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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2794 |
4.11.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2794 DER KOMMISSION
vom 31. Oktober 2024
zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 in Bezug auf die Anerkennung bestimmter Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen und die Ausstellung von Öko-/Bio-Zertifikaten in Drittländern für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union zuständig sind, gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission (2) wurde angenommen, um ein Verzeichnis der Kontrollbehörden und Kontrollstellen bereitzustellen, die gemäß Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/848 als zuständig anerkannt wurden, für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i derselben Verordnung in Drittländern Kontrollen durchzuführen und Öko-/Bio-Zertifikate auszustellen. |
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(2) |
In Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/848 sind die Kriterien festgelegt, die die Kontrollbehörden und Kontrollstellen erfüllen müssen, um nach Artikel 46 Absatz 1 derselben Verordnung anerkannt zu werden. In der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission (3) sind die Verfahrensvorschriften festgelegt, die diese Kontrollbehörden und Kontrollstellen einhalten müssen, wenn sie ihren Antrag auf Anerkennung stellen, der aus einem technischen Dossier besteht. |
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(3) |
Seit dem Erlass der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 sind bei der Kommission von etlichen Kontrollstellen Anträge auf Anerkennung eingegangen, die gemäß Artikel 46 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/848 gestellt wurden. |
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(4) |
Die Kommission hat die von „ACO CERTIFICATION LIMITED“, „CTR ULUSLARARASI BELGELENDIRME VE DENETIM LTD. ŞTİ.“, „DQS POLSKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ“, „Florida Certified Organic Growers and Consumers, Inc. (FOG), DBA as Quality Certification Services (QCS)“, „IMOCERT Latinoamérica Ltda.“, „INDOCERT“, „ONECERT INTERNATIONAL PRIVATE LIMITED“, „Organic Crop Improvement Association International Inc“, „Organic Food Development and Certification Center of China“, „Organización Internacional Agropecuaria S.A.“, „ORSER KONTROL VE SERTİFİKASYON ANONİM ŞİRKETİ“ und „SRS Certification GmbH“ übermittelten Anträge auf Anerkennung erhalten und im Einklang mit Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 geprüft. Auf der Grundlage der Angaben in den technischen Dossiers ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass es gerechtfertigt ist, diese Kontrollstellen auf unbestimmte Zeit für bestimmte Kategorien von Erzeugnissen in bestimmten Drittländern anzuerkennen. |
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(5) |
Ferner hat die Kommission einen von „Ecocert SAS“ übermittelten Antrag auf Ausweitung der Anerkennung im Einklang mit Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1698 erhalten und geprüft. Auf der Grundlage der Angaben in ihrem technischen Dossier ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass es gerechtfertigt ist, den Geltungsbereich ihrer Anerkennung für die entsprechenden Erzeugniskategorien in den entsprechenden Drittländern auf unbestimmte Zeit zu verlängern. |
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(6) |
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(7) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für ökologische/biologische Produktion — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EU) 2021/1378 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 31. Oktober 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 der Kommission vom 19. August 2021 mit Vorschriften zur Bescheinigung für Unternehmer, Unternehmergruppen und Ausführer in Drittländern, die ökologische/biologische Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse in die Union einführen und zur Erstellung des Verzeichnisses anerkannter Kontrollbehörden und Kontrollstellen gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 297 vom 20.8.2021, S. 24. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/1378/oj).
(3) Delegierte Verordnung (EU) 2021/1698 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Verfahrensvorschriften für die Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die für die Durchführung von Kontrollen von als ökologisch/biologisch zertifizierten Unternehmern und Unternehmergruppen und ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Drittländern zuständig sind, und durch Vorschriften über deren Überwachung sowie über die Kontrollen und sonstigen Maßnahmen, die von diesen Kontrollbehörden und Kontrollstellen durchgeführt werden (ABl. L 336 vom 23.9.2021, S. 7. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/1698/oj).
ANHANG
Anhang II Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1378 wird wie folgt geändert:
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(1) |
Der folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für A CERT European Organization for Certification S.A. eingefügt: „ ACO CERTIFICATION LIMITED
(*1) Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zur Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind (ABl. L 465 vom 29.12.2021, S. 8. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/2325/oj).“ " |
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(2) |
Nach dem Eintrag für Control Union Certifications B.V. werden folgende Einträge eingefügt: „ CTR ULUSLARARASI BELGELENDIRME VE DENETIM LTD. ŞTİ.
DQS POLSKA SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
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(3) |
In dem Eintrag für Ecocert SAS werden die folgenden Zeilen in der Reihenfolge der Codenummern in die Tabelle in Nummer 1 eingefügt:
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(4) |
Der Folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für ETKO EKOLOJİK TARIM KONTROL ORGANİZASYONU LİMİTED ȘİRKETİ eingefügt: „ Florida Certified Organic Growers and Consumers, Inc. (FOG), DBA as Quality Certification Services (QCS)
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(5) |
Der folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für IBD Certificações Ltda. eingefügt: „ IMOCERT Latinoamérica Ltda.
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(6) |
Der folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für IMO Control Private Limited eingefügt: „ INDOCERT
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(7) |
Der folgende Eintrag wird nach Metrocert S.C. eingefügt: „ ONECERT INTERNATIONAL PRIVATE LIMITED
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(8) |
Die folgenden Einträge werden nach dem Eintrag für Organic Control System LLC Subotica eingefügt: „ Organic Crop Improvement Association International Inc
Organic Food Development and Certification Center of China
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(9) |
In dem Eintrag für Organización Internacional Agropecuaria S.A. werden die folgenden Zeilen in der Reihenfolge der Codenummern in die Tabelle in Nummer 1 eingefügt:
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(10) |
Der folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für Organska Kontrola d.o.o. Sarajevo eingefügt: „ ORSER KONTROL VE SERTİFİKASYON ANONİM ŞİRKETİ
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(11) |
Der folgende Eintrag wird nach dem Eintrag für Southern Cross Certified Australia Pty Ltd eingefügt: „ SRS Certification GmbH
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(*1) Durchführungsverordnung (EU) 2021/2325 der Kommission vom 16. Dezember 2021 zur Erstellung — gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates — des Verzeichnisses der Drittländer und des Verzeichnisses der Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates für die Zwecke der Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union anerkannt sind (ABl. L 465 vom 29.12.2021, S. 8. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2021/2325/oj).“ “
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2794/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)