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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2024/1880 |
4.7.2024 |
VERORDNUNG (EU) 2024/1880 DER KOMMISSION
vom 2. Juli 2024
über eine Schließung der Fischerei auf Blauen Marlin im Atlantik für Schiffe unter der Flagge Spaniens
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1), insbesondere auf Artikel 36 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Verordnung (EU) 2024/257 des Rates (2) sind die Quoten für 2024 festgesetzt worden. |
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(2) |
Nach den der Kommission übermittelten Angaben haben die Fänge aus dem Bestand an Blauem Marlin im Atlantik durch Schiffe, die die Flagge Spaniens führen oder in Spanien registriert sind, die für 2024 zugeteilte Quote erreicht. |
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(3) |
Daher sollte die Befischung dieses Bestands verboten werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Ausschöpfung der Quote
Die Spanien für das Jahr 2024 zugeteilte Fangquote für den im Anhang genannten Bestand an Blauem Marlin im Atlantik gilt ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt als ausgeschöpft.
Artikel 2
Verbote
Die Befischung des in Artikel 1 genannten Bestands durch Schiffe, die die Flagge Spaniens führen oder in Spanien registriert sind, ist ab dem im Anhang festgesetzten Zeitpunkt verboten. Insbesondere verboten sind das Aufbewahren an Bord, das Umsetzen, das Umladen und das Anlanden von Fängen aus diesem Bestand, die von den genannten Schiffen nach diesem Zeitpunkt getätigt werden.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 2. Juli 2024
Für die Kommission,
im Namen der Präsidentin,
Virginijus SINKEVIČIUS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/1224/oj.
(2) Verordnung (EU) 2024/257 des Rates vom 10. Januar 2024 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 (ABl. L, 2024/257, 11.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/257/oj).
ANHANG
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Nr. |
04/TQ257 |
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Mitgliedstaat |
Spanien |
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Bestand |
BUM/ATLANT |
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Art |
Blauer Marlin (Makaira nigricans) |
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Gebiet |
Atlantik |
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Datum der Schließung |
18. März 2024 |
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1880/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)