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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2085

29.7.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2085 DES RATES

vom 26. Juli 2024

zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 und Artikel 31 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat ist am 2. April 2020 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan zu ernennen.

(2)

Der Rat hat am 2. April 2020 den Beschluss (GASP) 2020/489 (1) angenommen, mit dem Herr Miroslav LAJČÁK zum Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan ernannt wurde.

(3)

Das Mandat des Sonderbeauftragten wurde durch die Beschlüsse (GASP) 2021/470 (2) 2022/1240 (3) des Rates verlängert und endet am 31. August 2024.

(4)

Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von fünf Monaten verlängert werden, und der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte dementsprechend angepasst werden.

(5)

Der Sonderbeauftragte wird das Mandat in einer Situation ausüben, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2020/489 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Sonderbeauftragter der Europäischen Union

„Herr Miroslav LAJČÁK wird für den Zeitraum vom 2. April 2020 bis zum 31. März 2021 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Fragen des Westbalkans ernannt.

Das Mandat von Herrn Miroslav LAJČÁK als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan wird bis zum 31. August 2022 verlängert.

Das Mandat von Herrn Miroslav LAJČÁK als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan wird bis zum 31. August 2024 verlängert.

Das Mandat von Herrn Miroslav LAJČÁK als Sonderbeauftragter der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan wird bis zum 31. Januar 2025 verlängert.

Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (PSK) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, das Mandat des Sonderbeauftragten zu verlängern oder früher zu beenden.“

2.

In Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Januar 2025 beläuft sich auf 6 650 000 EUR.“

3.

Artikel 13 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 1. Januar 2025 einen umfassenden Abschlussbericht über die Ausführung des Mandats.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

BÓKA J.


(1)  Beschluss (GASP) 2020/489 des Rates vom 2. April 2020 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan (ABl. L 105 vom 3.4.2020, S. 3).

(2)  Beschluss (GASP) 2021/470 des Rates vom 18. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan (ABl. L 96 vom 19.3.2021, S. 13).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/1240 des Rates vom 18. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan (ABl. L 190 vom 19.7.2022, S. 131).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2085/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)