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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/575 |
24.4.2025 |
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 311/2024
vom 6. Dezember 2024
zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2025/575]
DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS —
gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“), insbesondere auf Artikel 98,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (1) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. |
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(2) |
Anhang IX des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
In Anhang IX des EWR-Abkommens wird nach Nummer 1zze (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2147 der Kommission) folgende Nummer eingefügt:
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„1zzf. |
32024 R 2883: Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (ABl. L, 2024/2883, 19.11.2024).“ |
Artikel 2
Der Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am 7. Dezember 2024 in Kraft, sofern alle Mitteilungen nach Artikel 103 Absatz 1 des EWR-Abkommens vorliegen (*1).
Artikel 4
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 2024.
Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuss
Der Präsident
Anders H. EIDE
(1) ABl. L, 2024/2883, 19.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2883/oj.
(*1) Ein Bestehen verfassungsrechtlicher Anforderungen wurde nicht mitgeteilt.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/575/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)