|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2024/2248 |
10.10.2024 |
ENTSCHLIEßUNG (EU) 2024/2248 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. April 2024
mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, sind
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
|
— |
unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan X — Europäischer Auswärtiger Dienst, |
|
— |
gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
|
— |
unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, |
|
— |
unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0102/2024), |
|
A. |
in der Erwägung, dass es die Entlastungsbehörde im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren als besonders wichtig erachtet, die demokratische Legitimität der Organe der EU durch Verbesserung der Transparenz und der Rechenschaftspflicht und durch Umsetzung des Konzepts der ergebnisorientierten Haushaltsplanung sowie durch eine verantwortungsvolle Verwaltung der Humanressourcen weiter zu stärken; |
|
B. |
in der Erwägung, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) für die Verwaltung der Verwaltungsausgaben seines Hauptsitzes in Brüssel und für das Netz der 144 Delegationen und Büros der EU zuständig ist; |
|
C. |
in der Erwägung, dass die Zuständigkeit des EAD durch eine Reihe von Leistungsvereinbarungen auf die Verwaltung des Kommissionspersonals in den Delegationen ausgeweitet wurde; |
|
D. |
in der Erwägung, dass die Rolle der Delegationen darin besteht, die EU und ihre Bürger weltweit durch den Aufbau von Netzen und Partnerschaften zu vertreten und die Werte der Europäischen Union zu fördern; |
|
E. |
in der Erwägung, dass die Besonderheit des EAD nach wie vor in seiner Natur und seinem Ursprung zu suchen ist, da er durch die Zusammenlegung des Personals der vormaligen Abteilungen für Außenbeziehungen des Rates und der Kommission und unter Einbindung von Diplomaten aus den Mitgliedstaaten gebildet wurde; |
|
F. |
in der Erwägung, dass gemäß den Internen Vorschriften des EAD der Generalsekretär des EAD als bevollmächtigter Anweisungsbefugter für die Einrichtung fungiert und der Generaldirektor für Ressourcenverwaltung die Rolle des wichtigsten nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten innehat; |
|
G. |
in der Erwägung, dass die Ausführung des Haushaltsplans durch die Haushaltsordnung und die Internen Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsplan des EAD geregelt wird; |
1.
stellt fest, dass der Haushalt des EAD unter die MFR-Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“ fällt, die sich 2022 auf insgesamt 11,6 Mrd. EUR belief (was 5,9 % des Gesamthaushalts der EU entsprach); stellt fest, dass der Haushalt des EAD in Höhe von rund 1,1 Mrd. EUR etwa 9,4 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmacht;
2.
stellt fest, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 im Bereich der Verwaltung eine Stichprobe von 60 Vorgängen geprüft hat, was der Anzahl der im Jahr 2021 geprüften Vorgänge entspricht; stellt ferner fest, dass der Rechnungshof schreibt, dass die Verwaltungsausgaben Ausgaben für Personal umfassen, einschließlich der Versorgungsbezüge, die im Jahr 2022 rund 70 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachten, sowie die Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie, und dass seine langjährige Arbeit zeigt, dass diese Ausgaben insgesamt risikoarm sind;
3.
stellt fest, dass 14 (23 %) der 60 Vorgänge Fehler enthielten, dass der Rechnungshof jedoch auf der Grundlage der fünf quantifizierten Fehler zu der Einschätzung kam, dass die Fehlerquote unterhalb der Wesentlichkeitsschwelle liegt;
4.
bedauert, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2022 zwei quantifizierbare Fehler bei den vom EAD geleisteten Zahlungen festgestellt hat, von denen einer das Fehlen eines gültigen zugrunde liegenden Vertrags für Sicherheitsdienstleistungen, die von einer EU-Delegation erworben wurden, und der andere das Kindergeld betraf, das ein Bediensteter aus anderen Quellen erhielt, das aber nicht von seinem Gehalt abgezogen wurde;
Haushaltsführung und Finanzmanagement
|
5. |
stellt fest, dass sich der Haushalt des EAD im Jahr 2022 auf 786 947 220 EUR belief, was einem Anstieg von 2,5 % gegenüber 2021 entspricht, und damit geringer ausfällt als der Anstieg von 5,0 % zwischen 2020 und 2021; stellt fest, dass der EAD zusätzlich zu seinem eigenen Haushalt 241,4 Mio. EUR (einschließlich zweckgebundener Einnahmen und übertragener Beträge) von der Kommission zur Deckung der Verwaltungskosten der in den Delegationen der EU tätigen Kommissionsbediensteten verwendet hat; stellt fest, dass dies einen Anstieg von 14,3 % gegenüber 2021 bedeutet; stellt fest, dass der EAD auch zusätzliche Beiträge zur Deckung der gemeinsamen Kosten des Personals des Europäischen Entwicklungsfonds in den Delegationen sowie andere Beträge erhalten hat, wodurch sich die für den EAD verfügbaren Haushaltsmittel (Mittel für Verpflichtungen) auf insgesamt 1 143,6 Mio. EUR beliefen, was einem Anstieg von 4,8 % gegenüber 2020 entspricht; bedauert, dass der Verwaltungshaushalt des EAD für das Jahr 2022 trotz der wichtigen Rolle, die der Einrichtung im breiteren internationalen Kontext Anfang 2022 zugekommen ist, und der damit verbundenen höheren Kosten zu niedrig angesetzt wurde; |
|
6. |
stellt fest, dass im Jahr 2022 99,99 % des endgültigen Haushaltsplans des EAD in Form von Verpflichtungen ausgeführt wurden, und damit mehr als im Jahr 2021, wo 99,37 % erreicht wurden, und deutlich mehr als im Jahr 2020, wo 95,01 % erreicht wurden; stellt ferner fest, dass im Jahr 2022 90,56 % der Haushaltsmittel für Zahlungen ausgeführt wurden, was eine erhebliche Steigerung gegenüber der Ausführungsrate von 84,47 % im Jahr 2021 und von 82,34 % im Jahr 2020 darstellt; |
|
7. |
stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt für die zentralen Dienststellen des EAD im Jahr 2022 nach Mittelübertragungen auf 308,1 Mio. EUR belief, was einem Anstieg von 4,4 % gegenüber 2021 entspricht; stellt fest, dass der Haushaltsplan in Form von Verpflichtungen zu 100 % ausgeführt wurde; stellt fest, dass bei den Zahlungen 269,2 Mio. EUR, d. h. 87,4 % der Haushaltsmittel, ausgeführt wurden, was einen Anstieg um 30,9 Mio. EUR gegenüber 2021 bedeutet, wo 80,8 % der Zahlungen ausgeführt wurden; |
|
8. |
stellt fest, dass sich der endgültige Haushalt für die EAD-Delegationen nach Mittelübertragungen im Jahr 2022 auf 478,9 Mio. EUR beläuft, was einem Anstieg von 1,3 % gegenüber 2021 entspricht; stellt fest, dass der Haushaltsplan in Form von Verpflichtungen zu 100 % ausgeführt wurde; stellt fest, dass was die Zahlungen betrifft, 443,4 Mio. EUR, d. h. 92,6 % der Haushaltsmittel, ausgeführt wurden, was einen absoluten Anstieg um 33,3 Mio. EUR gegenüber 2021 bedeutet, als 86,8 % der Zahlungen ausgeführt wurden; |
|
9. |
stellt fest, dass der EAD 20 Mittelübertragungen in Einklang mit Artikel 29 der Haushaltsordnung vorgenommen hat, von denen drei Informationen über die Haushaltsbehörde umfassten; stellt fest, dass sich der Gesamtbetrag der Mittelübertragungen auf 38,2 Mio. EUR belief, wodurch sich der Haushalt der EAD-Delegationen um 0,9 Mio. EUR erhöhte, der Haushalt für das Personal des EAD-Hauptquartiers sich jedoch um 0,5 Mio. EUR verringerte und der Haushalt für Gebäude und Ausrüstung des EAD-Hauptquartiers sich um 0,4 Mio. EUR verringerte; |
|
10. |
nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der EAD berichtet, dass sein Haushalt 2022 aufgrund neuer Aufgaben und steigender laufender Kosten eine besondere Herausforderung darstellte und dass zu den Abhilfemaßnahmen die Kürzung oder Streichung aller nicht wesentlichen Ausgaben in den Delegationen gehörte, dass die Veröffentlichung von Stellen in den zentralen Dienststellen und in den Delegationen sorgfältig geprüft wurde und mehrere Stellen für einen bestimmten Zeitraum eingefroren wurden, dass nicht obligatorische Gehaltserhöhungen und Stellenaufwertungen so weit wie möglich ausgesetzt oder verschoben wurden und dass die Beitreibung von Forderungen gegenüber Dritten nach Möglichkeit beschleunigt wurde; |
|
11. |
stellt fest, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den Haushalt des EAD unter anderem durch steigende Inflation und Gehaltsanpassungen, stark steigende Energiekosten und stark steigende Kosten anderer Auftragnehmer für eine Reihe von Waren und Dienstleistungen belastet hat; betont, wie wichtig es ist, eine solide und sichere finanzielle Grundlage für den EAD zu schaffen, und hebt dessen zentrale Rolle bei der wirksamen Umsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU hervor; |
|
12. |
bedauert, dass der Haushaltsdruck im Jahr 2023 anhielt und den EAD zu der Entscheidung veranlasste, kein Personal zu einer der geplanten Wahlbeobachtungsfolgemissionen zu entsenden, da das Reisebudget für einen großen Teil des Jahres 2023 nicht ausreichte; ist der Auffassung, dass der EAD mit den für eine angemessene Weiterverfolgung dieser wichtigen Missionen erforderlichen Mitteln ausgestattet werden sollte; |
|
13. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Gesamtzahl der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten mit Mitgliedstaaten und anderen EU-Partnern in den Delegationen der EU von 122 im Jahr 2021 auf 135 im Jahr 2022 gestiegen ist; begrüßt, dass der Generalsekretär des EAD einen Beschluss über die Politik der gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten angenommen hat, der einen umfassenden und transparenten strukturellen Rahmen zur Harmonisierung der Praxis des EAD, Räumlichkeiten gemeinsam zu nutzen, durch Festlegung gemeinsamer Grundsätze und Ziele bietet; |
|
14. |
stellt fest, dass sich die gesamten gezahlten Dienstreisekosten für den EAD im Jahr 2022 auf 24,065 Mio. EUR beliefen, was einen erheblichen Anstieg gegenüber 6,128 Mio. EUR im Jahr 2021 darstellt, aber eher mit dem Niveau vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019 vergleichbar ist, wo der gezahlte Betrag 20,972 Mio. EUR betrug; stellt ferner fest, dass der EAD keine eigene Haushaltslinie für Dienstreisen und Reisen des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten hat und dass die Dienstreisen und Reisekosten des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten je nach Zweck der Dienstreise zwischen dem EAD und der Kommission aufgeteilt werden; stellt schließlich fest, dass dem EAD im Jahr 2022 Kosten in Höhe von 3 502,73 EUR für sechs Dienstreisen des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten und Flugtaxikosten in Höhe von 178 320,76 EUR entstanden sind; fordert den EAD auf, das Parlament darüber zu informieren, wie oft der Hohe Vertreter/Vizepräsident (HR/VP) mit kommerziellen Flugzeugen gereist ist und wie oft Charterflugzeuge benutzt wurden; |
|
15. |
nimmt die umfangreiche Nutzung von geleasten Privatjets für Dienstreisen durch den HR/VP zur Kenntnis, und ist sich bewusst, dass Reisen dem Mandat des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik inhärent und wesentlich sind, wozu auch die Vertretung der EU bei hochrangigen Treffen, Konferenzen und Gipfeltreffen weltweit gehört; ist der Ansicht, dass die EU-Organe bei der Verwendung der öffentlichen Mittel der EU vor allem für eine vollständige Transparenz der arbeitsbezogenen Tätigkeiten sowie für eine wirtschaftliche Haushaltsführung sorgen sollten; ist ferner der Ansicht, dass Vertreter der Organe und Einrichtungen der EU als Vorbild für die Öffentlichkeit fungieren sollten, wenn es darum geht, die Klimapolitik im Einklang mit der Leitinitiative des europäischen Grünen Deals zu verfolgen; |
|
16. |
verweist auf die Antwort zu der schriftlichen Anfrage eines CONT-Mitglieds zu den Einzelheiten der Reisen des HR/VP mit Flugtaxis; bedauert, dass der EAD über die Nennung der Reiserouten hinaus keine Angaben zu den Ausgaben für diese Reisen oder dazu gemacht hat, welche Reisen und welche Kosten aus dem Haushalt des EAD bzw. aus dem Haushalt der Kommission finanziert wurden; betont, wie wichtig es ist, dass diese Informationen der Entlastungsbehörde zur Verfügung gestellt werden; stellt ferner fest, dass die Kosten für Lufttaxis von null Euro im Jahr 2021 auf 178 320,76 EUR im Jahr 2022 gestiegen sind, was natürlich mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängt; empfiehlt, dass Lufttaxis nur verwendet werden, wenn es keine geeigneten kommerziellen Optionen gibt oder wenn Sicherheitsbedenken bestehen; |
Internes Management, Leistung und interne Kontrolle
|
17. |
stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2022 die Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausliefen und die Institutionen begannen, wieder normal zu funktionieren, während es der EAD mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie den die Sicherheit betreffenden Krisen in Afghanistan, Haiti und der Sahelzone zu tun bekam; stellt ferner fest, dass drei Delegationen der EU in die Evakuierungsstufe 3 eingestuft wurden, was bedeutet, dass nur das wichtigste Personal im Entsendeland verbleiben darf; dies betraf die Ukraine (seit Februar 2022), Haiti (seit Juni 2022) und Burkina Faso (seit Dezember 2022); |
|
18. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Generalsekretär des EAD eine Anweisung an die Leiter der EU-Delegationen herausgegeben hat, in der diese insbesondere aufgefordert werden, in Krisenzeiten rechtzeitig Bericht zu erstatten („regelmäßigere, direktere und systematischere Berichterstattung“); hält es für besorgniserregend, dass die Botschafter des EAD erst relativ spät über die Veränderungen vor Ort, insbesondere in der Ukraine und in Afghanistan, informiert und darauf reagiert haben, was dann zu einer hastigen Evakuierung von EU-Personal führte; ist der Ansicht, dass der EAD seine Risikomanagementmethode überprüfen sollte, nach der die Sicherheitslage für das Personal in den EU-Delegationen bewertet wird; |
|
19. |
begrüßt, dass der EAD als Reaktion auf die verschiedenen Krisen der letzten Jahre im Juli 2022 das Krisenreaktionszentrum eingerichtet hat, das mit externen Partnern wie den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten in Verbindung steht und intern diplomatische, sicherheitspolitische und nachrichtendienstliche Kapazitäten zusammenführt; |
|
20. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Generaldirektion für Ressourcenmanagement, die weiterhin für die verwaltungstechnischen Aspekte aller Krisen zuständig sein wird, in zwei Direktionen umstrukturiert wurde und die Zahl der Abteilungen von 16 auf 13 reduziert wurde, indem ähnliche und verwandte Funktionen zusammengefasst wurden und das dem Generaldirektor unterstellte Koordinierungsteam verstärkt wurde; |
|
21. |
stellt fest, dass der EAD im Jahr 2021 einen Ausschuss für interne Kontrolle eingerichtet hat, der seither zweimal jährlich zusammentritt, um der höheren Führungsebene die Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zur Behebung der bei internen Kontrollen festgestellten Schwachstellen zu erörtern; |
|
22. |
stellt mit Zufriedenheit fest, dass 2022 keine EU-Delegation Vorbehalte geltend gemacht hat; |
|
23. |
stellt fest, dass der Interne Prüfer des EAD, der Interne Auditdienst der Kommission und der Rechnungshof verschiedene Elemente des Haushalts des EAD prüfen; stellt mit Erstaunen fest, dass der EAD im Jahr 2022 keine internen Prüfungen eingeleitet hat, dass im Jahr 2022 jedoch zwei Prüfungen abgeschlossen wurden und drei Prüfungen noch offen waren; betont, wie wichtig es ist, interne Prüfungen gewissenhaft und regelmäßig durchzuführen, insbesondere nachdem im Jahr 2021 beim EAD eine neue Methodik für das System der internen Prüfungen eingeführt wurde; |
|
24. |
stellt fest, dass vier kritische Empfehlungen des Internen Auditdienstes im Jahr 2022 nicht umgesetzt wurden; begrüßt, dass die Empfehlung betreffend die Sicherheit in der Delegation der EU in Mali genau überwacht wird; bedauert, dass die Empfehlungen bezüglich der Verwaltung der Delegation der EU in Washington noch nicht umgesetzt wurden und dass die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) komplexe rechtliche Fragen aufgeworfen hat; fordert, dass das Parlament über die Entwicklung der Situation in Bezug auf diese GmbH auf dem Laufenden gehalten wird; |
|
25. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Inspektionsdienste des EAD im Jahr 2022 fünf kritische Empfehlungen ausgesprochen haben, und begrüßt, dass drei davon vollständig umgesetzt oder gelöst wurden, während die letzten beiden genau überwacht werden; fordert den EAD auf, im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Entlastungsbericht weitere Informationen zu liefern; |
|
26. |
unterstreicht, dass der im letzten Jahr aufgrund der Feststellungen des Rechnungshofs auf die von den Delegationen der EU organisierten Vergabe- und Einstellungsverfahren gelegte Fokus weiterhin Anlass zur Sorge gibt; stellt fest, dass sich der EAD für mehrere Änderungen der Haushaltsordnung eingesetzt hat, um der besonderen Situation der Delegationen der EU in Drittstaaten Rechnung zu tragen; betont, dass eine gewisse Flexibilität zwar gerechtfertigt sein mag, aber die Unterschiede zwischen den Fristen und Vorschriften der einzelnen Gastländer zu weiteren Fehlern und Unstimmigkeiten bei den Vergabeverfahren führen könnten; fordert den EAD unter Berücksichtigung des endgültigen Ergebnisses der Verhandlungen über die Haushaltsordnung auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Zahl der Fehler in den Delegationen der EU verringert wird, und dem Parlament über die ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten; |
|
27. |
nimmt zur Kenntnis, dass die Delegation der EU im Vereinigten Königreich am 1. Februar 2020 in den Räumlichkeiten eröffnet wurde, die zuvor von der Vertretung der Kommission und dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments (EPLO) genutzt wurden; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass nach der Unterzeichnung einer Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem EAD und dem Parlament für die in London eingesetzten Bediensteten des Parlaments dieselben Rechte und Pflichten gelten, die in der Vereinbarung über die Einrichtung der Delegation festgelegt sind, und dass die Delegation der EU in London die Bediensteten des Parlaments gemäß der Dienstleistungsvereinbarung an die britischen Behörden meldet; |
Personelle Ressourcen, Gleichstellung und Wohlbefinden des Personals
|
28. |
stellt fest, dass Ende 2022 insgesamt 5 188 Personen beim EAD beschäftigt waren, von denen 2 419 (46,6 %) am Hauptsitz des EAD und 2 769 (53,4 %) in den Delegationen und Büros der EU arbeiteten, was einen Anstieg um 2,3 % gegenüber 5 072 Personen bedeutet, die Ende 2021 beim EAD beschäftigt waren, davon 2 303 am Hauptsitz und 2 769 in den Delegationen und Büros; stellt fest, dass die neu hinzugekommenen 116 Mitarbeiter alle am Hauptsitz des EAD beschäftigt sind; stellt fest, dass die Aufstockung des Personals um 116 Bedienstete schließlich darauf zurückzuführen ist, dass der EAD für das Jahr 2022 zusätzliche 32 Vollzeitäquivalente von der Haushaltsbehörde erhalten hat und dass vier Stellen (drei der Besoldungsgruppe AD und eine der Besoldungsgruppe AST) was den Verwaltungshaushalt betrifft auf die Kommission übertragen wurden; |
|
29. |
stellt fest, dass sich das Personal Ende 2022 aus 1 247 Beamten, 468 Bediensteten auf Zeit, 596 Vertragsbediensteten, 491 abgeordneten nationalen Sachverständigen, 1 573 örtlichen Bediensteten, 144 Praktikanten, 39 Juniorfachkräften in Delegationen und 630 externen, Zeit- und sonstigen Mitarbeitern zusammensetzte; stellt fernerhin fest, dass darüber hinaus 3 316 Bedienstete der Kommission in den EU-Delegationen beschäftigt waren; |
|
30. |
stellt fest, dass Ende 2022 von den 1 715 Beamten und Bediensteten auf Zeit 881 (51,4 %) Männer und 834 (48,6 %) Frauen waren, was einen leichten Anstieg gegenüber 2021 bedeutet, als 48,1 % des Personals Frauen waren; stellt fest, dass unter den Vertragsbediensteten 55,9 % Frauen waren, was einen leichten Rückgang gegenüber 57,7 % im Jahr 2021 bedeutet, während unter den abgeordneten nationalen Sachverständigen 25,1 % Frauen waren, was einen Anstieg gegenüber 22,2 % im Jahr 2021 bedeutet; weist jedoch darauf hin, dass Frauen in höheren Positionen wie AD 9-12 und AD 13-16 deutlich unterrepräsentiert sind, während sie vor allem bei AST-Stellen überrepräsentiert sind; |
|
31. |
stellt mit Besorgnis fest, dass in der obersten Führungsebene der zentralen Dienststellen und der Delegationen Ende 2022 18 Frauen (29,0 %) und 44 Männer (71,0 %) vertreten waren, was einen leichten Anstieg des relativen Frauenanteils gegenüber 26,8 % im Jahr 2021 bedeutet; begrüßt, dass der Anteil der Frauen in Führungspositionen in der Hauptverwaltung von 25,0 % im Jahr 2021 auf 30,6 % im Jahr 2022 gestiegen ist; |
|
32. |
stellt fest, dass Ende 2022 in den zentralen Dienststellen und den Delegationen 86 (38,4 %) Frauen und 138 (61,6 %) Männer in Positionen der mittleren Führungsebene tätig waren; stellt fest, dass damit der Frauenanteil von 34,2 % zwar gestiegen ist, aber immer noch unbefriedigend niedrig ist; begrüßt ferner, dass der Anteil der Frauen in der mittleren Führungsebene in den Hauptverwaltungen von 40,7 % im Jahr 2021 auf 44,4 % im Jahr 2022 gestiegen ist; |
|
33. |
fordert den EAD auf, auch künftig Maßnahmen zu ergreifen, um in seiner gesamten Organisation auf allen Ebenen ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zu erreichen; |
|
34. |
begrüßt, dass die Kommission und der HR/VP als Reaktion auf die Forderungen des Parlaments einen Aktionsplan für die Gleichstellung für 2021-2025 angenommen haben, als Querschnittsmaßnahme für alle Aspekte der Außenpolitik und als ersten Schritt zu einer echten feministischen Diplomatie; begrüßt, dass die EU-Botschafterin für Gleichstellungsfragen und Vielfalt weiterhin den politischen Rahmen der EU für Frauen, Frieden und Sicherheit fördert, um die Beteiligung von Frauen an allen diplomatischen und politischen Dialogen sicherzustellen, und begrüßt die Einrichtung des EU-Diplomatinnen-Netzwerks zwischen den Mitgliedstaaten und dem EAD, um die Werte der EU in Bezug auf Vielfalt und Gleichstellung und die Gleichstellung der Geschlechter in der übrigen Welt zu fördern; |
|
35. |
betont, dass dem EU-Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III zufolge bis 2025 85 % der neuen EU-Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen beitragen müssen, während der EAD die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des GAP III beschleunigen muss, indem er sich bei seiner täglichen Arbeit konstruktiv auf die Schlüsselbereiche des GAP III konzentriert, einschließlich der Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt, der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte, der wirtschaftlichen und sozialen Rechte und der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte, der gleichberechtigten Teilhabe und der Übernahme von Führungsrollen; |
|
36. |
äußert sich besorgt über den weltweiten Zustand der LGBTIQ+-Rechte und den zunehmenden Widerstand gegen Frauenrechte, Geschlechtergleichstellung sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte in Entwicklungsländern; fordert die Kommission und den EAD auf, Rückschritte bei der Anerkennung und beim Schutz dieser Rechte anzugehen; betont, dass es notwendig ist, einer gezielten Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gemeinschaften, die sich für die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte, die Frauenrechte, die Gleichstellung der Geschlechter und die LGBTIQ+-Gemeinschaft sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen einsetzen, einschließlich verstärkter Maßnahmen zur Entkriminalisierung der Homosexualität, Vorrang einzuräumen; weist darauf hin, dass bei mindestens 85 % der neuen Maßnahmen im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt der Gleichstellung der Geschlechter Vorrang eingeräumt werden sollte, wobei mindestens 5 % speziell den Rechten und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen gewidmet sein sollten; |
|
37. |
begrüßt, dass alle Mitgliedstaaten unter den Mitarbeitern des EAD vertreten sind; stellt jedoch fest, dass nach wie vor ein erhebliches Ungleichgewicht besteht, da 25 Mitgliedstaaten in allen Personalkategorien vertreten sind, während Luxemburg nur mit zwei Staatsangehörigen (1 CA und 1 ANS) vertreten ist und Malta keine Staatsangehörigen in der Kategorie der Vertragsbediensteten aufweist; stellt fest, dass Belgien mit 12,7 % des EAD-Personals, darunter 15,4 % der Beamten, der am stärksten überrepräsentierte Mitgliedstaat ist; stellt fest, dass es drei Mitgliedstaaten gibt, aus denen keine der 141 Botschafter der EU stammen (Ungarn, Luxemburg und Malta), und dass aus Zypern und Slowenien jeweils nur ein Botschafter und damit je einer weniger als 2021 stammt, während die Mitgliedstaaten mit den meisten Botschaftern Frankreich mit 20, Spanien mit 18, Italien mit 17, Deutschland mit 14 und Belgien mit 11 Botschaftern sind, was bedeutet, dass diese fünf Länder 80 der 141 Stellen besetzen, was 57 % entspricht; stellt mit Befriedigung fest, dass dies einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr entspricht, als dieselben fünf Länder 61 % der Botschafterposten stellten; bedauert jedoch, dass der Anteil der Botschafterposten aus Mitgliedstaaten, die 2004 oder später beigetreten sind (EU-13), von 18 % im Jahr 2021 auf 17 % im Jahr 2022 gesunken ist; fordert den EAD auf, für höhere und mittlere Führungspositionen jährlich eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit zu veröffentlichen; bekräftigt seine Besorgnis über das geografische Ungleichgewicht bei der Besetzung von Delegationsleitungen und fordert den EAD auf, die geografische Ausgewogenheit weiter zu verbessern, damit eine angemessene Vertretung von Staatsangehörigen aus allen Mitgliedstaaten, die deren Vielfalt Rechnung trägt, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Kompetenzen und Verdienste der Kandidaten erreicht wird; |
|
38. |
begrüßt, dass der EAD ein flexibles, digitales und vertrauensbasiertes Arbeitsumfeld fördert, um die Effizienz zu steigern, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen und die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu verbessern; stellt fest, dass die Telearbeitsbestimmungen des EAD im Jahr 2022 vorsahen, dass die Bediensteten in den zentralen Dienststellen bis zu drei Tage pro Woche und die Bediensteten in den Delegationen bis zu einem Tag pro Woche Telearbeit leisten durften; stellt ferner fest, dass im Oktober 2023 neue Vorschriften für die Telearbeit in Kraft getreten sind und dass die Übergangsmaßnahmen sowohl für das Personal in den zentralen Dienststellen als auch für das Personal in den Delegationen 10 Tage Telearbeit außerhalb des Dienstortes zulassen, was im Einzelfall für Personal mit komplexen familiären Situationen verlängert werden kann; fordert den EAD auf, das Parlament über die neuen Regelungen zur Telearbeit und deren Bewertung durch Personal und Führungsebene zu informieren; |
|
39. |
stellt mit Bedauern fest, dass die Zahl der Bediensteten, die länger als 50 Tage krankgeschrieben waren, von 91 Bediensteten im Jahr 2021 auf 111 Bedienstete im Jahr 2022 gestiegen ist, was einem Anstieg von 22 % entspricht; stellt gleichzeitig fest, dass der EAD mehrere Initiativen ergriffen hat, um Unterstützung zu bieten und das Personal über Strategien zur Vermeidung von Burnout aufzuklären, einschließlich indem Führungskräfte damit beauftragt wurden, dafür zu sorgen, dass die Aufgabenzuteilung angemessen ist und dass im Falle eines Burnout Beratung und besondere Arbeitszeitregelungen angeboten werden, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern; fordert den EAD auf, weiter zu prüfen, wie Langzeiterkrankungen, einschließlich Burnout, so weit wie möglich verhindert werden können, und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter sicherzustellen; |
|
40. |
begrüßt, dass der EAD im Jahr 2022 seine Bemühungen verstärkt und eine Reihe von Initiativen zur Sensibilisierung für das Thema Belästigung gestartet hat, darunter eine „Woche zur Sensibilisierung für das Thema Belästigung“ im Oktober 2022 und die Annahme neuer „Grundsätze für berufliches Verhalten im EAD“; stellt fest, dass im Laufe des Jahres 2022 zwei Ersuchen um Unterstützung im Zusammenhang mit Belästigung gestellt wurden, von denen eines im Jahr 2022 und das andere im Jahr 2023 abgeschlossen wurde, beide ohne Sanktionen; stellt fest, dass drei weitere Ersuchen aus dem Jahr 2021 und ein Ersuchen aus dem Jahr 2020 in den Jahren 2022 und 2023 abgeschlossen wurden; stellt ferner fest, dass die Nachfrage nach Mediationsdiensten des EAD im Jahr 2022 gestiegen ist: Insgesamt gab es 218 Mediationsfälle und 19 Fälle vertraulicher Beratung; fordert, dass das Parlament über die Entwicklung der Zahl der Belästigungsfälle und darüber auf dem Laufenden gehalten wird, ob in einem dieser Fälle Sanktionen verhängt wurden; |
|
41. |
stellt fest, dass der EAD die genaue Zahl der Bediensteten mit Behinderungen nicht kennt, dass aber aus den Antworten auf eine anonyme Umfrage aus dem Jahr 2021 hervorgeht, dass 24 von 1 075 Befragten eine Behinderung und 23 eine kurzzeitige oder vorübergehende Behinderung angegeben haben; begrüßt, dass die Delegationen der EU „Merkblätter zur Barrierefreiheit“ erstellt haben, die Informationen über die Eignung und Barrierefreiheit der Delegationsgebäude enthalten, um sicherzustellen, dass Bedienstete mit Behinderungen vor der Bewerbung um eine Stelle über die entsprechenden Informationen verfügen; |
|
42. |
begrüßt, dass der EAD weiterhin eine relativ große Zahl von Praktikanten beschäftigt, nämlich 63 Blue-Book-Praktikanten, vier Kurzzeitpraktikanten in den zentralen Dienststellen und 365 Praktikanten in 102 Delegationen; stellt fest, dass ein Kurzzeitpraktikum am Hauptsitz und 22 Praktika in den Delegationen nicht finanziert wurden und von Studenten absolviert wurden, die ein Praktikum als Teil ihres Studiums im Austausch für akademische Leistungspunkte absolvieren mussten; begrüßt, dass Praktikanten ähnlich wie das Personal Regelungen für hybrides Arbeiten im Einklang mit den Leitlinien des Generaldirektors für Ressourcenverwaltung in Anspruch nehmen konnten; wiederholt seine Aufforderung an alle Einrichtungen, dafür zu sorgen, dass alle Praktikanten eine angemessene Vergütung von der Einrichtung erhalten; |
|
43. |
fordert die Schaffung einer ständigen Struktur und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen für die Diplomatische Akademie der Europäischen Union, die dazu beitragen kann, eine eigenständige EU-Diplomatie mit einem gemeinsamen Diplomatieverständnis auf der Grundlage einer EU-Perspektive zu entwickeln; ist der Ansicht, dass diese Akademie künftig ein System für die Auswahl, Einstellung und Ausbildung von Europäerinnen und Europäern umfassen sollte, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und nicht im diplomatischen Dienst der Mitgliedstaaten stehen; betont, dass Möglichkeiten geprüft werden müssen, wie die Absolventen dieser Akademie Zugang zum EAD erhalten können, und dass entsprechende Entscheidungen getroffen werden müssen; |
Ethikrahmen und Transparenz
|
44. |
begrüßt, dass der EAD weiterhin Ethikschulungen im Rahmen der Begrüßungssitzungen für neue Mitarbeiter und im Rahmen von Seminaren anbietet, die für Botschafter und Verwaltungsleiter der EU vor ihrer Entsendung organisiert werden; fordert den EAD auf, durch obligatorische Schulungen sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter an wichtige Grundsätze wie Ethik, Transparenz, Interessenkonflikte und Betrugsbekämpfung erinnert werden; |
|
45. |
bedauert, dass OLAF im Jahr 2022 eine begrenzte Zahl von Betrugsfällen untersucht hat, bei denen es um die Veruntreuung von EU-Mitteln durch Bedienstete der Delegation der EU ging, und dass einige dieser Fälle noch nicht abgeschlossen sind; betont, dass OLAF seine Untersuchungen abschließen muss, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden können, fordert aber gleichzeitig den EAD auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um eventueller Kritik von OLAF rasch nachzugehen; |
|
46. |
stellt fest, dass der EAD im Jahr 2022 16 Anfragen der Bürgerbeauftragten bearbeitet hat, von denen 11 Fälle Verwaltungsverfahren und fünf den Zugang zu Dokumenten betrafen; stellt fest, dass 13 der 16 Untersuchungen im Jahr 2022 abgeschlossen wurden und dass in elf Fällen kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde, während in den anderen zwei Fällen ein teilweiser Missstand in der Verwaltungstätigkeit und ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt wurde; begrüßt, dass der EAD bestrebt ist, eine 100%ige Durchführungsrate der von der Bürgerbeauftragten unterbreiteten Vorschläge oder Empfehlungen zu erreichen; |
|
47. |
begrüßt, dass der EAD im Oktober 2022 die „Grundsätze für berufliches Verhalten im EAD“ angenommen hat, in denen das von den Bediensteten erwartete berufliche Verhalten zusammengefasst ist, und dass sie alle Interessenkonflikte, die bei der Ausübung ihrer Pflichten auftreten können, durch Übermittlung eines Formulars an das Ethik-Team des EAD offen legen müssen; stellt fest, dass der EAD weiterhin über mögliche Aktualisierungen des EAD-Ethikrahmens nachdenkt; fordert, dass das Parlament über alle diesbezüglichen Entwicklungen in vollem Umfang auf dem Laufenden gehalten wird; |
|
48. |
betont, dass der EAD zwar kein Organ im Sinne von Artikel 13 EUV ist und keine unmittelbare Rolle in der Gesetzgebung der EU spielt, dass er jedoch eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gesetzgebung der EU spielt, wenn es um Entscheidungen über Sanktionen und die Aushandlung internationaler Handelsabkommen geht, die eine erhebliche regulatorische Wirkung haben; stellt fest, dass es für den EAD von hohem Interesse wäre, dem Transparenz-Register der EU auf der Grundlage einer Dienstleistungsvereinbarung beizutreten; fordert den EAD auf, sämtliche Treffen mit Lobbyorganisationen aller Art, einschließlich derjenigen mit den Leitern der EU-Delegationen, zu veröffentlichen, um die Transparenz zu verbessern; |
|
49. |
stellt fest, dass der EAD im Jahr 2022 vier Deklarationen über Interessenkonflikte erhalten hat und dass diese professionell und auf individueller Basis behandelt wurden; nimmt zur Kenntnis, dass der EAD es abgelehnt hat, die Genehmigung für eine Nebentätigkeit zu erteilen und einen Mitarbeiter von seinen Pflichten in Bezug auf Fragen, Finanzierung und Verwaltung von Projekten seines früheren Arbeitgebers entbunden hat; |
|
50. |
stellt fest, dass der EAD im Jahr 2022 von 15 Meldungen über Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst drei Meldungen über die Absicht, sich einem privaten Unternehmen anzuschließen, erhalten hat; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass einem etablierten Beamten eine zweijährige Wartezeit für eine Beratertätigkeit in einer Anwaltskanzlei auferlegt wurde; |
|
51. |
fordert den EAD auf, die Positionen ehemaliger Führungskräfte und Delegationsleiter angesichts ihrer sensiblen politischen Rolle zu überwachen; fordert den EAD auf, potenziell problematische Übergänge in den Privatsektor oder in Organisationen aus Drittländern systematisch zu prüfen und die Beschäftigung ehemaliger hochrangiger Beamter bis zum Ende der obligatorischen Karenzzeit weiterhin zu überwachen, da ungelöste Interessenkonflikte die Durchsetzung hoher ethischer Standards in der gesamten Verwaltung der EU gefährden könnten; |
|
52. |
nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der EAD im Jahr 2023 eine neue Betrugsbekämpfungsstrategie angenommen hat, die nun umgesetzt wird; fordert den EAD auf, das Parlament über die Umsetzung auf dem Laufenden zu halten, und weist darauf hin, dass es im Rahmen der Entlastung 2023 auf dieses Thema zurückkommen wird; stellt zugleich fest, dass der EAD gemeinsam mit der Kommission bereits Schulungen zum Thema Betrug anbietet und dass diese Schulungen ein obligatorischer Bestandteil der Vorbereitung der Entsendung sind; |
|
53. |
nimmt zur Kenntnis, dass im EAD ein Reflexionsprozess über die Annahme eigener Durchführungsbestimmungen zu externen Tätigkeiten und Aufträgen im Gange ist; fordert, dass das Parlament über alle Ergebnisse auf dem Laufenden gehalten wird, und erinnert daran, wie wichtig ein solcher Rahmen insbesondere im Falle der Delegationsleitung ist, um das Ansehen und den Ruf der EU zu schützen; |
|
54. |
stellt fest, dass beim EAD keine Fälle von Meldungen über Missstände eingegangen sind und dass der EAD die Leitlinien der Kommission für die Meldung von Missständen anwendet; ermutigt den EAD dennoch, eine eigene, an die Besonderheiten des EAD angepasste Politik in dieser wichtigen Frage zu verfolgen und einen sicheren Kanal für potenzielle Hinweisgeber zu schaffen; |
Digitalisierung, Cybersicherheit und Datenschutz
|
55. |
weist darauf hin, dass der EAD ein eigenes Sicherheitsoperationszentrum betreibt, das der Behandlung von Sicherheitsvorfällen dient und am Hauptsitz untergebracht ist; weist warnend darauf hin, dass im Jahr 2022 insgesamt 129 Cyberangriffe auf den EAD ausgeführt wurden, und stellt fest, dass der EAD ein sehr wahrscheinliches Ziel für Akteure mit enormen Ressourcen ist, die den Organen der EU Schwierigkeiten bereiten wollen, insbesondere für von Drittländern gesponserte Akteure mit diesem Motiv; bedauert, dass ein größerer Sicherheitsvorfall, der sich im Jahr 2022 ereignet hat, aufgrund seiner Komplexität erst 2023 erkannt wurde; begrüßt, dass keine vertraulichen Informationen kompromittiert wurden; fordert den EAD auf, sich weiterhin intensiv mit Cybersicherheit und hybriden Bedrohungen zu befassen und mit anderen Unionsorganen und Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um solche Bedrohungen zu erkennen und die Infrastruktur der EU so gut wie möglich zu schützen; betont, dass ein Bewusstsein für Cyberbedrohungen und ein systematisches Schulungsprogramm für alle Mitarbeiter, einschließlich der Führungsebene, Kernelemente eines wirksamen Rahmens für die Cybersicherheit sind; |
|
56. |
nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass der EDSB im Jahr 2022 keine Untersuchungen oder Ermittlungen speziell gegen den EAD eingeleitet oder abgeschlossen hat; begrüßt die Entscheidung des EAD, Microsoft 365 aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht zu nutzen, sondern weiterhin auf interne, in Europa gehostete Cloud-Anwendungen zurückzugreifen; |
|
57. |
drückt erneut seine Zufriedenheit darüber aus, dass der EAD für alle Informationssysteme und technischen Dienste im Zusammenhang mit operativen Anwendungen und Diensten eine Hosting-Strategie festgelegt hat und einen zentralen Speicher unterhält; stellt ferner fest, dass bei in den Räumlichkeiten untergebrachten Informationssystemen sowohl das System als auch die dazugehörigen Daten auf Servern gespeichert sind, die sich unmittelbar im Besitz des EAD befinden und von ihm kontrolliert werden, und dass der Datenschutzbeauftragte für solide Datenschutzkontrollen sorgt; begrüßt, dass Informationssysteme, die in einer Cloud gehostet werden, Datenschutzklauseln enthalten, die auf gemeinsamen Empfehlungen des EDSB und der Kommission beruhen; |
|
58. |
stellt fest, dass die Open-Source-Strategie des EAD für digitale Lösungen impliziert, dass quelloffene Lösungen dann praktikabel sind, wenn nach einer Bewertung alle Werkzeuge und Anwendungen als gleichwertig angesehen werden können; stellt fest, dass der EAD eine Reihe von quelloffenen Produkten einsetzt, um das volle Eigentum an seinen Daten und die Kontrolle darüber zu behalten; |
|
59. |
betont, dass sich die EU angesichts der zunehmenden geopolitischen Herausforderungen und Krisen weltweit auf die notwendigen Informationen aus erster Hand zu weltweiten Problemen, die außerhalb ihrer Grenzen auftreten, verlassen können muss; fordert in diesem Zusammenhang, dass das EU INTCEN, das Krisenreaktionszentrum des EAD und das Satellitenzentrum der Europäischen Union gestärkt werden, indem die jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt und die Fähigkeiten verbessert werden; |
Gebäude und Sicherheit
|
60. |
stellt fest, dass der EAD einen sehr großen und komplexen Gebäudebestand belegt und verwaltet, der den Hauptsitz des EAD in Brüssel sowie eine Vielzahl von Büros und Wohnungen von Botschaftern in aller Welt umfasst; stellt fest, dass der EAD in Brüssel Anfang 2022 8 334 m2 Gebäudefläche von der Kommission übernommen hat, die zuvor vom EPSO genutzt wurde; |
|
61. |
begrüßt, dass sich im Jahr 2022 rund 58 000 m2 Büroflächen und etwa 20 % der 153 Residenzen für Botschafter im Besitz des EAD befinden. stellt fest, dass der EAD die Gesamteinsparungen, die sich aus dem Besitz dieser Gebäude ergeben, auf rund 20 Mio. EUR pro Jahr schätzt; begrüßt nachdrücklich, dass der EAD einen Strategischen Rahmen für eine Beschaffungsstrategie entwickelt hat, der der Haushaltsbehörde im Jahr 2023 vorgelegt wurde; |
|
62. |
stellt fest, dass der EAD seine Büroverwaltungspolitik seit 2020 in Richtung kooperativer und flexibler Bürokonzepte sowohl am Hauptsitz als auch in den Delegationen weiterentwickelt hat; fordert, dass diese Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Personal erfolgt, um sicherzustellen, dass berechtigte Anliegen und Standpunkte berücksichtigt werden; |
|
63. |
begrüßt, dass sich der EAD darauf konzentriert, sicherzustellen, dass seine Gebäude für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität zugänglich sind; stellt fest, dass das Gebäude in Brüssel diese Anforderungen bereits erfüllt, und begrüßt, dass die Barrierefreiheit von Gebäuden im Auswahlverfahren des EAD für die Delegationen der EU als wesentliches Auswahlkriterium für neue Bürogebäude angesehen wird; |
|
64. |
stellt fest, dass die wichtigsten zusätzlichen Ausgaben für die Sicherheit in den EU-Delegationen durch die Rückkehr des EAD nach Kabul als einzige europäische Mission vor Ort nach der Machtübernahme durch die Taliban, die sich verschlechternde Sicherheitslage in Ländern und Regionen wie der Ukraine und der Sahelzone und den Bedarf an mehr Sicherheitsausrüstung in den Delegationen entstanden sind; stellt fest, dass die Ausgaben gedeckt wurden, indem andere Ausgaben aufgeschoben wurden; |
Umwelt und Nachhaltigkeit
|
65. |
begrüßt, dass der EAD im April 2022 einen Rahmenvertrag zur Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) für den Hauptsitz des EAD und die Delegationen unterzeichnet hat, räumt jedoch ein, dass in vielen Delegationen aufgrund lokaler Beschränkungen ein einfacheres Umweltmanagementsystem (UMS) angewendet werden muss; fordert, dass das Parlament über die Ergebnisse der Umsetzung dieser Systeme sowohl am Hauptsitz als auch in den Delegationen informiert wird; |
|
66. |
begrüßt, dass sowohl der Hauptsitz des EAD als auch 20 Delegationsgebäude bis Ende 2022 mit Photovoltaik-Paneelen und drei Delegationen im Laufe des Jahres 2023 mit solchen Anlagen ausgestattet wurden; ermutigt den EAD, die Installation von Photovoltaik-Paneelen auf all seinen Gebäuden weiter voranzutreiben, da dies den ökologischen Fußabdruck einer Delegation verbessert, Emissionen, Energie und Geld spart, die Abhängigkeit von Erzeugern und Brennstoffen verringert und zudem zeigt, dass der EAD bei der Unterstützung des europäischen Grünen Deals mit gutem Beispiel vorangeht; |
|
67. |
begrüßt, dass der EAD im Jahr 2022 seinen ersten Pendlerplan mit dem Ziel entwickelt hat, den Anteil der Mitarbeiter zu erhöhen, die mit nachhaltigen Mitteln zur Arbeit fahren, dass die Zahl der Fahrradparkplätze am EAD-Hauptgebäude verdoppelt wurde und dass der EAD weiterhin die Hälfte der Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Brüssel für Mitarbeiter erstattet, die keinen Parkausweis beantragen; |
|
68. |
bedauert, dass die Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten derzeit keine Klauseln über Nachhaltigkeit enthalten; weist darauf hin, dass es ein starkes Signal für das Engagement des EAD für ökologische Nachhaltigkeit wäre, wenn solche Vereinbarungen in Zukunft auch explizite Hinweise zur Einhaltung bestimmter Umweltstandards und -ziele enthalten würden; fordert den EAD auf, auch in Delegationen, deren Räumlichkeiten gemeinsam genutzt werden, machbare Optionen zu prüfen und aktuelle Lösungen im Bereich der Energieeffizienz zu fördern; |
|
69. |
weist darauf hin, dass die direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels den Frieden und die Sicherheit weltweit gefährden und zugleich vorhandene Schwachpunkte und Disparitäten verschärfen und Risiken für die Menschenrechte mit sich bringen; fordert die Kommission und den EAD nachdrücklich auf, eine solide Klimadiplomatie der EU zu konzipieren und zu betreiben, die darauf abzielt, die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf das Übereinkommen von Paris zu fördern, die externe Dimension des neuen Grünen Deals zu stärken und konkrete Unterstützung für die anspruchsvollen Zielvorgaben hinsichtlich der Senkung von CO2-Emissionen in Drittstaaten zu leisten; |
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
|
70. |
begrüßt die Tatsache, dass der EAD im Jahr 2022 zwei Dienstleistungsvereinbarungen mit dem Parlament geschlossen hat, wobei die erste die Abordnung von Beamten des Parlaments zu zunächst drei Delegationen betrifft (den Vereinten Nationen in New York, der Afrikanischen Union in Äthiopien und der ASEAN in Jakarta), wo die abgeordneten Mitarbeiter in die Unterabteilung für parlamentarische Angelegenheiten der politischen Abteilungen der Delegationen integriert werden, und die zweite die Mitarbeiter des Parlaments in den Verbindungsbüros in London und Washington. |
|
71. |
stellt fest, dass der Prozess der Ersetzung der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Zugang des Europäischen Parlaments zu sensiblen Informationen des Rates im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik aus dem Jahr 2002 nur sehr langsam vorankommt und dass offenbar nur eine technische Sitzung im Jahr 2022 und eine weitere 2023 stattgefunden hat; |
|
72. |
begrüßt, dass der EAD erklärt, dass er hervorragend mit OLAF, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Gerichtshof zusammenarbeitet und dass es regelmäßige Treffen und einen Informationsaustausch zwischen diesen Institutionen gibt; begrüßt ferner, dass der EAD über spezielle Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen dem EAD und der EUStA verhandelt, und fordert, dass das Parlament über alle Fortschritte dieser Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten wird; |
|
73. |
fordert den EAD auf, bei der Aushandlung spezieller Arbeitsvereinbarungen mit der EUStA den Schwerpunkt auf die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu legen, da bestimmte Verfahren hochsensible und sogar sicherheitsrelevante Informationen betreffen könnten; |
|
74. |
begrüßt, dass der EAD über seinen Datenschutzbeauftragten aktiv mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) zusammenarbeitet, u. a. durch die Teilnahme an Rundtischgesprächen und Sitzungen zur Festlegung der künftigen Ziele des Netzes der behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie durch die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe für internationale Übermittlungen; |
|
75. |
begrüßt, dass der EAD eng mit der Bürgerbeauftragten zusammenarbeitet und dass die Bürgerbeauftragte nun systematisch zu den Seminaren zur Vorbereitung von Entsendungen des EAD eingeladen wird, um ihre Arbeit vorzustellen und das Bewusstsein für die Grundsätze der guten Verwaltungspraxis zu schärfen; |
Kommunikation
|
76. |
stellt fest, dass der EAD über ein Gesamtbudget von 15,352 Mio. EUR für öffentliche Kommunikations- und Werbemaßnahmen verfügte und dass die öffentliche Kommunikation als Folge von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine erheblich intensiviert wurde; |
|
77. |
begrüßt, dass der EAD Maßnahmen ergriffen hat, um die Nutzung sozialer Medien durch den Dienst zu verbessern, einschließlich indem sichergestellt wird, dass diese Nutzung in Einklang mit den IT-Sicherheits- und Datenschutzvorschriften erfolgt, um die Leitlinien zu aktualisieren und um bezahlte Werbung auf den Konten des Dienstes auszusetzen; nimmt ferner zur Kenntnis, dass Leitlinien für die private Nutzung sozialer Medien herausgegeben wurden; |
|
78. |
begrüßt, dass der EAD dem Pilotprojekt „EU Voice“ des EDSB, einer quelloffenen Social-Media-Plattform, beigetreten ist und bestärkt den EAD darin, der Plattform „EU Video“ angesichts ihrer zunehmenden Bekanntheit ebenfalls beizutreten; begrüßt auch, beigetreten ist und dass der EAD mit anderen EU-Institutionen zusammenarbeitet, um Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen; |
|
79. |
stellt fest, dass die Haushaltsmittel für die Bekämpfung von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, einschließlich Desinformationsaktivitäten, im Jahr 2022 insgesamt 7,150 Mio. EUR betrugen; begrüßt nachdrücklich, dass der EAD erheblich in den Aus- und Aufbau von Resilienz gegen Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland in Bezug auf EU-Angelegenheiten investiert hat; betont, dass der EAD die wichtigste Einrichtung der EU ist, wenn es um die Bekämpfung von Einflussnahme aus dem Ausland geht; |
|
80. |
nimmt zur Kenntnis, dass die „East StratCom Task Force“ ihre Bemühungen verstärkt hat, nach Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die Desinformationskampagnen des Kremls aufzudecken, und dass die Task Force eng mit unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Partnern in den Ländern der Osteuropäischen Partnerschaft zusammengearbeitet hat, um Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland entgegenzuwirken, und dass ausgewählte Inhalte der Website EUvsDisinfo in mehrere Sprachen übersetzt wurden, darunter einige der Amtssprachen der EU sowie Ukrainisch, Georgisch, Armenisch, Aserbaidschanisch, Russisch und Chinesisch; |
|
81. |
fordert die EU-Delegationen in der Nachbarschaft und in den Ländern des Westbalkans auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit eine aktivere und wirksamere Kommunikationspolitik zur europäischen Perspektive unterstützt und den Ländern, die demokratische und proeuropäische Reformen durchführen, optimale Hilfestellung geboten wird; fordert die EU-Delegationen auf, einen überzeugenderen und leistungsorientierten Ansatz auf der Grundlage der Kopenhagener Kriterien zu verfolgen, insbesondere in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Schutz der Menschenrechte, insbesondere angesichts der begrenzten Fortschritte einiger Länder des Westbalkans; |
|
82. |
fordert die EU-Delegationen auf, wahrhafte Akteure der Demokratie und die Zivilgesellschaft in den Ländern des Westbalkans stärker zu unterstützen und nachdrücklich und öffentlich das Vorgehen illiberaler und undemokratischer Kräfte anzuprangern, das dem Interesse der EU zuwiderlauft, und dafür zu sorgen, dass die IPA-III-Mittel im Einklang mit den Zielen der EU verwendet werden; |
|
83. |
fordert die EU-Delegationen auf, mit lokalen Akteuren, Organisationen der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern in Drittländern zusammenzuarbeiten und diese zu unterstützen, um den sozialen Dialog und den Dialog über Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Korruptionsbekämpfung zu fördern und von ausländischen staatlichen Akteuren inszenierte Desinformationskampagnen zu entlarven, die die demokratischen Werte bedrohen; fordert die Delegationen der EU auf, Verteidiger der Menschenrechte und indigener Völker, insbesondere Frauen, logistisch und technologisch zu unterstützen; fordert die Delegationen der EU auf, Verteidiger der Menschenrechte und indigener Völker, insbesondere Frauen, logistisch und technologisch zu unterstützen; fordert die Delegationen der EU auf, bei der Zusammenarbeit mit regionalen Partnern hohe Standards für Rechenschaftspflicht und Transparenz einzuhalten; fordert die Delegationen der EU auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Mittel, die in Drittländern gewährt werden, wirksam, effizient und im Einklang mit den Werten, Strategien und Finanzvorschriften der EU verwendet werden, die unter anderem in der Haushaltsordnung verankert sind, in der Transparenz als eines ihrer Leitprinzipien für den Haushalt festgelegt ist; fordert, besonders darauf zu achten, dass unnötige bürokratische Hürden vermieden und die Begünstigten dabei unterstützt werden, in die Fehlerquote einfließende Fehler zu vermeiden; fordert den EAD auf, die Delegationen der EU in den Ländern der Östlichen Partnerschaft zu stärken; betont, dass die Länder der Östlichen Partnerschaft, die unter der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine leiden, unterstützt werden müssen und ihren Bürgern die Politik der EU wirksamer vermittelt werden muss; |
|
84. |
fordert den EAD und die EU-Delegationen auf, den Stand der Demokratie in den einzelnen Ländern aufmerksam zu beobachten und Verteidiger der Menschenrechte und indigener Völker, insbesondere Frauen, logistisch und technisch zu unterstützen; |
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Lage im Gazastreifen
|
85. |
stellt fest, dass sich der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine über die steigende Inflation sehr stark auf den Haushalt des EAD ausgewirkt hat; in vielen Teilen der Welt, in denen der EAD den Großteil seiner Tätigkeit ausübt, hat die steigende Inflation darüber hinaus zu erhöhten Ausgaben für Sicherheit und IT-Ausrüstung geführt; |
|
86. |
stellt fest, dass die Delegation in der Ukraine 108 Mitarbeiter hat, von denen vor der Invasion etwa 60 % einheimische und 40 % ausländische Mitarbeiter waren, und dass alle nicht dringend benötigten Mitarbeiter eine Woche vor Ausbruch der Invasion aufgefordert wurden, das Land zu verlassen; stellt ferner fest, dass die Delegation der EU in Russland im Januar 25 ausländische Mitarbeiter und 36 einheimische Mitarbeiter sowie zwei Mitarbeiter der EIB umfasste und dass Russland im April 2022 18 Mitglieder der Delegation auswies, nachdem 19 Mitglieder der ständigen Vertretung Russlands bei der EU in Brüssel zur Persona non grata erklärt worden waren; |
|
87. |
betont, dass die EU die Weiterentwicklung eines belastbaren und widerstandsfähigen auswärtigen Dienstes unter klarer politischer Führung fortsetzen muss, damit sie die aktuellen Herausforderungen in Angriff nehmen und die Kohärenz der auswärtigen Politik der EU wahren kann; weist in diesem Zusammenhang auf die wichtige Rolle des EAD und insbesondere seiner Delegationen vor dem Hintergrund der geopolitischen Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und das daraus resultierende Erfordernis hin, Partnerländer auf der ganzen Welt zu unterstützen und globale Bündnisse zu stärken; betont, dass es wichtig ist, sich weiterhin stark politisch zu engagieren und auf bilateraler Ebene sowie in der öffentlichen und kulturellen Diplomatie Einfluss zu nehmen, um die Werte, Grundsätze und Interessen der EU zu fördern, und im Rahmen der strategischen Kommunikation gegen Desinformationen vorzugehen; fordert, dass die verfügbaren Ressourcen effizienter genutzt werden, um die Wirkungskraft der EU auf internationaler Ebene nicht zu gefährden; fordert den EAD auf, seine Bemühungen um die Modernisierung seiner Konzepte fortzusetzen, in neue Fertigkeiten und Fähigkeiten zu investieren und dabei die Kosteneffizienz zu steigern; |
|
88. |
ist zutiefst besorgt über die fortgesetzte Zusammenarbeit des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán mit dem russischen Präsidenten trotz der EU-Sanktionen und des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Kriegsverbrechen gegen Putin, die im Zusammenhang mit dem anhaltenden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen; betont, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 24 Absatz 3 EUV verpflichtet sind, die Außen- und Sicherheitspolitik der EU aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität zu unterstützen und sich jeder Handlung zu enthalten, die den Interessen der EU zuwiderläuft; erinnert den HR/VP an seine Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die in diesem Artikel festgelegten Grundsätze einhalten, und fordert ihn vor diesem Hintergrund auf, das Parlament darüber zu informieren, wie er die Politik des ungarischen Ministerpräsidenten gegenüber Russland und die Einhaltung des genannten Vertragsartikels einschätzt und welche etwaigen Maßnahmen er ergriffen hat; |
|
89. |
verurteilt den Einsatz sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt als Kriegswaffe in der Ukraine aufs Schärfste und stuft dieses Vorgehen als Kriegsverbrechen ein; hebt die sich häufenden Berichte über Menschenhandel, sexuelle Gewalt, Ausbeutung, Vergewaltigung und Missbrauch von Frauen und Kindern hervor, die aus der Ukraine nach Europa fliehen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen in Aufnahmezentren Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass für umgehende Unterstützungsangebote bei Fällen geschlechtsspezifischer Gewalt gesorgt ist; fordert die EU sowie die Aufnahme- und Transitländer nachdrücklich auf, den Zugang zu Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Organisationen zu unterstützen, die Dienstleistungen und Unterkünfte für die Frauen und Mädchen unter den Flüchtlingen anbieten, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind; |
|
90. |
bedauert zutiefst alle Formen sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten; betont, dass diese gezielte Form der gegen Frauen gerichteten brutalen sexuellen Gewalt und Folter in Kriegskonflikten systematisch eingesetzt wird, um die Bevölkerung zu terrorisieren und zu erniedrigen; bedauert in diesem Zusammenhang zutiefst das schreckliche Leid von Frauen bei den Angriffen vom 7. Oktober 2023, bei denen die Hamas laut einem Bericht der Mission der Vereinten Nationen und einem Bericht der Vereinigung der Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer in Israel Vergewaltigungen und andere Formen bestialischer sexueller Folter an Frauen und Mädchen israelischer und anderer Staatsangehörigkeit verübt hat; bedauert, dass es der EAD und der Kommission an Führungsstärke mangelt und sie erst mit Verzögerung auf diese grausamen Angriffe reagiert haben; fordert den EAD nachdrücklich auf, eine bessere globale Strategie zur Verhinderung solcher Angriffe zu entwickeln, Frauen, die in Risiko- und Konfliktgebieten leben, zu unterstützen und weiterhin jede Art von sexueller Gewalt und Folter öffentlich zu verurteilen; |
|
91. |
begrüßt, dass der HR/VP am 10. Oktober 2023, kurz nach dem schrecklichen Terroranschlag der Hamas auf Israel, einen außerordentlichen Rat für Auswärtige Angelegenheiten einberufen hat; nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Europäische Rat auf seiner Sondertagung am 17. Oktober 2023 einen gemeinsamen Standpunkt zur Lage in Israel und Palästina festgelegt hat, der einen Aktionsplan mit mehreren Arbeitsbereichen umfasst; ist äußerst besorgt über Spekulationen, wonach EU-Steuergelder womöglich von der Hamas verwendet werden, anstatt der palästinensischen Zivilbevölkerung zugute zu kommen, und stellt daher mit Zufriedenheit fest, dass die im November 2023 abgeschlossene Überprüfung der EU-Hilfe für Palästina (1) ergeben hat, dass bislang keine Belege dafür gefunden wurden, dass Gelder für nicht beabsichtigte Zwecke umgeleitet wurden; ist über die von Israel erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe besorgt, wonach zwölf Mitarbeiter des UNRWA in Terrorakte verwickelt sein könnten, und stellt fest, dass das ihre Verträge unverzüglich gekündigt, eine Untersuchung der Vereinten Nationen eingeleitet und eine unabhängige Überprüfungsgruppe ernannt hat; nimmt die ständige Überwachung durch den EAD zur Kenntnis, wodurch verhindert werden soll, dass EU-Mittel von terroristischen Organisationen wie der Hamas missbräuchlich verwendet werden; stellt fest, dass die Überprüfung auch gezeigt hat, dass die Kommission angemessene vorherige und nachträgliche Kontrollen durchführt und dass die bestehenden Schutzmaßnahmen wirksam sind; weist auf die unersetzliche Rolle des Hilfswerks bei der humanitären Hilfe im Gazastreifen und hinsichtlich der Sicherstellung der ununterbrochenen Bereitstellung lebenswichtiger Dienste für bedürftige palästinensische Flüchtlinge im gesamten Nahen Osten; fordert den EAD auf, das Parlament über Änderungen bei der Zusammenarbeit zwischen dem EAD und der Palästinensischen Behörde auf dem Laufenden zu halten; |
|
92. |
stellt fest, dass der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Lage in Gaza eine finanzielle Belastung für die Mitgliedstaaten, die europäischen Bürger und die Arbeitsweise der Organe und Einrichtungen der EU darstellen; betont, dass es wichtig ist, die für die Ukraine und den Gazastreifen bereitgestellten Mittel zu überprüfen, damit in Bezug auf ihre Verwendung Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt sind. |
(1) Mitteilung an die Kommission „Überprüfung der laufenden Finanzhilfe für Palästina“, C(2023) 8300.
ELI: http://data.europa.eu/eli/res/2024/2248/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)