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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2008

22.7.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2008 DES RATES

vom 22. Juli 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sind Grundwerte der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(2)

In seinen Schlussfolgerungen vom 14. November 2022 hat der Rat seine Besorgnis über die unverhältnismäßigen Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen weltweit sowie über die Verbreitung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt online und offline, auch im Zusammenhang mit Konflikten, zum Ausdruck gebracht. Er hat verstärkte Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung solcher Gewalt angekündigt, um vollständige Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und Straflosigkeit zu bekämpfen. Ferner hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2014 hervorgehoben, dass es zur Bekämpfung und Beseitigung aller Formen der Gewalt gegen Frauen abgestimmter politischer Maßnahmen auf allen einschlägigen Ebenen sowie eines umfassenden Ansatzes bedarf, der auf die Kernthemen Prävention, Dunkelziffer, Schutz, Opferhilfe sowie Strafverfolgung der Täter und andere Maßnahmen abzielt. Der strategische Einsatz restriktiver Maßnahmen stärkt diesen Ansatz, indem der Druck erhöht wird, weitere Verletzungen und Verstöße zu verhindern, und — in Abstimmung mit anderen Unionsinstrumenten des Instrumentariums für Menschenrechte — auf diese Verletzungen und Verstöße sowie auf die dafür Verantwortlichen aufmerksam gemacht wird.

(3)

In diesem Zusammenhang sollten vier Personen und zwei Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Die Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)   ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird wie folgt geändert:

1.

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen unter Abschnitt A „Natürliche Personen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„115.

Abdel Karim Mohammad IBRAHIM

عبد الكريم محمود إبراهيم

(arabische Schreibweise)

Position(en): Stabschef der syrischen Armee

Geburtsort: Tartus, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch

Geschlecht: männlich

Abdel Karim Mohammad Ibrahim ist der Stabschef der syrischen Armee.

Der syrische Staat, einschließlich seines Militärs, begeht systematische und weitverbreitete Folter, Vergewaltigung und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Zivilpersonen.

Als Stabschef der syrischen Armee ist Abdel Karim Mohammad Ibrahim für die Handlungen der ihm unterstehenden Streitkräfte verantwortlich.

Daher ist Abdel Karim Mohammad Ibrahim verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

22.7.2024

116.

Ali Mahmoud ABBAS

علي محمود عباس

(arabische Schreibweise)

Position(en): Verteidigungsminister und stellvertretender Oberbefehlshaber der Armee

Geburtsdatum: 2.11.1964

Geburtsort: Rif Dimashq, Syrien

Staatsangehörigkeit: syrisch

Geschlecht: männlich

Ali Mahmoud Abbas ist seit 2022 Verteidigungsminister Syriens und stellvertretender Oberbefehlshaber der syrischen Armee.

Der syrische Staat, einschließlich seines Militärs, begeht systematische und weitverbreitete Folter, Vergewaltigung und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Zivilpersonen.

Als Verteidigungsminister Syriens und stellvertretender Oberbefehlshaber der syrischen Armee ist Ali Mahmoud Abbas für die Handlungen der ihm unterstehenden Streitkräfte verantwortlich.

Daher ist Ali Mahmoud Abbas verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

22.7.2024

117.

RI Chang Dae

 

Position(en): Minister für Staatssicherheit

Staatsangehörigkeit: Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

Geschlecht: männlich

Ri Chang Dae ist seit 2022 Minister für Staatssicherheit der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK).

Frauen und Mädchen, die sich dem Regime widersetzen oder sich in Zentren der Freiheitsentziehung oder Haftzentren in der DVRK befinden, werden systematisch Gewalt ausgesetzt, insbesondere unter der Aufsicht des Ministeriums für Staatssicherheit und in von diesem Ministerium verwalteten Zentren.

Als Leiter des Ministeriums für Staatssicherheit ist Ri Chang Dae für zahlreiche sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalttaten verantwortlich, die von Bediensteten dieses Ministeriums begangen werden.

Daher ist Ri Chang Dae verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

22.7.2024

118*.

Evgeniy Aleksandrovich SOBOLEV

alias Yevhen Oleksandrovich SOBOLEV

Евгений Александрович Соболев

(russische Schreibweise)

Position(en): Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson

Geburtsdatum: 25.7.1985

Geburtsort: Nova Kakhovka, Region Cherson, Ukraine

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 3125216313

Evgeniy Sobolev ist der Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson.

Ein weitverbreitetes und systematisches Muster von Menschenrechtsverletzungen unter seinem Kommando wurde in Haftanstalten in den von den russischen Besatzungsorganen kontrollierten Gebieten, einschließlich der Region Cherson, dokumentiert.

Dazu gehören Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt. Zu den Praktiken gehören Vergewaltigung, erzwungene Nacktheit, Elektroschocks an Genitalien und Androhung von Genitalverstümmelung.

Personen, die verdächtigt werden, Informationen an die ukrainischen Behörden weiterzugeben oder die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen, wurden gezielt ins Visier genommen.

In seiner Eigenschaft als Leiter des Strafvollzugsdienstes der russischen Besatzungsorgane in der Region Cherson ist Evgeniy Sobolev für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, sowie für andere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, verantwortlich.

22.7.2024“

2.

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt B „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„32.

Kokorat San Ras

 

Art der Organisation: haitianische Bande, die hauptsächlich in Artibonite und der nordwestlichen Region agiert.

Kokorat San Ras ist eine in Haiti agierende Bande, die zwischen 2015 und 2017 entstand und an Stärke gewonnen hat. Sie agiert in bestimmten Gebieten (Artibonite/Nordwest), und ihr Einfluss nimmt weiter zu.

Kokorat San Ras ist für gewaltsame Angriffe und physische Aggression bekannt, die sie verübt, um die Kontrolle über weitere Gebiete zu erlangen. Bei diesen Angriffen werden Vergewaltigung und sonstige Gewalt gegen Frauen als gängige Waffe eingesetzt.

Daher ist Kokorat San Ras verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

22.7.2024

33.

MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong

 

Art der Organisation: Haftzentrum

Ort der Registrierung: Bezirk Onsong, Provinz Nord-Hamgyong, Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK)

Das MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist eine Hafteinrichtung in der Provinz Nord-Hamgyong der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK).

Die Einrichtung wird von den allgemeinen Polizeikräften der DVRK und dem Ministerium für Volkssicherheit verwaltet und ist mit staatlichen Beamten und Strafvollzugsbeamten des Ministeriums besetzt.

Im MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist Folter fester Bestandteil des Verhörprozesses, der dazu dient, ein vollständiges Geständnis willkürlich inhaftierter Personen zu erzwingen.

Zu den Beispielen von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehören die anhaltende Verweigerung von Nahrung, Aushungern, Verweigerung medizinischer Hilfe, mangelnde Hygiene und körperpositionsbezogene Folter.

Häftlinge im MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong werden auch Opfer von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt wie Versklavung, invasive Körperdurchsuchungen, erzwungene Abtreibungen und systematisches Abzielen auf die Reproduktionsfähigkeit von Frauen.

Das MSS-Haftzentrum des Bezirks Onsong ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen sowie sonstige Menschenrechtsverletzungen, einschließlich systematischer und weitverbreiteter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

22.7.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2008/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)