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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/367

21.2.2025

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2025/367 DER KOMMISSION

vom 25. November 2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Durch den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1700 festgelegten Bereich Einkommen und Lebensbedingungen werden die Informationen bereitgestellt, die im Rahmen des Europäischen Semesters (2) und der europäischen Säule sozialer Rechte (3), insbesondere in Bezug auf Einkommensverteilung, Armut und soziale Ausgrenzung, benötigt werden. Zudem werden auch Informationen für verschiedene andere, mit Lebensbedingungen und Armut zusammenhängende Politikbereiche der Union bereitgestellt.

(2)

Angaben zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen sind von entscheidender Bedeutung, insbesondere für den statistischen Abgleich von Daten zwischen dem Bereich Einkommen und Lebensbedingungen und dem Bereich Verbrauch, da sie Informationen über das materielle Wohlergehen liefern, die nicht allein durch Datenerhebung bereitgestellt werden können, und sie es ermöglichen, Lücken bei der Politikgestaltung zu schließen. Die Kommission sollte daher die Anzahl und die Titel der Variablen für Überschuldung, Verbrauch und Vermögen festlegen.

(3)

Damit sichergestellt ist, dass der politischen Anforderung nach besseren Statistiken über Energiearmut entsprochen wird, besteht ein dringender Bedarf an der Erfassung von Variablen zu Energie (von den Haushalten genutzte Energiequellen und Energiekosten), weshalb die Delegierte Verordnung (EU) 2022/29 der Kommission (4) geändert werden sollte.

(4)

Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1700 darf die Anzahl der Variablen, die zu erfassen sind, die Anzahl der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen erfassten Variablen nicht um mehr als 5 % übersteigen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anzahl und die Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind in Anhang I festgelegt.

Artikel 2

Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 25. November 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/1700/oj.

(2)  Das Europäische Semester ist der Rahmen der Europäischen Union für die Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

(3)   ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10.

(4)  Delegierte Verordnung (EU) 2022/29 der Kommission vom 28. Oktober 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen hinsichtlich „Arbeitsmarkt und Wohnen“, „Intergenerationale Übertragung von Vorteilen und Benachteiligungen, Wohnungsnot“ und des Ad-hoc-Themas 2023 „Energieeffizienz der Haushalte“ (ABl. L 7 vom 12.1.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/29/oj).


ANHANG I

Anzahl und Titel der Variablen für das sechsjährliche Modul zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen

Satz von Variablen

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

Überschuldung, Verbrauch und Vermögen

Überschuldung und Gründe dafür

(14 erfasste Variablen)

HI022

Rückstände bei der Bezahlung nicht wohnungsbezogener Rechnungen

HI090

Zahl der Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)

HI101

Immobilienkredite (einschließlich Haushaltsmöbel, Haushaltsgeräte und Innenausstattung, jedoch ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)

HI102

Kredite für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Van, Fahrrad oder anderes Transportmittel

HI103

Kredite für medizinische Versorgung

HI104

Kredite für Bildung

HI105

Kredite zur Deckung der täglichen Ausgaben

HI106

Kredite zu anderen Zwecken (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)

HI120

Höhe der im vergangenen Monat fälligen Kreditzahlung (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung)

HI111

Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung), die bei einer Bank oder einem anderen Finanzinstitut (z. B. Kreditgenossenschaft, Mikrokreditgeber) aufgenommen wurden

HI112

Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung), die als Barkredit oder Pfandleihe aufgenommen wurden

HI113

Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) aus privaten Quellen (z. B. Familie, Freunde)

HI114

Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) nach dem Prinzip „jetzt kaufen, später bezahlen“ oder Direktkredit/Ratenzahlung beim Verkäufer

HI115

Kredite (ausgenommen Hypotheken auf Hauptwohnung) aus anderen Quellen

Verbrauch

(5 erfasste Variablen)

HC310

Essen oder Trinken zu Hause

HC320

Essen oder Trinken außer Haus

HC330

Öffentliche Verkehrsmittel

HC340

Private Verkehrsmittel

HC350

Sparen (in einem typischen Monat)

Vermögen, einschließlich Wohneigentum

(4 erfasste Variablen)

HV010

Wert der Hauptwohnung

HV070

Verbleibender Betrag zur Tilgung der Hypothek auf Hauptwohnung

HV020

Immobilienbesitz außer Hauptwohnung

HV080

Möglichkeit, den Lebensstandard durch Rückgriff auf Erspartes aufrechtzuerhalten

Beurteilung der eigenen Bedürfnisse

(1 erfasste Variable)

HS130

Geringstes monatliches Einkommen, um gerade noch auskommen zu können


ANHANG II

Im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29 erhält der Datensatz für die Variablen zu „Arbeitsmarkt und Wohnen“ folgende Fassung:

„Satz von Variablen

Einzelthema

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

Arbeitsmarkt und Wohnen

Merkmale des Arbeitsplatzes

(4 erfasste Variablen)

PL230

Öffentlicher/privater Beschäftigungssektor

PW100

Arbeitszufriedenheit

PL260

Gewöhnlich pro Woche geleistete Arbeitsstunden

PL130

Größe der örtlichen Einheit — Haupttätigkeit

Erwerbsstatus

(2 erfasste Variablen)

PL120

Grund, warum weniger als 30 Stunden gearbeitet wurde

PL280

Dauer der Anmeldung von Arbeitslosigkeit

Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung

(2 erfasste Variablen)

PE030

Jahr, in dem die höchste Bildungsstufe erreicht wurde

PE050

Unter- oder abgebrochene Ausbildung

Einzelangaben zur Wohnsituation, einschließlich Unterversorgung und unterstellte Miete

(14 erfasste Variablen: 12 Variablen obligatorisch, 2 Variablen fakultativ)

HS160

Probleme mit der Wohnung: zu dunkel, zu wenig Tageslicht

HS170

Lärmbelästigung durch Nachbarn oder von der Straße

HC020

Wohnfläche in Quadratmetern

HC001

Verwendete Heizung

HC002

Hauptenergiequelle

HC007

Energiekosten insgesamt

HC080

Allgemeine Zufriedenheit mit der Wohnung

HY030

Unterstellte Miete

HH040

Undichtes Dach, Feuchtigkeit in den Wänden/Böden/im Fundament oder Fäulnis in den Fensterrahmen oder im Boden

HS140

Finanzielle Belastung durch Wohnkosten insgesamt

HS180

Verschmutzung, Ruß oder sonstige Umweltprobleme

HS190

Kriminalität, Gewalt oder Vandalismus in der Umgebung

HH081

Wohnung verfügt über Bad oder Dusche (FAKULTATIV)

HH091

Toilette mit Wasserspülung im Haus, zur alleinigen Nutzung durch den Haushalt bestimmt (FAKULTATIV)“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/367/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)