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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2376

10.10.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/2376 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. April 2024

über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2022

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen für das Haushaltsjahr 2022,

unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der gemeinsamen Unternehmen (1),

unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der dem Gemeinsamen Unternehmen für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06182/2024 – C9-0114/2024),

gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 71,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2085 des Rates vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014 (4), insbesondere auf Artikel 26,

gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/887 der Kommission vom 13. März 2019 über die Musterfinanzregelung für Einrichtungen in öffentlich-privater Partnerschaft nach Artikel 71 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5),

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0091/2024),

1.

erteilt dem Exekutivdirektor ad interim des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Gemeinsamen Unternehmens für das Haushaltsjahr 2022;

2.

legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.

beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Exekutivdirektor ad interim des Gemeinsamen Unternehmens für Europas Eisenbahnen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

Die Präsidentin

Roberta METSOLA

Der Generalsekretär

Alessandro CHIOCCHETTI


(1)   ABl. C, C/2023/1025, 16.11.2023.

(2)   ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.

(3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(4)   ABl. L 427 vom 30.11.2021, S. 17.

(5)   ABl. L 142 vom 29.5.2019, S. 16.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2376/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)