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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/583 |
24.4.2025 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 273/2024
vom 6. Dezember 2024
zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens [2025/583]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2047 der Kommission vom 29. Juli 2024 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Samen und Mehl aus Samen von Vigna subterranea (L.) Verdc. als traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
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(2) |
Dieser Beschluss betrifft lebensmittelrechtliche Vorschriften. Nach der Einleitung zu Kapitel XII von Anhang II des EWR-Abkommens gelten lebensmittelrechtliche Vorschriften nicht für Liechtenstein, solange Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen einbezogen ist. Dieser Beschluss gilt daher nicht für Liechtenstein. |
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(3) |
Anhang II des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II Kapitel XII des EWR-Abkommens wird wie folgt geändert:
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1. |
Unter Nummer 124b (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission) wird folgender Gedankenstrich angefügt:
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2. |
Nach Nummer 253 (Durchführungsverordnung (EU) 2024/1611 der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt:
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Artikel 2
Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2047 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 7. Dezember 2024 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen. (*1)
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2024.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Anders H. EIDE
(1) ABl. L, 2024/2047, 30.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2047/oj.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/583/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)