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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1989

24.7.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1989 DER KOMMISSION

vom 22. Juli 2024

zur Zulassung von Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 hinsichtlich der Bedingungen der Zulassung für d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Änderung einer solchen Zulassung. Artikel 10 Absatz 2 der genannten Verordnung sieht für Zusatzstoffe, die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG des Rates (2) zugelassen wurden, eine Neubewertung vor.

(2)

Die Stoffe Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen gemäß der Richtlinie 70/524/EWG auf unbegrenzte Zeit als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten zugelassen. In der Folge wurden diese Stoffe gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 als bereits bestehende Produkte in das Register der Futtermittelzusatzstoffe eingetragen.

(3)

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 in Verbindung mit deren Artikel 7 wurden neun Anträge auf Zulassung von Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen (im Folgenden „betreffende Stoffe“) als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten gestellt. Der Antragsteller beantragte die Einordnung der Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“. Den Anträgen waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4)

Der Antragsteller beantragte, dass die betreffenden Stoffe auch zur Verwendung in Tränkwasser zugelassen werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 ist jedoch die Zulassung von „Aromastoffen“ zur Verwendung in Tränkwasser nicht erlaubt. Daher zog der Antragsteller den Antrag auf Verwendung in Tränkwasser für alle betreffenden Stoffe zurück.

(5)

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 der Kommission (3) wurde die Verwendung von d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten zugelassen.

(6)

Die Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 um Vorlage einer Stellungnahme zu der Frage ersucht, ob die Zulassung für d,l-Isomenthon als Futtermittelzusatzstoff angesichts einer Änderung der Bedingungen für diese Zulassung weiterhin die Bedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt. Diese Änderung besteht in einer Anhebung des empfohlenen Höchstgehalts an d,l-Isomenthon auf 5 mg/kg für alle Tierarten. Dem Antrag waren die einschlägigen Informationen zur Stützung des Änderungsvorschlags beigefügt.

(7)

Die Behörde zog in ihren Stellungnahmen vom 1. Februar 2012 (4), 6. März 2012 (5), 7. März 2012 (6), 13. Juni 2012 (7), 13. November 2012 (8), 10. März 2015 (9), 8. März 2016 (10), 20. April 2016 (11), 12. Juli 2016 (12) und 26. September 2023 (13) den Schluss, dass die betreffenden Stoffe unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für alle Tierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher sind. Sie stellte fest, dass für 2-Methoxyphenol, Thymol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, Carvacrol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol und Benzen-1,3-diol keine neuen Daten über die Sicherheit der Verwender vorgelegt wurden, dass die betreffenden Stoffe jedoch bei Haut- und Augenkontakt sowie für die Atemwege Gefahren unterschiedlichen Ausmaßes mit sich bringen können. Die Stoffe 3-Butylidenphthalid und 3-Propylidenphthalid werden in den von den Lieferanten vorgelegten Sicherheitsdatenblättern als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als gesundheitsschädlich bei Verschlucken eingestuft. In Bezug auf Phenylacetaldehyd, Phenylessigsäure, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, Methylsalicylat und 3-Methylbutylphenylacetat hielt es die Behörde für angebracht, all diese Verbindungen als reizend für Haut, Augen und Atemwege, als Hautallergene sowie als gesundheitsschädlich bei Verschlucken zu behandeln. In Bezug auf Terpineolacetat hielt sie es für angebracht, es als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergen zu behandeln. Terpinolen, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen sollten als reizend für Haut, Augen und Atemwege sowie als Hautallergene betrachtet werden. Die Behörde stellte fest, dass Benzothiazol, d,l-Borneol, d,l-Isoborneol, l-Carvon, trans-Menthon, d-Campher, d,l-Bornylacetat, Undec-10-enal und d,l-Bornylacetat bei Haut- und Augenkontakt sowie für die Atemwege Gefahren mit sich bringen können und dass sie als reizend für die Atemwege eingestuft sind. Schließlich gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass alle betreffenden Stoffe als Aromastoffe in Lebensmitteln anerkannt sind und dass ihre Funktion in Futtermitteln im Wesentlichen derjenigen in Lebensmitteln gleicht und daher ihre Wirksamkeit nicht weiter nachgewiesen werden muss. Die Behörde hat außerdem den Bericht über die Methoden zur Analyse der Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Referenzlabor vorgelegt hat. Darüber hinaus kam die Behörde in ihrer Stellungnahme vom 26. September 2023 zu dem Schluss, dass d,l-Isomenthon beim empfohlenen Höchstgehalt von 5 mg/kg für alle Tierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher ist.

(8)

In Anbetracht der vorstehenden Erläuterungen ist die Kommission der Auffassung, dass die betreffenden Stoffe die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllen. Darüber hinaus ist die Kommission der Auffassung, dass die Zulassung von d,l-Isomenthon weiterhin die Bedingungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt, wenn die Bedingungen für die Zulassung dahin gehend geändert werden, dass der empfohlene Höchstgehalt auf 5 mg/kg für alle Tierarten angehoben wird. Folglich sollte die Verwendung der betreffenden Stoffe zugelassen und die Zulassungsbedingungen für d,l-Isomenthon sollten geändert werden. Die Kommission ist der Ansicht, dass geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Verwender der betreffenden Stoffe zu vermeiden.

(9)

Die Kommission ist der Auffassung, dass für l-Carvon, Methylsalicylat, Thymol und Carvacrol aus Sicherheitsgründen Höchstgehalte festgelegt werden müssen und dass diese Zusatzstoffe nicht in Kombination mit anderen Zusatzstoffen, die solche Stoffe enthalten, verwendet werden dürfen. Für Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen ist es nicht erforderlich, aus Sicherheitsgründen Höchstgehalte festzulegen. Um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen, sollte jedoch ein empfohlener Höchstgehalt auf den Etiketten der Zusatzstoffe angegeben werden. Wird der empfohlene Höchstgehalt überschritten, sollten auf dem Etikett der betreffenden Vormischungen bestimmte Angaben gemacht werden.

(10)

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 sollte daher entsprechend geändert werden.

(11)

Da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für die betreffenden Stoffe aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden, sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der Zulassung ergeben. Außerdem sollte den Beteiligten eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sie sich auf die Anforderungen vorbereiten können, die sich aus der genannten Änderung ergeben, da es nicht erforderlich ist, die Änderung der Zulassungsbedingungen für d,l-Isomenthon aus Sicherheitsgründen unverzüglich anzuwenden.

(12)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Zulassung

Die im Anhang beschriebenen Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245

Im Eintrag für d,l-Isomenthon im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 erhalten die Nummern 3 bis 5 der Spalte „Sonstige Bestimmungen“ folgende Fassung:

„3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben: „Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg/kg für alle Tierarten“.

„4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.“

„5.

In der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln und Einzelfuttermitteln sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn der folgende Gehalt des Wirkstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % überschritten wird: 5 mg/kg für alle Tierarten.“.

Artikel 3

Übergangsmaßnahmen

(1)   Die gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe Undec-10-enal, Terpineolacetat, d,l-Borneol, l-Carvon, d-Campher, d,l-Isobornylacetat, 3-Propylidenphthalid, Phenylessigsäure, Methylsalicylat, Thymol, Carvacrol, Benzothiazol, Terpinolen, d,l-Isoborneol, trans-Menthon, d,l-Bornylacetat, 3-Butylidenphthalid, Phenylacetaldehyd, Phenethylacetat, Phenethylphenylacetat, Methylphenylacetat, Ethylphenylacetat, Isobutylphenylacetat, 3-Methylbutylphenylacetat, 2-Methoxyphenol, 2-Methoxy-4-methylphenol, 4-Ethylguajacol, 2-Methoxy-4-vinylphenol, 4-Ethylphenol, 2-Methylphenol, 4-Methylphenol, 2,6-Dimethoxyphenol, Phenol, 2,6-Dimethylphenol, 2-Isopropylphenol, Benzen-1,3-diol, Alpha-Phellandren, Alpha-Terpinen, Gamma-Terpinen und l-Limonen sowie der gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 zugelassene Futtermittelzusatzstoff d,l-Isomenthon (Kennnummer: 2b07078) sowie diese Futtermittelzusatzstoffe enthaltende Vormischungen, die vor dem 13. Februar 2025 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

(2)   Misch- und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 13. August 2025 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

(3)   Misch- und Einzelfuttermittel, die die in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoffe enthalten und vor dem 13. August 2026 gemäß den vor dem 13. August 2024 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Artikel 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 22. Juli 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2003/1831/oj.

(2)  Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. L 270 vom 14.12.1970, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1970/524/oj).

(3)  Durchführungsverordnung (EU) 2018/245 der Kommission vom 15. Februar 2018 zur Zulassung von Menthol, d-Carvon, Menthylacetat, d,l-Isomenthon, 3-Methyl-2-(pent-2(cis)-enyl)cyclopent-2-en-1-on, 3,5,5-Trimethylcyclohex-2-en-1-on, d-Fenchon, Fenchylalkohol, Carvylacetat, Dihydrocarvylacetat und Fenchylacetat als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten (ABl. L 53 vom 23.2.2018, S. 87, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2018/245/oj).

(4)   EFSA Journal 2012;10(2):2573.

(5)   EFSA Journal 2012;10(3):2622.

(6)   EFSA Journal 2012;10(3):2625.

(7)   EFSA Journal 2012;10(7):2785.

(8)   EFSA Journal 2012;10(11):2966.

(9)   EFSA Journal 2015;13(3):4053.

(10)   EFSA Journal 2016;14(6):4441.

(11)   EFSA Journal 2016;14(6):4475.

(12)   EFSA Journal 2016;14(8):4559.

(13)   EFSA Journal 2023;21(10):8340.


ANHANG

Kennnummer des Futtermittelzusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchstalter

Mindestgehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungsdauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b05035

Undec-10-enal

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Undec-10-enal

Charakterisierung des Wirkstoffs

Undec-10-enal

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 90 %

Chemische Formel: C11H20O

CAS-Nr.: 112-45-8

FLAVIS-Nr.: 05.035

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (1)

Zur Identifizierung von Undec-10-enal im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09830

Terpineolacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Terpineolacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Terpineolacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C12H20O2

CAS-Nr.: 8007-35-0

FLAVIS-Nr.: 09.830

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (2)

Zur Identifizierung von Terpineolacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b02016

d,l-Borneol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

d,l-Borneol

Charakterisierung des Wirkstoffs

d,l-Borneol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 % (minimaler Testwert kann Isoborneol, andere Isomere von Borneol, Spuren von Fenchylalkohol und andere C10H18O-Verbindungen enthalten)

Chemische Formel: C10H18O

CAS-Nr.: 507-70-0

FLAVIS-Nr.: 02.016

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 15 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (3)

Zur Identifizierung von d,l-Borneol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b07147

l-Carvon

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

l-Carvon

Charakterisierung des Wirkstoffs

l-Carvon

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C10H14O

CAS-Nr.: 6485-40-1

FLAVIS-Nr.: 07.147

Alle Tierarten

10

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von l-Carvon verwendet werden.

4.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (4)

Zur Identifizierung von l-Carvon im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b07215

d-Campher

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

d-Campher

Charakterisierung des Wirkstoffs

d-Campher (auch bekannt als (1R)-1,7,7-Trimethylbicyclo[2.2.1]heptan-2-on)

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 %

Chemische Formel: C10H16O

CAS-Nr.: 464-49-3

FLAVIS-Nr.: 07.215

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (5)

Zur Identifizierung von d-Campher im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09218

d,l-Isobornylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

d,l-Isobornylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

d,l-Isobornylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 % (minimaler Testwert kann geringe Mengen an Bornylacetat enthalten)

Chemische Formel: C12H20O2

CAS-Nr.: 125-12-2

FLAVIS-Nr.: 09.218

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (6)

Zur Identifizierung von d,l-Isobornylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b10005

3-Propylidenphthalid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Propylidenphthalid

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Propylidenphthalid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 %

Chemische Formel: C11H10O2

CAS-Nr.: 17369-59-4

FLAVIS-Nr.: 10.005

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (7)

Zur Identifizierung von 3-Propylidenphthalid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b08038

Phenylessigsäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Phenylessigsäure

Charakterisierung des Wirkstoffs

Phenylessigsäure

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C8H8O2

CAS-Nr.: 103-82-2

FLAVIS-Nr.: 08.038

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (8)

Zur Identifizierung von Phenylessigsäure im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09749

Methylsalicylat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylsalicylat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylsalicylat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H8O3

CAS-Nr.: 119-36-8

FLAVIS-Nr.: 09.749

Alle Tierarten

50

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Methylsalicylat verwendet werden.

4.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (9)

Zur Identifizierung von Methylsalicylat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Zusatz-stoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04006

Thymol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Thymol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Thymol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H14O

CAS-Nr.: 89-83-8

FLAVIS-Nr.: 04.006

Alle Tierarten

125

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Thymol verwendet werden.

4.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (10)

Zur Identifizierung von Thymol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04031

Carvacrol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Carvacrol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Carvacrol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H14O

CAS-Nr.: 499-75-2

FLAVIS-Nr.: 04.031

Alle Tierarten

125

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Carvacrol verwendet werden.

4.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (11)

Zur Identifizierung von Carvacrol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b15016

Benzothiazol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzothiazol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzothiazol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 %

Chemische Formel: C7H5NS

CAS-Nr.: 95-16-9

FLAVIS-Nr.: 15.016

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 0,5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (12)

Zur Identifizierung von Benzothiazol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b01005

Terpinolen

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Terpinolen

Charakterisierung des Wirkstoffs

Terpinolen

Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C10H16

CAS-Nr.: 586-62-9

FLAVIS-Nr.: 01.005

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 14,5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (13)

Zur Identifizierung von Terpinolen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b02059

d,l-Isoborneol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

d,l-Isoborneol

Charakterisierung des Wirkstoffs

d,l-Isoborneol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 92 % (minimaler Testwert 92 % und sekundäre Komponenten 3,5 % Borneol)

Chemische Formel: C10H18O

CAS-Nr.: 124-76-5

FLAVIS-Nr.: 02.059

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (14)

Zur Identifizierung von d,l-Isoborneol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatz-stoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tierkategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b07176

trans-Menthon

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

trans-Menthon

Charakterisierung des Wirkstoffs

trans-Menthon

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 96 % (Summe zweier Isomere)

Chemische Formel: C10H18O

CAS-Nr.: 89-80-5

FLAVIS-Nr.: 07.176

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (15)

Zur Identifizierung von trans-Menthon im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09017

d,l-Bornylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

d,l-Bornylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

d,l-Bornylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 % (minimaler Testwert 98 %; kann Isobornylacetat und andere Bornylacetat-Isomere enthalten)

Chemische Formel: C12H20O2

CAS-Nr.: 76-49-3

FLAVIS-Nr.: 09.017

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (16)

Zur Identifizierung von d,l-Bornylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b10024

3-Butylidenphthalid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Butylidenphthalid

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Butylidenphthalid

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C12H12O2

CAS-Nr.: 551-08-6

FLAVIS-Nr.: 10.024

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (17)

Zur Bestimmung von 3-Butylidenphthalid im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b05030

Phenylacetaldehyd

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Phenylacetaldehyd

Charakterisierung des Wirkstoffs

Phenylacetaldehyd

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C8H8O

CAS-Nr.: 122-78-1

FLAVIS-Nr.: 05.030

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (18)

Zur Identifizierung von Phenylacetaldehyd im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09031

Phenethylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Phenethylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Phenethylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C10H12O2

CAS-Nr.: 103-45-7

FLAVIS-Nr.: 09.031

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (19)

Zur Identifizierung von Phenethylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09707

Phenethylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Phenethylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Phenethylphenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C16H16O2

CAS-Nr.: 102-20-5

FLAVIS-Nr.: 09.707

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (20)

Zur Identifizierung von Phenethylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09783

Methylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Methylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Methylphenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C9H10O2

CAS-Nr.: 101-41-7

FLAVIS-Nr.: 09.783

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (21)

Zur Identifizierung von Methylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09784

Ethylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Ethylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Ethylphenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 %

Chemische Formel: C10H12O2

CAS-Nr.: 101-97-3

FLAVIS-Nr.: 09.784

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (22)

Zur Identifizierung von Ethylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09788

Isobutylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Isobutylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Isobutylphenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C12H16O2

CAS-Nr.: 102-13-6

FLAVIS-Nr.: 09.788

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 10 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (23)

Zur Identifizierung von Isobutylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b09789

3-Methylbutylphenylacetat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

3-Methylbutylphenylacetat

Charakterisierung des Wirkstoffs

3-Methylbutylphenylacetat

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 97 % (Summe aus n-Amyl- und Isoamylestern)

Chemische Formel: C13H18O2

CAS-Nr.: 102-19-2

FLAVIS-Nr.: 09.789

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 25 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (24)

Zur Identifizierung von 3-Methylbutylphenylacetat im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04005

2-Methoxyphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methoxyphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methoxyphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H8 O2

CAS-Nr.: 90-05-1

FLAVIS-Nr.: 04.005

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (25)

Zur Identifizierung von 2-Methoxyphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04007

2-Methoxy-4-methylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methoxy-4-methylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methoxy-4-methylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H10O2

CAS-Nr.: 93-51-6

FLAVIS-Nr.: 04.007

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (26)

Zur Identifizierung von 2-Methoxy-4-methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04008

4-Ethylguajacol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Ethylguajacol

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Ethylguajacol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C9 H12 O2

CAS-Nr.: 2785-89-9

FLAVIS-Nr.: 04.008

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (27)

Zur Identifizierung von 4-Ethylguajacol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04009

2-Methoxy-4-vinylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methoxy-4-vinylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methoxy-4-vinylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C9H10 O2

CAS-Nr.: 7786-61-0

FLAVIS-Nr.: 04.009

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (28)

Zur Identifizierung von 2-Methoxy-4-vinylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in aromatisierenden Vormischungen:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04022

4-Ethylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Ethylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Ethylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H10 O

CAS-Nr.: 123-07-9

FLAVIS-Nr.: 04.022

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (29)

Zur Identifizierung von 4-Ethylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04027

2-Methylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Methylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Methylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H8 O

CAS-Nr.: 95-48-7

FLAVIS-Nr.: 04.027

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (30)

Zur Identifizierung von 2-Methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04028

4-Methylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

4-Methylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

4-Methylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C7H8 O

CAS-Nr.: 106-44-5

FLAVIS-Nr.: 04.028

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (31)

Zur Identifizierung von 4-Methylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04036

2,6-Dimethoxyphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2,6-Dimethoxyphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2,6-Dimethoxyphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C8H10O3

CAS-Nr.: 91-10-1

FLAVIS-Nr.: 04.036

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (32)

Zur Identifizierung von 2,6-Dimethoxyphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04041

Phenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Phenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Phenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H6O

CAS-Nr.: 108-95-2

FLAVIS-Nr.: 04.041

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (33)

Zur Identifizierung von Phenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04042

2,6-Dimethylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2,6-Dimethylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2,6-Dimethylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 99 %

Chemische Formel: C8H10O

CAS-Nr.: 576-26-1

FLAVIS-Nr.: 04.042

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (34)

Zur Identifizierung von 2,6-Dimethylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04044

2-Isopropylphenol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

2-Isopropylphenol

Charakterisierung des Wirkstoffs

2-Isopropylphenol

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C9H12O

CAS-Nr.: 88-69-7

FLAVIS-Nr.: 04.044

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (35)

Zur Identifizierung von 2-Isopropylphenol im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b04047

Benzen-1,3-diol

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Benzen-1,3-diol

Charakterisierung des Wirkstoffs

Benzol-1,3-diol (auch bekannt als Resorcin)

Hergestellt durch chemische Synthese

Reinheit: mind. 98 %

Chemische Formel: C6H6O2

CAS-Nr.: 108-46-3

FLAVIS-Nr.: 04.047

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (36)

Zur Identifizierung von Benzen-1,3-diol

im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b01006

Alpha-Phellandren

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Alpha-Phellandren

Charakterisierung des Wirkstoffs

Alpha-Phellandren

Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C10H16

CAS-Nr.: 99-83-2

FLAVIS-Nr.: 01.006

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (37)

Zur Identifizierung von Alpha-Phellandren im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b01019

Alpha-Terpinen

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Alpha-Terpinen

Charakterisierung des Wirkstoffs

Alpha-Terpinen

Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.

Reinheit: mind. 89 %

Chemische Formel: C10H16

CAS-Nr.: 99-86-5

FLAVIS-Nr.: 01.019

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (38)

Zur Identifizierung von Alpha-Terpinen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b01020

Gamma-Terpinen

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Gamma-Terpinen

Charakterisierung des Wirkstoffs

Gamma-Terpinen

Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C10H16

CAS-Nr.: 99-85-4

FLAVIS-Nr.: 01.020

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (39)

Zur Identifizierung von Gamma-Terpinen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


Kenn-nummer des Futter-mittel-zusatzstoffs

Zusatzstoff

Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode

Tierart oder Tier-kategorie

Höchst-alter

Mindest-gehalt

Höchstgehalt

Sonstige Bestimmungen

Geltungs-dauer der Zulassung

mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe

2b01046

l-Limonen

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

l-Limonen

Charakterisierung des Wirkstoffs

l-Limonen

Hergestellt durch chemische Synthese oder durch fraktionierte Destillation oder Dampfdestillation ätherischer Öle.

Reinheit: mind. 95 %

Chemische Formel: C10H16

CAS-Nr.: 5989-54-8

FLAVIS-Nr.: 01.046

Alle Tierarten

1.

Der Zusatzstoff ist Futtermitteln als Vormischung beizugeben.

2.

In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.

3.

Auf dem Etikett des Zusatzstoffs ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Wirkstoffs je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 5 mg.“

4.

Auf dem Etikett der Vormischung sind die Funktionsgruppe, die Kennnummer, die Bezeichnung sowie die zugesetzte Menge des Wirkstoffs anzugeben, wenn die auf dem Etikett der Vormischung genannte Verwendungsmenge die unter Nummer 3 genannte Menge überschreiten würde.

5.

Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Atem-, Augen- und Hautschutzausrüstung zu verwenden.

13.8.2034

Analysemethode  (40)

Zur Identifizierung von l-Limonen im Futtermittelzusatzstoff und in Aromastoff-Vormischungen für Futtermittel:

Gaschromatografie/Massenspektrometrie mit Fixierung der Retentionszeit (GC-MS-RTL)


(1)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(3)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(4)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(5)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(6)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(7)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(8)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(9)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(10)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(11)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(12)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(13)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(14)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(15)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(16)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(17)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(18)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(19)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(20)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(21)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(22)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(23)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(24)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(25)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(26)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(27)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(28)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(29)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(30)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(31)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(32)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(33)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(34)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(35)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(36)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(37)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(38)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(39)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(40)  Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1989/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)