Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/2011 |
23.7.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2011 DES RATES
vom 22. Juli 2024
zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 (1), insbesondere auf Artikel 21 Absatz 6,
gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Januar 2016 die Verordnung (EU) 2016/44 angenommen. |
(2) |
Gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 hat der Rat die in Anhang III der Verordnung enthaltenen Listen der benannten Personen und Organisationen überprüft. |
(3) |
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu einer verstorbenen Person und zu zwei Organisationen gestrichen und die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen, Organisationen und Einrichtungen in den Listen im Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 aufrechterhalten werden sollten. |
(4) |
Die Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
ANHANG
Die Verordnung (EU) 2016/44 wird wie folgt geändert:
1. |
In Anhang III (Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2) Abschnitt A („Personen“) wird der Eintrag 22 (betreffend PRIGOZHIN, Yevgeniy Viktorovich) gestrichen. |
2. |
In Anhang III („Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2“) wird Abschnitt B („Organisationen“) wird wie folgt geändert:
|
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2011/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)