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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2292

10.10.2024

ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2292 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 11. April 2024

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2022 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2022,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0129/2024),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) für das Haushaltsjahr 2022 ihrem Einnahmen- und Ausgabenplan (1) zufolge auf 149 841 816,93 EUR belief, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 15,99 % entspricht; in der Erwägung, dass die Haushaltsmittel der Behörde hauptsächlich aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung der Behörde für das Haushaltsjahr 2022 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt, er habe mit hinreichender Sicherheit feststellen können, dass die Jahresrechnung der Behörde zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

C.

in der Erwägung, dass in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Behörde für das Jahr 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;

D.

in der Erwägung, dass in Bezug auf die Systeme der internen Kontrolle der Behörde für 2022 keine Probleme gemeldet wurden, die Korrekturmaßnahmen erfordern, und es auch keine laufenden oder ausstehenden Korrekturmaßnahmen aus den Prüfungen und Bewertungen der Vorjahre gibt;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2022 bei den Mitteln für Verpflichtungen für das Haushaltsjahr zu einer Haushaltsvollzugsquote von 99,95 % geführt haben, was gegenüber 2021 einem leichten Rückgang um 0,04 % entspricht; stellt außerdem fest, dass die Vollzugsquote bei den Mitteln für Zahlungen für das Haushaltsjahr bei 89,77 % lag, was gegenüber 2021 einem Anstieg um 0,92 % entspricht;

2.

stellt fest, dass die Tatsache, dass Regulierungsbehörden mit Zuständigkeit für Pflanzenschutzmittel nicht über ausreichende Ressourcen und Stellen verfügen, zur Folge hat, dass es bei der Genehmigung von Wirkstoffen mit geringem Risiko und bei der Aktualisierung der Bewertungsmethoden entsprechend den wissenschaftlichen Entwicklungen, wodurch die Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln langfristig verringert würden, zu Verzögerungen kommt; fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Behörde über ausreichende Ressourcen und Stellen verfügt, um die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) festgelegten Fristen zu unterstützen, die Zahl der Bewertungen von Wirkstoffen für Pflanzenschutzmittel pro Jahr zu verdoppeln und die Geschwindigkeit bei der Entwicklung von Methoden zu verdreifachen, damit die Risikobewertungen mit den neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen und gesellschaftlichen Erwartungen Schritt halten können;

Leistung

3.

würdigt den Beitrag, den die Behörde zur Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette der Union leistet, und begrüßt, dass sie erhebliche Anstrengungen unternimmt, um den für das Risikomanagement Verantwortlichen umfassende, unabhängige und aktuelle wissenschaftliche Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkette bereitzustellen, die Ergebnisse der Arbeit der Behörde und die diesen Ergebnissen zugrunde liegenden Informationen der Öffentlichkeit klar darzulegen und mit interessierten Kreisen und institutionellen Partnern zusammenzuarbeiten, um Kohärenz im System für Lebensmittelsicherheit und das Vertrauen in dieses System zu fördern;

4.

stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörde einen integrierten Leistungsrahmen eingeführt hat, bei dem Ressourcen und Tätigkeiten mit Outputs und erwarteten Ergebnissen verknüpft werden und der durch eine Reihe zentraler Leistungsindikatoren (KPI) ergänzt wird, mit denen die Leistung überwacht und gefördert werden soll; stellt ferner fest, dass bei der Leistung, gemessen an den im Leistungsrahmen festgelegten Zielen, eine Gesamtquote von 96 % erreicht wurde; stellt fest, dass die Bereiche des strategischen Ziels 2 (Vorbereitung auf künftige Anforderungen in puncto Risikoanalyse) und des strategischen Ziels 3 (Menschen befähigen und Flexibilität der Organisation sicherstellen) insgesamt eine gute Leistung aufwiesen, während in dem Bereich des strategischen Ziels 1 (Bereitstellung zuverlässiger wissenschaftlicher Beratung und Informationen über Risiken auf dem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher), der stark von der Umsetzung neuer Vorschriften und Verfahren im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) betroffen war, eine Abweichung von dem Ziel zu verzeichnen war;

5.

betont, dass die Behörde 586 der angestrebten 701 wissenschaftlichen Fragen in Bezug auf Ziel 1 — Bereitstellung zuverlässiger wissenschaftlicher Beratung und Informationen über Risiken auf dem Weg vom Erzeuger zum Verbraucher — abgeschlossen hat; stellt fest, dass die Zahl der abgeschlossenen wissenschaftlichen Fragen zwar geringer als erwartet war, dass sie aber in etwa der Zahl der im Laufe des Jahres eingegangenen neuen Fragen entsprach, sodass sichergestellt wurde, dass der Bestand an offenen Fragen nicht zunahm;

6.

begrüßt, dass im Bereich der Mitteilung der Ergebnisse sehr positive Ergebnisse verzeichnet wurden, wobei durch die zügige Veröffentlichung in der Fachzeitschrift der Behörde die in den vergangenen zwei Jahren erzielte positive Leistung aufrechterhalten wurde;

7.

nimmt zur Kenntnis, dass 2022 das erste Jahr der Umsetzung der Strategie 2027 war; stellt fest, dass der Schwerpunkt der Strategie 2027, die als Weiterentwicklung der Strategie 2020 konzipiert wurde, (kurzfristig) auf der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1381 liegt und die Behörde mit ihr (längerfristig) darauf vorbereitet wird, sich mit neuen politischen Maßnahmen der Union zu befassen;

8.

begrüßt, dass die Behörde im Juni 2022 die Konferenz „ONE — Health, Environment, Society“ ausgerichtet hat, in der der Zusammenhang zwischen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt hervorgehoben wurde und die zu dem Konzept „Eine Gesundheit, eine Umwelt“ hinführte;

9.

stellt fest, dass die Behörde gemeinsam mit 18 Mitgliedstaaten eine Kampagne zur Afrikanischen Schweinepest ins Leben gerufen hat; stellt ferner fest, dass die Behörde zur Konzeption und Umsetzung der EU-Chemikalienstrategie beigetragen hat;

10.

stellt fest, dass aus der von der Behörde eingeleiteten jährlichen Erhebung im Zusammenhang mit ihrer Strategie, bei der ihre Kunden, Partner und Interessenträger, die direkt oder indirekt an den wissenschaftlichen Gutachten der Behörde beteiligt sind, um Rückmeldungen ersucht wurden, hervorgeht, dass die Fähigkeit der Behörde, ihre Empfehlungen zeitnah abzugeben, nach wie vor ein Punkt ist, dem Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

Effizienz und Erfolge

11.

stellt fest, dass die Behörde im Zusammenhang mit der neuen EU-Chemikalienstrategie mit der Europäischen Chemikalienagentur sowie zur Entwicklung von Systemen für die Sammlung und Analyse von Daten der Genomsequenzierung mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zusammengearbeitet hat; stellt ferner fest, dass die Behörde Personal und Forschungsressourcen mit ihren Schwesteragenturen und der Gemeinsamen Forschungsstelle geteilt hat; hebt ferner die horizontalen Vorteile der Zusammenarbeit und der Anpassung bewährter Verfahren hervor;

12.

stellt fest, dass die Behörde ihre Bemühungen um die Konsolidierung der Umsetzung neuer Abläufe und IT-Tools im Jahr 2022 verstärkt und dabei angestrebt hat, ein hohes Maß an Effizienz zu erreichen und größtmögliche Synergieeffekte mit anderen Agenturen zu erzielen; stellt ferner fest, dass einige der in den Jahren 2020 bis 2022 erzielten Ergebnisse der Behörde in Bezug auf Effizienz und Verbesserungen bei IT-Tools erst für Ende 2023 angestrebt waren;

13.

begrüßt die Absicht der Behörde, die gemeinsame Datenverwaltung mit den Mitgliedstaaten und anderen Agenturen zu stärken, damit die Datenqualität und die Dateninteroperabilität (gemäß dem Konzept „Eine Gesundheit“) verbessert werden kann;

Personalpolitik

14.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2022 95,55 % der Planstellen besetzt waren und von den 405 im Haushaltsplan der Union bewilligten Stellen (gegenüber 380 bewilligten Stellen im Jahr 2021) fünf Beamtenstellen und 382 Stellen für Bedienstete auf Zeit besetzt waren; stellt fest, dass die Behörde 2022 außerdem 170 Vertragsbedienstete und 14 abgeordnete nationale Sachverständige beschäftigte; stellt ferner fest, dass der Behörde im Jahr 2022 zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1381 31 neue Stellen und für den Zeitraum 2022-2024 15 zusätzliche Stellen für Vertragsbedienstete bewilligt wurden;

15.

stellt fest, dass 2022 ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern in der Gesamtbelegschaft der Behörde erzielt wurde, wobei 335 der 557 Bediensteten (60,1 %) und 37 der 70 Mitglieder des Verwaltungsrats der Behörde (52,9 %) Frauen waren; stellt fest, dass ein größerer Anteil der höheren Positionen und Führungspositionen von Männern besetzt war (63 %) als von Frauen (37 %); fordert die Behörde auf, ihre Bemühungen um die Überwindung des Geschlechtergefälles in höheren Positionen und Führungspositionen zu verstärken;

16.

nimmt zur Kenntnis, dass der medizinische Dienst 2022 drei Fälle von Burnout gemeldet hat; betont, dass das Gleichgewicht zwischen beruflichen Verpflichtungen und dem Privatleben unbedingt gewahrt werden muss; fordert die Behörde auf, unter den Bediensteten weiterhin ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu fördern;

17.

stellt fest, dass sich die Behörde für die Werte des Netzwerks der EU-Agenturen und die Charta für Vielfalt und Inklusion einsetzt und darauf hinarbeitet, dass sie so bald wie möglich angenommen wird; stellt ferner fest, dass sich die Behörde in der Arbeitsgruppe zum Thema „Vielfalt und Inklusion“ des Netzwerks der EU-Agenturen einbringt, indem sie Synergieeffekte, Informationen und Ressourcen in Bezug auf Vielfalt und Inklusion weitergibt; stellt fest, dass darüber hinaus einige interne Initiativen umgesetzt wurden, wie z. B. eine neue Karriere-Website und ein Video über die Tätigkeit bei der Behörde unter dem Aspekt von Vielfalt und Inklusion;

18.

stellt fest, dass die Behörde die Leitlinien für die Bereitstellung von Hilfe für Menschen mit Behinderungen angenommen hat, mit denen eine soziale Politik und die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz gefördert werden; stellt ferner fest, dass das Gebäude der Behörde im Einklang mit den italienischen Vorschriften zur Barrierefreiheit konzipiert wurde;

19.

stellt fest, dass ab dem 1. Januar 2022 eine neue Organisationsstruktur umgesetzt wurde, mit der die Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1381 und der Ziele der Strategie 2027 der Behörde unterstützt werden sollen;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

20.

stellt fest, dass der Verwaltungsrat und die operative Leitung der Behörde eine Erklärung über Interessenkonflikte unterzeichnet haben, die veröffentlicht wurde und auf der Website verfügbar ist; stellt ferner fest, dass die Lebensläufe der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats bis spätestens Ende 2023 zu veröffentlichen waren;

21.

stellt fest, dass die Behörde im Jahr 2022 im Rahmen der jährlichen Interessenerklärungen der externen Sachverständigen sieben Interessenkonflikte ermittelt und bewältigt hat; stellt fest, dass die Behörde dafür gesorgt hat, dass sie sich nicht an der wissenschaftlichen Tätigkeit beteiligen können;

22.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde einen freiwilligen Verhaltenskodex eingeführt hat, mit dem sich die Mitglieder des Verwaltungsrats verpflichten, der Behörde die beruflichen Tätigkeiten mitzuteilen, denen sie in den ersten zwei Jahren nach Ablauf ihres Mandats nachgehen;

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde beabsichtigt, bis zum ersten Quartal 2024 ein neues Standardverfahren für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen, das die Kriterien und das Verfahren für die Einstellung des Zugangs zu vertraulichen Informationen für aus dem Dienst ausscheidende Bedienstete, Überwachungs- und Umsetzungsanforderungen sowie Transparenzstandards umfassen soll;

24.

stellt fest, dass die Behörde über eine Strategie zur Betrugsbekämpfung verfügt, die in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung entwickelt wurde und von entsprechenden Durchführungsbestimmungen und einem Aktionsplan zur Verhinderung von Betrug und Korruption flankiert wird;

Sonstige Bemerkungen

25.

stellt fest, dass der Interne Auditdienst (IAS) im Juni 2022 den Prüfbericht über die Informationssicherheit und die Wiederherstellung des Normalbetriebs nach Zusammenbrüchen vorgelegt hat, um die Angemessenheit der Gestaltung und Umsetzung der Steuerung zu bewerten, und dass darin zwei Bemerkungen und drei wichtige Bemerkungen zur Steuerung der Informationssicherheit enthalten sind; stellt fest, dass die Behörde die Empfehlungen des IAS akzeptiert hat und derzeit einen Aktionsplan umsetzt;

26.

begrüßt die Bemühungen der Behörde, ihre Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und ihre Online-Präsenz zu erhöhen, indem sie die Kampagne „#EUChooseSafeFood“ in einem zweiten Jahr durchführte, die zusammen mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde und zum Ziel hat, die Wissenschaft hinter der Lebensmittelsicherheit in der Union auf zugängliche Weise zu erklären, und indem sie in Zusammenarbeit mit den anderen vier ENVI-Agenturen die Konferenz „ONE — Health, Environment, Society“ ausrichtete, die zur Einrichtung eines gemeinsamen Instagram-Kanals namens „One Health One Environment“ führte; stellt ferner fest, dass die Behörde in die mehrsprachige Bereitstellung ihrer Website mithilfe künstlicher Intelligenz in Form des eTranslation-Widgets der Kommission investiert hat; stellt ferner fest, dass die Behörde 2022 weiterhin in die Entwicklung ihres Portals „OpenEFSA“ gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/1381 investiert hat;

27.

begrüßt, dass die Behörde seit einigen Jahren zu den EMAS-zertifizierten Agenturen gehört; nimmt zur Kenntnis, dass die Behörde in Abhängigkeit von der Art des Auftrags bei den Auswahl- und/oder Zuschlagskriterien die Standards der umweltorientierten Auftragsvergabe (GPP) als Mindestanforderungen an die Leistungsbeschreibung anwendet;

28.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 11. April 2024 (4) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)   ABl. C 178 vom 29.4.2022, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1).

(3)  Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 2065/2003, (EG) Nr. 1935/2004, (EG) Nr. 1331/2008, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) 2015/2283 und der Richtlinie 2001/18/EG (ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1).

(4)  Angenommene Texte, P9_TA(2024)0280.


ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2292/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)