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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2386

10.9.2024

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2024/2386 DER KOMMISSION

vom 6. September 2024

zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten in Bezug auf die Übermittlung von Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung gemäß den Durchführungsverordnungen (EU) 2023/1538 und (EU) 2023/1579

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 6243)

(Nur der deutsche, der griechische und der slowenische Text sind verbindlich)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Bundesrepublik Deutschland (im Folgenden „Deutschland“), die Hellenische Republik (im Folgenden „Griechenland“), die Republik Zypern (im Folgenden „Zypern“), die Republik Österreich (im Folgenden „Österreich“) und die Republik Slowenien (im Folgenden „Slowenien“) haben Anträge auf Gewährung befristeter Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2379 in Bezug auf bestimmte Vorschriften der Durchführungsverordnungen (EU) 2023/1538 (2) und (EU) 2023/1579 (3) der Kommission gestellt, um mehr Zeit für die Erfüllung der neuen statistischen Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2022/2379 oder ihrer Durchführungs- oder delegierten Maßnahmen einzuräumen.

(2)

Entsprechend den in diesen Anträgen übermittelten Informationen ist die Kommission der Auffassung, dass größere Anpassungen der nationalen statistischen Systeme der betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die beantragten Ausnahmeregelungen sind daher gerechtfertigt und sollten Deutschland, Griechenland, Zypern, Österreich und Slowenien gewährt werden.

(3)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Ausnahmeregelungen von den Durchführungsverordnungen (EU) 2023/1538 und (EU) 2023/1579 werden den dort aufgeführten Mitgliedstaaten für die dort aufgeführten Bezugszeiträume gewährt.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, die Republik Zypern, die Republik Österreich, und die Republik Slowenien gerichtet.

Brüssel, den 6. September 2024

Für die Kommission

Paolo GENTILONI

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 315 vom 7.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2379/oj.

(2)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission vom 25. Juli 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung (ABl. L 187 vom 26.7.2023, S. 40, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1538/oj.

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2023/1579 der Kommission vom 31. Juli 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Agrarpreisstatistiken (ABl. L 193 vom 1.8.2023, S. 14, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1579/oj.


ANHANG

1.   Deutschland

Verordnung

Betroffene Datensätze

Beschreibung der Ausnahmeregelung

Von der Ausnahmeregelung abgedeckte Bezugszeiträume

Erste konforme Übermittlung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung

i.3

Dauerkulturen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen über:

Zertifizierte ökologische/biologische Erzeugungsfläche von Trauben und Weintrauben

Zertifizierte ökologische/biologische geerntete Erzeugung von Trauben und Weintrauben

2025-2027

September 2029

2.   Griechenland

Verordnung

Betroffene Datensätze

Beschreibung der Ausnahmeregelung

Von der Ausnahmeregelung abgedeckte Bezugszeiträume

Erste konforme Übermittlung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

Grünland

iii.1

Bewirtschaftung beweideter Flächen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2026

September 2031

3.   Zypern

Verordnung

Betroffene Datensätze

Beschreibung der Ausnahmeregelung

Von der Ausnahmeregelung abgedeckte Bezugszeiträume

Erste konforme Übermittlung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

Anbaufläche und pflanzliche Erzeugung

i.1

Ackerkulturen und Dauergrünland

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen über die Erzeugung von:

Dauergrünland

Dauerwiesen und -weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)

Ertragsarmes Dauergrünland

2025-2026

September 2028

Bilanzen für pflanzliche Erzeugnisse

ii.1

Getreidebilanzen

ii.2

Ölsaatenbilanzen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2025-2027

Juni 2030

Grünland

iii.1

Bewirtschaftung beweideter Flächen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2026

September 2031

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1579 der Kommission in Bezug auf Agrarpreisstatistiken

Preise und Pachten für Agrarland

iii.1

Preise für landwirtschaftliche Flächen

iii.2

Pachten für landwirtschaftliche Flächen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2025-2027

September 2029

4.   Österreich

Verordnung

Betroffene Datensätze

Beschreibung der Ausnahmeregelung

Von der Ausnahmeregelung abgedeckte Bezugszeiträume

Erste konforme Übermittlung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1579 der Kommission in Bezug auf Agrarpreisstatistiken

Absolute Preise für Betriebsmittel

ii.1

Düngemittel

ii.2

Futtermittel

ii.3

Energie

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2025-2026

Mai 2028

5.   Slowenien

Verordnung

Betroffene Datensätze

Beschreibung der Ausnahmeregelung

Von der Ausnahmeregelung abgedeckte Bezugszeiträume

Erste konforme Übermittlung

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1538 der Kommission in Bezug auf Statistiken über die pflanzliche Erzeugung

Grünland

iii.1

Bewirtschaftung beweideter Flächen

Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Variablen

2026

September 2031

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1579 der Kommission in Bezug auf Agrarpreisstatistiken

Absolute Preise für Betriebsmittel

ii.3

Energie

Ausnahmeregelung für die Übermittlung der Variable: Strom

2025-2027

September 2029


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ISSN 1977-0642 (electronic edition)