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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2670

9.10.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2670 DES RATES

vom 8. Oktober 2024

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2)

Infolge der Urteile des Gerichts in den Rechtssachen T-88/23 und T-89/23 sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 gestrichen werden.

(3)

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

VARGA M.


(1)   ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 1.


ANHANG

Im Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 („LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 2b“) werden die Einträge zu folgenden Personen aus der Liste in Abschnitt A („Personen“) gestrichen:

„5.

Evariste BOSHAB

6.

Alex Kande MUPOMPA“.

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2670/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)