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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2022/1244

13.3.2024

Berichtigung des Beschlusses (EU) 2022/1244 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 190 vom 19. Juli 2022 )

Seite 2, Erwägungsgrund 11:

Anstatt:

„Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 30. Juni 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“

muss es heißen:

„Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 31. Dezember 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1244/corrigendum/2024-03-13/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)