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Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/2319 |
10.10.2024 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2319 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. April 2024
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Eisenbahnagentur der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0092/2024), |
A. |
in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 34 814 691 EUR belief, was einem Anstieg um 9,38 % gegenüber 2021 entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Agentur hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen; |
B. |
in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss der Agentur für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind; |
Haushaltsführung und Finanzmanagement
1. |
stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für das laufende Jahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,95 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Rückgang um 0,13 % entspricht; stellt außerdem fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen im Haushaltsjahr bei 94,97 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 1,43 % entspricht; stellt fest, dass sich das Haushaltsergebnis 2022 auf 81 821 EUR belief und damit gegenüber dem Vorjahr — in dem es 69 638 EUR betrug — gestiegen ist; |
2. |
stellt fest, dass die Hauptauswirkungen auf den Haushaltsvollzug im Jahr 2022 auf globale externe Faktoren zurückzuführen sind, wie z. B. das unbeständige geopolitische Umfeld und die Energiekrise, die eine hohe Volatilität verursachten, aus der sich unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Agentur ergaben; stellt fest, dass die Agentur strenge Maßnahmen zur Kontrolle ihrer Ausgaben ergriffen, die Höhe der Gebühren und Entgelte angepasst (d. h. den Stundensatz erhöht und regelmäßig an die Inflationsrate angepasst) und ein Verfahren zur regelmäßigen Überwachung des Haushaltsvollzugs mit mehreren Planungs- und Überwachungsinstrumenten zur Automatisierung dieses Prozesses eingeführt hat; |
3. |
stellt fest, dass sich die Agentur der Pilotphase der Kommission zur Ersetzung ihres Haushalts- und Rechnungsführungssystems durch ein neues System, SUMMA, angeschlossen hat; nimmt in diesem Zusammenhang die Bemerkungen aus dem Bericht des Rechnungshofs zu den Unzulänglichkeiten und Schwachstellen, mit denen sich die Agentur konfrontiert sah, zur Kenntnis, insbesondere das Fehlen eines Risikomanagements und einer Kontrollstrategie für die Einführung des neuen Systems, die fehlende Aktualisierung der Finanzkreisläufe und der Strategie für Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen sowie die fehlende Überprüfung der Nutzerberechtigungen; entnimmt den Antworten der Agentur auf die Bemerkungen des Rechnungshofs, dass entlang der inhärenten Lernkurve proaktiv Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden, u. a. indem in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Aktualisierung der Finanzkreisläufe der Agentur und der Strategie für Ex-ante- und Ex-post-Kontrollen begonnen wurde, wobei die einschlägigen Dokumente 2023 aktualisiert werden sollen; fordert die Agentur auf, den Bemerkungen des Rechnungshofs umfassend Rechnung zu tragen und die Entlastungsbehörde über die Fortschritte in dieser Sache auf dem Laufenden zu halten; |
4. |
nimmt die Bemerkung des Rechnungshofs zur Kenntnis, dass die Agentur die in der Haushaltsordnung vorgesehene Frist für Zahlungen nicht eingehalten hat, wobei 12,2 % der Zahlungen im Jahr 2022 um mehr als 30 Tage verspätet erfolgten; nimmt den Standpunkt der Agentur zur Kenntnis, dass diese Verzögerungen mit der Einführung des neuen Systems SUMMA zusammenhängen und dass mittlerweile Maßnahmen ergriffen wurden, um Zahlungsverzögerungen zu verhindern; |
5. |
stellt ferner fest, dass es bei der Agentur auch zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Rechnungen (oder „Zahlungsaufforderungen“) für ihre jeweiligen Gebühren und Entgelte gekommen ist, wobei diese Verzögerungen laut Angaben der Agentur ebenfalls auf die Einführung des neuen Systems SUMMA zurückzuführen sind, und dass es außerdem zu Verzögerungen beim Erhalt von Kostenaufstellungen von den nationalen Sicherheitsbehörden (im Folgenden „NSB“) gekommen ist, was einen Verstoß gegen die einschlägigen Artikel der Haushaltsordnung und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/764 der Kommission (2) über die Gebühren und Entgelte der Agentur darstellt; entnimmt den Antworten der Agentur auf die Bemerkungen des Rechnungshofs, dass diese Verzögerungen vermieden werden könnten, wenn die NSB ihre Kostenaufstellungen fristgerecht bei der Agentur einreichen würden, dass die Agentur aber über kein Druckmittel verfüge, um die NSB zur Einhaltung der Fristen zu veranlassen; |
6. |
weist darauf hin, dass die Agentur trotz der herausragenden Vorteile des Schienenverkehrs für die Umwelt, die für die Kommission vorrangig sind, unter den Verkehrsagenturen über den geringsten Haushalt verfügt; begrüßt die Aufstockung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2022, die mit diversen Bemühungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Verbesserung der Sicherheit und zur Förderung der grenzüberschreitenden Interoperabilität einhergeht; fordert jedoch, dass der Haushalt weiter aufgestockt wird, damit sichergestellt ist, dass die Agentur über die notwendigen Mittel verfügt, um als Behörde wirksam agieren und ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können; |
Leistung
7. |
stellt fest, dass die Agentur ihr Jahresarbeitsprogramm für 2022 ihrem eigenen Bericht zufolge zu 81,13 % erfüllt hat, gegenüber 76,41 % im Jahr 2021, was das zweite Jahr in Folge eine zu begrüßende Steigerung darstellt; stellt fest, dass die Agentur 2022 eine neue Struktur für ihr Arbeitsprogramm eingeführt hat und dabei von einem aktivitätsbasierten zu einem auf strategischen Aussagen basierenden Arbeitsprogramm übergegangen ist sowie eine neue Plattform für die monatliche Berichterstattung zu allen Projekten und Diensten und ein neues Monitoring-Dashboard eingerichtet hat; stellt ferner fest, dass das Jahresarbeitsprogramm neun strategische Aussagen enthält, die entsprechend der Wirkung konzipiert wurden, die die Agentur auf die Gesellschaft ausüben möchte; würdigt, dass die Agentur ihre strategischen Aussagen erfolgreich umgesetzt hat, wobei die Ziele der Agentur für die verschiedenen Ergebnisse und die für 2022 festgelegten zentralen Leistungsindikatoren in hohem Maße erreicht wurden; stellt jedoch fest, dass einige zentrale Leistungsindikatoren nicht erreicht wurden, wie z. B. die zentralen Leistungsindikatoren in Bezug auf den Start der „Studienphase 3“ für das neue Gebäude der Agentur in Valenciennes, in Bezug auf die Einführung eines neuen Dokumentenmanagementsystems (ARES), in Bezug auf Zahlungen innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen (was mit der Pilotphase der Einführung des neuen Finanzsystems SUMMA zusammenhängt) und in Bezug auf die Initiative „Frauen im Verkehrssektor“; |
8. |
nimmt einige der wichtigsten Erfolge der Agentur im Jahr 2022 zur Kenntnis, wie z. B. die Annahme des Stärkungsaktionsplans 2023-2027 (im Folgenden „SAP“), die fristgerechte Ausstellung einer wesentlich höheren Zahl von Fahrzeugzulassungen (1861) und einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen (66), die Fertigstellung der Empfehlung der Agentur für das Paket 2022 zur Überarbeitung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI), mit dem die Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs in der gesamten Union gestärkt werden soll, ferner den Beginn des zweiten Zyklus zur Überwachung und Prüfung der NSB, der alle Aufgaben umfasst, für die die NSB aufgrund der Rechtsvorschriften der Union zuständig sind, die Erstellung einer außergewöhnlich hohen Anzahl an Berichten (acht statt der geplanten drei) im Bereich der Überwachung der benannten Stellen sowie die Arbeit am ersten Bericht der Agentur auf der Grundlage der Ergebnisse der Umfrage zum Sicherheitsklima (die 2021 gestartet wurde und auf die 46 500 Antworten eingegangen sind); würdigt, dass die Agentur Sicherheitsschulungsmodule zur Redlichkeitskultur ausarbeitet, durch die sich die Sicherheit im gesamten Sektor verbessern würde, und dass sie Erfolge im Hinblick auf die Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Faktoren (in Form eines Instrumentariums, eines Leitfadens und von Schulungsmaterial, Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungsmodulen) erzielt hat, die Leistungs- und Effizienzsteigerungen bei der Eisenbahnsicherheit ermöglichen werden; |
9. |
betont, dass es wichtig ist, weiterhin alle Initiativen für ein besseres gemeinsames Verständnis der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu fördern, damit eine starke und wettbewerbsfähige europäische Eisenbahnindustrie entstehen kann; fordert nachdrücklich, dass Innovationen im Zusammenhang mit dem Schienengüterverkehr und intermodalen Verkehrsdiensten stärker gefördert werden, damit mithilfe der Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs eine wettbewerbsfähige Integration in die Logistikwertschöpfungskette erreicht wird; |
10. |
begrüßt den Bericht über die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität in der EU; nimmt das anhaltende Engagement der Agentur hinsichtlich der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und ihre laufende Arbeit in Schlüsselbereichen wie dem Abbau nationaler Vorschriften sowie der Sicherstellung der Reife ihrer technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zur Kenntnis; stellt fest, dass mit einer solch wichtigen Arbeit die Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs in ganz Europa im Einklang mit den politischen Erwartungen der Kommission gestärkt wird; begrüßt, dass die Agentur einen kontinuierlichen Beitrag im Bereich der nationalen Vorschriften leistet, indem im Jahr 2022 die letzten nationalen technischen Vorschriften (für die Tschechische Republik und die Niederlande), die Hindernisse für einen reibungslosen Bahnbetrieb darstellten, bereinigt worden sind; |
11. |
begrüßt die proaktive Reaktion der Agentur auf die in der Bemerkung des Vorjahres ausgesprochenen Empfehlungen, dringend wirksame Kontrollen einzuführen, um den KMU-Status von Antragstellern zu überprüfen; begrüßt die Einführung verbesserter Kontrollen zur Überprüfung des KMU-Status im Zusammenhang mit Anträgen auf einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und Fahrzeugzulassungen; stellt fest, dass die Agentur mehrere Initiativen zur Förderung des Schienenverkehrs (sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs) vorangebracht hat, darunter Maßnahmen zur Koordinierung des internationalen Schienenverkehrs und die Entwicklung neuer Technologien wie die Automatisierung von Zügen, mit denen ein Beitrag zur Kohäsion, zur Stärkung der Wirtschaft der EU und zum grünen und digitalen Wandel geleistet wird; begrüßt, dass die Lenkungsgruppe für das Eisenbahnpaket ihre Aktivitäten erfolgreich fortgesetzt hat, um die Vorbereitung der Agentur auf das vierte Eisenbahnpaket zu bewerten; |
12. |
betont, dass der rechtswidrige und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine deutlich gemacht hat, welche entscheidende Rolle der Schienenverkehr spielen kann; stellt fest, dass der Schienenverkehr seit der Invasion der Ukraine für die Beförderung von Personen und Gütern von großer Bedeutung ist, insbesondere aufgrund der Sperrung des ukrainischen Luftraums für den zivilen Luftverkehr; weist darauf hin, dass auf dem ukrainischen Schienennetz Soldaten, systemrelevante Beschäftigte, Einwohner sowie zahlreiche lebenswichtige Güter wie landwirtschaftliche Erzeugnisse befördert werden; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur zur Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit und des Ausbaus von Eisenbahnverbindungen beigetragen sowie die Ukraine und die Menschen weltweit unterstützt hat, indem sie zusätzliche Wege gefunden hat, um das Volumen ukrainischer Lebensmittel, die auf dem Schienenweg befördert werden, zu erhöhen; |
Effizienz und Effizienzsteigerungen
13. |
würdigt, dass die Agentur 2022 den Stärkungsplan (SP) und den Stärkungsaktionsplan (SAP) für den Zeitraum 2023-2027 angenommen hat; stellt fest, dass der SAP nach Komponenten und Zielen gegliedert ist und das Kernstück der Strategie der Agentur zur Steigerung der Effizienz in den nächsten fünf Jahren bildet; stellt ferner fest, dass eine interne agenturweite Arbeitsgruppe zum SAP und seinen Etappenzielen eingerichtet wurde und dass ein Berichterstatter ernannt werden soll, um die Umsetzung des SAP zu unterstützen, zu leiten und zu überwachen; |
14. |
stellt fest, dass die Agentur dank ihres SAP im Jahr 2022 zwölf zusätzliche Bedienstete auf Zeit erhalten hat, was eine Aufstockung darstellt, die der Agentur eine gute Grundlage für die weitere Umsetzung des SP bieten kann; bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Zuweisung von Stellen mit keiner entsprechenden Zuweisung von Zuschüssen einherging, was zusammen mit der außerordentlichen Indexierung der Gehälter und dem allgemeinen Anstieg der Preise für Versorgungsleistungen zu zusätzlichen Einschränkungen bei der Arbeits- und Ressourcenplanung der Agentur geführt hat, sodass für 2022 mehrere negative Prioritäten festgelegt werden mussten, wie etwa die Arbeit an der jährlichen Leistungsüberprüfung der NSB oder die Entwicklung des Informationsaustauschsystems für Sicherheitsereignisse in Europa; |
15. |
stellt fest, dass auf der Grundlage der kontinuierlichen Überprüfung der von den Agenturen und den Kommissionsdienststellen erbrachten Dienstleistungen das Potenzial für die gemeinsame Nutzung bestimmter Kapazitäten ermittelt worden ist und dass die Agentur eine entsprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Organisation von Sitzungen, IT-Sicherheit, Humanressourcen (z. B. Gehaltsabrechnung und Verwaltung der individuellen Ansprüche des Personals, Untersuchungen im Zusammenhang mit Belästigungsfällen), Beschaffung (z. B. agenturübergreifende Ausschreibungen, gemeinsame Rahmenverträge), Übersetzung und Rechnungsführung schrittweise einführt; stellt fest, dass die Agentur 2022 eine Kooperationsvereinbarung mit der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) geschlossen hat, durch die ein regelmäßiger strukturierter Dialog zwischen den beiden Agenturen eingerichtet und der Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Zusammenarbeit gestärkt worden ist, darunter die Sondierung der Möglichkeit, eine der im Luftverkehr bestehenden IT-Lösungen — nämlich das europäische Koordinierungszentrum für Informationssysteme über Luftfahrtunfälle (ECCAIRS) — an das Eisenbahn-Informationsaustauschsystem im Hinblick auf die Erfassung und Auswertung der Berichterstattung über Eisenbahn-Sicherheitsereignisse anzupassen; fordert die Agentur auf, der Entlastungsbehörde über das Ergebnis dieser Sondierungsphase Bericht zu erstatten; |
16. |
stellt fest, dass die erste Umweltmanagementstrategie der Agentur 2022 ausgearbeitet und als Teil des Einheitlichen Programmplanungsdokuments (im Folgenden „EPPD“) 2023-2025 der Agentur veröffentlicht wurde; würdigt, dass die Agentur bis Ende 2022 einige Initiativen und Maßnahmen vorweggenommen und bereits umgesetzt hat, z. B. die Absenkung der Gebäudetemperatur, die Reparatur bzw. den Austausch defekter Sensoren, um das Problem des in einigen Büros ständig eingeschalteten Lichts zu lösen, die Anpassung der automatischen Lichtabschaltung und die Einrichtung der (aus Freiwilligen bestehenden) ERA-Umweltgruppe, die Informationen verbreiten, Ideen sammeln und Fortschritte bei Umweltmaßnahmen vorantreiben soll; stellt anhand des Berichts des Rechnungshofs erfreut fest, dass die Agentur zu den Agenturen zählt, die Pläne zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Klimaneutralität ihrer Tätigkeiten festgelegt haben; legt der Agentur nahe, in diesen Plan quantifizierte Basis- und Zielwerte zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks und des Energieverbrauchs aufzunehmen sowie dafür Sorge zu tragen, dass ihr neues Gebäude in Valenciennes EMAS-zertifiziert wird; |
17. |
würdigt, dass die Agentur ein sehr hohes Maß an Digitalisierung erreicht hat, u. a. durch die Einführung des Personalverwaltungssystems der Kommission (Sysper) im Jahr 2022 und die Umstellung — in der Pilotphase — auf das neue Haushalts-, Rechnungsführungs- und Finanzsystem SUMMA, wodurch die Agentur effizienter arbeitet und anstelle von papiergestützten Vorgängen digitale Lösungen anbietet, wie die elektronische Auftragsvergabe, die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Buchung von Reisen; begrüßt, dass das EPPD 2023-2025 der Agentur eine weitere Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe vorsieht; |
18. |
entnimmt der Stellungnahme der Agentur zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2021 (im Folgenden „Stellungnahme der Agentur“), dass die Agentur mehrere Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten in Lille ergriffen (d. h. Dienstreisen und Reisekosten für Bedienstete und externe Interessenträger wurden erheblich reduziert) und den laufenden Mietvertrag für die Räumlichkeiten in Lille gekündigt hat; stellt fest, dass die Agentur beabsichtigt, nur die obligatorischen Sitzungen in Lille abzuhalten, um dem Beschluss des Europäischen Rates über den Doppelsitz „Lille-Valenciennes“ Rechnung zu tragen; begrüßt, dass die Agentur ihre Personalstrategie (2023-2027) 2022 auf der Grundlage der Bemerkung des Parlaments gebilligt hat, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung ihrer Wirksamkeit und Effizienz liegt; nimmt in dieser Hinsicht die positiven Erfahrungen und Entwicklungen innerhalb der Agentur im Zusammenhang mit der Nutzung der Telearbeitsregelung während und nach der COVID-19-Pandemie zur Kenntnis, die die Agentur zu der Schlussfolgerung veranlasst haben, dass die neue Normalität darin besteht, dass Telearbeit für die meisten Bediensteten als gleichwertig mit der Arbeit im Büro eingestuft wird, während bei einigen spezifischen Aufgaben die physische Anwesenheit weiterhin von entscheidender Bedeutung ist; |
Personalpolitik
19. |
stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 97,40 % aller Planstellen besetzt waren und 150 der 154 im Haushaltsplan der Union bewilligten Bediensteten auf Zeit ernannt waren (gegenüber 151 bewilligten Stellen im Jahr 2021); stellt fest, dass die Agentur 2022 außerdem 36 Vertragsbedienstete (bei 36 bewilligten Stellen) und zwei abgeordnete nationale Sachverständige (bei vier bewilligten Stellen) beschäftigte; |
20. |
nimmt mit Besorgnis das mangelnde Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in der höheren Führungsebene der Agentur zur Kenntnis, in der acht von zehn Führungskräften (80 %) Männer sind; nimmt die Verteilung der Geschlechter im Verwaltungsrat der Agentur zur Kenntnis, in dem 34 von 64 Mitgliedern (53 %) Männer sind; nimmt ferner das Geschlechterverhältnis unter den Bediensteten der Agentur insgesamt zur Kenntnis, wobei 120 von 188 Bediensteten (64 %) Männer sind; weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen, und fordert die Agentur auf, diesem Aspekt bei künftigen Personaleinstellungen und Ernennungen innerhalb ihrer höheren Führungsebene Rechnung zu tragen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur kontinuierlich daran arbeitet, das Geschlechtergefälle zu beseitigen, und dazu spezifische Projekte wie die Initiative „Frauen im Verkehrssektor“ umsetzt, um die Beschäftigung von Frauen und die Chancengleichheit im Verkehrswesen zu stärken; nimmt in diesem Zusammenhang die 2022 an den Tag gelegten Bemühungen der Agentur zur Kenntnis, die Zahl der Frauen im Verkehrssektor durch Programmaktivitäten wie Speed-Networking-Events und Webinare mit dem Schwerpunkt „Vielfalt und Integration“ zu erhöhen; |
21. |
entnimmt der Stellungnahme der Agentur, dass die Agentur in der zweiten Jahreshälfte von 2022 ein partizipatives Gender Audit durchgeführt hat, dessen Ergebnisse anschließend dazu genutzt wurden, die Ziele der Personalstrategie 2023-2027 der Agentur zu priorisieren, und die in ein Dokument eingeflossen sind, in dem das Managementteam der Agentur sein Engagement für Vielfalt und Inklusion darlegt; stellt ferner fest, dass auf allen Ebenen der Agentur konkrete kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt und der Inklusion festgelegt worden sind, z. B. Anstrengungen in den Bereichen Einstellung neuer Bediensteter und Bindung der Bediensteten (Verwendung von Reservelisten, Einarbeitung, Mentoring); |
22. |
begrüßt, dass die Agentur bestrebt ist, die geografische Ausgewogenheit ihres Personals sicherzustellen, indem sie Staatsangehörige aller Mitgliedstaaten ermutigt, sich auf freie Stellen zu bewerben; stellt fest, dass die Planstellen auf Zeit in allen EU-Sprachen ausgeschrieben werden und die Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen nicht nur auf der Website der Agentur veröffentlicht, sondern auch von den ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten verbreitet werden; |
23. |
entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments zu den gemeldeten Fällen von Belästigung in der Agentur, die von den internen Vertrauenspersonen bearbeitet werden, dass vier Bedienstete in das Register eingetragen und zwei davon am Ende des Jahres 2022 wieder daraus gestrichen wurden, ohne dass Untersuchungen durchgeführt oder Konsequenzen gezogen worden wären; fordert die Agentur auf, ihre Strategien und Methoden weiterzuentwickeln, um solchen Fällen in Zukunft wirksamer vorzubeugen; |
Auftragsvergabe
24. |
stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 zwei offene Ausschreibungen, drei Verhandlungsverfahren und einen erneuten Aufruf zum Wettbewerb sowie ferner zwei offene Ausschreibungen und drei Verhandlungsverfahren, die aus Verwaltungsmitteln finanziert wurden, durchgeführt hat; |
25. |
entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Einführung eines umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens im Gange ist und zu den Initiativen bzw. Maßnahmen im Rahmen der Umweltstrategie der Agentur zählt; |
26. |
entnimmt den Antworten der Agentur auf die Fragen der Entlastungsbehörde, dass die Beschaffungsverfahren der Agentur im Jahr 2022 bereits vollständig digitalisiert waren; begrüßt, dass die Agentur im Juli 2023 mit der Einführung des Instruments für die Verwaltung der Vergabe öffentlicher Aufträge begonnen hat; |
Transparenz sowie Verhinderung und Bewältigung von Interessenkonflikten
27. |
stellt fest, dass die Agentur die Lebensläufe und Interessenerklärungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der leitenden Angestellten auf der Website der Agentur veröffentlicht hat; stellt fest, dass die Agentur die Lebensläufe der externen und internen Sachverständigen nicht veröffentlicht; |
28. |
begrüßt die Anstrengungen der Agentur, für mehr Transparenz hinsichtlich der Tätigkeiten der Agentur zu sorgen, indem sie auf ihrer Website regelmäßig Informationen über alle Treffen veröffentlicht, die der leitende Direktor mit Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen abhält; stellt fest, dass die Agentur verschiedene Mechanismen einsetzt, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu verhindern, indem sie Interessen nach bestimmten Kategorien erfasst (z. B. beruflich, familiär), die Interessenerklärungen überprüft, spontane Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten verlangt und regelmäßige Schulungen durchführt; |
29. |
würdigt die Verfahren zur Meldung von Missständen, über die die Bediensteten potenzielle Konflikte ohne Angst vor Repressalien melden können; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass im Jahr 2022 potenzielle Interessenkonflikte auf der Ebene der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Bediensteten der Agentur gemeldet und Abhilfemaßnahmen getroffen wurden, die in den Sitzungen des Verwaltungsrats protokolliert oder in den Interessenerklärungen der betreffenden Bediensteten dokumentiert wurden; |
30. |
entnimmt den Antworten der Agentur auf die schriftlichen Anfragen des Parlaments, dass die Agentur Verfahren eingerichtet hat, um mit potenziellen „Drehtür-Effekten“ im Falle ehemaliger Bediensteter umzugehen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Agentur die Einhaltung der geltenden Vorschriften nicht systematisch überwacht, was dazu führen kann, dass nicht gemeldete Fälle von „Drehtür-Effekten“ nicht aufgedeckt werden oder die Einhaltung von Auflagen, die Bediensteten beim Verlassen der Agentur auferlegt worden sind, nicht sichergestellt wird; |
31. |
stellt fest, dass die Agentur die Schulungen zu den Themen Ethik und Betrugsbekämpfung fortgesetzt hat, die für alle Bediensteten obligatorisch und Teil eines vierjährigen rotierenden Schulungszyklus sind, wodurch bis zum Ende des Zyklus eine Beteiligung von 100 % erreicht werden soll; stellt fest, dass im Jahr 2022 die Teilnahmequote insgesamt 22,1 % beim Thema Betrugsbekämpfung und 31,11 % beim Thema Ethik betrug und dass beide Schulungen auf das Risikoumfeld der Agentur zugeschnitten sind; |
Interne Kontrolle
32. |
nimmt mit Besorgnis die Bemerkungen im Bericht des Rechnungshofs über eine Reihe von Mängeln bei den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Agentur zur Kenntnis, nämlich das Fehlen einer Regelung für die Einstufung und den Schutz sensibler Informationen sowie die Verwendung nicht zulässiger Freigabemethoden — anstelle physischer Unterschriften oder qualifizierter elektronischer Signaturen — bei Beschaffungsverfahren; entnimmt den Antworten der Agentur auf die Bemerkungen des Rechnungshofs, dass diese Mängel mittlerweile durch eine Reihe von Vorkehrungen und Maßnahmen behoben worden sind; fordert den Rechnungshof auf, diese Vorkehrungen und Maßnahmen bei seiner Nachprüfung zu berücksichtigen; |
33. |
entnimmt der Stellungnahme der Agentur, dass die Agentur hinsichtlich der Empfehlungen, die der Interne Audit-Dienst (im Folgenden „IAS“) nach seiner 2019 durchgeführten Prüfung zum Informationsmanagement und zur Informationssicherheit abgegeben hat, die sehr wichtige Empfehlung zum Daten-Governance-Rahmen und die wichtige Empfehlung zu Daten- und IT-Operationen umgesetzt hat (und der IAS die Empfehlungen bereits als erledigt vermerkt hat), während die Arbeit zur Umsetzung der drei verbleibenden Empfehlungen (nämlich zur Qualität und Interoperabilität der Daten, zur Daten- und IT-Sicherheit sowie zur IT-Kontinuität und physischen Sicherheit) im Jahr 2023 noch andauern; fordert die Agentur auf, der Haushaltsbehörde über die in dieser Hinsicht erzielten Fortschritte zu berichten; |
34. |
stellt fest, dass in der Agentur jede Abweichung von einem festgelegten Prozess oder Verfahren dokumentiert, begründet und auf der entsprechenden Managementebene genehmigt wird; stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Zahl der verzeichneten Verstöße von 35 im Jahr 2021 auf 28 im Jahr 2022 gesunken ist; stellt fest, dass im Jahr 2022 28 Verstöße verzeichnet wurden, die beispielsweise die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften (Abweichung von den Telearbeitsvorschriften), von Beschaffungsverfahren/-vorschriften (vorschriftswidrige Anwendung des Verhandlungsverfahrens), von Dienstreisevorschriften (Durchführung von Dienstreisen ohne genehmigten Dienstreiseauftrag) sowie von Vorschriften in Bereichen wie Vertragsmanagement, Mittelbindungen und Personalauswahl betrafen; stellt fest, dass es sich bei 13 der 28 Verstöße um Ausnahmen (Ex-ante-Verstöße) handelte, die transparent dokumentiert und beispielsweise mit der Wahrung der Betriebskontinuität oder wirtschaftlichen Gründen begründet wurden; begrüßt, dass die Agentur Abhilfe- oder Überwachungsmaßnahmen eingerichtet hat, um auf jeden Verstoß einzugehen; legt der Agentur nahe, weiterhin risikobasierte und regelmäßige Bewertungen der Funktionsweise der wichtigsten internen Kontrollen durchzuführen, um das Verfahren zur Erlangung der Zuverlässigkeitsgewähr zu unterstützen; |
35. |
stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2022 die Risikobewertung gemäß ihrer jährlichen strategischen Planung durchgeführt und die Relevanz der Risiken und der entsprechenden Abhilfemaßnahmen im Laufe des Jahres kontinuierlich überprüft hat; nimmt die wichtigsten Herausforderungen und Risiken zur Kenntnis, die im Zusammenhang mit dem Haushaltsvollzug, der Einführung eines neuen IT-Instruments für die Finanzen der Agentur (SUMMA), Personalengpässen, Fragen der IT-Sicherheit und den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie festgestellt wurden; |
36. |
stellt fest, dass die OLAF-Untersuchung im Dezember 2022 ohne Feststellungen oder weitere Empfehlungen abgeschlossen wurde; |
Sonstige Bemerkungen
37. |
nimmt zur Kenntnis, dass der leitende Direktor den Verwaltungsrat im Anschluss an die zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat im Hinblick auf das neue Gebäude der Agentur unternommenen Schritte über die verschiedenen Treffen mit dem Gemeindeverband Valenciennes Métropole im Jahr 2023 unterrichtet hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass die Baugenehmigung voraussichtlich im März 2024 vorliegen wird, dass voraussichtlich im Sommer 2024 mit den Bauarbeiten begonnen und dass das Gebäude voraussichtlich 2026 fertiggestellt wird; |
38. |
begrüßt die anhaltenden Bemühungen der Agentur, ihre Kommunikation über verschiedene Kanäle zu stärken, um ein möglichst großes Publikum zu erreichen; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur ihre neue Website entwickelt und im November 2022 freigeschaltet hat, mit der in übersichtlicher, gestraffter und moderner Form der Beitrag, den die Agentur für die Eisenbahnindustrie und für die EU-Bürgerinnen und -Bürger im Allgemeinen leistet, dargestellt wird; nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur im Jahr 2022 bemüht war, neun Webinare zu veranstalten und mehrere Veröffentlichungen und Videos vorzubereiten; begrüßt, dass die Agentur im Jahr 2022 eine starke Präsenz in den Medien aufrechterhalten hat und die Zahl ihrer Follower in den sozialen Medien gestiegen ist; |
39. |
betont, dass sich die Eisenbahnunternehmen der EU im Jahr 2022 weiter von den Folgen der COVID-19-Pandemie erholt haben; stellt fest, dass die dauerhafte Widerstandsfähigkeit des Eisenbahnsektors zusammen mit seinen niedrigen CO2-Emissionen maßgeblich dazu beiträgt, dass in Zukunft wieder die Werte aus der Zeit vor der Pandemie erreicht werden sollten; |
40. |
bedauert, dass die derzeitigen Anforderungen an die Berichterstattung über die Eisenbahnsicherheit und die Meldungen von Eisenbahnunfällen und -störungen in ganz Europa fragmentiert sind, lediglich der Aufsicht dienen und nicht durch geeignete Hilfsmittel gestützt werden, und fordert die Kommission daher auf, diese Lücke zu schließen und die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen; |
41. |
stellt fest, dass die Bewerberländer zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU den EU-Rahmen und den EU-Besitzstand umgesetzt haben werden; weist darauf hin, dass es den EU-Bürgerinnen und -Bürgern dadurch möglich wird, die Bahn als umweltfreundliches und sicheres Verkehrsmittel zu nutzen und Waren aus bzw. nach Südosteuropa zu transportieren, da Korridore für den Schienengüterverkehr schon heute die westlichen Balkanländer mit der EU verbinden; betont, dass das Instrument für Heranführungshilfe und das Projekt für den Westbalkan eine wichtige Rolle dabei spielen, die Begünstigten bei der Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie und der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit zu unterstützen; stellt außerdem fest, dass damit die Grundlage für die Marktöffnung für Schienenverkehrsdienste und durchgängige Zugreisen aus dieser Nachbarregion und in diese Nachbarregion geschaffen wird; |
42. |
verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024 (3) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen. |
(1) ABl. C 38 vom 31.1.2023, S. 51.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2018/764 der Kommission vom 2. Mai 2018 über die an die Eisenbahnagentur der Europäischen Union zu entrichtenden Gebühren und Entgelte und die Zahlungsbedingungen (ABl. L 129 vom 25.5.2018, S. 68).
(3) Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.
ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2319/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)