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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2022/1244 |
13.3.2024 |
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2022/1244 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Festlegung von EU-Umweltzeichenkriterien für Kultursubstrate und Bodenverbesserungsmittel (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4758)
( Amtsblatt der Europäischen Union L 190 vom 19. Juli 2022 )
Seite 2, Erwägungsgrund 11:
Anstatt:
„Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 30. Juni 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“
muss es heißen:
„Die neuen Kriterien und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen sollten bis zum 31. Dezember 2030 ihre Gültigkeit behalten und den Innovationszyklus für diese Produktgruppe berücksichtigen.“
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1244/corrigendum/2024-03-13/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)