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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/2655 |
9.10.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/2655 DES RATES
vom 8. Oktober 2024
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2135 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 9. Oktober 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2135 angenommen (1). |
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(2) |
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 gilt bis zum 10. Oktober 2024. Aufgrund einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 10. Oktober 2025 verlängert werden. |
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(3) |
Der Beschluss (GASP) 2023/2135 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/2135 erhält folgende Fassung:
„Dieser Beschluss gilt bis zum 10. Oktober 2025.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
VARGA M.
(1) Beschluss (GASP) 2023/2135 des Rates vom 9. Oktober 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die Stabilität und den politischen Übergang Sudans untergraben (ABl. L, 2023/2135, 11.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2135/oj).
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2655/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)