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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/807

29.4.2025

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/807 DER KOMMISSION

vom 28. April 2025

zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 1. Februar 2020 stellte die Solenis Switzerland GmbH bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf eine Unionszulassung für ein Biozidprodukt mit der Bezeichnung „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ der Produktarten 6, 11 und 12 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Frankreichs bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-JP057170-35 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2)

„C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ enthält als Wirkstoffe C(M)IT/MIT (3:1) und Glutaraldehyd, die in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 6, 11 und 12 enthalten sind.

(3)

Am 1. Dezember 2023 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Agentur einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.

(4)

Am 27. Juni 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften von „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.

(5)

In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ als Biozidprodukt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.

(6)

Der Wirkstoff Glutaraldehyd erfüllt die Kriterien für die Einstufung als Wirkstoff, der zu einer Sensibilisierung der Atemwege im Sinne der Definition in Anhang I Abschnitt 3.4.1.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) führen kann. Somit erfüllt dieser Wirkstoff die Bedingungen für die Einstufung als zu ersetzender Wirkstoff gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, und die bewertende zuständige Behörde nahm gemäß Artikel 23 Absatz 1 der genannten Verordnung eine vergleichende Bewertung des Biozidprodukts vor. Im Rahmen der vergleichenden Bewertung konnte keine Alternative gefunden werden, da die chemische Vielfalt als nicht ausreichend erachtet wurde, um „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ zu ersetzen. Daher sollte das Biozidprodukt gemäß Artikel 23 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Dauer von höchstens fünf Jahren zugelassen werden.

(7)

Am 16. Juli 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.

(8)

Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ für die Dauer von fünf Jahren erteilt werden sollte.

(9)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Solenis Switzerland GmbH erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032888-0000 für die Bereitstellung des Biozidprodukts „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ auf dem Markt und für dessen Verwendung gemäß der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften im Anhang.

Die Unionszulassung gilt vom 19. Mai 2025 bis zum 30. April 2030.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. April 2025

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/528/oj.

(2)  Stellungnahme der ECHA vom 30. Mai 2024 zur Unionszulassung für „C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations“ (ECHA/BPC/435/2024), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2008/1272/oj).


ANHANG

ZUSAMMENFASSUNG DER EIGENSCHAFTEN EINES BIOZIDPRODUKTS

C(M)IT/MIT & Glutaraldehyde Formulations

Produktart(en)

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Zulassungsnummer: EU-0032888-0000

R4BP-Assetnummer: EU-0032888-0000

Kapitel 1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

Handelsname(n)

Spectrum™ RX7848 MICROBIOCIDE

Biosperse™ CN7848 MICROBIOCIDE

1.2.   Zulassungsinhaber

Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

Name

Solenis Switzerland GmbH

Anschrift

Mühlentalstrasse 38 8200 Schaffhausen CH

Zulassungsnummer

 

EU-0032888-0000

R4BP-Assetnummer

 

EU-0032888-0000

Datum der Zulassung

 

19. Mai 2025

Ablauf der Zulassung

 

30. April 2030

1.3.   Hersteller des Produkts

Name des Herstellers

Solenis Technologies Deutschland GmbH

Anschrift des Herstellers

Fütingsweg 20 D-47805 Krefeld Deutschland

Standort der Produktionsstätten

Solenis Technologies Deutschland GmbH

site 1 Fütingsweg 20 D-47805 Krefeld Deutschland


Name des Herstellers

AD International B.V.

Anschrift des Herstellers

Markweg Zuid 27 4794 SN Heijningen P.O. Box 102 4793 Fijnaart Niederlande (die)

Standort der Produktionsstätten

AD International B.V.

Markweg Zuid 27 4794 SN Heijningen P.O. Box 102 4793 Fijnaart Niederlande (die)


Name des Herstellers

Solenis UK Ltd.

Anschrift des Herstellers

Wimsey Way DE55 4LR Somercotes, Alfreton, Derbyshire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

Standort der Produktionsstätten

Solenis UK Ltd.

Wimsey Way DE55 4LR Somercotes, Alfreton, Derbyshire Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das)

1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

Wirkstoff

Glutaral (Glutaraldehyd)

Name des Herstellers

MC (US) 3 LLC

Anschrift des Herstellers

Route 25, Institute 25112 West Virginia Vereinigte Staaten (die)

Standort der Produktionsstätten

MC (US) 3 LLC

Route 25, Institute 25112 West Virginia Vereinigte Staaten (die)


Wirkstoff

Glutaral (Glutaraldehyd)

Name des Herstellers

BASF SE

Anschrift des Herstellers

Carl-Bosch Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland

Standort der Produktionsstätten

BASF SE

Carl-Bosch Str. 38 67056 Ludwigshafen Deutschland


Wirkstoff

CMIT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd

Anschrift des Herstellers

224555, Touzeng Village, Binhuai Town, Binhai County - Yancheng City, Jiangsu China

Standort der Produktionsstätten

Jiangsu FOPIA Chemicals Co., Ltd

224555, Touzeng Village, Binhuai Town, Binhai County - Yancheng City, Jiangsu China


Wirkstoff

CMIT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Thor GmbH

Anschrift des Herstellers

Landwehrstraβe 1 67346 Speyer Deutschland

Standort der Produktionsstätten

Thor GmbH

Landwehrstraβe 1 67346 Speyer Deutschland


Wirkstoff

CMIT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Dalian Xingyuan Chemistry Co., Ltd

Anschrift des Herstellers

Room 1205/1206, Pearl River International Building, No.99, Xinkai Road, Xigang District 116011 Dalian China

Standort der Produktionsstätten

Dalian Xingyuan Chemistry Co., Ltd

Songmudao Chemical Industry Zone, Puwan New District 116308 Dalian, Liaoning China


Wirkstoff

CMIT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Weifang Heaven-sent New Materials Technology Co., Ltd

Anschrift des Herstellers

Binhai Road, Changyi Coastal Economic Development Zone 261312 Weifang, Shandong China

Standort der Produktionsstätten

Weifang Heaven-sent New Materials Technology Co., Ltd

Binhai Road, Changyi Coastal Economic Development Zone 261312 Weifang, Shandong China


Wirkstoff

CMIT/MIT (3:1)

Name des Herstellers

Dalian Bio-Chem Company Limited

Anschrift des Herstellers

Songmudao Plant: Songmudao Chemical Industry Zone, Puwan New District 116308 Liaoning China

Standort der Produktionsstätten

Dalian Bio-Chem Company Limited

Songmudao Plant: Songmudao Chemical Industry Zone, Puwan New District 116308 Liaoning China

Kapitel 2.   PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG

2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

Trivialname

IUPAC-Name

Funktion

CAS-Nummer

EG-Nummer

Gehalt (%)

Glutaral (Glutaraldehyd)

 

Wirkstoff

111-30-8

203-856-5

7,8 % (w/w)

CMIT/MIT (3:1)

 

Wirkstoff

55965-84-9

 

2,89 % (w/w)

2.2.   Art(en) der Formulierung

AL Alle anderen Flüssigkeiten

Kapitel 3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

Gefahrenhinweise

H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege.

Sicherheitshinweise

P260: Dämpfe nicht einatmen.

P260: Sprühnebel nicht einatmen.

P501: Behälter einen Dienst zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zuführen.

P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen.

P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

P284: [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.

P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P342 + P311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P391: Verschüttete Mengen aufnehmen.

P501: Inhalt einen Dienst zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zuführen.

P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

P280: Schutzhandschuhe tragen.

P280: Schutzkleidung tragen.

P280: Augenschutz tragen.

P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.

P405: Unter Verschluss aufbewahren.

P333 + P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztliche(n) Rat hinzuziehen.

P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].

P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen.

P310: Sofort Arzt anrufen.

Kapitel 4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

4.1.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 1

Konservierung von verdünnten Nasspartie (wet end)-Flüssigkeiten (Mineralschlämme, Papier-Nasspartie- und Papierbeschichtungszusätze) und Siebwasser (white water) während der Lagerung

Produktart

PT06: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: Hefe

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Dient zur Kontrolle des Wachstums von Hefen und Bakterien in verdünnten Nasspartie-Flüssigkeiten (Mineralschlämmen, Papier-Nasspartie- und Papierbeschichtungszusätzen) und Siebwasser (Kurze Zirkulation/ Konstantteil) während der Lagerung (Kurzzeitkonservierung bis zu 21 bis 35 Tagen, z. B. bei Stillstand der Papiermaschine, Transport zwischen Anlagen ...). Nicht für die Konservierung während des Papierherstellungsprozesses bestimmt.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird dem Zusatzstoff oder der Beschichtung an einer Stelle zugegeben, an der eine ausreichende Durchmischung gewährleistet ist, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Bakterien : 25-300 mg/l des Produkts, Hefe: 50-300 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt wird als Einzeldosis einmal täglich in den Lagertank gegeben.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

Polyethylen hoher Dichte (HDPE) 25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

Die Dauer und die Lagerungsbedingungen der konservierten Matrizen können sich auf die Wirksamkeit des Produkts auswirken; es müssen mikrobiologische Tests durchgeführt werden, um die geeignete Anwendungsrate zu bestimmen, ohne die maximal zulässige Anwendungsrate zu überschreiten.

4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Tragen Sie beim Be- und Entladen von Abwassertanks eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß den europäischen Normen EN 140 oder EN 136 und EN 14387 oder gleichwertig, mit einem Schutzfaktor von mindestens 10, wenn Schlämme/Flüssigkeiten oder Nasspartiezusatzstoffe nicht im automatischen Verfahren gepumpt werden.

Mindestens ein Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät mit Helm/Haube/Maske (TH1/TM1) oder Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 ist erforderlich (Filtertyp (Kennbuchstabe, Farbe) ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben). Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Vollständige Verweise finden Sie in Abschnitt 6.

Die manuelle Phase während des Be- und Entladens der Abwassertanks so gering wie möglich halten.

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser

Für die Konservierung von Siebwasser in der Papierherstellung:

Das Produkt darf nur für die Behandlung von Siebwasser (Kurze Zirkulation/Konstantteil) verwendet werden.

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken erlaubt, die die Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates erfüllen, in denen das Abwasser in einer industriellen Abwasseraufbereitungsanlage am Standort samt biologischer Aufbereitung gereinigt wird, und zwar im Einklang mit den Besten Verfügbaren Techniken (BAT), gemäß BAT-Referenzdokument (BREF) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton.

Das Abwasser soll mindestens 200-fach verdünnt werden.

Papierfabriken, die von der Richtlinie 2010/75/EU ausgenommen sind, müssen ihr Abwasser in die kommunalen Kläranlagen ableiten.

4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.2.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 2

Konservierung von Wasser, das in geschlossenen Kühlkreisläufen verwendet wird

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung von Wasser, das in geschlossenen Kühlkreisläufen verwendet wird um das Wachstum von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien zu kontrollieren. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt darf nur bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung zugegeben werden.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Falls notwendig um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.3.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 3

Konservierung von Wasser, das in offenen Kühlkreisläufen verwendet wird

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung von Wasser, das in offenen Kühlkreisläufen verwendet wird um das Wachstum von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien zu kontrollieren. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt darf nur bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung zugegeben werden.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

Das Produkt darf nur verwendet werden, wenn die Kühltürme mit Driftabscheidern ausgestattet sind, die die Drift um mindestens 99 % reduzieren.

Die Verwendung ist auf kleine Kühlsysteme mit einer maximalen Abschlammung von 2 m3/h beschränkt.

Abwässer sollten in die kommunale Kanalisation eingeleitet oder in einer betriebseigenen Industriekläranlage mit biologischer Reinigungsstufe gereinigt werden.

4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.4.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 4

Konservierung des Wassers in Pasteurisieranlagen, Förderbändern und Luftwäschern

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung des Wassers in Pasteurisieranlagen, Förderbändern und Luftwäschern. Das Biozidprodukt wird zur Bekämpfung des Wachstums von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien in Pasteurisieranlagen, Förderbändern und Luftwäschern eingesetzt. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Zugabe des Biozidprodukts darf je nach zu behandelndem System nur einmal pro Charge oder bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung erfolgen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.5.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 5

Konservierung von Kreislaufwasser, das in der Textil- und Faserverarbeitung, in der Foto-Verarbeitung und als Feuchtmittel verwendet wird

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung von Kreislaufwasser, das in der Textil- und Faserverarbeitung, in der Fotobearbeitung und in Feuchtmittelanlagen verwendet wird, um das Wachstum von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien in Kreislaufwasser zu kontrollieren. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Zugabe des Biozidprodukts darf je nach zu behandelndem System nur einmal pro Charge oder bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung erfolgen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.5.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.5.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

4.5.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.5.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.5.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.6.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 6

Konservierung von Kreislaufwasser in Lackierkabinen und Elektrotauchlackieranlagen

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung von Kreislaufwasser in Lackierkabinen und Elektrotauchlackierungungen um das Wachstum von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien zu kontrollieren. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Zugabe des Biozidprodukts darf je nach zu behandelndem System nur einmal pro Charge oder bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung erfolgen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.6.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.6.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Siehe Abschnitt 5.2.

4.6.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.6.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.6.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.7.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 7

Konservierung von Kreislaufwasser in Heizungsanlagen

Produktart

PT11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verarbeitungssystemen

Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

 

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Grünalgen

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Cyanobakterien

Entwicklungsstadium: - -

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - anaerobe Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Konservierung von Kreislaufwasser in Heizungsanlagen um das Wachstum von Grünalgen, Cyanobakterien und anaeroben Bakterien in Wasserkreisläufen von Heizungsanlagen zu kontrollieren. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: Grünalgen und Cyanobakterien: 5-200 mg/l des Produkts, Anaerobe Bakterien: 25-200 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Die Zugabe des Biozidprodukts darf je nach zu behandelndem System nur einmal pro Charge oder bis zu siebenmal pro Woche über eine automatische oder manuelle Dosierung erfolgen.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.7.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, muss der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.7.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

4.7.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.7.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.7.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

4.8.   Verwendungsbeschreibung

Tabelle 8.

Schleimbekämpfung in der Nasspartie (wet end) der Zellstoff- und Papiererzeugung

Produktart

PT12: Schleimbekämpfungsmittel

Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

Wissenschaftlicher Name: - -

Trivialname: - Bakterien

Entwicklungsstadium: - -

Anwendungsbereich(e)

Innenverwendung

Außenverwendung

Das Biozidprodukt wird als Schleimbekämpfungsmittel in der Nasspartie (wet end) der Zellstoff- und Papierherstellung eingesetzt, um die Bildung von Schleim zu verhindern. Das Biozidprodukt hemmt das Wachstum von Mikroorganismen.

Anwendungsmethode(n)

Methode: Geschlossenes System

Detaillierte Beschreibung:

Das Biozidprodukt wird an einer Stelle zugegeben, die eine ausreichende Durchmischung gewährleistet, vorzugsweise mit einer automatischen Dosierpumpe oder durch manuelle Zugabe.

Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

Aufwandmenge: 5-40 mg/l des Produkts

Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:

Das Biozidprodukt darf nur 4-12-mal pro Tag durch automatische oder manuelle Dosierung zugegeben werden.

Anwenderkategorie(n)

Industrielle Verwender

Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

HDPE

25-L-Eimer, 220-L-Fass, 1000-L-Container, Bulk

4.8.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

Um die Eignung der Konservierung nachzuweisen, sollte der Anwender mikrobiologische Tests durchführen, um die wirksame Dosis des Konservierungsmittels für die jeweilige Matrix/den jeweiligen Standort/System zu bestimmen. Um die optimale Dosierung der verschiedenen zu konservierenden Produkte zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an den Zulassungsinhaber (Kontaktdaten auf dem Etikett angegeben).

4.8.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

Spülen Sie die Dosierpumpe, mit der das Biozidprodukt in die zu konservierende Flüssigkeit dosiert wird, vor der Reinigung mit Wasser.

Die Anwendung ist nur in Papierfabriken erlaubt, die der Richtlinie 2010/75/EU entsprechen, in denen das Abwasser in einer industriellen Abwasseraufbereitungsanlage am Standort samt biologischer Aufbereitung gereinigt wird, und zwar im Einklang mit den Besten Verfügbaren Techniken (BAT), gemäß BAT-Referenzdokument (BREF) für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton.

Das Abwasser soll mindestens 200-fach verdünnt werden.

Papierfabriken, die von der Richtlinie 2010/75/EU ausgenommen sind, müssen ihr Abwasser in die kommunalen Kläranlagen ableiten.

4.8.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

Siehe Abschnitt 5.3.

4.8.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Siehe Abschnitt 5.4.

4.8.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Siehe Abschnitt 5.5.

Kapitel 5.   ALLGEMEINE ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)

5.1.   Gebrauchsanweisung

Der Zulassungsinhaber ist zu informieren, wenn die Behandlung nicht wirksam ist.

5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

Während der Produkthandhabung sind chemikalienresistenten Schutzhandschuhen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig entsprechen (das geeignete Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben) zu tragen.

Es muss ein geeigneter Chemikalienschutzanzug (Typ 3 oder 4) während der Produkthandhabung getragen werden, der den Anforderungen der Europäischen Norm EN 14605 oder gleichwertig entspricht (das geeignete Anzugmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Während der Produkthandhabung Augenschutz gemäß der Europäischen Norm EN 166 oder gleichwertig verwenden.

Während der Produkthandhabung ist eine Atemschutzausrüstung (RPE) gemäß der Europäischen Norm EN 140 oder EN 136 und der Europäischen Norm EN 14387 oder einer gleichwertigen Norm zu tragen, die einen Mindestschutzfaktor von 10 bietet. Mindestens ein Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät mit Helm, Haube oder Maske (TH1/TM1) oder Halb-/Vollmaske mit Kombinationsfilter Gas/P2 ist erforderlich (Der Filtertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

Die manuelle Phase während der Handhabung des Produkts so gering wie möglich halten.

Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Vollständige Verweise finden Sie in Abschnitt 6.

5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. Bei Symptomen: Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren Ohne Symptome: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

NACH HAUTKONTAKT: Haut sofort mit viel Wasser spülen, beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen.

Haut für weitere 15 Minuten mit Wasser spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (Kleidung vor Wiederverwendung waschen.)

NACH AUGENKONTAKT: Sofort einige Minuten mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 15 Minuten mit Wasser weiter spülen.

Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

NACH VERSCHLUCKEN: Sofort Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken.

KEIN Erbrechen herbeiführen. Rettungsdienst (Tel. 112) alarmieren.

5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

Unbenutztes Produkt nicht auf den Boden, in Gewässer, in Abflüsse (z. B. Waschbecken, Toiletten) oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Nicht verwendetes Produkt, dessen Verpackung und sonstige Abfälle gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.

5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen

Die Haltbarkeit des Biozidprodukts beträgt 12 Monate.

Vor Frost schützen

Nicht bei Temperaturen über 30 °C lagern

Vor Licht schützen

Kapitel 6.   SONSTIGE ANGABEN

Hinweis zu der/den „Anwenderkategorie/n“: „Berufsmäßige Verwender (einschl. industriell) bezeichnet geschulte berufsmäßige Verwender, sofern dies nach nationalem Recht erforderlich ist.”

Vollständiger Titel der Rechtsvorschriften, auf die verwiesen wird

Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über industrielle Emissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 26. September 2014 zur Festlegung der Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe (2014/687/EU)

Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

Vollständige Titel der Europäischen Normen

EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen

EN 14605 - Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien

EN 166 — Persönlicher Augenschutz

EN 136 — Atemschutzgeräte — Vollmasken

EN 140 — Atemschutzgeräte — Halbmasken und Viertelmasken

EN 14387 — Atemschutzgeräte — Gasfilter und Kombinationsfilter — Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung


(1)  Gebrauchsanweisung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Hinweise zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/807/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)