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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/3104

12.12.2024

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/3104 DER KOMMISSION

vom 2. September 2024

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgestellte statistische Systematik der Wirtschaftszweige NACE

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wurde eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Union (im Folgenden „NACE Rev. 2“) aufgestellt, die seit dem 1. Januar 2008 gilt.

(2)

Seit dem Geltungsbeginn der NACE Rev. 2 haben die Globalisierung und die Digitalisierung die Art und Weise, in der zahlreiche Wirtschaftszweige Güter und Dienstleistungen weltweit bereitstellen, nach und nach verändert.

(3)

Aufgrund dieser Veränderungen musste die NACE Rev. 2 aktualisiert werden, damit sie weiterhin mit den auf internationaler Ebene verwendeten Standards für die Klassifizierung der Wirtschaftszweige kohärent und vergleichbar ist. Folglich wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission (3) die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 geändert und die aktualisierte Systematik aufgestellt (im Folgenden „NACE Rev. 2.1“).

(4)

Damit Nutzer die inhaltlichen Änderungen der NACE im Einzelnen beurteilen und die vorherige Fassung der Systematik mit der aktualisierten vergleichen können, wurden den Nutzern der Systematik am 1. August 2023 eine Entsprechungstabelle (4) sowie Erläuterungen (5) zur Verfügung gestellt.

(5)

In zahlreichen Rechtsvorschriften — darunter die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 — sind Anforderungen an die Datenübermittlung festgelegt, die sich auf bestimmte Abschnitte, Abteilungen, Gruppen oder Klassen der NACE beziehen. Damit sichergestellt ist, dass diese Anforderungen an die Übermittlung in Übereinstimmung mit der aktualisierten Systematik (NACE Rev. 2.1) ausgedrückt sind, sollte die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 geändert werden.

(6)

Da die Granularität der aktualisierten Systematik derjenigen der ursprünglichen Fassung der Systematik ähnelt, würde die in der vorliegenden Verordnung vorgenommene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 für die Mitgliedstaaten oder die Auskunftgebenden keinen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten.

(7)

Die Einhaltung der aktualisierten Systematik sollte nicht unverzüglich verlangt werden, da ein gewisser Zeitraum erforderlich ist, damit sich die Datenlieferanten an die neuen regulatorischen Anforderungen anpassen können. Es sei daran erinnert, dass in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/137 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 ein späterer Geltungsbeginn festgelegt ist. Darum sollte der Geltungsbeginn dieser Verordnung ebenfalls auf ein späteres Datum verschoben werden.

(8)

Die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025 in Bezug auf Datenübermittlungen an die Kommission (Eurostat) jeweils für Bezugszeiträume, die an oder nach diesem Datum beginnen.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 2. September 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/184/oj.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1893/oj).

(3)  Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 der Kommission vom 10. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 (ABl. L 19 vom 20.1.2023, S. 5. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2023/137/oj).

(4)   https://europa.eu/!f6H9nX.

(5)   https://europa.eu/!FNRFFB.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005, Tabelle 8 erhält folgende Fassung:

Tabelle 8

Ebenen der Aufgliederung nach Wirtschaftszweigen

Ebene 1

Ebene 2

NACE (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006)

 

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

Abschnitt A

BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN

Abschnitt B

 

Gewinnung von Erdöl und Erdgas und Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden

Abteilungen 06, 09

VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN

Abschnitt C

 

Nahrungs- und Futtermittel, Getränke und Tabakwaren

Abteilungen 10, 11, 12

 

Textil- und Holzgewerbe INSGESAMT

Abteilungen 13, 14, 16, 17, 18

 

Textilien und Bekleidung

Abteilungen 13, 14

 

Holz, Papier- und Druckgewerbe, Vervielfältigung

Abteilungen 16, 17, 18

Mineralöl, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren

Mineralöl, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren INSGESAMT

Abteilungen 19, 20, 21, 22

 

Kokerei und Mineralölverarbeitung

Abteilung 19

 

Chemische Erzeugnisse

Abteilung 20

 

Gummi- und Kunststoffwaren

Abteilung 22

 

Metallerzeugnisse und Maschinen INSGESAMT

Abteilungen 24, 25, 26, 28

 

Metalle und Metallerzeugnisse

Abteilungen 24, 25

Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse

Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse

Abteilung 26

 

Maschinen a. n. g.

Abteilung 28

Kraftwagen, andere Beförderungsmittel

Kraftwagen, andere Beförderungsmittel INSGESAMT

Abteilungen 29, 30

 

Kraftwagen und Kraftwagenteile

Abteilung 29

 

Andere Beförderungsmittel

Abteilung 30

 

Herstellung von sonstigen Waren INSGESAMT

Abteilungen 15, 23, 27, 31, 32, 33

ENERGIEVERSORGUNG

ENERGIEVERSORGUNG

Abschnitt D

WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN

Abschnitt E

 

Wasserversorgung

Abteilung 36

 

Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Abteilungen 37, 38, 39

BAUGEWERBE/BAU

BAUGEWERBE/BAU

Abschnitt F

DIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT

DIENSTLEISTUNGEN INSGESAMT

Abschnitte G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V

HANDEL

HANDEL

Abschnitt G

 

Großhandel

Abteilung 46

 

Einzelhandel

Abteilung 47

VERKEHR UND LAGEREI

VERKEHR UND LAGEREI

Abschnitt H

 

Verkehr und Lagerei ohne Post-, Kurier- und Expressdienste INSGESAMT

Abteilungen 49, 50, 51, 52

 

Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

Abteilung 49

 

Schifffahrt

Abteilung 50

 

Luftfahrt

Abteilung 51

 

Lagerei und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

Abteilung 52

 

Post-, Kurier- und Expressdienste

Abteilung 53

GASTGEWERBE/ BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

GASTGEWERBE/ BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE

Abschnitt I

VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Abschnitt J

 

Verlagswesen

Abteilung 58

 

Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten

Abteilungen 59, 60

TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Abschnitt K

 

Telekommunikation

Abteilung 61

 

Sonstige Informations- und Kommunikationstätigkeiten

Abteilungen 62, 63

ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGS-DIENSTLEISTUNGEN

ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGS-DIENSTLEISTUNGEN

Abschnitt L

 

Erbringung von Finanzdienstleistungen, ohne Versicherungen und Pensionskassen

Abteilung 64

 

Beteiligungsgesellschaften und Finanzierungs-Conduits

Gruppe 64.2

 

Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen, ohne Sozialversicherung

Abteilung 65

 

Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten

Abteilung 66

 

GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Abschnitt M

ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Abschnitt N

 

Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung

Abteilung 69

 

Rechtsberatung

Gruppe 69.1

 

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

Gruppe 69.2

 

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung

Abteilung 70

 

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben

Gruppe 70.1

 

Unternehmensberatung

Gruppe 70.2

 

Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

Abteilung 71

Forschung und Entwicklung

Forschung und Entwicklung

Abteilung 72

 

Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung

Abteilung 73

 

Werbung

Gruppe 73.1

 

Markt- und Meinungsforschung

Gruppe 73.2

 

Public-Relations-Beratung

Gruppe 73.3

 

Sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, Veterinärwesen

Abteilungen 74, 75

 

ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

Abschnitt O

 

Vermietung und Leasing

Abteilung 77

 

Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Abteilungen 78, 79, 80, 81, 82

 

ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Abschnitt Q

 

GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN

Abschnitt R

KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Abschnitt S

 

Kunstschaffende Tätigkeiten und unterhaltende Tätigkeiten

Abteilung 90

 

Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten

Abteilung 91

 

Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung; Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

Abteilungen 92, 93

 

ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN

Abschnitt T

 

Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport

Abteilung 94

 

Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern sowie von Kraftwagen und Krafträdern, Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen

Abteilungen 95, 96“

 

Nicht aufgegliedert

 

 

Private Käufe und Verkäufe von Grundstücken und Wohnungen

 

ALLE WIRTSCHAFTSZWEIGE

ALLE WIRTSCHAFTSZWEIGE

 


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/3104/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)