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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90747

26.11.2024

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2193 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 in Bezug auf die für Flugbesatzungen geforderten Kompetenzen und Ausbildungsmethoden und die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt

( Amtsblatt der Europäischen Union L 434 vom 23. Dezember 2020 )

Seite 19, Anhang I Nummer 1 Buchstabe h Ziffer ii Nummer 1 zur Änderung von Anhang I Teil-FCL Abschnitt H Kapitel 2 Punkt FCL.720.A Buchstabe b Einleitungssatz der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011:

Anstatt:

„ ‚Antragsteller, die erstmals eine Musterzulassung für ein Flugzeug mit mehreren Piloten beantragen, müssen Flugschüler sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Lehrgang für die Erteilung einer Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) absolvieren und die vor Aufnahme des Musterberechtigungslehrgangs die folgenden Anforderungen erfüllen:‘ “

muss es heißen:

„ ‚Antragsteller, die erstmals eine Musterberechtigung für ein Flugzeug mit mehreren Piloten beantragen, müssen Flugschüler sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Lehrgang für die Erteilung einer Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) absolvieren oder die vor Aufnahme des Musterberechtigungslehrgangs die folgenden Anforderungen erfüllen:‘ “.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/2093/corrigendum/2024-11-26/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)