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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90819

17.12.2024

Berichtigung des Beschlusses (EU) 2024/560 der Kommission vom 8. Dezember 2023 über die Ausnahme des Königreichs Spanien von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kanarischen Inseln

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 8638)

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/560, 15.2.2024 )

Seite 6, Erwägungsgrund 43:

Anstatt:

„Dementsprechend ist Spanien gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/943 und Artikel 66 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944 nicht verpflichtet nachzuweisen, dass sich für den Betrieb der Stromsysteme auf den Kanarischen Inseln erhebliche Probleme ergeben.“

muss es heißen:

„Dementsprechend ist Spanien gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/943 und Artikel 66 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2019/944 nicht verpflichtet nachzuweisen, dass sich für den Betrieb der Stromsysteme auf den Kanarischen Inseln erhebliche Probleme ergeben.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/560/corrigendum/2024-12-17/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)