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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/377

25.2.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/377 DES RATES

vom 24. Februar 2025

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 9. Oktober 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2135 (1) angenommen.

(2)

Am 8. November 2024 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats eingesetzt wurde, zwei Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3)

Die durch den Ausschuss des VN-Sicherheitsrats, der gemäß der Resolution des VN-Sicherheitsrates 1591 (2005) eingesetzt wurde, im November 2024 aufgenommenen Einträge zu zwei Personen sollten aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 gestrichen werden.

(4)

Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).


ANHANG

Im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/2135 werden unter der Überschrift „A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1“ die folgenden beiden Einträge gestrichen:

4.

Abdulrahman JUMA BARAKALLAH

10.

Osman Mohamed HAMID.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/377/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)