlern über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme sowie der Verbreitung von konventionellen Waffen, einschließlich der Ausfuhrkontrolle, zu stimulieren; |
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b) |
die Gelegenheit für die Teilnehmer an den Sitzungen der einschlägigen Vorbereitungsgremien des Rates zu schaffen, das europäische Netz unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zu den unter Buchstabe a genannten Fragen zu konsultieren; |
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c) |
die Überlegungen und die Beschlussfassung im Rat zu den unter Buchstabe a genannten Fragen zu unterstützen, insbesondere indem dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) und den Mitgliedstaaten Berichte, Empfehlungen oder beides vorgelegt werden; |
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d) |
einen Beitrag dazu zu leisten, Drittländer stärker für die mit der Verbreitung und Abrüstung verbundenen Herausforderungen und für die Notwendigkeit, diese Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Union, einschließlich in multilateralen Foren, anzugehen, zu sensibilisieren; |
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e) |
einen Beitrag zum Aufbau von Fachwissen und institutionellen Kapazitäten in den unter Buchstabe a genannten Fragen in Reflexionsgruppen und Regierungen in der Union und Drittländern zu leisten, unter anderem durch die Verbesserung der damit zusammenhängenden Ausbildung, einer stärkeren Sensibilisierung der jüngeren Generationen und der Förderung der nächsten Generation von Forschern und Praktikern, insbesondere Frauen. |
(2) Das von der Union unterstützte Projekt umfasst folgende besondere Aktivitäten:
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a) |
Veranstaltung einer jährlichen Konferenz in jedem Kalenderjahr; |
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b) |
Veranstaltung eines jährlichen Konsultationstreffens in jedem Kalenderjahr; |
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c) |
Veranstaltung von Ad-hoc-Seminaren, Nebenveranstaltungen und Expertenbriefings; |
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d) |
Veröffentlichung von Strategiepapieren; |
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e) |
Förderung und Verbesserung der Ausbildung durch E-Learning-Infrastruktur und E-Learning-Kurse, Lehrmittelhub und einen Lehrgang zur Sensibilisierung für Proliferationsaktivitäten; |
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f) |
die Aufmerksamkeit junger Frauen und der nächsten Generation im Rahmen eines Praktikumsprogramms und der Initiative „Young Women and Next Generation“ auf Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zu lenken; |
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g) |
jährliche Studienbesuche bei den Organen der Union in Brüssel im Rahmen des Stipendienprogramms der Vereinten Nationen für Abrüstungsstudien; |
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h) |
Outreach und Kommunikation einschließlich des Betriebs der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung (im Folgenden „Konsortium“) und der Netzwerk-Plattform sowie der Produktion eines Podcasts. |
Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktivitäten obliegt dem Konsortium, das aus der Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), dem Institut für Friedensforschung in Frankfurt (PRIF), dem International Institute for Strategic Studies Europe (IISS-Europe), dem Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), dem International Affairs Institute (IAI) in Rom und dem Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP) besteht.
(3) Das Konsortium nimmt die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Tätigkeiten unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Der Hohe Vertreter trifft hierzu die notwendigen Vereinbarungen mit dem Konsortium.
(4) Die Mitgliedstaaten und der Europäische Auswärtige Dienst schlagen Prioritäten und Themen von besonderem Interesse zur Bewertung in den Forschungsprogrammen des Konsortiums vor, die in Arbeitsdokumenten und Seminaren im Einklang mit der Politik der Union erörtert werden sollen.
Artikel 3
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des Projekts zu den in Artikel 1 Absatz 2 genannten Aktivitäten beläuft sich auf 4 500 000 EUR.
(2) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 festgelegten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzhilfevereinbarung mit dem Konsortium. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das Konsortium zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende Öffentlichkeitswirkung zuteilwird.
(4) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Vereinbarung so bald wie möglich nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger Berichte des Konsortiums über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekts.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Dieser Beschluss endet jedoch sechs Monate nach seiner Annahme, falls eine solche Vereinbarung nicht bis zu diesem Zeitpunkt getroffen worden ist.
Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
B. NOWACKA
(1) Beschluss 2010/430/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 zur Schaffung eines Europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 5, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/430/oj).
(2) Beschluss 2014/129/GASP des Rates vom 10. März 2014 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 71 vom 12.3.2014, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/129(1)/oj).
(3) Beschluss (GASP) 2017/632 des Rates vom 3. April 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 90 vom 4.4.2017, S. 10, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/632/oj).
(4) Beschluss (GASP) 2017/1195 des Rates vom 4. Juli 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/129/GASP zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 172 vom 5.7.2017, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/1195/oj).
(5) Beschluss (GASP) 2018/299 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 56 vom 28.2.2018, S. 46, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2018/299/oj).
(6) Beschluss (GASP) 2021/648 des Rates vom 16. April 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2018/299 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 57, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2021/648/oj).
(7) Beschluss (GASP) 2022/597 des Rates vom 11. April 2022 zur Förderung des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 75, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/597/oj).
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
EU-KONSORTIUM FÜR NICHTVERBREITUNG UND ABRÜSTUNG (PHASE V)
Das EU-Konsortium für Nichtverbreitung und Abrüstung (im Folgenden „Konsortium“) wurde vom Rat der Europäischen Union mit dem Ziel gegründet, ein europäisches Netz unabhängiger Reflexionsgruppen zu schaffen, um den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zu fördern und die langfristige Debatte über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „MVW“) und ihrer Trägersystem zu stimulieren. Der Dialog und die Debatte erstrecken sich auch auf Fragen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, einschließlich Kleinwaffen und leichter Waffen (im Folgenden „SALW“). Das Projekt wurde im Jahr 2010 durch den Beschluss 2010/430/GASP des Rates eingeleitet; seitdem hat die EU ihre Unterstützung des Projekts über drei weitere Projektphasen hinweg fortgesetzt, zunächst ab 2014 auf der Grundlage des Beschlusses 2014/129/GASP des Rates, dann ab 2018 auf der Grundlage des Beschlusses (GASP) 2018/299 des Rates und schließlich ab 2022 auf der Grundlage des Beschlusses (GASP) 2022/597 des Rates. Die Durchführung der Projektphase IV wird im Mai 2025 abgeschlossen sein.
Das Konsortium umfasst derzeit die Fondation pour la Recherche Stratégique (FRS), das Istituto Affari Internazionali (IAI), das International Institute for Strategic Studies Europe (IISS-Europe), das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung (PRIF), das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) und das Vienna Center for Disarmament and Non-Proliferation (VCDNP). Im Laufe der Jahre hat sich das Netz auf 116 Mitglieder erweitert, bei denen es sich um Reflexionsgruppen, Forschungszentren und Hochschulfakultäten in allen Mitgliedstaaten der EU und in zurzeit sieben weiteren Ländern (Georgien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich) handelt.
Das Konsortium hat die Aufgabe, das Netz zu koordinieren, es besser bekannt zu machen und die Expertise des Netzes der EU verfügbar zu machen, damit die Expertise in die Beratungen der für die Politik in den Bereichen Nichtverbreitung, Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern und Abrüstung zuständigen Gremien der EU einfließen kann; ferner gehört es zu den Aufgaben des Konsortiums, Ideen beizusteuern und Analysen und Empfehlungen bereitzustellen. Das Konsortium nimmt diese Aufgabe durch ein breites Spektrum von Tätigkeiten wahr, zu denen unter anderem die Veranstaltung internationaler Konferenzen und Tagungen, Ausbildungsangebote, Veröffentlichungen und Outreach-Maßnahmen zählen. Im Verlauf der Projektphase IV ist der Tätigkeitsbereich des Konsortiums erweitert worden, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bei der nächsten Generation von Angehörigen der einschlägigen Berufe und Wissenschaftlern mehr Kapazitäten in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung zu schaffen, stärker für die Thematik zu sensibilisieren und mehr Chancen in diesen Bereichen zu bieten. In besonderem Maße wurde auch der Notwendigkeit Rechnung getragen, mehr Frauen in diesen Bereich einzubeziehen. Eine weitere Priorität bestand darin, in den Naturwissenschaften die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen zu verstärken und die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen und die damit verbundene Expertise in die Gemeinschaft in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung zu tragen. Dies ist angesichts der raschen Entwicklungen im Bereich neuer Technologien besonders wichtig geworden.
Aufgrund der kontinuierlichen Weiterentwicklungen und der Herausforderungen in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung sind die Tagungs-, Forschungs- und Outreachtätigkeiten des Konsortiums und des Netzes von besonderer Bedeutung für die EU und ihre Mitgliedstaaten. Auf der Grundlage der in den vorangegangenen Projektphasen durchgeführten Tätigkeiten wird die Phase V des Projekts des Konsortiums, wie im vorliegenden Dokument dargelegt, dazu dienen, diese Tätigkeiten fortzusetzen, damit das Konsortium und das Netz weiterhin fachliche Beiträge zur Arbeit der EU auf diesem wichtigen Gebiet leisten können und seine globale Reichweite weiter verbessert wird, indem die Zusammenarbeit mit Regierungen, Forschungszentren, Bildungseinrichtungen und Zielgruppen (einschließlich der jüngeren Generation) in anderen Regionen verstärkt wird. Die Tätigkeiten werden als Grundlage für politische Debatten in Europa und der Welt dienen, den Aufbau von Netzwerken und die Forschungszusammenarbeit verstärken, die Ausbildung im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung fördern sowie Kapazitäten und Expertise in der EU und darüber hinaus aufbauen.
1. Allgemeine Verwaltung
Im Rahmen der allgemeinen Verwaltung wird das SIPRI weiterhin die Tätigkeiten des Konsortiums und des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (im Folgenden „Netz“) beaufsichtigen und koordinieren, wozu unter anderem gehört, die Sitzungen des Lenkungsausschusses, in denen Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), der Europäischen Kommission und des Konsortiums zusammenkommen, zu organisieren und den Berichtspflichten nachzukommen. Dies umfasst auch, das bestehende Netz unabhängiger Reflexionsgruppen zu verwalten und zu aktualisieren, für eine größere Vielfalt des Netzes sowohl im Hinblick auf die im Netz vertretenen akademischen Fachrichtungen als auch im Hinblick auf geografische Herkunft zu sorgen und sicherzustellen, dass Frauen und junge Menschen Perspektiven geboten werden und Expertise zu Gleichstellungsfragen im Netz zur Verfügung steht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die verstärkte Zusammenarbeit mit Einrichtungen in Ost- und Südosteuropa und mit Einrichtungen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften zu legen ist. Die Zusammenarbeit des Netzes wird sich zudem auf die Förderung und den Austausch diversitätssensibler und auf Inklusion ausgerichteter Verfahren im Netz und im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung insgesamt erstrecken.
Zur allgemeinen Verwaltung gehört auch, dass alle Mitglieder des Konsortiums über die Zeit für die Wahrnehmung allgemeiner Verwaltungsaufgaben (z. B. Teilnahme an Koordinierungssitzungen oder Übermittlung von Beiträgen an den Koordinator) verfügen müssen; auch die Kosten im Zusammenhang mit der Außenwirkung, einschließlich der Vertretung des Konsortiums bei internationalen Veranstaltungen, fallen unter die allgemeine Verwaltung. Die Vertreter der Mitglieder des Konsortiums, des EAD und der Europäischen Kommission werden darüber hinaus weiterhin Beiträge zu den Inhalten und zur Durchführung der jährlichen Konferenz und weiterer Projekte (z. B. zum Konsultationstreffen, zu den Veröffentlichungsreihen und den Ad-hoc-Seminaren) als Teil der Aufgaben des Programmausschusses im Konsortium leisten.
2. Beschreibung der Projektkomponenten
Die folgenden Zielsetzungen gelten übergreifend für alle Projektkomponenten:
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Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter und von Vielfalt im Hinblick auf die geografische Herkunft der Mitwirkenden bei allen Tätigkeiten, |
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Förderung der nächsten Generation von Experten für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen, |
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weitere Verbesserung der interdisziplinären Forschung, Zusammenarbeit und Ausbildung in den Natur- und Sozialwissenschaften durch die Mehrung der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Einrichtungen im Netz und eine stärkere Beteiligung der Natur- und Ingenieurwissenschaften an den Tätigkeiten des Konsortiums und |
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Ausweitung der Partnerschaften mit Netzwerken, Institutionen und Experten in verschiedenen Regionen der ganzen Welt, der Kontaktaufnahme zu ihnen und des Kapazitätsaufbaus mit ihnen, z. B. durch die Organisation von Ad-hoc-Seminaren in anderen Regionen und die Teilnahme an diesen, durch die Öffnung von Lehrgängen zur Sensibilisierung für Proliferationsaktivitäten und Praktika für außereuropäische Staatsangehörige, auch aus dem Globalen Süden, sowie durch die Ausrichtung gemeinsamer Nebenveranstaltungen und die Beteiligung außereuropäischer Referenten an solchen Veranstaltungen, durch die Übersetzung von E-Learning-Kursen und durch die Erhöhung der Vielfalt der auf der Website des Konsortiums verfügbaren Lehrmittel. |
2.1 Veranstaltung einer jährlichen Nichtverbreitungs- und Abrüstungskonferenz (federführend: IAI)
Ziel und Beschreibung der Projektkomponente
Auf der jährlichen Konferenz, an der Regierungsexperten und unabhängige Reflexionsgruppen sowie weitere wissenschaftliche Experten aus der Union, assoziierten Staaten und Drittländern teilnehmen, werden weitere Maßnahmen gegen die Verbreitung von MVW und ihrer Trägersysteme sowie damit verbundene Abrüstungsziele erörtert und festgelegt und die Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von SALW und der dazugehörigen Munition, und die damit zusammenhängenden Risiken und Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien thematisiert.
In der Projektphase V (2025-2028) ist im Rahmen dieser Tätigkeit die Veranstaltung einer solchen Konferenz pro Jahr vorgesehen. Das Konsortium strebt an, diese Konferenz im Präsenzmodus durchzuführen, wird aber auch die Möglichkeit anbieten, die Konferenz teilweise im Livestream zu verfolgen. Darüber hinaus
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werden (am Rande der jährlichen Konferenz) Jahressitzungen des Netzes im Präsenzmodus oder virtuellen Format stattfinden; |
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findet –am Rande der jährlichen Konferenz und in Verbindung mit weiteren an junge Experten gerichteten Aktivitäten (siehe Abschnitt 2.6) – die im Rahmen der „Next-Generation“-Initiative veranstaltete Sitzung statt; |
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werden die im Rahmen des Mentoringprogramms des Konsortiums betreuten Personen und ihre Mentoren zur Teilnahme an der Konferenz und an gesonderten Sitzungen am Rande der Konferenz eingeladen, um aus ihrer Anwesenheit vor Ort Nutzen zu ziehen. |
Ergebnisse der Projektkomponente
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Fortführung einer großen internationalen Konferenz über Nichtverbreitung und Abrüstung unter europäischer Leitung, die weiterhin die wichtigste Veranstaltung zur Förderung der strategischen Diskussion über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme und damit verbundener Abrüstungsziele und zur Thematisierung der Bedrohungen durch konventionelle Waffen, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition, und der damit zusammenhängenden Risiken und Einsatzmöglichkeiten neuer Technologien ist; |
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Steigerung der Außenwirkung und Wahrnehmung der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung von MVW und SALW sowie der Maßnahmen im Bereich der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken (CBRN) bei Regierungsvertretern, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft in Drittländern; |
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Förderung der Rollen des Netzes und der Union in diesem Bereich; |
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Stärkung der Expertise in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung insbesondere in Ländern, in denen es daran mangelt, auch in Drittländern, mit Schwerpunkt auf der Unterstützung der nächsten Generation; |
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Ausarbeitung maßnahmenorientierter Empfehlungen, die die Umsetzung der EU-MVW-Nichtverbreitungsstrategie und der EU-SALW-Strategie fördern und ein zweckdienliches Hilfsmittel in Bezug auf Maßnahmen der Union und der internationalen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Nichtverbreitung und der konventionellen Waffen darstellen würden; |
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Steigerung der Sensibilisierung und der Fachkenntnisse der Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann. |
2.2 Veranstaltung eines jährlichen Konsultationstreffens zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: FRS)
Ziel und Beschreibung der Projektkomponente
Bei diesen Konsultationstreffen, an denen Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten und nichtstaatliche Experten teilnehmen, werden Lösungen für kurz- und mittelfristige Herausforderungen für die Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung erörtert und gesucht, insbesondere bezüglich des Folgenden: MVW und ihre Trägersysteme, konventionelle Waffen einschließlich SALW sowie neue Arten von Waffen und Trägersystemen.
In der Projektphase V wird diese Tätigkeit die Veranstaltung von einem Konsultationstreffen pro Jahr, das in zwei Teile, die Fragen der Nichtverbreitung und Abrüstung bzw. der Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter gewidmet sind, untergliedert ist, sowie die Ausarbeitung der entsprechenden Berichte und/oder Empfehlungen umfassen. Die Tagesordnungen dieser Veranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und den GASP-Arbeitsgruppen des Rates in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung (CONOP) sowie Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter (COARM) erstellt. Erforderlichenfalls werden weitere Gremien (z. B. die Weltraum-Task-Force des EAD) konsultiert. Dies bedeutet konkret Folgendes:
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Das jährliche Konsultationstreffen wird maximal zwei Sitzungstage umfassen, die zwischen den Sitzungen zu den Themen Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter aufgeteilt werden. Vorgesehen ist die Präsenzteilnahme von maximal 50 Vertretern von europäischen Reflexionsgruppen, EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen, die auf Fragen der Abrüstung und Nichtverbreitung von MVW und auf das Thema konventionelle Waffen, einschließlich SALW, sowie auf neue Technologien spezialisiert sind, die zu jedem der beiden auf die Themen Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter ausgerichteten Sitzungstage entsandt werden. |
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Das Konsultationstreffen wird im Präsenzmodus stattfinden, um dem Austausch zwischen den Teilnehmern möglichst breiten Raum zu geben. |
Ergebnisse der Projektkomponente
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Informationsaustausch und Analyse zu aktuellen Proliferationstrends zwischen politischen Akteuren und nichtstaatlichen Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Institutionen der Union; |
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Beratungen darüber, wie die Politik der Union zur Bekämpfung der Verbreitung am besten umgesetzt werden kann; |
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Bereitstellung von konstruktivem Feedback an die Union über ihre Strategien gegen die Verbreitung von MVW und SALW durch unabhängige europäische Reflexionsgruppen sowie an die Forscher gerichtete Vorschläge der einschlägigen Akteure zu den wichtigsten strategischen Themen im Hinblick auf künftige Forschungsarbeit; |
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Festlegung relevanter Themen in den Bereichen Nichtverbreitung, Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern und Abrüstung und Suche nach Lösungen für die damit verbundenen Herausforderungen; |
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Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter der Hohen Vertreterin. |
2.3 Veranstaltung von Ad-hoc-Seminaren, Nebenveranstaltungen und Expertenbriefings
Ziel und Beschreibung der Projektkomponente
Die Seminare dienen insbesondere zu Konsultationen zwischen dem Netz, der Union und ihren Mitgliedstaaten auf Ad-hoc-Basis, die sowohl der Früherkennung/Sensibilisierung als auch der Behandlung dringender Fragen auf der politischen Agenda gewidmet sind. Die Veranstaltungen bieten dem Netz, den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Union die Gelegenheit, bestimmte Zielgruppen innerhalb und außerhalb der Union zu erreichen. Sie werden durch schriftliche und mündliche Expertenbriefings für die Vertreter der EU und die zuständigen EU-Gremien zu allen Fragen der Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung sowie durch Nebenveranstaltungen ergänzt, die in wichtigen internationalen Foren wie der Generalversammlung der Vereinten Nationen, bei Treffen der Vertragsstaaten internationaler Verträge oder auf großen Konferenzen über Nichtverbreitung und Abrüstung organisiert werden.
Im Rahmen des Projektes ist die Veranstaltung von bis zu neun Ad-hoc-Expertenseminaren oder Nebenveranstaltungen mit Erstellung einschlägiger schriftlicher Vermerke vorgesehen. Projektphase V:
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Die Seminare werden im Präsenzmodus, virtuellen Format oder Hybridformat veranstaltet. |
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Im Rahmen der Veranstaltung der Seminare werden einschlägige Experten, die mit dem Netz, dem Konsortium oder gegebenenfalls anderen Einrichtungen verbunden sind, damit beauftragt, einen schriftlichen Ad-hoc-Vermerk mit Schwerpunkt auf dem jeweiligen Thema des Seminars vorzulegen. Diese Vermerke werden entweder vor dem Seminar als Hintergrunddokument oder aber nach dem Seminar als Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse verteilt. |
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Anstelle eines schriftlichen Vermerks mit Schwerpunkt auf dem Thema eines Ad-hoc-Seminars kann der EAD auch thematisch eigenständige Vermerke anfordern. |
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Zusätzlich sind im Rahmen des Projekts mündliche Briefings (im virtuellen Format oder Präsenzmodus) für die Vertreter der EU sowie die Gruppe „Nichtverbreitung und Ausfuhr von Rüstungsgütern“ (Nichtverbreitung und Abrüstung) (CONOP), der Gruppe „Nichtverbreitung und Ausfuhr von Rüstungsgütern“ (Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter) (COARM) und weiterer EU-Gremien entsprechend dem Bedarf vorgesehen; diese Briefings werden auf Ersuchen des EAD von mit Mitgliedern des Netzes oder des Konsortiums verbundenen Experten durchgeführt. |
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Nebenveranstaltungen in internationalen Foren werden vom Konsortium im Präsenzmodus oder Hybridformat organisiert. |
Ergebnisse der Projektkomponente
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Austausch von Analysen und Suche nach Lösungen zu aktuellen Herausforderungen in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung zwischen politischen Akteuren und nichtstaatlichen Experten aus den Mitgliedstaaten sowie Fachpersonal des EAD und der Institutionen der Union; |
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Ermittlung der wichtigsten Fragen und Trends im Bereich Nichtverbreitung und Abrüstung; |
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Erstellung von politikorientierten Berichten zusammen mit maßnahmenorientierten Empfehlungen an die Vertreter der Hohen Vertreterin. Diese Berichte werden an die einschlägigen Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten verteilt; |
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Kontaktaufnahme zu Zielgruppen innerhalb und außerhalb der Union; |
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Zusammenarbeit mit Regierungen und Forschungszentren außerhalb der Union. |
2.4 Veröffentlichung von EU-Strategiepapieren zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: SIPRI)
Ziel und Beschreibung der Projektkomponente
Im Rahmen des Projekts ist die Erstellung und Veröffentlichung von mindestens 15 Strategiepapieren vorgesehen. Die Strategiepapiere werden vom Konsortium in Auftrag gegeben und in erster Linie vom Konsortium oder dem Netz erstellt, wobei hinsichtlich der dargelegten Standpunkte Ausgewogenheit und Vielfalt in Bezug auf die thematische oder regionale Expertise und die Gleichstellung der Geschlechter angestrebt werden. Zudem werden Fachleute im Rahmen der Initiative „Next Generation“ um Beiträge zu den Strategiepapierserien ersucht. In den Strategiepapieren werden Themen aus dem Bereich des Mandats des Konsortiums behandelt. Jedes Papier wird Empfehlungen/Optionen für strategische Maßnahmen enthalten. Alle Strategiepapiere werden auf der Website des Konsortiums veröffentlicht.
Ergebnisse der Projektkomponente
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Intensivierung und Ausweitung des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs über Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen, zu Rüstungskontrolle und Abrüstung vorwiegend durch Experten, Forscher und Wissenschaftler sowie Regierungen; |
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Schärfung der Wahrnehmung sowie Steigerung der Kenntnisse und des Verständnisses bei Interessenträgern innerhalb und außerhalb der EU, einschließlich der Zivilgesellschaft, des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen, Forschern und Regierungen, bezüglich Fragen im Zusammenhang mit der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern und Abrüstung; |
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Bereitstellung politischer und/oder operativer strategischer Optionen für die Hohe Vertreterin, die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten; |
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Beiträge zur Konzeption von Maßnahmen zu Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung auf Unionsebene, unterstützt durch Ideen, Informationen und Analysen unter Nutzung des breiten Spektrums an solider Expertise, die innerhalb des Netzes zur Verfügung steht. |
2.5 Förderung und Verbesserung der Ausbildung in Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen
Die Projektkomponente umfasst folgende Maßnahmen:
2.5.1 Kontinuierliche Aktualisierung der E-Learning-Infrastruktur und der E-Learning-Kurse zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen (federführend: PRIF)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der weltweiten Verbreitung und Nutzung des E-Learning-Tools, das in den vorangegangenen Projektphasen entwickelt wurde. Der Kurs umfasst derzeit 20 Lerneinheiten zu allen relevanten Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen. In Projektphase V wird der Schwerpunkt auf der Aufrechterhaltung, Aktualisierung und Erweiterung der Reichweite der Lerneinheiten der E-Learning-Plattform der EU für Nichtverbreitung und Abrüstung liegen, indem verschiedene Sprachfassungen (durch menschliche Übersetzung oder KI-Übersetzung) gleichzeitig angeboten und die Wahrnehmungsmöglichkeiten z. B. durch Hinzufügung neuer grafischer oder interaktiver Elemente erweitert werden. Je nach technischer Verfügbarkeit werden alle Einheiten auf der Grundlage von KI-generierter Sprache in einer Audioversion bereitgestellt (zusätzlich zu den aktuellen animierten Podcasts, in denen nur ausgewählte Elemente vorgestellt werden). Alle 20 Lerneinheiten werden regelmäßig aktualisiert, um den Studierenden die neuesten Fakten und Zahlen an die Hand zu geben.
Besondere Aufmerksamkeit gilt weiterhin der Barrierefreiheit, d. h. der Verbesserung des Angebots für Nutzer mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Die Kontaktaufnahme zu Bildungseinrichtungen und ihre Unterstützung werden fortgesetzt, wodurch eine einfache Integration des E-Learnings in Master-Studiengänge an Universitäten und andere Bildungsangebote ermöglicht und die weltweite Nutzung des E-Learning-Kurses gefördert werden.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Betrieb, Optimierung und Aktualisierung des bestehenden E-Learning-Kurses zu Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen, in dem sämtliche relevanten Aspekte der Nichtverbreitung und Abrüstung behandelt werden; |
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Erweiterung der Möglichkeiten für den Erhalt der Lernmaterialien. |
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Kontaktaufnahme zu Lehrkräften bezüglich der Nutzung des Lehrmaterials der EU zu Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Unterstützung bei der Nutzung dieses Materials; |
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Kontaktaufnahme zu Journalisten und Nachwuchsdiplomaten bezüglich der Nutzung des Lehrmaterials der EU zu Nichtverbreitung und Abrüstung sowie Unterstützung bei der Nutzung dieses Materials; |
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Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung bei Universitätsseminaren zu den Themen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung; |
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Unterstützung bei der Kombination von E-Learning und Präsenzlernen („Blended Learning“); |
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Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der EU in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung in der Union und in Drittländern; |
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Bereitstellung von ständig aktualisierten, frei zugänglichen Lernmaterialien für alle in die Nichtverbreitungsforschung und in Nichtverbreitungsprogramme involvierten Akteure. |
2.5.2 „Lehrmittel-Beratungsstelle“ (Lehrmittelhub) (federführend: PRIF)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Mit dieser Tätigkeit wird die Arbeit fortgeführt, um den Ausbildungsstand in der EU in Fragen der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und der Abrüstung zu verbessern, indem die Wissensbasis zu diesen Fragen in Europa und der Welt ausgebaut und diversifiziert und die nächste Generation von Experten und politischen Entscheidungsträgern unterstützt wird. Bislang wurden durch intensive Internet-Recherchen 114 relevante Kurse ermittelt, die in jüngster Zeit an Universitäten in der EU gehalten wurden. Mit den jeweiligen Dozenten wurde individuell Kontakt aufgenommen. Daraufhin wurde 43 Lehrstoffzusammenstellungen eingereicht, von denen 21 zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Diese 21 Lehrstoffzusammenstellungen sind auf der Website der Konsortiums zu finden.
Darüber hinaus wurden zwei Hauptlehrstoffzusammenstellungen und kurze Zusammenfassungen wichtiger Texte bereitgestellt. In Projektphase V werden nicht nur zusätzliche Lehrstoffzusammenstellungen von Kursen europäischer und nordamerikanischer Universitäten kompiliert, sondern vor allem die Recherchen auf nicht-westliche Länder ausgeweitet. Die statistische Analyse wird ständig verfeinert und aktualisiert. Dozenten und Lehrkräften wird ergänzendes Material angeboten.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Veröffentlichung eines breiten Spektrums an Lehrplänen verfügbarer Kurse, die als Muster oder der Inspiration dienen können, auf der Website des Konsortiums; |
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Veröffentlichung einer statistischen Auswertung der bestehenden Kurse, beispielsweise in Bezug auf die behandelten Themen oder theoretischen Ansätze, u. a. zur Gleichstellung der Geschlechter, auf der Website des Konsortiums und Präsentation dieser Auswertung in Konferenzen und bei Workshops; |
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Aktualisierung – in Zusammenarbeit mit Universitätsprofessoren – von Hauptlehrstoffzusammenstellungen für Lehrkräfte, die die Thematik erstmals unterrichten; |
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Veröffentlichung von Kurzzusammenfassungen besonders relevanter Literatur auf der Website des Konsortiums. |
2.5.3 Lehrgänge zur Sensibilisierung für Proliferationsaktivitäten (federführend: SIPRI)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Ziel der Maßnahme ist die Veranstaltung von sechs Lehrgängen zur Sensibilisierung für Proliferationsrisiken und Forschungssicherheit unter Studierenden der Naturwissenschaften und von ingenieurwissenschaftlichen und technologischen Fachrichtungen. Sie wird auch die Verbindungen zwischen den Sozial- und den Naturwissenschaften stärken. Während der Projektphase V werden drei dieser Lehrgänge mit Präsenzteilnahme in Stockholm durchgeführt; drei werden in Form von Videokonferenzen abgehalten. Damit wird eine große Lücke geschlossen, da solche Lehrgänge nur sehr selten von Universitäten angeboten werden.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Verstärkte Kapazitäten in der nächsten Generation von Naturwissenschaftlern und Wissenschaftlern in anderen relevanten Bereichen betreffend Nichtverbreitungsmechanismen und -politik; |
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Beitrag zur Erreichung des Ziels der Nichtverbreitungspolitik der Union durch eine verstärkte Sensibilisierung für Proliferationsrisiken und Forschungssicherheit in Fachgebieten mit großen Proliferationsrisiken und technologischen Entwicklungen; ferner verstärkte Sensibilisierung für Möglichkeiten, Proliferationsrisiken durch technologische Entwicklungen abzumildern; |
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Kombination von Fernunterricht (E-Learning) und Schulung vor Ort („Blended Learning“). |
2.6 Propagierung von Fragen im Zusammenhang mit Nichtverbreitung und Abrüstung im Rahmen der Initiative „Young Women And Next Generation“
Das Projekt umfasst folgende Maßnahmen:
2.6.1 Praktikumsprogramm (federführend: PRIF)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Im Rahmen des Projekts sind Praktika auf dem Gebiet der europäischen Nichtverbreitung und Abrüstung für bis zu 28 Studierende oder Berufseinsteiger jeweils während eines Zeitraums von bis zu drei Monaten vorgesehen. Die Praktika werden von dem Konsortium eingerichtet und dokumentiert; sie kombinieren die Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops, Pflichtlektüren und Schreibaufträge zu vorgegebenen Themen sowie Projektintegration. Alle Institute, die dem Netz angehören, kommen als Gasteinrichtungen in Frage. Die Praktikanten werden – soweit möglich – zur Teilnahme an den vom Konsortium organisierten Konferenzen und Seminaren, die während ihres Praktikumszeitraums stattfinden, eingeladen.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Verbesserung der Kapazitäten in der nächsten Generation von Wissenschaftlern und Angehörigen der einschlägigen Berufe im Bereich Nichtverbreitungspolitik und -programme; |
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Ausweitung der fundierten Kenntnis der Politik der Union in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung; |
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Besseres Verständnis von Strategien, Politiken und Ansätzen der Union zur Nichtverbreitung in Drittländern; |
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Aufbau von Netzen junger Angehöriger der einschlägigen Berufe und Wissenschaftler und Erleichterung der praktischen Zusammenarbeit. |
2.6.2 Die Initiative „Young Women and Next Generation“ (federführend: VCDNP)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
In Anbetracht der unter Experten und Angehörigen der einschlägigen Berufe in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung allgemein wahrgenommenen Missverhältnisse zwischen jüngeren und älteren Personen und zwischen Frauen und Männern zielt die Initiative darauf ab, im grundständigen, weiterführenden oder postgradualen Studium befindliche Studierende mit Fragen der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung vertraut zu machen, sie stärker dafür zu sensibilisieren und sie zur Teilnahme an Veranstaltungen und Workshops zu einschlägigen Themen zu motivieren. Während der Projektphase V werden im Rahmen der Initiative weiterhin Outreach-Aufenthalte im Präsenzmodus und/oder virtuellen Format an Universitäten in Europa organisiert, um das Fachgebiet besser bekannt zu machen und jungen Wissenschaftlern bessere Chancen zu bieten. Ferner werden im Rahmen der Projektmaßnahme Webinare zu bestimmten Themen veranstaltet, die stets Informationen über Berufsmöglichkeiten oder Karrierewege für junge Menschen enthalten.
Um die Präsenz von Frauen in diesem Fachbereich zu erhöhen, wird in Projektphase V das sehr erfolgreiche Mentoringprogramm fortgesetzt, in dessen Rahmen jährlich Kontakte zwischen 20 jungen Frauen und 20 Mentoren hergestellt werden, um die Teilnehmerinnen beim Ausbauen ihrer persönlichen Netzwerke zu unterstützen, die Kenntnisse der Teilnehmerinnen in diesem Fachbereich zu verbessern und ihnen Karriereberatung zu bieten. Das Mentoringprogramm wird durch Expertensitzungen, Zusammenkünfte, Workshops zum Aufbau fachlicher Kompetenzen und Möglichkeiten der persönlichen Begegnung ergänzt.
Darüber hinaus werden in Projektphase V einige virtuelle Veranstaltungen zum Aufbau von Kompetenzen und Fertigkeiten Personen auf allen Laufbahnstufen offenstehen, wodurch das Zielpublikum über Angehörige der nächsten Generation hinaus erweitert werden soll.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Steigerung der Vielfalt, Inklusivität und Expertise im Nichtverbreitungs- und Abrüstungsektor und ein größeres und vielfältigeres Angebot an künftigen Experten für Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung; |
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besseres Verständnis für die Thematik und die einschlägige Politik der EU bei Angehörigen der nächsten Generation; |
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Verbesserung der Kenntnisse bezüglich der sich jungen Wissenschaftlern und jungen Angehörigen der einschlägigen Berufe – insbesondere Frauen – bietenden Möglichkeiten, verstärkt in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung tätig zu werden; |
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Verbesserung der Netzwerke der jungen Wissenschaftler/Angehörigen der einschlägigen Berufe untereinander sowie der Netzwerke zwischen jungen Wissenschaftlern/Angehörigen der einschlägigen Berufe und renommierten Experten; |
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Verbesserung der Kontakte zu jungen Wissenschaftlern und jungen Angehörigen der einschlägigen Berufe, die mehr über den Bereich erfahren und in ihm tätig werden möchten. |
2.7 Studienbesuch in Brüssel im Rahmen des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien (federführend: VCDNP)
Ziel und Beschreibung der Projektkomponente
Im Rahmen des Projekts ist für die Teilnehmenden des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien ein zwei- bis dreitägiger Studienbesuch in Brüssel (Belgien) vorgesehen, durch den das Wissen der Stipendiaten über die EU, ihre Politik, ihre Funktionsweise und ihre Organe und Einrichtungen verbessert werden soll. Der Studienbesuch wird unter Berücksichtigung der europäischen Komponente des Stipendienprogramms geplant. Das Programm soll einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Organe, Einrichtungen und politischen Gremien der EU, insbesondere über ihre mit Nichtverbreitung und Abrüstung befassten Gremien, geben; ferner bietet es thematische Präsentationen zur Arbeit der EU in diesem Bereich, einschließlich der Unterstützungsprogramme für Drittländer.
Ergebnisse der Projektkomponente
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Verbesserung der Kenntnisse und der Wahrnehmung von der Funktionsweise der EU und ihren Organen sowie ihrer Politik und ihrer Unterstützungsprogramme zu Nichtverbreitung und Abrüstung in Drittländern; |
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Erweiterung von Fachwissen zu MVW- und SALW-Fragen in den Partnerländern und in Drittländern; |
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Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen und Beitrag zu den Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des VN-Stipendienprogramms für Abrüstungsstudien. |
2.8 Outreach und Kommunikation (federführend: FRS)
Die Projektkomponente umfasst folgende Maßnahmen:
2.8.1 Website, Netzwerk-Plattform und Outreach (federführend: FRS)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Mittel für Webhosting, Webdesign sowie technische Pflege und kontinuierliche Aktualisierung der Website des Konsortiums (https://www.nonproliferation.eu/) und seiner Konten in den sozialen Netzwerken bereitgestellt. Die Mitglieder des Netzes werden sich stärker über die digitale Kooperationsplattform einbringen, indem sie im Forum interagieren, ihre Ressourcen austauschen, über anstehende Veranstaltungen informieren und aktuelle Informationen über ihre Experten und ihr Institut bereitstellen. Zudem sollen die Website, die Netzplattform und die sozialen Netzwerke die Außenwirkung der EU gewährleisten. In Projektphase V geht es vor allem darum, die verschiedenen Kommunikationsplattformen des Netzes zu harmonisieren und die Verbreitung von Ressourcen und Veröffentlichungen des Netzes und von Informationen über seine Tätigkeiten weiter zu verbessern, um die Außenwirkung in politischen Kreisen zu erhöhen und die Forschungszusammenarbeit zu fördern. Darüber hinaus gilt Folgendes:
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Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Stellenangebote des Konsortiums und anderer Mitglieder des Netzes werden weiterhin auf den verschiedenen Plattformen verbreitet; |
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Die vom Konsortium veranstalteten Konferenzen werden weiterhin propagiert, und ihr Inhalt wird weiterhin auf die Website gestellt (Hintergrunddokumente, Tagesordnungen, Präsentationen, gegebenenfalls Videoaufzeichnungen öffentlicher Tagungen). |
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In einem speziellen Bereich der Website wird weiterhin über Ausbildungsmöglichkeiten im Konsortium, einschließlich des E-Learning-Lehrgangs, die Lehrmittel, die Initiative „Young Women and Next Generation“, Stipendienangebote und Praktikumsstellen informiert. |
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Betrieb einer Plattform, auf der Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungs- und Abrüstungsfragen kontinuierlich ihre unabhängigen Meinungen und Analysen über die Verbreitung von MVW und über Fragen betreffend konventionelle Waffen, einschließlich SALW, austauschen können; |
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Im regelmäßig erscheinenden Newsletter wird es weiterhin eine Rubrik mit Interviews, einen Leitartikel, eine Liste von Veröffentlichungen, Nachrichten über die jüngsten Entwicklungen in der EU-Politik in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung, Stellenausschreibungen und Nachrichten der Mitglieder des Netzes geben. |
2.8.2 Produktion eines Podcasts des Konsortiums (federführend: IISS-Europa)
Ziel und Beschreibung der Projekttätigkeiten
Im Rahmen dieser Maßnahme soll ein in Projektphase IV begonnener Podcast des Konsortiums fortgesetzt werden, in dem Themen im Rahmen des Mandats des Konsortiums behandelt werden. Der Podcast ist eine zum Nachdenken anregende Reihe, in der die dringendsten Fragen der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und der Abrüstung behandelt werden, darunter Themen, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von MVW und ihren Trägersystemen relevant sind, und die Auswirkungen neuer Technologien. In jeder Folge sind ausführliche Gespräche mit führenden Experten und Angehörigen der einschlägigen Berufe zu hören. In der Projektphase V werden für die unter der Federführung von IISS-Europe entstehende Podcast-Reihe bis zu 36 Folgen produziert.
Ergebnisse der Projekttätigkeiten
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Steigerung der Sensibilisierung und des Fachwissens in den Institutionen der Union, der Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und von Drittländern in Bezug auf die Bedrohungen im Zusammenhang mit konventionellen Waffen, MVW und ihren Trägersystemen, sodass ihnen besser zuvorgekommen werden kann; |
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Schärfung der Wahrnehmung sowie Steigerung der Kenntnisse und des Verständnisses innerhalb der Zivilgesellschaft, innerhalb des europäischen Netzes unabhängiger Reflexionsgruppen für Nichtverbreitungsfragen und bei den Regierungen bezüglich Fragen im Zusammenhang mit der Politik der Europäischen Union in den Bereichen Nichtverbreitung, Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern und Abrüstung; |
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Stärkung der Expertise in den Bereichen Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle (Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern) und Abrüstung insbesondere in Ländern, in denen es daran mangelt, auch in Drittländern, mit Schwerpunkt auf der Unterstützung der nächsten Generation bei der Aneignung von Wissen auf diesem Gebiet. |
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/889/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)