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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90614

9.10.2024

Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1856 des Rates vom 28. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1856, 1. Juli 2024 )

Seite 5, Artikel 1 Absatz 8 Buchstabe b:

Anstatt:

„b)

Nach Buchstabe g wird der folgende Buchstabe eingefügt:

‚ga)

Abschnitt 11a gilt vom …‘“

muss es heißen:

„b)

Nach Buchstabe ga wird der folgende Buchstabe eingefügt:

‚gb)

Abschnitt 11a gilt vom …‘“

Seite 7, Erwägungsgrund 30:

Anstatt:

„(30)

Es sollten Bestimmungen für die Bestandsaufnahme und die Überwachung sowohl vor Ort als auch im Rahmen der Fernerkundung eingeführt werden, damit die Mitgliedstaaten genaue geografische Angaben zur Verfügung haben, um vorrangige Gebiete zu ermitteln, die zu Klimamaßnahmen beitragen können.“

muss es heißen:

„(30)

Es sollten Bestimmungen für die Bestandsaufnahme und die Überwachung sowohl vor Ort als auch im Rahmen der Fernerkundung eingeführt werden, damit die Mitgliedstaaten explizite geografische Angaben zur Verfügung haben, um vorrangige Gebiete zu ermitteln, die zu Klimamaßnahmen beitragen können.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1856/corrigendum/2024-10-09/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)